Mittwoch, 21. Dezember 2011

Mutter aus Münster (III)

25. November 2011
Hält Familie den auch für "etwas verwirrt?"

Heute schreibt Kommissar Internet eine offene mail an Günter Benning, der in Münster für die "Westfälischen Nachrichten" (WN) arbeitet:

Sehr geehrter Herr Benning,

"´Wir haben den Eindruck, dass es sich hier um ein wiederkehrendes und strukturelles Problem handelt, dem niemand wirklich zu Leibe rücken möchte. Man steckt lieber den Kopf in den Sand. Das finden wir unmöglich und schockierend´, sagt Philippe Boulland, Leiter einer Arbeitsgruppe im Petitionsausschuss, die sich mit dem Thema Jugendämter befasst, und Abgeordneter der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP)."

Steht auf den Internetseiten der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung", denn gestern hat in Berlin ein Treffen mit Vertretern des Bundesjustizministeriums und des Bundesfamilienministeriums stattgefunden. Petitionsausschuss-Mitglieder des Europäischen Parlamentes brachten 120 Petitionen von Eltern aus Deutschland mit, die laut Philippe Boulland den Schluss nahelegen, dass deutsche Jugendämter gegen mehrere Konventionen verstoßen, in denen Menschen- und Kinderrechte festgeschrieben worden sind. Der deutsche Staat verweigere Eltern gerechte Prozesse.

In den "Westfälischen Nachrichten" haben Sie am 8. Januar 2011 über einen Fall aus Münster berichtet. Überschrift: "Kampf ums Kind im Internet". Mich haben Sie seinerzeit als "selbsternannten Kinderrechts-Anwalt" bezeichnet. Ihre Ausführungen ließen Sie ausklingen mit "In der eigenen Familie hält man den blogger für ´etwas verwirrt´."

Darauf reagierte ich mit einem Strafantrag gegen Sie wegen übler Nachrede. Sie erklärten laut Angaben der Staatsanwaltschaft von Münster: "Der Beschuldigte hat sich dahingehend eingelassen, er habe die von ihm getätigten Äußerungen gründlich recherchiert. Die persönlichen Bemerkungen über Sie hätten dazu gedient, dem Leser deutlich zu machen, inwieweit Sie als Person glaubwürdig bzw. unglaubwürdig sind."

Da waren diese "persönlichen Bemerkungen" auf den WN-Internetseiten schon nicht mehr vorhanden. Denn ich hatte herausgefunden, dass Sie mit keinem einzigen Mitglied meiner Familie gesprochen hatten.

Und nun taucht dieser Philippe Boulland in Berlin auf und macht deutschen Jugendämtern, also auch dem Jugendamt von Münster, ähnliche Vorwürfe wie ich. Gehen Sie jetzt davon aus, dass dieser Europapolitiker von seiner Familie - die Sie ebenso wenig kennen wie meine - ebenfalls für "etwas verwirrt" gehalten wird?

Ob sich unter den 120 Petitionen auch Petitionen von Eltern aus Münster befunden haben, entzieht sich noch meiner Kenntnis. Die Wahrscheinlichkeit ist jedoch groß, denn auch in dem Fall, den ich im Internet geschildert habe, hat es bis heute vor dem Familiengericht in Münster kein faires Verfahren gegeben. Ein Attest vom 24. September 2009, das ein Kinderarzt ausgestellt hat, wurde bis heute von der Richterin nicht zur Kenntnis genommen. Darin hieß es, dass der Säugling, der dieser Mutter am gleichen Tag im Gerichtssaal weggenommen worden ist, normal entwickelt sei. Das Jugendamt von Münster jedoch hatte mehrere Gefahrenquellen für das Kind ausgemacht.

Betreut wurde dieser Fall damals noch von einer Jugendamtsmitarbeiterin, die anschließend von der Bildfläche verschwand. Als ich diese Dame vor einem Jahr sprechen wollte, teilte mir eine andere Jugendamtsmitarbeiterin am Telefon mit: "Ich darf Ihnen über meine Kollegin nichts verraten." Sie wäre aber eine wichtige Zeugin in diesem Sorgerechts-Fall gewesen.

Mittlerweile hat sich eine zweite Mutter aus Münster bei mir gemeldet. Auch sie berichtet über Ereignisse, die zur Einschätzung des Petitionsausschusses im Europaparlament passen. Wie in Fall 1 spielt das Sankt-Mauritz-Kinderheim eine Rolle, die mich nachdenklich stimmt.

Die Vorwürfe, die das Jugendamt von Münster Mutter 2 macht, scheint man bei Mutter 1 abgeschrieben zu haben: verzerrte Wahrnehmung der Wirklichkeit, mangelndes Einfühlungsvermögen und ungenügende Kooperationsbereitschaft.

Stimmt Sie das auch nachdenklich?

Münster - das Bermuda-Dreieck für Kinder

Donnerstag, 24. November 2011

Mutter aus Münster (II)

24. November 2011
Die Kindeswohl-Gefährder

Was Eltern auch angestellt haben mögen, wenn der Staat eingreift, wenn also wir eingreifen, dann sollten Kinder nicht darunter leiden. Ist ein Satz, der im Jugendamt von Münster sicherlich nicht von jedem unterschrieben wird. Da werden Kinder getrennt, als habe man Angst davor, dass sich die Kleinen zusammentun und auf dem Idenbrockplatz oder in der Hafenstraße Demos veranstalten.

Inzwischen hat Kommissar Internet zudem den Eindruck, dass auch im Sankt-Mauritz-Kinderheim zu Münster nicht alle den einleitenden Satz unterschreiben würden. Ist eine Mutter anderer Meinung, wird ihr der Vorwurf einer verzerrten Wahrnehmung der Wirklichkeit gemacht. Das unterschreiben dann alle.  Um welche Mutter es sich dabei handelt, scheint nicht so wichtig zu sein. Der Vorwurf befindet sich in irgendeinem Schreibautomaten und wird ausgedruckt.

Münster ist auch anderswo. Beispielsweise in Lüneburg. Dort wird 1993 eine Einrichtung gegründet, die angeblich eine familienorientierte Drogentherapie macht. Der Leiter holt sich ein paar Leute ins Team, die sehr munter werden, wenn es um die Zerstörung von Familien geht. Die Frau dieses Herrn sitzt im Jugendamt, dieser Herr macht mit der Leiterin des Jugendamtes Vortragsreisen.

Anfang Juli 2011 wird der Leiter dieser Einrichtung fristlos entlassen. Drei Monate später tauchen im Internet Dokumente auf, die aus dieser Einrichtung stammen. Andere sind dem Dreckspatzen zugespielt worden. Bei dem Material handelt es sich um Erpresstes und um aus dem Zusammenhang Gerissenes.

Eine Analyse ergibt, dass in dem veröffentlichten Material Fehler auftauchen, die als Erster der ehemalige Leiter der Einrichtung gemacht hat. Er ist also dringend tatverdächtig. Gegen diesen Verdacht wehrt er sich bis heute nicht.

Ein Komplize sitzt in Burgdorf bei Hannover. Der Verdacht fällt auf einen ehemaligen CDU-Ratsherrn und Magazinmacher. Der wird von Betroffenen angeschrieben. Und hüllt sich bislang in Schweigen.

Sehr schweigsam sind auch die Kindeswohl-Gefährder in mehreren Jugendämtern, die den ehemaligen Leiter der Einrichtung unterstützt haben. Niemand zeigt Gesprächsbereitschaft mit Betroffenen, keiner kommt auf den Gedanken, dass man Fehler gestehen und abstellen muss.

Im Jugendamt von Lüneburg sitzen immer noch alle dort, wo sie immer gesessen haben. Wie in Münster, wo man nicht einmal den Wunsch äußern darf, dass ein Jugendamtsmitarbeiter, der mit bestimmten Eltern nicht zurecht kommt, ausgetauscht werden sollte, um festzustellen, ob  es dann besser läuft.

Die Kinder werden älter und werden irgendwann das Märchen von Jugendämtern, die gute Arbeit in ihrem Sinne leisten, nicht mehr glauben. In Münster und in Lüneburg je eher, desto besser!

Europa irritiert über Jugendämter

Offene mail an Günter Benning (Westfälische Nachrichten)

Samstag, 19. November 2011

Mutter aus Münster

19. November 2011
Und wieder: Sankt-Mauritz-Kinderheim

Vor einem Jahr hat sich eine Mutter aus Münster an Kommissar Internet gewendet. Die beiden Kinder sind Weihnachten wieder zu Hause, dachte der. Erst einmal sollten die beiden Kleinen getauft werden. Die Verfahrensbeiständin hatte etwas dagegen, stufte die geplante Taufe als "Kindeswohlgefährdung" ein. Ein Jugendamtsmitarbeiter belog das Familiengericht von Münster, das Verwaltungsgericht von Münster und das Oberlandesgericht von Hamm. Kümmerte niemanden.

Dann meldete sich ein Redakteur der "Westfälischen Nachrichten". Der sagte, dass er nach Beschäftigung mit diesem Fall sogar Angst um seine eigenen Kinder habe, die könnten ihm genauso weggenommen werden wie jener Mutter. Anfang 2011 schrieb er einen Artikel, behauptete, dass Kommissar Internet von der eigenen Familie für etwas verwirrt gehalten werde. Allerdings  hatte dieser Redakteur mit keinem einzigen Familienmitglied gesprochen.

Noch ein Lügenbold mehr, dachte Kommissar Internet, denn auch im Sankt-Mauritz-Kinderheim hatte er eine Lügnerin made in Münster kennengelernt. Nach ihrer Entlarvung verwies sie auf den Lügner aus dem Jugendamt. Der sei für alle zuständig, der einzige Gesprächspartner.

Jetzt hat sich bei Kommissar Internet eine zweite Mutter aus Münster gemeldet. Ihr wird eine verzerrte Wahrnehmung der Realität vorgeworfen. Wie der ersten Mutter. Außerdem fehle es ihr an Einfühlungsvermögen. Wie der ersten Mutter. Kooperativ sei sie auch nicht. Wie die erste Mutter.

Dann hat diese zweite Mutter noch erzählt, dass auch das Sankt-Mauritz-Kinderheim involviert sei. Das muss Kommissar Internet erst einmal verdauen. Aber über eins freut er sich wieder: Er wohnt nicht in Münster...Er lebt in einer Stadt ohne berüchtigtes Jugendamt.

Verschwunden in Münster

Die Kindeswohl-Gefährder

Dienstag, 25. Oktober 2011

Kinder in Münster XXII

20. Juli 2011
Pflegeeltern sind beunruhigt

Kommissar Internet beunruhigt Pflegeeltern. Schreibt der Jugendamtsmitarbeiter T. am 30. Juni 2011 an das Familiengericht von Münster. Bei diesen Pflegeeltern lebt seit dem 1. April 2011 die inzwischen zweijährige N. Die ist ihrer Mutter am 24. September 2009 weggenommen worden. Die Gründe, die dafür erfunden worden sind, wurden hier offensichtlich so eindrucksvoll geschildert, dass jetzt sogar die Pflegeeltern von N. beunruhigt sein sollen.

Wenn überhaupt stimmt, was dieser Jugendamtsmitarbeiter am 30. Juni 2011 geschrieben hat. Zweifel müssen erlaubt sein. Lesenswert sind seine Ausführungen trotzdem, denn wer die versteht, muss der deutschen Sprache schon mehr als mächtig sein. So schreibt T.: "Anlässlich der Hilfeplanung habe ich N. vor einigen Tagen in ihrer neuen Pflegefamilie besucht. Die Pflegeeltern berichten vom Einleben von N. in ihre neue Umgebung...Die Pflegefamilie ist durch ein wesentlich älteres Pflegekind in der Familie mit dem Prozess des Einlebens vertraut."

Was uns der Jugendamtsmitarbeiter T. damit sagen will, muss uns wohl das Familiengericht von Münster erklären. Kommissar Internet würde sonst behaupten, dass diese Pflegefamilie zwei Pflegekinder hat, die sich noch nicht eingelebt haben.

Weiter schreibt der Nachwuchsstammler vom Idenbrockplatz zu Münster: "Die Pflegefamlie hat Sorge in die Auseinandersetzungen zwischen Kindesmutter und Jugendamt hereingezogen zu werden. Die diversen Internetveröffentlichungen beunruhigen die Pflegefamilie. Aus hiesiger Sicht ist nach Abschluss der aktuellen Gerichtstermine beim Amtsgericht und dem Oberlandesgericht ein Kennlernenprozess zwischen Pflegeeltern und Frau S. zu verabreden."

Um Jugendamts Willen! Beunruhigte Pflegefamilie, die noch mit dem Prozess des Einlebens beschäftigt ist, trifft streitbare Mutter? Und was ist ein Kennlernenprozess? Kommissar Internet hat dieses Wort bei google gesucht und wurde sofort gefragt: "Meinten Sie Kennenlernprozess?"

Doch T. hat nicht nur große Probleme mit der deutschen Sprache, der hat neben beunruhigten Pflegeeltern noch eins von vielen. Denn die streitbare Mutter hat auch noch einen Sohn. Der ist vier Jahre alt und lebt beim Vater. Dort taucht die Mutter laut T. "unangemeldet" auf. Dass der Vater gelegentlich auch "unangemeldet" bei der Mutter auftaucht, verschweigt dieser Jugendamtsmitarbeiter wohlweislich. Er hätte nämlich gern ein anderes Problem: "Aktuell sehe ich keine Möglichkeit den Umgang zwischen Mutter und Sohn auszuweiten ohne J. damit schwer zu irritieren."

Dann hätten wir: beunruhigte Pflegeeltern, streitbare Mutter und schwer irritierten Vierjährigen. Das geht nun wirklich nicht, fügt T. seinen Stammeleien einen "Entwicklungsbericht" des Caritas-Verbandes bei. Der stammt vom 9. Juni 2011. Schon beschleicht Kommissar Internet das Gefühl, dass es in Münster niemanden gibt, der schreiben kann.

In diesem "Entwicklungsbericht" heißt es über den Vierjährigen: "J. ist ein 3,8 Jahre alter, ehre kräftig gebauter Junge." Da hat Kommissar Internet erst einmal seinen Taschenrechner hervorgekramt. Ergebnis: Das Jahr hat zwölf Monate. Zwolf mal 0,8 = 9,6. Hätte jeder Monat 30 Tage, wäre J. also am 9. Juni 2011 3 Jahre, neun Monate und 18 Tage alt gewesen. 38 Tage später feierte er seinen vierten Geburtstag. War aber nach Caritas-Berechnungen erst 3 Jahre, zehn Monate und 26 Tage alt. Wenn jeder Monat 30 Tage hätte. Hätte jeder Monat 31 Tage, wäre es noch komplizierter.

Über den Jungen berichtet die Caritas, dass er sehr schnell sei. Was zur Altersangabe passt. Denn J. flitzt nicht nur gern herum, er wird auch schneller älter als andere Kinder...

Unter "Sprache" vermerkt die Caritas: "J.´s Wortschatz hat sich vergrößert, ist jedoch gering." Das freut Kommissar Internet. Warum? Dumme Frage. Die Antwort ist doch ganz einfach: Wäre das so, hätte er eine Gemeinsamkeit mit dem Jugendamtsmitarbeiter T. vom Idenbrockplatz zu Münster. Aber nur nach dem Komma...

Die Geschichte beginnt hier

25. Oktober 2011
Irre! Verwaltungsgericht von Münster

Der Justizangestellte R.

Sonntag, 23. Oktober 2011

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Sömmerda

18. Oktober 2011
Um Finneck-Stiftung ranken sich schlimme Gerüchte

Der Ortsname Sömmerda hat sich auch ins Gehirn von Kommissar Internet gebrannt. Im Dezember 2006 ließ eine 20-Jährige ihre beiden Kinder vier Tage lang allein in der Wohnung. Der knapp zehn Monate alte Leon verdurstete.

Sömmerda hat knapp 20 000 Einwohner, liegt 20 Kilometer nördlich von Erfurt. In der ehemaligen Ackerbürgerstadt schießen Gerüchte ins Kraut. Eine erste Nachfrage von Kommissar Internet ist ohne Antwort geblieben.

Es geht: um die Finneck-Stiftung. Sie gehört zur Diakonie. Ist also eine Einrichtung unter dem Dach der evangelischen Kirche. An der Spitze des Diakonie-Bundesverbandes steht ein Bischof. Den hat Kommissar Internet noch nicht befragt. Die ersten Fragen richtete er an die Finneck-Stiftung.

Diese Stiftung ist eigenen Angaben zufolge eine regionale Trägerin der Arbeit mit Behinderten, der Kinder- und der Jugendhilfe und von Bildungseinrichtungen. Um die 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreuen in Rastenberg, Sömmerda und Büttstädt rund 1 200 Menschen mit und ohne Behinderung.

2009 rasselte die Finneck-Stiftung mit dem Stadtrat von Sömmerda zusammen. Der lehnte einen Zuschuss ab, weil alle Ratsparteien  nach drei Jahren nicht mehr an eine vernünftige Zusammenarbeit glaubten. Zu einem entscheidenden Gespräch sei ein ahnungsloser junger Mitarbeiter erschienen.

Ahnungslosigkeit in finanziellen Fragen ist eine Sache, doch:  Gibt sich diese Stiftung auch ahnungslos, wenn es um schlechte Betreuung von Behinderten geht? Sogar von einem  Todesfall wird Kommissar Internet berichtet.

Sömmerda II: Bitte um ein wenig Geduld

Samstag, 17. September 2011

Abgehauen



27. Februar 2011
Polizei sucht eine 13-Jährige

Zoe hat am Abend des 19. Februar ihre Siebensachen gepackt. Dann verschwand sie aus einer therapeutischen Einrichtung in Lüneburg. Berichten die Medien. Steht im Polizeibericht.

Zoe ist aus der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch abgehauen, behauptet ein Insider. Sie sei dort schlecht behandelt worden. Die 13-Jährige habe sogar behauptet: "Ein Pädagoge hat mich angefasst."

Die Polizei vermutet, dass Zoe bei einem "flüchtigen Bekannten" im Raum Lüneburg Unterschlupf gefunden hat. Eine telefonische Anfrage beantwortet ein Beamter um 12.40 Uhr so: "Das Mädchen ist immer noch verschwunden." Dass die 13-Jährige aus der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch ausgerissen ist, will er nicht bestätigen: "Wenn Sie was wissen, dann rufen Sie doch die Einrichtung an."

27. Februar 2011, 13.05 Uhr
Inzwischen weiß...

...Kommissar Internet, dass dieses Mädchen aus der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch ausgebüxt ist. Richtig liegt die Polizei auch mit der Vermutung, dass die 13-Jährige keinem Gewaltverbrechen zum Opfer gefallen ist. Es geht Zoe gut.

4. März 2011
Dringende Warnung an Zoes Familie

Von einer Wilhelmshavener Polizeikommissarin hat Kommissar Internet heute erfahren, wo verschiedene Familienmitglieder von Zoe wohnen. Eins davon wohnt demnach in Münster. Dringende Warnung: Mit der Kleinen in Münster unter keinen Umständen zum Jugendamt gehen! Falls die Familie Hilfe braucht, sucht sie, wo ihr wollt, nur nicht bei dieser Behörde, die als Grund für Kindesentzug auch schon einmal angibt, eine Mutter habe eine andere Wahrnehmung der Realität als die Jugendamts-Fachkräfte...

17. März 2011
Suche beendet

Die Suche nach Zoe ist beendet. Das zuständige Jugendamt wurde eingeschaltet. Ist nicht das Jugendamt von Münster...

17. September 2011
Ohne Münster ist alles gut gegangen

Der Störfall Jugendamt Münster ist nicht eingetreten. Eine Mitarbeiterin der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch (TG) setzte zwar alle Hebel in Bewegung, um die Flucht der Kleinen zu erschweren. Gelang aber nicht. Das Hilfesystem war perfekt, die Ausreißerin machte einen weiten Bogen um Münster...

Jetzt erlebt das Mädchen Neues: Sie darf endlich täglich eine Schule besuchen (zu TG-Zeiten nach ihren Angaben zwei Stunden in der Woche, weil ihr nicht mehr zugetraut wurde). Außerdem ist der TG-Leiter inzwischen fristlos entlassen worden.

Weitere Infos

Mittwoch, 6. Juli 2011

Gesucht: Cyberstalker

10. Februar 2011
Wer hat seinen Computer vernetzt?

Ins Netz gehen gelegentlich gar merkwürdige Beiträge. Gelesen hat Kommissar Internet jetzt: "Zusammen mit unserem Rechtsanwalt Dr. Jochen Springer (Uelzen) werden wir das Phänomen des Stalkings im Kontext von Kinderschutz und Suchthilfe in einer juristischen Fachzeitschrift publizieren. Zudem werden wir das Phänomen bei einer Fachtagung reflektieren." An anderer Stelle dieses gar merkwürdigen Beitrages ist von Cyberstalking die Rede. Verfasst wurden die seltsamen Zeilen  vom Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch. Wilschenbruch ist ein Ortsteil von Lüneburg.

Bei Cyberstalking handelt es sich um ein Stalkingverhalten, das sich eines vernetzten Computers bedient. Müsste sogleich die Frage lauten: Wer hat seinen Computer mit dem Computer der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch vernetzt?

Das wäre fürwahr ein schlimmer Internet-Finger, der laufend mails verfasst und so diese Therapeuten bei ihrem Kampf gegen Drogensucht stört. Angeblich sind es aber sogar mehrere Cyberstalker, die diese Einrichtung belästigen. Verurteilt wurden sie ebenso angeblich auch schon.

Nach diesen Urteilen googelt Kommissar Internet allerdings vergeblich. Auf "Cyberstalking gegen soziale Einrichtungen" reagiert diese Suchmaschine mit 321 Einträgen. Dazu gehört zwar auch der höchst merkwürdige Beitrag des Leiters der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch, aber eine Meldung sozusagen aus unabhängiger Quelle findet man nirgends.

Sachdienliche Hinweise nimmt deswegen Kommissar Internet unter seiner mail-Adresse entgegen. Für mails von vernetzten Computern gilt: Die landen im Papierkorb.

Von langer Hand vorbereitet

Nun haben sie ihn fristlos entlassen

Mittwoch, 29. Juni 2011

Kinder nicht in Münster

29. Juni 2011
Haben es manchmal besser

Nein, das erzählt Kommissar Internet nicht dem Jugendamt von Münster. Sondern Jugendämtern, in denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter qualifiziert sind und auf das Wohl von Kindern bedacht. In der Stadt, in der Kommissar Internet lebt, gibt es seit einem halben Jahr eine Einrichtung, die nicht Heim genannt werden will. In der werden Kleinkinder betreut. Eltern trainieren mit ihren Kleinen den Umgang. Bis die Probleme behoben oder nicht mehr so groß sind wie früher.

Nein, das erzählt Kommissar Internet nicht dem Jugendamt von Münster. Das verfolgt ganz andere Ziele. In der Stadt, in der Kommissar Internet lebt, gibt es diese Einrichtung, die zwar erst seit einem halben Jahr existiert, die es aber trotzdem schon geschafft hat, dass einige Kinder wieder in ihren Familien leben. Die sind auch nicht zwischenzeitlich in Pflegefamilien gesteckt worden. Weil dann eine Rückkehr zu den eigenen Eltern mit der Trennung von Pflegeeltern verbunden wäre, an die sich kleine Kinder schnell gewöhnen.

Nein, das erzählt Kommissar Internet nicht dem Jugendamt von Münster, vor den Toren der Stadt, in der Kommissar Internet lebt,  gibt es auch noch eine Einrichtung, die sich um ältere Kinder kümmert. Da läuft es genauso. Die leiblichen Eltern müssen nicht draußen vor der Tür bleiben, weil ihnen das Umgangsrecht von Richtern beschnitten worden ist.

Das erzählt Kommissar Internet nicht einmal dem Familiengericht von Münster und auch nicht jener Richterin, die schon zweimal einer Mutter mit fadenscheinigen Gründen einen Beistand verweigert hat. Denn diese Richterin gehört zum System in Münster. Das nach Auffassung eines Experten nach dem Prinzip arbeitet: Ist das Jugendamt von Münster der Auffassung, dass Eltern versagt haben, bekommen sie keine Chance mehr.

Nein, das erzählt Kommissar Internet nicht dem Jugendamt von Münster, zu dem auch ein Mitarbeiter gehört, der Gerichte nachweislich belogen hat. Denn man kann nicht einmal sicher sein, dass der morgen noch da ist. Denn: Die Jugendamtsmitarbeiterin, die den Stein ins Rollen gebracht hat und erst einmal Schwester von Bruder trennte, ist unauffindbar. Wo diese Mitarbeiterin geblieben ist, verrät im Jugendamt von Münster niemand.

Kommissar Internet hat´s erlebt. Ihm wurde über den Verbleib dieser Jugendamtsmitarbeiterin jede Auskunft verweigert. Deswegen verweigert Kommissar Internet dem Jugendamt von Münster auch jede Auskunft über Modelle, die durchaus nachahmenswert sind. Von Jugendämtern, in denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter qualifiziert sind und auf das Wohl von Kindern bedacht.

Der Fall von Münster

Dienstag, 24. Mai 2011

Wo sind sie?

24. Mai 2011
Wilhelmshavener CDU verschickt Karten - viele verschwinden?

Stell dir vor, die Wilhelmshavener CDU verschickt an über 41 000 Haushalte der Stadt eine Karte - und nur Kritiker dieser Aktion bekommen sie. Das klingt zwar etwas übertrieben - doch wie groß die Panne ist, weiß noch niemand.

Tatsache ist: Der CDU-Oberbürgermeister-Kandidat Andreas Wagner hat laut Samstags-Ausgabe der "Wilhelmshavener Zeitung" eine Postkartenaktion gestartet, um herauszufinden, wo die Wilhelmshavenerinnen und Wilhelmshavener der Schuh drückt.

Fast schon unverzüglich meldeten sich in einem Wilhelmshavener Bürgerportal zwei Kritiker, die diese Karte offenbar bekommen haben - und sie nicht gut finden. Sogar abgebildet wird sie auf www.basu-whv.de

Und was geschieht auf den Seiten des parteilosen Oberbürgermeister-Kandidaten Heinz-Peter Tjaden? Dort gibt es nun Kommentarmeldungen von Jadestädtern, die diese Karte nicht im Briefkasten hatten. Einer vermutet, dass einige Verteiler die "Parteibrille" aufgesetzt haben...Und die Karten vernichteten statt sie zu verteilen?

Fest steht: Heinz-Peter Tjaden wohnt in einem Haus mit rund 20 Mietparteien. Niemand hat die Karte bekommen. Tjadens Hund ist gerade in der Nähe der Nordseestation. Niemand hat die Karte bekommen. Tjaden radelt fast täglich in den Stadtnorden nach Voslapp. Auch im Briefkasten seiner Mutter war keine Karte...

Bleibt die Frage: Gibt es in Wilhelmshaven so viele faule Verteiler, die gar nicht daran denken, ihre (doch wohl) bezahlte Arbeit zu tun? Das wäre ein unglaublicher Vorgang.

Ein Beitrag für http://obkandidattjaden.blogspot.com/

Sonntag, 17. April 2011

Kinderärzte in Münster

16. April 2011
Findet Kommissar Internet die Pflegefamilie?

Kommissar Internet schickt nun diese mail an alle Kinderärzte in und um Münster (wer keine mail-Adresse hat, bekommt ein Fax):

seit dem 1. april 2011 ist ein mädchen (geboren am 9. juni 2009 in münster) bei einer so genannten dauerpflegefamilie, ich bin der patenonkel der kleinen. ob überhaupt stimmt, was die behörde sagt, wissen weder die kindesmutter noch ich. die bereitschaftspflegemutter, die das mädchen bis ende märz 2011 betreut hat, ist angeblich in urlaub. wir sind der meinung, dass die pflegefamilie wissen sollte, dass die mutter um ihr kind kämpft. nach unseren informationen ist das dieser familie nicht gesagt worden...

http://www.readers-edition.de/2011/04/12/jugendamt-von-muenster-gerichte-und-sankt-mauritz-kinderheim-schreiben-unendliche-kindesunwohl-geschichte

Die Empfänger:

In Münster

Dr. Philip Fellner
Dr. Becker - Dr. Heuckmann
Dr. Burkhard Frase
Dr. med. Janbernd Neuhann-Lising Kortenhaus
Dr. med. Ralph Ziegler
Dr. Pedro Andreo Garcia
Dr. Andreas Volbracht
Dr. Markus Bunenkamp
Dr. Paul Vosschulte

In Gronau

Dr. Manfred Müller
Dr. Falk Franke

In Lüdinghausen

Dr. Klaus Knaup
Dr. Werner Braun

Montag, 21. März 2011

Kinder in Münster (X)

11. Dezember 2010
Vertreten von einem Anwalt aus Münster

Geschenkt! Neubürger bekommen von der Stadt Münster zwei DVD´s mit Folgen der ZDF-Krimiserie "Wilsberg". Diese Aktion dauert noch bis zum 30. Dezember 2010. Hat Kommissar Internet im Zug gelesen. In der "Bild-Zeitung". Daneben steht, dass Münster in einer "neuen Städte-Rangliste zur Wirtschaftskraft" Top sei, das Ruhrgebiet dagegen ein Flop.

Illustriert ist der Artikel mit einem nächtlichen Altstadt-Foto. Dort hat auch jener Anwalt seine Kanzlei, der am Freitag um 13.30 Uhr im Amtsgericht zu Münster einer Familienrichterin einen Schriftsatz in die Hand gedrückt hat. Damit will er verhindern, dass Kommissar Internet seine beiden Patenkinder vor der Taufe in der Spanischen Katholischen Mission kennenlernt.

Die Begründung hat Kommissar Internet sogleich als "Unverschämtheit" eingestuft. Mit einem gewissen zeitlichen Abstand ist "verstaubt" das bessere Wort. Denn dieser Anwalt schreibt auf Seite 2: "Das Umgangsrecht wird grundsätzlich hergeleitet aus Art. 6 GG als anerkanntem natürlichem Elternrecht. Ersichtlich ist Kommissar Internet nicht Elternteil der betroffenen Kinder. Unter keinem Gesichtspunkt kommt ein Verwandtschaftsverhältnis in Betracht. Dies kann sich auch nicht daraus ergeben, wenn Kommissar Internet Patenonkel der Kinder werden möchte. Eine Patenschaft, so es denn überhaupt dazu kommen sollte, begründet kein Verwandtschaftsverhältnis."

Wo lebt dieser Anwalt eigentlich? Außer in Münster...Im 19. Jahrhundert, als die Mutter sich noch züchtig um die drei K´s gekümmert hat, während der Vater hinausging ins feindliche Leben und abends die Herde bewachte, zu der auch eine Großmutter gehörte, die Weihnachten abgestaubt wurde und anschließend weiterstricken durfte?

Hat dieser Anwalt noch nie etwas von Patchwork-Familien gehört, von gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften und von Alleinerziehenden? Weiß dieser Anwalt nicht, dass heutzutage viele Großeltern mit ihren Enkeln bei Skype chatten und im Facebook Fotos miteinander austauschen?

Wann ist dieser Anwalt Fachanwalt für Familienrecht geworden? Bevor Frauen das Wahlrecht bekommen haben? Oder ist er wenigstens der Meinung, dass Frauen Wahlrecht haben sollten?

Der nächste Anwalts-Absatz beginnt so: "Übrigens ist auch nicht ansatzweise ersichtlich, welchen Gewinn die betroffenen Kinder durch Umgangskontakte mit Kommissar Internet haben sollten." Darüber wundert sich Kommissar Internet nicht. Wie soll für solch einen Anwalt überhaupt etwas ersichtlich sein? Der hat doch noch nicht einmal ansatzweise mitbekommen, dass der in Artikel 6 des Grundgesetzes definierte Begriff "Familie" heute anders definiert wird als vor 60 Jahren.

Flotte Frauen hat es damals aber auch schon gegeben. Zwischen Münster, das heute laut Studie Top ist, und dem Ruhrgebiet, das demnach aktuell ein Flop ist. Hörte Kommissar Internet mit, als er in einem Bus saß, der ihn zum Hauptbahnhof von Münster brachte. Hinter ihm war die Rede von einer "Tante Erna", die vor langer, langer Zeit Bonbons aus Gläsern verkaufte. Die kaufte sie in Dortmund. Deshalb fuhr sie mit dem Auto in gewissen zeitlichen Abständen nach Dortmund. Einen Führerschein hatte sie nicht. Im Krieg hatte ihr dafür die Zeit gefehlt, hieß es im Bus hinter Kommissar Internet, nach Kriegsende beherrschte sie das Autofahren bereits.

Zum Ranglisten-Erfolg der Stadt Münster hat Oberbürgermeister Markus Lewe (45, CDU) übrigens laut "Bild"-Zeitung gesagt: "Manchmal geht es hier vielleicht langsamer, dafür ist es auch stabiler..." Vielleicht glaubt deshalb jener Anwalt, der am Freitag im Amtsgericht zu Münster gewesen ist, dass wir immer noch das Grundgesetz-Jahr 1949 schreiben...

Joint-Kinder in Münster

Joint-Kinder in Münster (XI)

16. Dezember 2010
Das Jugendamt von Münster als Freund

"Auch hat mein Sohn bei mir angeblich keine Struktur. Leider weiß die Behörde, dass das nicht stimmt, ist aber immer ein gutes Argument, um sein eigenes Ziel durchzusetzen", schreibt mir eine Mutter, die nach ihren eigenen Angaben nach Luxemburg geflüchtet ist, um sich vor einem deutschen Jugendamt zu schützen.

Einen ähnlichen Vorwurf muss sich zurzeit auch eine Mutter aus Münster gefallen lassen. Der Verfahrensbeistand ihrer beiden Kinder schreibt am 10. Dezember 2010 an das Oberlandesgericht von Hamm: "Die Kindesmutter zeigt nach wie vor keine Einsicht in die Bedürfnisse ihrer Kinder nach Ruhe und Entwicklung in einem stabilen Lebensumfeld."

Ferner schreibt diese Berufsbetreuerin aus Lüdinghausen, die Kindesmutter sei der Meinung, "sie habe grundsätzlich das Richtige getan". Das macht doch eigentlich immer nur das Jugendamt von Münster. Das hat sich folgende Lösung einfallen lassen: Die eineinhalbjährige Tochter lebt bei einer Bereitschaftspflegemutter und soll eine Pflegefamilie bekommen, der dreijährige Sohn lebt beim Kindesvater.

Rausgebissen werden sollen die Großmutter der Kinder, Kommissar Internet als Patenonkel und zwei Patentanten, die der Mutter helfen wollen. Allerdings scheinen diese Helferinnen und Helfer nach Auffassung des Jugendamtes von Münster einen entscheidenden Charakterfehler zu haben. Sie sagen nicht - wie der Kindesvater das tut: "Ich kiffe nur noch nach 19 Uhr, wenn der Junge schläft." Und lassen dabei die Tür zum Kinderzimmer offen stehen.

Warum macht das Jugendamt von Münster nicht klare Kante und sagt: "Abends ein Joint und wir sind euer Freund. Dann trennen wir auch die Geschwister nicht mehr und erkundigen uns jedes Jahr bei euch, ob die Kleinen schon die Pflege von Cannabispflanzen beherrschen"?

Das wäre doch ein Deal - nur nicht mit Haschisch, denn mit diesem Zeug dealen ist verboten, weiß Kommissar Internet aus dem Betäubungsmittelgesetz.

Übrigens: Jährlich sterben laut einer internationalen Studie 125 000 Kinder an den Folgen von Passivrauchen. Mit Cannabispflanzenduft sinkt die Zahl?

20. Dezember 2010
Antwort der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Sehr geehrter Herr Tjaden,


ich kann gut nachvollziehen, dass Sie sich Sorgen um die Gesundheit Ihres Patenkindes machen. Angesichts Ihrer Schilderungen scheinen diese auch berechtigt zu sein, wobei aus der Ferne dies natürlich nur eingeschränkt beurteilt werden kann.

Wenn die Eltern rauchen bzw. Cannabis konsumieren kommen vermutlich mehrere Risikofaktoren für die Entwicklung des Kindes in Betracht. Die Gefahren des Passivrauchens (bezogen auf Tabak) sind schon seit längerem bekannt und wurden von der von Ihnen genannten Studie im Grunde nur noch mal bestätigt und mit konkreten Zahlen unterfüttert. Daher wurden in Deutschland und vielen andere Ländern auch Rauchverbote an öffentlichen Plätzen erlassen. Das Rauchen in den eigenen Räumen ist aber nicht davon betroffen. Jedoch sollten verantwortungsvolle Eltern möglichst nicht in den eigenen Räumen rauchen, da die Kinder nicht nur den Rauch passiv einatmen, sondern auch die Rückstände auf Möbeln und auf der Kleidung der Eltern, mit denen die kleinen Kinder ja intensiv in Kontakt kommen, aufnehmen (siehe http://www.drugcom.de/?id=archiv&sid=2010&idx=725).

Wenn Cannabis geraucht wird, kann der Qualm natürlich auch passiv eingeatmet werden. Ob die von dem Kind aufgenommenen Mengen bedeutsam sind, lässt sich so schwer sagen. Letztlich ist es aber eine Frage der Dosis. Wenn im Nebenzimmer stark Cannabis geraucht wird, beispielsweise mit Hilfe eine Wasserpfeife und dies häufig der Fall ist, also z. B. täglich und nur unzureichend gelüftet wird, so kann eine Beeinträchtigung durch passives Einatmen nicht ausgeschlossen werden. Sie merken, wir drücken uns vorsichtig aus, weil es da immer auch auf die Umstände des Einzelfalls abhängt. Aber gut für das Kind sind diese Umstände ganz bestimmt nicht. Zudem wird Cannabis häufig mit Tabakvermengt, so dass zum passivem Einatmen von Cannabisdämpfen auch noch der Tabakrauch hinzukommt.

Auch ist zu fragen, ob es der Entwicklung des Kindes zuträglich ist, wenn der allein erziehende Vater Cannabis raucht. Allerdings müsste man da schon genauer hin gucken. Wie häufig wird konsumiert? Liegt womöglich eine Abhängigkeit vor? Wie gut gelingt die Organisation des Alltags? Wie gut ist das Verhältnis zum Kind? Das sind eine Menge Fragen, die ich aus der Ferne nicht beurteilen kann, die Sie aber auch für sich beantworten können.

Ich kann Ihnen in diesem Zusammenhang keine rechtlichen Auskünfte geben. Dazu müssten Sie sich juristischen Rat einholen. Was die gesundheitlichen und sozialen Folgen für das Kind betrifft, so können Sie als Patenonkel aber Ihre Sorgen durchaus dem Vater des Kindes mitteilen. Wichtig wäre, dass dies möglichst NICHT in einer vorwurfsvollen Haltung geschieht, da dies nur Widerstand erzeugt und somit kontraproduktiv ist. Haben Sie auch keine Scheu, geradeheraus ihre Sorgen anzusprechen. Je klarer sie dies formulieren, umso bessern. Wenn der Vater ernsthafte Bedenken wegen der Gesundheit seines Kindes von jemanden anderen zu hören bekommt, so kann ihm dies durchaus zu denken geben. Und vielleicht ändert er sein Verhalten.

Im Interesse des Kindes ist es bestimmt hilfreich, wenn Sie versuchen, ins Gespräch mit dem Vater zu kommen. Ich wünsche Ihnen dabei viel Geduld und
Ihrem Patenkind alles Gute.

Liebe Pflegefamilie

Kinder in Münster (XII)

21. Dezember 2010
Liebe Pflegefamilie, wollen Sie sich das antun?

Tatort: Idenbrockplatz in Münster, Jugendamt. Täter: der Mitarbeiter T. Seine Ware: ein Mädchen, blaue Augen, fast eineinhalb Jahre alt. Opfer: eine Pflegefamilie.

Vorsicht! Eine Mutter kämpft um dieses Mädchen, hat das Familiengericht in Münster, das Verwaltungsgericht in Münster, das Oberlandesgericht in Hamm eingeschaltet. Der Beistand der Mutter hat Strafanzeige gegen den Täter erstattet.

Liebe Pflegefamilie, die es nach Angaben von T. bereits gibt, Freude an dem Mädchen werden Sie nicht haben. Läuft was quer, kann Ihnen passieren, was der Mutter und dem Beistand passiert ist. Die Mutter wird als unschuldig unfähig dargestellt, über den Beistand wird behauptet, er handele "querulatorisch" und "blindwütig". Wollen Sie sich auch solche Behauptungen antun?

Man hat aber die Kleine in den höchsten Tönen gepriesen? Man hat Ihnen gesagt, dass dem Mädchen ein schönes Zuhause fehlt? Hat das Mädchen schon! Und eine tolle Großmutter. Zwei Patentanten, die in der katholischen Kirche aktiv sind. Einen Patenonkel über den einer seiner Neffen sagt: "Bei dir macht sogar das Lernen Spaß!"

Liebe Pflegefamilie, Sie wünschen sich aber ein Kind? Dann nehmen Sie bitte keins vom Jugendamt der Stadt Münster. Denn passieren könnte Ihnen dann auch noch dies: Wollen Sie T. wegen irgendwas zur Rede stellen, ist der garantiert nicht an seinem Schreibtisch am Idenbrockplatz oder er windet sich wie ein Aal oder er behauptet, dass Sie schon lange nicht mehr angerufen haben wie er das im November 2010 gegenüber einem Gericht behauptet hat.

Das ist doch bestimmt nichts für Sie!

Faxe nach Münster

Faxe nach Münster (XIII)

23. Dezember 2010
Schnee am Idenbrockplatz

"Ist das Schnee?" haben sie sich im Jugendamt der Stadt Münster wohl nicht gefragt. Bei einem Mitarbeiter am Idenbrockplatz wurde das Papier knapp, es rieselte aus dem Gerät. Nach meinen Informationen bislang 83 Mal bekam er per mail oder per Fax dieses Schreiben:

"Jugendamt Münster

Idenbrockplatz
48159 Münster

Fax-Nr. 02514927939
mail-Adresse jugendamt@stadt-muenster.de
Sehr geehrter Herr T.,

wir haben erfahren, dass Sie ohne rechtskräftigen Beschluss für ein Mädchen eine Pflegefamilie suchen oder bereits gefunden haben wollen, der Junge lebt bei dem Kindesvater, der nach seinen eigenen dokumentierten Angaben ab 19 Uhr kifft, während der Junge schläft. Damit gefährdet der Kindesvater laut Auskunft der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung die Gesundheit des Dreijährigen.

Nach den uns vorliegenden Informationen verweigern Sie der Kindesmutter seit dem 9. November 2010 Besuchskontakte mit ihrer Tochter, wofür sie jeweils immer neue Begründungen liefern sollen. Die persönliche Übergabe von Nikolausgeschenken sollen Sie bereits verhindert haben, das gleiche planen sie demnach nun auch mit den Weihnachtsgeschenken.

Wir bitten Sie, dem Wunsch der Kindesmutter zu entsprechen. Die Geschwister haben sich schon lange nicht mehr gesehen. Da wäre ein gemeinsames Weihnachtsfest nach unserer Meinung eine wunderbare Idee. Wir hoffen, Sie sehen das genauso und machen das möglich. Danke!

Mit freundlichen Grüßen
Name/Unterschrift"

Das bislang letzte Fax ist gegen 17 Uhr aus Mönchengladbach abgeschickt worden. Der Absender erkundigte sich bei Kommissar Internet, ob es sich um eine bundesweite Aktion handelt. Handelt es sich! Die noch nicht zu Ende ist. Und Nachahmer finden sollte. Niemand muss sich alles gefallen lassen...

"Dazu sage ich nichts", ist bislang der einzige Kommentar von T. aus dem Jugendamt von Münster zu seiner steigenden Beliebtheit bei allen, die Fantasie mögen. Dabei handelt es sich um eine Eigenschaft, die in viel zu vielen Jugendämtern weitgehend unbekannt ist...

23. Dezember 2010

Kurz vor Mitternacht hat das Jugendamt von Münster ein weiteres Fax bekommen. Aus Herford.

Ebenfalls brutal
So lügen Jugendämter
Familienministerium fordert Stellungnahme

Kinder in Münster (XIV)

30. Dezember 2010
Familienministerium fordert Jugendamt zu Stellungnahme auf

Kommissar Internet kennt bekanntermaßen eine Mutter aus Münster. Der hat man beide Kinder weggenommen. Das lässt sie sich nicht gefallen. Einen Tag vor Heiligabend hat diese Mutter eine mail-Flut steigen lassen. Mehrere 100 Mal verschickte sie ihre Erfahrungen mit dem Jugendamt von Münster an Vereine, Organisationen und Ministerien.

Erste Reaktionen ließen nicht lange auf sich warten. Könnte daran liegen, dass man diesem Jugendamt in Fernsehsendungen bereits "Menschenverachtung" und "Zynismus" vorgeworfen hat, Pastor Fliege vermutete auch noch, dass "die verrückt" geworden sein müssen.

Auch heute öffnete diese Mutter aus Münster ihren Briefkasten, weil sie täglich mit Post von Gerichten rechnet. Doch in ihrer heutigen Post befand sich ein Brief des Familienministeriums von Nordrhein-Westfalen. Das teilte ihr mit, dass vom  Bundesfamilienministerium die mail, die am 23. Dezember 2010 in Berlin angekommen war, sofort nach Düsseldorf weitergeleitet worden sei.

Weiter wurde dieser Mutter geschrieben, dass es bereits eine Aufforderung an das Jugendamt von Münster zu einer Stellungnahme gebe. Die werde abgewartet.

Gespannt ist nun Kommissar Internet, was den Düsseldorfern von Münster aufgetischt wird. Es könnte wieder ein anderes Gericht sein als die bisherigen. Das Jugendamt von Münster beschäftigt nämlich einen Koch, der sich nicht immer daran erinnern kann, was gestern auf dem Speiseplan gestanden hat. Für den ist immer nur wichtig, dass er dieser Mutter die Suppe versalzt.

Säuselnde

Kinder in Münster (XV)

5. Januar 2011
Sie säuseln säuselnderweise Säuseleien

Kennst du das Land,
wo Mütter vor dem Jugendamt fliehen?
Du kennst es nicht?
Du wirst es kennenlernen.

Vor Familiengericht in Münster haben sie Kommissar Internet am 10. Dezember 2010 ins Ohr gesäuselt, er sei als Patenonkel irgendwie zu viel für zwei Kinder. Dass zwei Kinder für Kommissar Internet zu viel seien, haben sie nicht gesagt. Immerhin. Aber zum Glück muss Kommissar Internet da nicht immer hin. Könnte ihn sonst um den Verstand bringen, der anderswo wohl seltener vorkommt.

Außerdem säuselten sie: Der Junge habe jetzt ein Umfeld, an das er sich endlich gewöhnen müsse. Das Mädchen habe ebenfalls ein Umfeld, in dem es aber erst ankommen müsse. Oder so.

Zum Umfeld des Jungen gehörte auch eine Kindertagesstätte. In der ist der Junge seit Anfang 2011 nicht mehr. Sie haben ihn in einen anderen Kindergarten gebracht. Die Kindesmutter weiß bisher noch nicht einmal, in welchen.

Neuer Kindergarten, soll Kommissar Internet wohl daraus lernen, ist nicht zu viel für den Kleinen. Ob das tatsächlich der Weisheit letzter Kurzschluss ist, war bislang nicht in Erfahrung zu bringen. Der Verfahrensbeistand hatte ein Band laufen, rief nicht zurück, beim Jugendamt der Stadt Münster nahm niemand ab.

Nun hat Kommissar Internet bestimmten Münsteranern noch nie abgenommen, dass es ihnen um das Wohl von zwei Kindern geht. Und dafür liefern sie einen Beweis nach dem anderen...

Immer häufiger sogar als Besessene. Für das Mädchen haben sie angeblich endlich eine Pflegefamilie. Dort, wo Kommissar Internet wohnt, aber sagt man: "Mit Pflegefamilien beginnt die Entfremdung von Kindern von ihren leiblichen Eltern. So was wollen wir nicht."

Manche haben eben einen guten Willen, andere nicht...

Jugendamtsmitarbeiter ablösen

Kinder in Münster (XVI)

16. Januar 2011
Jugendamtsmitarbeiter muss abgelöst werden

Kommissar Internet hat´s in den "Westfälischen Nachrichten" vom 8. Januar 2011 gelesen: Die Jugendamtsleiterin von Münster spricht von einem "Vier-Augen-Prinzip". Das werde von der Behörde angewendet. Vorstellen kann sich Kommissar Internet darunter: nichts!

Vorstellen kann sich Kommissar Internet aber, wie sich eine Mutter fühlen muss, wenn sie auf die Folter gespannt wird. Deswegen hat jetzt die Jugendamtsleiterin Post bekommen, eine Kopie bekam die Familienrichterin:

"Sehr geehrte Frau Pohl,

sehr geehrte Frau Richterin Braem,

ich formuliere mein Anliegen erst einmal als Bitte:

Betreut wird der "Fall ..." vom Jugendamtsmitarbeiter Herrn T. M. E. leistet er keine sachgerechte Arbeit, die den Kindern, den Eltern und den Gerichten zugute kommen könnte.

1. Bereits am 29. November 2010 hat Herr T. auf dem Flur des Amtsgerichtes von Münster im Beisein des Kindesvaters, des Anwaltes des Kindesvaters, des Verfahrensbeistandes und in meinem Beisein behauptet, er habe aus Hamm bereits gehört, dass es in dem anhängigen Verfahren II-13 UF 83/10 drei Optionen gäbe. Die Kindesmutter war zu der Zeit gerade auf dem Weg zur Toilette.

2. In Gesprächen mit der Kindesmutter weist Herr T. darauf hin, dass sie davon ausgehen müsse, dass ihr Sohn beim Kindesvater bleibe, die Tochter bekomme eine Pflegefamilie. Das werde die Entscheidung der Gerichte sein.

3. In dieser Woche hat Herr T. gegenüber der Kindesmutter behauptet, sie müsse sich auf eine kurzfristige Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamm vorbereiten.

4. Der Kindesvater und Herr T. haben - ohne Absprache mit der Ersatzpflegerin und ohne Absprache mit der Kindesmutter - für den Sohn einen neuen Kindergarten gefunden, den der Kleine seit Anfang des Jahres besucht. In meinem Verfahren jedoch hat Herr T. behauptet, die Kinder müssten erst einmal zur Ruhe kommen. So hat auch das Familiengericht entschieden.

Ein konstruktiver Dialog zwischen der Kindesmutter und Herrn T. ist m. E. nicht mehr möglich. Sehr geehrte Frau Pohl, ich bitte Sie deshalb darum, dass entweder Sie den "Fall..." übernehmen oder ein geeigneter Mitarbeiter/eine geeignete Mitarbeiterin.

Ich habe heute das Oberlandesgericht in Hamm angerufen. Dort sind die Aussagen von Herrn T. mit Verwunderung zur Kenntnis genommen worden."

Er löffelt dreimal am Tag: Weisheit

Kinder in Münster (XVII)

27. Januar 2011
Er löffelt dreimal am Tag: Weisheit

Im Jugendamt von Münster löffeln sie dreimal am Tag. Zumindest ein Mitarbeiter am Idenbrockplatz. Weisheit. Dann empfängt er Gäste.

Zum Beispiel: Einen Mann aus Münster, der sogleich auf Internetveröffentlichungen hingewiesen wird, in denen über dieses Jugendamt berichtet wird. Die müsse dieser Mann unbedingt einmal lesen. Wenige Stunden nach diesem Besuch ruft dieser Mann Kommissar Internet an, erzählt, wozu er aufgefordert worden ist, sagt: "Ich habe geschwiegen. Ich konnte diesem Mitarbeiter schließlich nicht sagen, dass ich Ihre Berichte nicht nur bereits kenne, sondern auch noch unterstütze."

Auch noch: Eine Mutter, die dieser Mitarbeiter mit Fehlinformationen versorgt. Die Begründung dafür liefert er einen Tag später nach: "Ich habe die Post der vergangenen acht Tage noch nicht gelesen."

Nicht nur dieser Jugendamtsmitarbeiter, sondern auch Familienrichter haben offenbar zudem viele Urteile noch nicht gelesen. Dies wahrscheinlich auch nicht:
In Gerichtsverfahren nach § 1666 BGB muss sich niemand begutachten lassen.
Verweigert jemand die Mitwirkung an der Begutachtung, kann dieses Verhalten nicht nach den Grundsätzen der Beweisvereitelung gewürdigt werden (Normen: § 26 FamFG, Art 6 GG, § 15 FGG, § 286 ZPO, § 27 FamFG, § 12 FGG, § 141 ZPO, § 50e FGG, § 33 FGG, § 278 FamFG, § 68 FGG, § 33 FamFG, § 1666 BGB, Fundstelle: jurisPR-FamR 16/2010 Anm. 4, Herausgeberin: Andrea Volpp, Rechtsanwältin  und Fachanwältin für Familienrecht, Dr. Peter Friederici, Vorsitzender RiOLG a.D., Franz Linnartz, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht, im Anschluss an BVerfG, 02.04.2009 - 1 BvR 683/09 - FamRZ 2009, 944 f. und BVerfG, 20.05.2003 - 1 BvR 2222/01 - FamRZ 2004, 523 f.).

So genannte "Experten", die mit Gutachten ihr Geld verdienen, werden verständlicherweise solche Entscheidungen überlesen. Die wollen sich schließlich weiterhin drei bis vier Stunden Familien mit Kindern anschauen, ein paar Telefonate führen, diesen oder jenen Test machen und dann Empfehlungen geben, die sich nicht allzu weit von den Vorgaben der Jugendämter und der Gerichte entfernen.

Klar: Kommt schon einmal vor, dass Gutachter zu gänzlich anderen Erkenntnissen gelangen als Behörden und Richter. Ist in Südniedersachsen vorgekommen. Allerdings kommt dieser Gutachter nicht mehr vor, wenn Gerichte Aufträge für Begutachtungen erteilen, die sie eigentlich gar nicht erteilen dürften.

In Familiensachen gilt eben immer noch viel zu oft der Sponti-Spruch: "Legal - illegal - scheißegal".

Steht ein Auto im Weg

Kinder in Münster (XVIII)

17. Februar 2011
Steht ein Auto im Weg

Nach dem Frühstück radelt Kommissar Internet los. Immer dabei: sein Hund. Der zieht ihn durch eine Kurve. Steht ein Auto im Weg. Weil auf dem Radweg. Ist ein Auto mit Kennzeichen von Münster. Hat hoffentlich keinen Symbolcharakter.

Denn: Am Montag findet vor dem Familiengericht in Münster eine weitere Verhandlung statt. Dabei geht es um das Umgangsrecht einer Mutter mit ihrer Tochter (lebt bei einer Bereitschaftspflegefamilie) und mit ihrem Sohn (lebt beim Kindesvater).

Wenn diese Mutter ihre Kinder sehen darf, dann immer nur einzeln. Damit soll Schluss sein. Haben die Mutter und Kommissar beantragt. Über die Besuchskontakte soll die Trennung der Geschwister allmählich aufgehoben werden.

Diese Idee findet auch das Jugendamt von Münster irgendwie nicht schlecht, nimmt aber bislang nicht konkret Stellung. Wann die Wiedersehensphase der Geschwister beginnen soll, lässt die Behörde noch in der Schwebe.

Klappt aber am Montag vor dem Familiengericht in Münster nicht mehr. Der Jugendamtsvertreter wird Stellung nehmen müssen zu dem Antrag. Ohne Wischiwaschi...

Rechtsbeugung in Münster
Ein verlässlicher Partner

Kinder in Münster (XIX)

23. Februar 2011
Jugendamt ist ein verlässlicher Partner

"Keine Sorge, wenn das Baby nach der Geburt abnimmt. Ob das Baby gesund ist, erkennt man unter anderem an der Entwicklung von Gewicht und Körpergröße. Üblicherweise verdoppelt ein Säugling sein Geburtsgewicht innerhalb von fünf Monaten, mit zwölf Monaten wiegt er dreimal so viel wie bei seiner Geburt."

Hat Kommissar Internet auf den Seiten einer Regensburger Apotheke gelernt. Ausreichend sei: Das Baby einmal in der Woche wiegen. Sich zu viele Sorgen machen, sei weder gut für die Eltern noch für das Kleinkind.

Gelernt hat Kommissar Internet in den vergangenen Monaten auch: Das Jugendamt von Münster ist ein verlässlicher Partner. Was erst einmal in dem ostwestfälischen Dickschädel drin ist, bleibt drin. Da können die Jahre ins Land gehen.

Über 17 Monate sind inzwischen ins Land gegangen, seit einer Mutter ein dreieinhalb Monate alter Säugling weggenommen worden ist. Hat das Jugendamt offenbar noch gar nicht gemerkt. Angemerkt hat jedoch ein Mitarbeiter dieser Behörde am 8. November 2010 gegenüber dem Verwaltungsgericht von Münster, die Mutter habe sich seinerzeit geweigert, ihr Kind einmal in der Woche wiegen zu lassen.

Verlassen kann sich Kommissar Internet darauf, dass diese Behauptung auch noch in zehn Jahren wiederholt werden würde. Wie aber sehen die Tatsachen aus? So: Vor dem Familiengericht in Münster hat am 24. September 2009 eine Anhörung stattgefunden. Als die Mutter auf der Toilette war und danach in den Gerichtssaal zurückkehrte, war ihre Tochter weg.

Vor der Anhörung ist die Mutter bei einem Kinderarzt gewesen. Der bescheinigte mit Darum vom 24. September 2009: "(Das Mädchen) trinkt gut." Was eine Caritas-Mitarbeiterin anders dargestellt hatte. Die behauptete Probleme bei der Nahrungsaufnahme. Und zwar nach Angaben des Jugendamtes von Münster am 22. September 2009. Weiter bescheinigte der Kinderarzt: Das Mädchen wiegt 5,95 Kilogramm. Außerdem habe die Mutter der Kleinen in der Praxis die Flasche gegeben.

Damit hätte sich die Aufregung von Jugendamt und Caritas eigentlich geben müssen. Doch: siehe oben. Das Jugendamt von Münster ist ein verlässlicher Partner...

Deshalb kann sich Kommissar Internet auch darauf verlassen, dass es am 8. März 2011 vor dem Verwaltungsgericht Münster zu einem Prozess gegen das Jugendamt von Münster kommt.

Schreiben an Verwaltungsgericht von Münster

Kinder in Münster (XX)

3. März 2011
Schreiben an das Verwaltungsgericht von Münster

Eilt! Bitte sofort vorlegen!


In seiner jüngsten Stellungnahme an das Familiengericht Münster listet der Jugendamtsmitarbeiter Till... die "grundsätzlichen Regelungsbedarfe" auf, die es aus seiner Sicht gibt. Als da sind:

1. Bedarf laut Herrn Till...: Regelung der elterlichen Sorge für J. Über den Antrag des Vaters auf Sorgerechtsübertragung sollte schnellstmöglich entschieden werden. Im Alltag kommt es zu erheblichen Problemen; zuletzt bei der Ummeldung von J. in einen Kindergarten an seinem neuen Lebensort.

Anmerkungen: In Absprache mit dem Jugendamt von Münster hat der nichteheliche (!) Kindesvater mit Hilfe seines Anwaltes am 23. Juni 2010 einen Antrag beim Familiengericht von Münster auf alleiniges Sorgerecht für den Jungen gestellt. Das geschah, obwohl beim OLG Hamm ein Beschwerdeverfahren lief. Bedeutet: Der Beschluss des Familiengerichtes von Münster vom 18. März 2010 war noch gar nicht rechtskräftig. Er ist es auch heute noch nicht, weil das Beschwerdeverfahren noch gar nicht beendet ist.

Außerdem ist die Ummeldung von J. hinter dem Rücken der Mutter abgewickelt worden. Sie rief mich nach Neujahr an, weil ihr vom Kindergarten, in dem der Junge bis dahin gewesen ist, mitgeteilt wurde, der Junge sei jetzt in einem anderen Kindergarten. Ich äußerte daraufhin die Vermutung, J. könne jetzt in einem Kindergarten in Wohnortnähe des Kindesvaters sein. Die Kindesmutter war verständlicherweise in heller Aufregung. Sie klapperte telefonisch die infrage kommenden Kindergärten ab, bekam aber nirgendwo eine Auskunft. Es dauerte Tage, bis sie wusste, wo das Kind ist.

Im Februar 2011 ist der Kindesmutter von der Caritas mitgeteilt worden, dass man zu einer Begleitung der Umgangskontakte von Mutter und J. nicht mehr in der Lage sei. Anschließend meldete sich bei ihr die Caritas-Erziehungsberatungsstelle und bot Umgangskontakte alle 14 Tage immer freitags von 9 bis 10 Uhr an. Dazu müsse nur eine Erklärung unterschrieben werden. Das tat die Kindesmutter nach einigen Diskussionen, der Kindesvater leistete seine Unterschrift bis heute nicht...

2. Bedarf laut Herrn Till...: Ausweitung der bestehenden Pflegschaft für N. Da Absprachen mit Frau v. nicht möglich sind, ist die Übertragung der gesamten Personensorge auf die Pflegerin erforderlich.

Dieser Jugendamtsmitarbeiter war es auch, der dem Oberlandesgericht Hamm am 12. November 2010 mitteilte, Frau v. habe den Kontakt zu ihm abgebrochen. Das ist nachgewiesermaßen falsch. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf frühere Erläuterungen.

Zudem schrieb Herr Till...: "...das im Rahmen der Kontaktanbahnung der Pfegeeltern und der Integration von N. in eine Pfegefamilie ihr Besuchsrecht unterbrochen werden wird."

Welche Absprachen wollte denn dieser Jugendamtsmitarbeiter da noch treffen? Der setzt sich doch nicht nur darüber hinweg, dass es eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamm immer noch nicht gibt, der lässt sich auch nicht davon beeindrucken, dass eine Pflegefamilie nach seinem eigenen Bekunden wieder abgesprungen ist, weil sie erfuhr, dass die Kindesmutter um ihre Kinder kämpft. Was ihr gutes Recht ist.

Der Bürgerrechtsausschuss des Europaparlamentes hat mir inzwischen über einen Bekannten, der Europaabgeordneter ist, mitteilen lassen, dass man die Angelegenheit erst einmal ruhen lasse, weil man die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamm abwarten wolle. Würde diese negativ ausfallen, würde ich sofort wieder diesen Europaabgeordneten informieren...

Die Verhandlung findet am 8. März 2011, 11 Uhr, vor dem Verwaltungsgericht in Münster statt. Die Sitzung ist öffentlich!

Kinder in Münster (XXI)

12. März 2011
Leserbrief an die "Westfälischen Nachrichten"

Kommissar Internet hat gestern im Internet diesen Artikel entdeckt. Er stand in den "Westfälischen Nachrichten" und stammt vom 9. März 2011. Deshalb bekam diese Zeitung diesen Leserbrief:

"Die Sache ist schwer zu umreißen." Schreibt Ihr Redakteur Günter Benning. Dann versuche ich es einmal als Beistand der Mutter:


Ihr werden beide Kinder weggenommen. Das verstehen weder die Gutachterin noch die damalige Tagesmutter noch die damalige Hebamme. Vor dem Oberlandesgericht Hamm werden sie von uns als Zeuginnen angerufen. Doch dieses Gericht entscheidet auf schriftlichem Wege, ohne mündliche Verhandlung, also ohne Anhörung unserer Zeuginnen gegen die Mutter. Geschehen am 1. März 2011.

Bis heute taucht auch in Gerichtsbeschlüssen immer wieder die Behauptung auf, der Bruder (heute fast 4 Jahre alt) habe schwere körperliche Gewalt gegen seine Schwester (heute fast zwei Jahre alt) angewendet. Sie wird seit dem 22. September 2009 stets mitgeführt. Doch: Der Kinderarzt des Mädchens hat am 24. September 2009 in einem Attest bestätigt, dass der Säugling gesund ist. Bei schwerer körperlicher Gewalt hätte die Kleine doch wohl zumindest blaue Flecken haben müssen. An diesem Tag hat vor dem Familiengericht in Münster eine Anhörung stattgefunden. Danach ist das Mädchen in Obhut genommen worden.

Dieses Attest liegt dem Oberlandesgericht Hamm und dem Verwaltungsgericht Münster vor. Wann wird es zur Kenntnis genommen? Wann nimmt endlich ein Gericht zur Kenntnis, dass die Fachkräfte, die am längsten mit der Mutter zu tun hatten, auf ihrer Seite stehen?

Dienstag, 15. März 2011

Gesucht: Cyber-Stalker (II)

11. Februar 2011
Belästigungen von langer Hand vorbereitet

Bitter und vollkommen zu Recht beklagt sich Ruthard Stachowske, Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch, über Cyberstalking gegen seine Einrichtung. Bei der Fahndung stößt Kommissar Internet auf Einzelheiten, die Belege sind für ein weitmaschiges Netz der Belästigung und des Nachstellens.

Bei der von Ruthard Stachowske angekündigten Fachtagung samt Fachartikel müssen nicht nur die von ihm angesprochenen Aspekte gewürdigt werden, der Sumpf ist viel größer und auch noch tiefer als bisher angenommen.

Zusammenarbeiten will der Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch bekanntermaßen nicht nur vor Gericht, sondern demnächst auch bei der Fachtagung mit einem Rechtsanwalt aus Uelzen.

Das müssen die Cyberstalker schon vor Jahren geahnt haben. Die von Kommissar Internet ermittelten Fakten: Einer der Internet-Bösewichte hat 1980 in Hamburg ein Seminar besucht. Dort lernte er eine Volontärin kennen, die erst bei den "Kieler Nachrichten", dann bei der "Frankfurter Rundschau" gearbeitet hat. Die beiden zogen zu nächtlicher Stunde des öfteren mit einer weiteren Volontärin und einem weiteren Volontär um die Häuser.

Bei diesen Streifzügen müssen sie einen geradezu teuflischen Plan ausgeheckt haben. Denn über Uelzen sind in der "Frankfurter Rundschau" die folgenden Zeilen erschienen: "Man ist immer nur aus Versehen in Uelzen; nie würde jemand dort mit Absicht hinfahren."

Diese Behauptung ist derart fies, dass sie geeignet ist, auch dem Ruf des Anwaltes von Ruthard Stachowske zu schaden. Doch es kommt noch fieser. In diesem Cyberstalking-Artikel heißt es auch noch: "Der eine oder andere wird sich vielleicht fragen, warum Uelzen nicht längst abgeschafft wurde."

Die Abschaffung von Uelzen wäre jedoch gleichzusetzen mit der zumindest vorübergehenden Abschaffung der Kanzlei des Uelzener Anwaltes.  Das wäre ein herber Schlag für die von Ruthard Stachowske geplante Fachtagung über Cyberstalking gegen soziale Einrichtungen.

Was angeblich geschehen kann, wenn man doch in Uelzen aus dem Zug steigt, wird von der "Frankfurter Rundschau" so - und zwar auf übelste Art und Weise diffamierend - dargestellt: "Das Unvorstellbare ist eingetreten: Ich stehe in Uelzen auf dem Bahnsteig, es ist dunkel, es ist kalt, ich habe Hunger, ich habe Durst, ich weiß weder, wie es dazu kommen konnte noch ahne ich, wie es weitergehen soll. Auch fehlt mir die Gewissheit, wie es meinen Leidensgenossen ergangen ist, die alle verschwunden scheinen; einige Schemen ahne ich noch am Ende des Bahnsteigs, vielleicht sind es aber auch Nebelschwade, Geister gar, oder Uelzener."

Das ist weit unter der Gürtellinie. Doch es kommt noch dreister: Dieser Artikel ist bereits 1997 in der "Frankfurter Rundschau" erschienen. Cyberstalking gegen die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch wurde also schon vor über 13 Jahren vorbereitet.

Das verschlägt Kommissar Internet den Atem...Es ist höchste Zeit für die von Ruthard Stachowske samt Anwalt geplante Fachtagung samt Fachartikel.

Behauptet werden darf nun nicht mehr

Donnerstag, 3. März 2011

Kinder in Münster (I)

2. Oktober 2010
Der Fall

Empathie, Empathaa, Empathrallala - für das Jugendamt und für das Familiengericht ist alles klar. Dieses Mal in Münster. Mit auffällig vielen “Inobhutnahmen”. Und einem TV-Beitrag, in dem sogar die Vermutung “staatlich organisierten Kinderklaus” über die Bildschirme geflimmert ist.

Was aber ist eigentlich Empathie? Laut Wikipedia beispielsweise die Fähigkeit eines Folterers, sich in sein Opfer hinein zu versetzen und so dessen Qualen zu steigern. Diese Eigenschaft soll einer 37-Jährigen aus Münster fehlen. Müsste ihr eigentlich hoch angerechnet werden. Doch das Jugendamt und das Familiengericht in Münster rechnen anders: Empathie ist eine stets positive Eigenschaft. Stimmt zwar nicht, aber wer will hier schon eine Diskussion über das Bildungsniveau von Behördenvertretern anzetteln? Führt doch zu nichts. Außer zum Entzug des Sorgerechtes für einen Dreijährigen und eine Einjährige.

Estar und ser

Für die Sorgerechtsentzieher kommt offenbar erschwerend hinzu: Diese Mutter ist in einem Spanisch sprechenden Land geboren. Diese Sprache kennt die Wörter estar für vorübergehendes und ser für ewig geltendes. Ich bin glücklich wird nicht etwa als etwas Vergängliches angesehen, sondern als etwas Immerwährendes. Heißt im Spanischen: Soy feliz. Nicht estoy feliz. Deutsch betrachtet: Ist überschwänglich.

Wo sprachliche Grundkenntnisse fehlen, fehlt auch das Verständnis für Mentalitätsunterschiede. Doch wenn es nur dieses Defizit wäre. Bei dem Beschluss des Amtsgerichtes zu Münster muss man zudem den Eindruck haben: Von denen ist niemals jemand Kind gewesen, deshalb hat also nie jemand im Alter von zwei oder drei Jahren fast die elterliche Wohnung in Brand gesetzt oder ist spontan in einem unbewachten Augenblick irgendwo hin gelaufen.

Schon als Kinder Roboter

Die müssen schon als Kinder Roboter gewesen sein. Oben Befehl rein, unten Gehorsam raus. Und so werfen sie der 37-Jährigen vor, ihr Junge habe einmal ein großes Messer in der Hand gehabt. Kommissar Internet sogar mal eine Spirale, mit der der er seinem Bruder fast das Auge ausgestochen hätte. Bedeutet demnach: Auch die Eltern von Kommissar Internet sind erziehungsunfähig gewesen. Millionen andere ebenfalls.

Liest man Familiengerichtsbeschlüsse, hat man zudem den Eindruck: Manche Passagen stammen aus Schreibautomaten, die in jedem Familienrichterzimmer stehen. Die funktionieren so: Der Vorwurf, man kümmere sich zu sehr um seine Kinder wechselt sich ab mit dem Vorwurf, man vernachlässige sie. Patentrezepte für die Erziehung gibt es zwar nicht - Familiengerichte jedoch tun so…

Und nun: Tauben Ohren predigen? Die nicht einmal aufgestellt werden, wenn die 37-Jährige Mithilfe ihrer Mutter bei der Betreuung der Kleinen anbietet? Damit sie mehr Muße für ihr Studium hat? Und auch einmal Zeit für sich selbst? Passt wohl in Münster nicht in ein Jugendamts- oder Familiengerichts-Gehirn. Schon sind wir wieder bei Mentalitätsunterschieden. In südlichen Ländern ist gegenseitige Unterstützung in Familien offenbar selbstverständlicher als in deutschen Landen.

Was tun? Kommissar Internet hat dem Jugendamt zu Münster, der Familienrichterin und der Gutachterin Strafanzeigen wegen Kindesentzugs angekündigt. Ob´s wirkt?

Kommissar Internet schreibt

Kinder in Münster (II)

29. September 2010
Mail an das Jugendamt von Münster

sehr geehrte damen und herren,

ich bin redakteur und schriftsteller aus wilhelmshaven, kandidiere hier im nächsten jahr als oberbürgermeister und beschäftige mich seit knapp drei jahren mit jugendämtern, familiengerichten, kinderheimen etc. aspekte dieser arbeit haben mir lob eingebracht von ministerin ursula von der leyen, die ich persönlich kenne, weil sie in burgdorf bei hannover wohnt. dort bin ich bis 2003 lokalredakteur gewesen.

gestern abend hat mich v. aus münster angerufen. bei diesem gespräch brach sie mehrfach in tränen aus. ihre schilderungen werde ich anhand von dokumenten, die sie mir heute zuschickt, überprüfen.

sollten sie der wahrheit entsprechen, stelle ich umgehend gegen die verantwortlichen strafantrag wegen kindesentzuges. ich bitte sie dringend, v. deswegen weder anzurufen noch sonstwie zu belästigen. sollten sie probleme mit der unverzüglichen rückführung der kinder haben, dann wenden sie sich bitte an mich.


30. September 2010
Mail und Fax an das Familiengericht in Münster

sehr geehrte frau richterin n.,

vor zwei tagen hat sich v. aus münster bei mir gemeldet. wir haben inzwischen lange telefongespräche geführt. ich bin redakteur und schriftsteller, außerdem oberbürgermeister-kandidat in wilhelmshaven.

dem jugendamt habe ich bereits eine strafanzeige wegen kindesentzuges angekündigt. diese strafanzeige werde ich auch gegen sie stellen.

ohne ersichtlichen grund erweitern sie in ihrem beschluss vom 18. märz 2010 sogar noch die empfehlungen der gutachterin, deren ausführungen einem gegengutachten zufolge wissenschaftlichen kriterien nicht genügen.

sie schaukeln in ihrem beschluss vorkommnisse hoch, die alle elternpaare mit kindern erleben. außerdem scheinen sie schon fast der auffassung der scientologen zu folgen, dass kinder so vernunftbegabt sind wie erwachsene und somit das system von belohnung und bestrafung vollkommen analysieren können.

in zukunft sollten sie auf jeden fall mein blog http://kinderunwohl.blogspot.com verfolgen. das wort empathie scheint mir inzwischen eine totschlag-vokabel zu sein.

2. Oktober 2010
Mail an das Institut für Forensische Psychologie Dortmund

Sehr geehrte Frau L.,

in Zusammenarbeit mit Ihrer Kollegin S. F. haben Sie am 26. Januar 2010 ein 155-seitiges Gutachten über V. und ihre familiäre Situation erstellt. Bei diesem Gutachten handelt es sich einem Gegengutachten zufolge um "höheren Dorfklatsch". Wissenschaftliche Kriterien seien nicht erfüllt.

Ich bin Redakteur und Schriftsteller aus Wilhelmshaven, außerdem kandidiere ich in Wilhelmshaven als Oberbürgermeister-Kandidat. Siehe http://obkandidattjaden.blogspot.com Ich habe inzwischen stundenlange Telefongespräche mit der Mutter geführt. Dabei hat sie das Lachen wieder gelernt.

Der Fall V. reiht sich m. E. ein in die Zahl "skandalöser Fälle" im Zuständigkeitsbereich der Jugendämter von Osnabrück und Münster, über die 3sat im Jahre 2007 berichtet hat. In einem Fall musste der Steuerzahler inzwischen mit 53 000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz für die "menschenverachtende Arbeit" (Professor Uwe Jopt von der Bielefelder Universität in diesem Fernsehbeitrag) des Jugendamtes gerade stehen.

Dem Jugendamt von Münster und der zuständigen Familienrichterin habe ich bereits Strafanzeigen wegen Kindesentzugs angekündigt. Nach Studium Ihres Gutachtens, das ich heute von der Post abgeholt habe, werde ich das wohl auch gegen Sie tun müssen. Auf jeden Fall sollten Sie meine Seiten http://kinderunwohl.blogspot.com aufmerksam verfolgen.

Falls Sie den 3sat-Beitrag nicht kennen sollten, hier der Link

http://www.youtube.com/watch?v=sQlmHeM_aMw

Erfreulicher als Strafanträge fände ich eine sofortige Umkehr des Familiengerichtes, des Jugendamtes und eine Rücknahme Ihres "höheren Dorfklatsches".

Aktionen von Inter oder Interaktionen

4. Oktober 2010
Fax und Brief an das Familiengericht von Münster

Sehr geehrte Frau Richterin N.,

Frau v. hat mich mit der Wahrnehmung ihrer Interessen betraut. Die Vollmacht geht Ihnen auf dem Postwege zu.

Als Rechtsbeistand stelle ich hiermit den Antrag: Das Gutachten des Instituts für forensische Psychologie vom 26. Januar 2010 wird in dem Verfahren nicht mehr verwendet, da es wissenschaftlichen Ansprüchen nicht genügt. Die gewonnenen Erkenntnisse sind völlig wertlos.

Im Internet verwende ich für die Schilderung dieses Falles die Figur "Kommissar Internet". In meiner jüngsten Internet-Veröffentlichung komme ich als "Kommissar Internet" zu folgendem Zwischenergebnis:

Kommissar Internet hat in Mainz auch Publizistik studiert. Von daher weiß er: Auf die Frage "Wir wirken Gewaltdarstellungen in Medien auf die Betrachterinnen und Betrachter?" gibt es drei Antworten. Die erste lautet: Sie erhöhen die Gewaltbereitschaft. Die zweite lautet: Sie senken die Gewaltbereitschaft. Die dritte lautet: Sie wirken auf bereits Gewaltbereite, auf nicht Gewaltbereite wirken sie nicht.

Jeder dieser Thesen liegen wissenschaftliche Untersuchungen zugrunde. Mal als Labor- mal als Feldstudie. Laborstudie heißt: Die Beobachtungsgruppe befindet sich in einer künstlichen Umgebung. Feldstudie heißt: Die Beobachtungsgruppe bleibt in ihrer natürlichen Umgebung. Ergebnis: Laborstudien taugen nicht viel, sind so gut wie nicht aussagekräftig. Wenn dann in der Versuchsanordnung auch noch Fehler gemacht werden, sind sie hinfällig.

Mit diesem Wissen ausgestattet schlägt Kommissar Internet noch einmal das 155-seitige Gutachten über eine Familie aus Münster auf, die besteht am 3. Dezember 2009 aus: einem nicht verheirateten Paar, einem sechs Monate alten Baby, das seit über zwei Monaten eine Pflegemutter hat, und einem Zweijährigen, der bei seiner Mutter lebt.

An diesem Dezember-Tag fahren Mutter, Vater und Junge von Münster nach Dortmund, kommen dort um 10.15 Uhr im Institut für forensische Psychologie an. Der Zweijährige geht sofort ins Spielzimmer, das mit einer Einwegscheibe vom Beobachtungszimmer getrennt ist, und "exploriert verschiedene Spielmöglichkeiten".

Bei einer Tasse Tee erholt sich Kommissar Internet erst einmal von dieser Formulierung, dann liest er weiter, obwohl er am 3. Dezember 2009 ab 10.15 Uhr ganz anders reagiert hätte als die Gutachterin. Er hätte den Eltern und dem Zweijährigen erst einmal das Institut und das möglicherweise vorhandene Grundstück gezeigt, um etwaigen Hemmungen zu begegnen.

Macht die Gutachterin nicht, sie beobachtet Mutter, Vater und Kind im Spielzimmer. Die Eltern sitzen an einem Tisch, trinken etwas, der Junge schaut sich um. Bis um 10.40 Uhr die Pflegemutter mit dem Baby erscheint. Die setzt das Baby auf den Boden, zieht sich in eine Ecke zurück und plaudert mit der Mutter.

Der Junge wirft derweil Spielzeug durch das Zimmer. Was soll hier eigentlich untersucht werden? fragt sich Kommissar Internet an dieser Stelle. Wie ein Zweijähriger eine Autofahrt verdaut? Wie Pflegemutter und Mutter miteinander zurecht kommen? Was hat die Pflegemutter eigentlich im Spielzimmer zu suchen, wenn es um eine kleine Familie geht? Die sich doch auch ohne Pflegemutter schon in einer künstlichen Situation befinden würde.

Aus der scheiden Pflegemutter und Säugling um 11.55 Uhr aus. Nach einer kurzen Pause wird die Beobachtung fortgesetzt. Merke: Der Zweijährige hält sich nach einer Autofahrt bereits seit einer Stunde und 40 Minuten in einem Spielzimmer auf, das nicht sein eigenes ist. Dass der Kleine zwischendurch nach draußen will, findet Kommissar Internet ganz natürlich. Was im Institut geschieht, immer künstlicher.

Bis die Uhr 13 Mal schlägt. Kommissar Internet hätte nun um eine Mittagspause gebeten, die mindestens eine Stunde dauert. Wäre mit Mutter und Kind spazieren gegangen und hätte unterwegs ein Restaurant besucht. Die Gutachterin jedoch denkt gar nicht daran. Lässt nun die Mutter Fragebögen ausfüllen, beobachtet anschließend Vater und Sohn im Spielzimmer. Auch der Vater füllt Fragebögen aus. Erlöst wird die Familie um 14.40 Uhr. Sie darf das Institut verlassen.

Tolle Leistung von dem Kleinen, denkt Kommissar Internet, schlägt das Gutachten wieder zu und hält alle an diesem Dezember-Tag gemachten Beobachtungen für völlig wertlos. Für Zeitverschwendung, die auch noch Geld kostet...

Ende der Mitteilung von Kommissar Internet

Ziel muss es sein, alle Seiten erst einmal zu beruhigen. Eine vernünftige Lösung muss her. Nach jedem Gespräch mit der Mutter werde ich immer sicherer: Die beiden Kinder wären bei ihr gut aufgehoben.

Oftmals gibt es bei solchen Fällen dieses Problem: Betroffene wenden sich an andere Betroffene. Die geben nach bestem Wissen und Gewissen Ratschläge, die sich aber allzu häufig als nicht sachdienlich erweisen. Konflikte werden nicht geschlichtet, sondern verschärft. Das scheint mir auch in diesem Fall so zu sein.

4. Oktober 2010
Eilantrag an das Familiengericht von Münster

Sehr geehrte Frau Richterin N.,


ich stelle als Rechtsbeistand von Frau v. folgenden Eilantrag:

Die Umgangskontakte der Mutter mit ihrer Tochter bleiben erhalten.

Nächster Termin wäre der morgige 5. Oktober 2010

Frau v. hat mir soeben telefonisch mitgeteilt, dass das Jugendamt weitere Umgangskontakte unterbinden will, da man bereits eine Pflegefamilie für die Tochter habe. Das ist eine nicht rechtmäßige Vorgehensweise.

5. Oktober 2010

Frau Böhmer

Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration
per mail
per Fax 03018102720
Kopie Jugendamt Münster
Kopie Familiengericht Münster
Frau Richterin N.
Kopie Oberlandesgericht Hamm
Herrn Richter F.

5. Oktober 2010
Sehr geehrte Frau Böhmer,

was ich Ihnen schildern werde, ist nach meiner Ansicht Ausländerdiskrimierung unter dem Dach eines deutschen Jugendamtes und unter den Dächern von deutschen Gerichten.

Der Fall:

Frau v. ist Bürgerin von Costa Rica, lebt seit vielen Jahren in Deutschland, sie wohnt in Münster, hat dort ein Studium begonnen, das derzeit ruht, sie ist Mutter von zwei Kindern: J. M., geboren am 17. Juli 2007, und N., geboren am 9. Juni 2009. Die 37-Jährige spricht perfekt Deutsch.

Da die zweite Schwangerschaft mit gesundheitlichen Beschwerden verbunden war, bat Frau v. die Behörden um Hilfe, die sie auch bekam. Ihre Mutter aus Costa Rica eilte später zu Hilfe. Dennoch wurde Frau v. die Tochter weggenommen, als N. dreieinhalb Monate alt war. Die Kleine ist derzeit bei einer Bereitschaftspflegemutter.

Ende 2009 analysierte eine Gutachterin aus Dortmund die Familiensituation. Sie kam zu dem Ergebnis, dass zumindest der Sohn bei der Mutter bleiben könne. Dennoch entschied das Familiengericht von Münster: Beide Kinder dürfen nicht bei der Mutter bleiben. Der Sohn lebt inzwischen beim leiblichen Vater, mit dem Frau v.  nicht verheiratet ist.

Nach dieser Entscheidung beantragte Frau v. Prozesskostenhilfe, die ihr vom Oberlandesgericht Hamm verweigert wurde. Auch Gehör vor Gericht soll sie nicht bekommen. Begründet wird die Ablehnung auf geradezu skandalöse Weise. Das Oberlandesgericht Hamm beruft sich weiterhin auf das inzwischen ein Dreivierteljahr alte Gutachten, bei dem es sich nach Auffassung eines Experten um "höheren Dorfklatsch" handelt.

Das Angebot weiterer Unterstützung vonseiten der Mutter wird mit dieser Begründung abgelehnt: "Die nunmehr in Aussicht genommene Unterstützung durch die Mutter der Kindesmutter rechtfertigt keine andere Bewertung, zumal die Kindesmutter es noch in der Beschwerdeschrift selbst für angezeigt erachtet hat, eine stationäre Mutter-Kind-Einrichtung aufzusuchen, in der ihre Mutter keinen Platz hätte."

Das ist nicht nur reichlich höhnisch, das Gericht verkennt auch, dass eine verzweifelte Mutter immer versuchen wird, aus der Falle der Verzweiflung wieder heraus zu kommen.

Obwohl die Familie laut Grundgesetz unter besonderem Schutz des Staates steht, fährt der Behördenzug immer weiter von der Mutter weg. Das Oberlandesgericht Hamm schreibt: "Im Interesse des Wohles des Kindes, das sich - worauf das Jugendamt zutreffend hinweist - im Alter von 15 Monaten in einer besonders sensiblen und mit entscheidenden Bindungsphase befindet, ist es daher sachgerecht, wenn das Jugendamt die eingeleiteten Maßnahmen zur Unterbringung in einer Dauerpflegestelle fortsetzen kann."

Heißt also: Ohne endgültigen Gerichtsbeschluss arbeitet das Jugendamt von Münster bereits an der weiteren Trennung von Mutter und Kind. Schon 2007 hat 3sat in einem Fernsehbeitrag diesem Jugendamt den Vorwurf gemacht: "Im Zweifel gegen die leiblichen Eltern".

Ich bin inzwischen Rechtsbeistand von Frau v., habe bereits mit ihr oft telefoniert und bin sicher: Sie ist eine tolle Mutter, der man zu Unrecht die Kinder wegnehmen will. Je länger ich über die bisherigen Entscheidungen nachdenke, desto mehr Fragen türmen sich bei mir auf.

5. Oktober 2010
Mail an das Familiengericht von Münster

Sehr geehrte Frau Richterin N.,

ich habe soeben mit Frau N. vom Kinderheim M. telefoniert. Sie hat mir gesagt, dass das Besuchsrecht von v. ruhe, bis das Jugendamt eine Pflegefamilie für die Tochter gefunden habe.

Diese Aussage widerspricht schon einmal der Aussage des Jugendamtes von Münster, das behauptet, man habe bereits eine Pflegefamilie gefunden. Da das Kinderheim im Auftrag des Jugendamtes arbeitet, würde es mich wundern, wenn das Heim vom Jugendamt keine korrekten Informationen bekäme.

Frau N. hat mir zudem gesagt, dass sie gegen Besuchskontakte der Mutter keine Einwände habe. Sobald Sie grünes Licht gegeben hätten, würde sie alle Vorbereitungen treffen.

Ich lege hiermit sofortige Beschwerde gegen das Ruhen des Besuchsrechts (aus welchen Gründen auch immer) ein.

7. Oktober 2010
Mail und Fax an das Jugendamt von Münster, an das Familiengericht von Münster und an den Oberbürgermeister von Münster

"Der Gesetzgeber sieht in der Beteiligung der Leistungsberechtigen sowie der Kinder und Jugendlichen als Adressaten der Hilfe (§ 8 SGB VIII) eine wesentliche Voraussetzung für die Wirksamkeit der Hilfegewährung." Heißt es in einem Beschluss des Nürnberger Stadtrates zur "Reform der Sozialen Dienste, Teil: Sozialpädagogische Basisdienste und Erzieherische Hilfen". Bei diesem Beschluss geht es auch um Hilfepläne nach § 36 SGB VIII.

"Nachdem die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Jugendamtes sich ein Bild von der Situation gemacht haben und sich intern abgesprochen haben, schlagen sie dir und deinen Eltern eine passende und geeignete Hilfe vor." Heißt es auf den Internetseiten einer Berliner Rechtshilfe (BRJ), die sich einschaltet, wenn sie von Verstößen gegen diese Vorgaben erfährt.

Was aber ist in der Sache v. und m. als leibliche Eltern, j., geboren 2007, und n., geboren 2009, als deren Kinder geschehen?

Die Kindesmutter bekommt in einer schwierigen Phase Hilfe, der Kindesvater hat sie jüngst ebenfalls bekommen. Das Angebot eines Hilfeplanes ist den beiden ganz offenbar nie gemacht worden. Auf diese Idee sind auch die Anwälte, die eingeschaltet worden sind, bis heute wohl nicht gekommen.

Bei einer Anhörung des Jugendhilfeausschusses im Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen hat der Landschaftsverband Rheinland (LVR) als Träger vieler Einrichtungen darauf hingewiesen, dass allen Eltern von (Heim-)Kindern Hilfepläne unterbreitet werden. Jedes Hilfeplangespräch finde im Beisein der Kinder statt.

In Hilfeplänen werden bekanntermaßen Ziele genannt, deren Erreichung in regelmäßigen Abständen überprüft wird. Angestrebt werden soll stets eine Rückkehr der Kinder zu ihren Eltern, wenn dies denn irgendwie möglich ist.

Was aber gibt es bei v.? Bei Besuchsterminen machen sich die amtlichen Begleiterinnen Notizen. Diese bekommt die Kindesmutter nie zu sehen. Sie sind von ihr auch noch nie gegengezeichnet und somit genehmigt worden. Der Kindesvater berichtet von Druck des Jugendamtes und ist augenscheinlich immer noch ein Vater wider Willen, der endlich lernen sollte, Vaterfreuden auf freiwillige Weise zu genießen. Jüngst hat die Kindesmutter bei einem Besuch des Kindesvaters festgestellt: Mittags läuft j. noch halbnackt in der Wohnung des Kindesvaters herum, Frühstück hat er noch nicht bekommen. Im Kinderzimmer gibt es keine einzige Rückzugsmöglichkeit für den Dreijährigen.

Im Stuttgarter Rathaus hat am Weltkindertag eine Veranstaltung zu Kinderrechten stattgefunden. Bei dieser Gelegenheit wies die Bürgermeisterin für Soziales, Familie und Gesundheit darauf hin, dass jedes Kind ein Recht auf Ruhezonen habe.

Was aber verlangt das Familiengericht Münster zumindest von der Kindesmutter? Eine Rundum-Bewachung ihres Nachwuchses. Oder warum wird ihr der Vorwurf gemacht, sie lasse sich ablenken? Zu Ende gedacht, würde das bedeuten: Wollte ein Mann diese Frau verführen, müsste sie das ablehnen mit dem Hinweis, dass sie bei einem Orgasmus ihre Kinder nicht im Auge behalten kann. Ergo: Über das Liebesleben von Müttern entscheiden Gerichte und Jugendämter? Oder müssen sich Mütter vor dem Sex eine Betreuerin für die Kinder besorgen, ehe die lustvollen Stunden beginnen?

Mir ist aus dem Beschluss des Familiengerichtes und aus weiteren Telefongesprächen mit der Kindesmutter längst klar geworden: v. hätte sich drehen und wenden können wie sie wollte, man hätte immer gegen sie entschieden.

Das bislang Geschehene mündet in einen unglaublichen Skandal, der sofort beendet werden muss. Das geht nur so: Die Kinder kehren unverzüglich zur Kindesmutter zurück, für die Familie wird ein Hilfeplan entwickelt, der in gegenseitigem Bemühen umgesetzt wird. Ich bin gern bereit, meinen Teil dazu beizutragen.

Eine Kopie dieser Mail bekommt auch der Oberbürgermeister von Münster. Die schicke ich ihm als Oberbürgermeister-Kandidat in Wilhelmshaven.

Da Herr Lewe fünffacher Vater ist, wird er sicherlich wissen, was man von Eltern verlangen kann und was nicht...

http://obkandidattjaden.blogspot.com/

8. Oktober 2010
Einleitung eines Verfahrens

Die Familienrichterin aus Münster kündigt an: "Ich leite ein Umgangsrechtsverfahren ein."

Fax an Familiengericht und Jugendamt

Sehr geehrte Frau Richterin N.,

sehr geehrte Frau R.,

ich finde es inzwischen unerträglich, dass jeder in dem Verfahren eine andere Auskunft gibt, wenn es um Besuchskontakte von Frau v. geht. Mal heißt es, die Besuchskontakte mit ihrer Tochter ruhten, weil das Jugendamt auf der Suche nach Pflegeeltern sei, dann heißt es, die Suche sei bereits beendet. Mal heißt es, für Besuchskontakte seien das Jugendamt und das Familiengericht einzuschalten, dann heißt es, nur das Familiengericht sei zuständig.

Die Suche nach Pflegeeltern zum jetzigen Zeitpunkt verstößt gegen die Gesetze und dürfte sogar strafbar sein.

Frau v. möchte ihre Tochter heute noch sehen. Ich fordere Sie auf, diesen Kontakt zu ermöglichen.

Leider sind mir Anrufe derzeit nicht möglich, da die Anschlüsse besetzt sind.

Ein Cent für das Jugendamt in Münster

12. Oktober 2010
Anruf beim Jugendamt Münster

Wieder eiert das Jugendamt herum. Man könne nichts tun, man müsse abwarten...Ich erkläre daraufhin der Mitarbeiterin den Stand der Dinge: Es gibt ein neues Verfahren vor dem Familiengericht in Münster, ich habe in dieser Angelegenheit bereits ein Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Münster und werde am  20. Oktober, 14 Uhr, der Polizeiinspektion Wilhelmshaven-Friesland den Fall vortragen. Vermeiden lasse sich das alles nur noch, wenn das Jugendamt "endlich in die Pötte kommt".

12. Oktober 2010
Weiterer Eilantrag/OLG Hamm


Das Familiengericht Münster wird wieder Herrin des Verfahrens. Die Frau  v entstandenen Kosten für die Einschaltung des OLG Hamm werden über Gewährung von Prozesskostenhilfe erstattet.

Begründung

Da das Familiengericht Münster am Freitag telefonisch die Eröffnung eines Umgangsrechtsverfahrens angekündigt hat, ist der Beschluss des OLG Hamm, zugegangen am 29. September 2010, endgültig hinfällig. Abgelehnt worden ist der PKH-Antrag von Frau v  mit der Begründung, ihre Sache habe keine Aussicht auf Erfolg.

Würde das OLG Hamm seinen Beschluss aufrechterhalten, würde die höhere Instanz einen noch nicht ergangenen Beschluss des Familiengerichtes Münster vorwegnehmen. Das wäre nicht hinnehmbar. Die Eröffnung besagten Verfahrens vor dem Familiengericht Münster zeigt, dass die Sache von Frau v sehr wohl Aussicht auf Erfolg hat. Ein Verfahren, bei dem die Entscheidung bereits feststeht, würde gegen rechtsstaatliche Prinzipien verstoßen.

Als Rechtsbeistand von Frau v schlage ich mich derzeit mit widersprüchlichen Aussagen herum. Das Umgangsrecht mit ihrer Tochter wird Frau v nach Auskunft des Heimes derzeit verweigert, weil das Jugendamt Münster angeblich auf der Suche nach einer Pflegefamilie ist, das Jugendamt Münster erklärt dagegen, eine Pflegefamilie gebe es bereits. So verrinnt die Zeit, Bruder und Schwester sehen sich nicht mehr, die Kindesmutter darf derzeit nur ihren Sohn sehen. Welchen Sinn solch eine Regelung machen soll, erschließt sich mir nicht.

Die Kindesmutter und ich streben folgende Regelung an: Die Geschwister sehen sich so schnell wie möglich wieder, die Kindesmutter hat regelmäßigen Besuchskontakt mit ihren Kindern, das Familiengericht Münster übertragt alle Rechte wieder auf die Kindesmutter, der Kindesvater bekommt jederzeitiges Besuchsrecht nach vorheriger Ankündigung.

Diese Familie darf nicht länger atomisiert werden.

Nächsten Dienstag, 19. Oktober, 10 Uhr, Kindesmutter und Kommissar Internet, Gesprächstermin beim Jugendamt von Münster

Ohne Anwalt in Familiensachen
Hier lesen

21. Oktober 2010
Verwaltungsgericht Münster lässt Klage gegen Jugendamt Münster zu, das Aktenzeichen lautet 6 K 2298/10

Das Jugendamt Münster gestattet der Mutter einen Besuchskontakt mit ihrer Tochter am 9. November

26. Oktober 2010
Strafanzeige erstattet

Wegen Kindesentzugs § 235 StGB gegen das Jugendamt Münster
Vorgangsnummer 2010102600010003
Termin bei der Polizei in Wilhelmshaven: 29. Oktober, 11 Uhr.

19. November 2010
Abladung vom Oberlandesgericht Hamm

Der Termin 23. November 2010, 13 Uhr, vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm rückt immer näher. Doch am 12. November 2010 eingehend lässt das OLG in einer Entscheidung über einen Eilantrag keinen Zweifel daran, dass es bei den bisherigen Gerichtsbeschlüssen bleiben wird. Ich stelle sofort Befangenheitsantrag gegen die drei Richter. Heute lässt uns das OLG eine Abladung wegen dieser Befangenheitsanträge zukommen. Die mündliche Verhandlung findet also nicht am 23. November 2010 statt. Nun konzentrieren wir uns erst einmal auf die Familiengerichtsverhandlung am 29. November 2010.

Weitere Schreiben

Kinder in Münster (III)

2. Oktober 2010
Aktionen von Inter spannend - Interaktionen nicht

Der Himmel ist grau, der Herbst gekommen. Da sitzt Kommissar Internet gern zuhause, liest ein spannendes Buch und streichelt seinen neben ihm zusammengerollten Hund. Doch an diesem Nachmittag ist die Lektüre von Kommissar Internet nicht spannend. Fest steht: Dieses Gutachten aus dem Institut für forensische Psychologie wird nie ein Bestseller. Eigentlich schade.

So heißt auch der Leiter des Institutes. Doch das tut hier nichts zur kriminalistischen Sache. Eher schon: Analysiert wird eine kleine Familie in der Vorweihnachtszeit, die in diesem Gutachten allerdings nicht vorkommt. Kein Adventskranz, keine brennenden Kerzen. Dafür eines der beiden Kinder im Säuglingsalter bei einer Pflegemutter. Die auch noch besucht wird.

Dann die Mutter. Während der Bruder des gepflegten Babys mit einem Boddycar durch die Wohnung flitzt. Und das ziemlich wild, merkt die Gutachterin an und merkt sich auch: Einmal hat der Junge ein Spielzeughaus gerammt. Mit großer Wucht.

Nach zwei Stunden ist Kommissar Internet wieder aufgewacht. Seine schlaftrunkene Hand tastet nach dem Gutachten und schlägt es auf, wo die Interaktionen beginnen. Sogleich denkt Kommissar Internet an die Inter-Aktionen gegen Werder Bremen und an die drei Tore von Eto´o. Ob dieser Stürmer sich so schreibt oder etwas anders, ist so belanglos wie die gutachterlichen Beobachtungen.

Dafür angereist sind die Eltern. Ihren Sohn haben sie mitgebracht. Die Pflegemutter erscheint mit dem Säugling in Dortmund. Und schon erscheinen auf dem Papier: Ein Baby, das mal auf dem Boden liegt, dann in den Armen der Mutter, ein Junge, der Flüssiges mal trinkt, mal verschüttet, wenn er sich nicht gerade einmal wieder auf den Weg zur Tür macht. Und das bis Seite 62 des Gutachtens.

Dringend erforderlich ist nun ein Freiburger Persönlichkeitsinventar der Mutter und des Vaters. Bei diesem Selbsteinschätzungsverfahren schätzt sich der Vater richtig gut ein, die Mutter nicht. Hätte sich doch nur der Junge mit seinem Boddycar schon auf Seite 26 verfahren, könnte Kommissar Internet jetzt eine saftige Scheibe Käse aus dem Kühlschrank genießen und müsste nicht diesen trockenen Käse lesen.

Nun wird´s noch langweiliger: Die Gutachterin hat ein Telefon. Damit ruft sie an: eine Jugendamtsmitarbeiterin, eine Hebamme, eine Wohlfahrtsorganisation. Just in diesem Augenblick entrollt sich der Hund von Kommissar Internet und will vor die Tür. Wie immer wieder der Sohn der kleinen Familie beim Instituts-Besuch in Dortmund.

Der Junge durfte in der Vorweihnachtszeit nicht nach draußen, der Hund von Kommissar Internet an diesem grauen Herbsttag muss aber. Wie nicht nur der gelangweilte Kriminalist, sondern auch ein Gegengutachter festgestellt hat: Die Dortmunder Schilderungen sind "sich mehrfach wiederholend" und "ermüdend".

Aber dennoch die Basis für: Beide Kinder sind nicht mehr bei der Mutter. Obwohl das Oberlandesgericht Hamm in einem Ablehnungsbescheid für Prozesskostenhilfe sicher ist, dass diese Mutter ihre Kinder liebt. Während das Familiengericht von Münster dieser Mutter eine pathologisch übertriebene Ich-Bezogenheit vorwirft.

Pathologisch bedeutet "krankhaft", erfährt Kommissar Internet aus seinem Lexikon. Und schon wird dem erfahrenen Kriminalisten klar: Diese Mutter soll zur Minna gemacht werden. Denn: Seit wann sind krankhaft ich-bezogene Menschen dazu fähig, andere zu lieben?

Kommissar Internet liest auch dies: Neubeelterung

Zeitverschwendung für eine Laborstudie

Kinder in Münster (IV)

4. Oktober 2010
Zeitverschwendung für eine Laborstudie

Kommissar Internet hat in Mainz auch Publizistik studiert. Von daher weiß er: Auf die Frage "Wir wirken Gewaltdarstellungen in Medien auf die Betrachterinnen und Betrachter?" gibt es drei Antworten. Die erste lautet: Sie erhöhen die Gewaltbereitschaft. Die zweite lautet: Sie senken die Gewaltbereitschaft. Die dritte lautet: Sie wirken auf bereits Gewaltbereite, auf nicht Gewaltbereite wirken sie nicht.

Jeder dieser Thesen liegen wissenschaftliche Untersuchungen zugrunde. Mal als Labor- mal als Feldstudie. Laborstudie heißt: Die Beobachtungsgruppe befindet sich in einer künstlichen Umgebung. Feldstudie heißt: Die Beobachtungsgruppe bleibt in ihrer natürlichen Umgebung. Ergebnis: Laborstudien taugen nicht viel, sind so gut wie nicht aussagekräftig. Wenn dann in der Versuchsanordnung auch noch Fehler gemacht werden, sind sie hinfällig.

Mit diesem Wissen ausgestattet schlägt Kommissar Internet noch einmal das 155-seitige Gutachten über eine Familie aus Münster auf, die besteht am 3. Dezember 2009 aus: einem nicht verheirateten Paar, einem sechs Monate alten Baby, das seit über zwei Monaten eine Pflegemutter hat,  und einem Zweijährigen, der bei seiner Mutter lebt.

An diesem Dezember-Tag fahren Mutter, Vater und Junge von Münster nach Dortmund, kommen dort um 10.15 Uhr im Institut für forensische Psychologie an. Der Zweijährige geht sofort ins Spielzimmer, das mit einer Einwegscheibe vom Beobachtungszimmer getrennt ist, und "exploriert verschiedene Spielmöglichkeiten".

Bei einer Tasse Tee erholt sich Kommissar Internet erst einmal von dieser Formulierung, dann liest er weiter, obwohl er am 3. Dezember 2009 ab 10.15 Uhr ganz anders reagiert hätte als die Gutachterin. Er hätte den Eltern und dem Zweijährigen erst einmal das Institut und das möglicherweise vorhandene Grundstück gezeigt, um etwaigen Hemmungen zu begegnen.

Macht die Gutachterin nicht, sie beobachtet Mutter, Vater und Kind im Spielzimmer. Die Eltern sitzen an einem Tisch, trinken etwas, der Junge schaut sich um. Bis um  10.40 Uhr die Pflegemutter mit dem Baby erscheint. Die setzt das Baby auf den Boden, zieht sich in eine Ecke zurück und plaudert mit der Mutter.

Der Junge wirft derweil Spielzeug durch das Zimmer. Was soll hier eigentlich untersucht werden? fragt sich Kommissar Internet an dieser Stelle. Wie ein Zweijähriger eine Autofahrt verdaut? Wie Pflegemutter und Mutter miteinander zurecht kommen? Was hat die Pflegemutter eigentlich im Spielzimmer zu suchen, wenn es um eine kleine Familie geht? Die sich doch auch ohne Pflegemutter schon in einer künstlichen Situation befinden würde.

Aus der scheiden Pflegemutter und Säugling um 11.55 Uhr aus. Nach einer kurzen Pause wird die Beobachtung fortgesetzt. Merke: Der Zweijährige hält sich nach einer Autofahrt bereits seit einer Stunde und 40 Minuten in einem Spielzimmer auf, das nicht sein eigenes ist. Dass der Kleine zwischendurch nach draußen will, findet Kommissar Internet ganz natürlich. Was im Institut geschieht, immer künstlicher.

Bis die Uhr 13 Mal schlägt. Kommissar Internet hätte nun um eine Mittagspause gebeten, die mindestens eine Stunde dauert. Wäre mit Mutter und Kind spazieren gegangen und hätte unterwegs ein Restaurant besucht. Die Gutachterin jedoch denkt gar nicht daran. Lässt nun die Mutter Fragebögen ausfüllen, beobachtet anschließend Vater und Sohn im Spielzimmer. Auch der Vater füllt Fragebögen aus. Erlöst wird die Familie um 14.40 Uhr. Sie darf das Institut verlassen.

Tolle Leistung von dem Kleinen, denkt Kommissar Internet, schlägt das Gutachten wieder zu und hält alle an  diesem Dezember-Tag gemachten Beobachtungen für völlig wertlos. Für Zeitverschwendung, die auch noch Geld kostet...

Gnadenlose Eltern