Mittwoch, 8. Dezember 2010

Weicheier in Münster

8. Dezember 2010
Lügt in sein Kiffer-Kissen

Und abends heult er in sein Kiffer-Kissen und morgens schreckt er hoch, weil er zwei Kinder hat? Das eine wohnt bei ihm, für das andere interessiert er sich nicht? Weil das Jugendamt von Münster das so will? Oder das Familiengericht von Münster? Oder sein Rechtsanwalt C. vom Prinzipialmarkt?

Was für ein Weichei, dem das Jugendamt von Münster auch noch das Sorgerecht für ein Kind zuschanzen will...! Geplant  ist das seit Juni 2010. Damit der Dreijährige früh genug lernt, was ein von allen formbares Wesen ist, das schon in jungen Jahren unter Entzugserscheinungen leidet?

Schon einmal habe ich festgestellt: Das Jugendamt von Münster ist nicht erziehungsfähig. Ein Weichei aber auch nicht. Wer tatenlos und/oder bekifft zuschaut, dass seine Kleinen voneinander getrennt werden, wer dem Jugendamt von Münster nicht die Türen einrennt, um endlich einen Mitarbeiter zur Rede zu stellen, der gegen das Wohl eines 17 Monate alten Mädchens unverdrossen nach Pflegefamilien sucht, obwohl er genau weiß, dass die Mutter mit dieser Suche nicht einverstanden ist, der muss sich eines Tages wie der Schuster Voigt in "Der Hauptmann von Köpenick" fragen, was er eigentlich sein Leben lang gemacht hat. Fußmatte, wird er dem lieben Gott sagen müssen, ich war eine Fußmatte.

Auf der man mein Rückgrat abgestriffen hat, während sie meine Kinder trennten. Ich habe mich immer nur flach gemacht: vor dem Jugendamt von Münster, vor dem Familiengericht von Münster  und vor meinem Anwalt.

Und die Mutter unserer beiden Kinder habe ich am Samstag und am Dienstag bei Skype belogen, als ich ihr versicherte, dass ich für ein gemeinsames Sorgerecht eintreten werde. Weil mir mein Anwalt abgeraten hat. Ich bilde mir meine Meinung immer nur aus den Meinungen anderer. Was die mit mir machen, merke ich gar nicht mehr. Ich kiffe - also bin ich nicht?

I swear, heißt ein wunderschönes Lied, das der Verfasser dieser Zeilen zum Vergnügen seiner Nichten und Neffen stets bei gemeinsamen Radtouren gesungen hat - sie sangen mit, denn wir liebten jede Stunde, die wir miteinander verbrachten. Bis sie ihre eigenen Wege radelten. So soll es sein.

Sie sind gemeinsam aufgewachsen. Wer das verhindert, wer das auch nur behindert, ist uncool, wie man heute zu sagen pflegt. Der Verfasser dieser Zeilen ist der Patenonkel dieser beiden Kinder. Nicht eines Kindes! Das gefällt der Verfahrenspflegerin nicht so ganz, das gefällt dem Jugendamt von Münster bislang überhaupt nicht.

Und mich  interessiert das ganz und gar nicht! Als Patenonkel der beiden Kleinen bin ich für ihr Wohl zuständig, nicht für das Akzeptieren von Schriftstücken von Fehlgeleiteten. Eine Richterin am Oberlandesgericht von Hamm liest noch bis Freitag, was jede Seite zu sagen hat. Das, was der Vater der Kinder angeblich zu sagen hat, ist gar nicht das, was er sagen würde, wenn er kein Weichei wäre!

Eier bekommt der auch nicht mit Joints. Die raucht er sogar noch, wenn die Tür zum Zimmer seines dreijährigen Jungen offen steht. Auf dem Balkon ist es ihm zu kalt. Na ja, Weichei eben...

Montag, 6. Dezember 2010

UJAMA in Münster

6. Dezember 2010
Ein Dokumentenfall für WikiLeaks?

Kommissar Internet amüsiert sich stets köstlich, wenn wieder einmal jemand behauptet, er habe ein Unbekanntes Flugobjekt (= UFO) gesehen. Doch nächstes Jahr soll Kommissar Internet das Lachen vergehen. WikiLeaks will UFO-Dokumente ins Netz stellen. Da sich dieser Netz-Enthüller zwischenzeitlich eine Internet-Adresse in der Schweiz gesichert hat, wundert sich Kommissar Internet über die Ankündigung ganz und gar nicht. Schließlich weilt unter den Eidgenossen Erich von Däniken aus Zofingen. Der hat bestimmt genug UFO-Dokumente. Reichen sicherlich sogar bis zur "Götterdämmerung".

Die derzeit aber nach Münster umgezogen ist. Hat Kommissar Internet festgestellt, als er sich heute auf die Suche nach einer Jugendamtsmitarbeiterin machte. Die telefonische Fahndung begann und endete bei der Stadt Münster. Die hat natürlich auch eine Telefonzentrale, weil jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter ein Diensttelefon hat und niemand kann sich alle Telefonnummern aller städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter merken. Nicht einmal Kommissar Internet kann das, während sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes von Münster alles merken können. Doch das ist eine ganz, ganz, ganz andere Geschichte...

Über die Nummer der Telefonzentrale der Stadt Münster hat Kommissar Internet heute eine nette Frauenstimme zu hören bekommen. Die benötigte keine zehn Sekunden für die Bekanntgabe der Durchwahl der von Kommissar Internet gesuchten Mitarbeiterin des Jugendamtes. Nennen wir sie Meyer. Mit ey.

"Ich hab sie schon", freut sich also die nette Frauenstimme, "Frau Meyer hat die Durchwahl...........Sie arbeitet im KSD Nord. Soll  ich Sie verbinden?"

Da Kommissar Internet mit dem Jugendamt von Münster nicht viel verbindet, verzichtet er erst einmal auf ein Telefongespräch mit Frau Meyer, die ganz bestimmt eine bestimmte Durchwahl hat und ganz bestimmt im KSD Nord arbeitet.

Die Durchwahl von Frau Meyer wählt Kommissar Internet knapp zwei Stunden später. Doch: Am Apparat ist gar nicht Frau Meyer. Die sei nicht im Dienst. Aus persönlichen Gründen. Teilt Kommissar Internet eine Vertreterin mit. Mehr dürfe sie nicht verraten.

Brieflich jedoch sei Frau Meyer im KSD Nord zu erreichen. Ganz bestimmt. Versichert die Vertreterin der ganz bestimmt im KSD Nord arbeitenden Frau Meyer. Da stellt Kommissar Internet nur noch die Frage, warum eine Mitarbeiterin, die zurzeit nicht im Dienst ist, in der aktuellen Telefonliste der Stadtverwaltung steht.  Sie sei doch da, hat die Vertreterin von Frau Meyer mit ihrer Antwort auf diese Frage auch nicht so ganz Unrecht.

Trotzdem spielt Kommissar Internet mit dem Gedanken, WikiLeaks um die Veröffentlichung von Dokumenten über eine UJAMA in Münster zu bitten, die in einem aktuellen Gerichtsverfahren eine aktuelle Rolle spielt. UJAMA steht für Unbekannte Jugendamtsmitarbeiterin...

Freitag, 3. Dezember 2010

Vote for birth or not?












Bleibt dieses Kind im Bauch?


21. November 2010
Ehepaar aus Minnesota lässt abstimmen

Beim Stöbern im Netz ist Kommissar Internet auf Seiten gestoßen - hat Kommissar Internet Seiten gefunden, die von einem Ehepaar aus Minnesota (USA) eingerichtet worden sind. Beide sind 30 Jahre alt, haben ein Haus, zwei Katzen, zwei Autos, beide sind berufstätig. Und wären im Internet besser nicht tätig geworden, meint Kommissar Internet, der ermittelt hat: Freitag sind auf diesen Seiten bereits 150 000 User gewesen, nun sind es schon fast 320 000.

Wegen eines Ultraschall-Bildes eines ungeborenen Kindes hat wohl niemand die Seiten von Alisha und Pete Arnold angeklickt. Die nahezu 320 000 User sind dem Lockruf einer Abstimmung erlegen. Die sich im Internet verbreitet wie ein Lauffeuer. googelt man den Namen des Ehepaares, werden einem über 820 000 Einträge angezeigt.

Und für ein ungeborenes Kind läuft die Zeit ab. Denn Alisha und Pete Arnold lassen das Internet-Publikum darüber entscheiden, ob eine Geburt oder eine Abtreibung die bessere Wahl wäre. Freitag sind noch 77 Prozent dafür gewesen, dass dieses Kind zur Welt kommt, aktuell sind es 47 Prozent.

Du, armes ungeborenes Kind, drück dir im Bauch deiner Mutter selbst die Daumen, dass sich daran noch für dein Leben Entscheidendes ändert, denn in Minnesota kannst du noch bis zum 9. Dezember 2010 weggemacht werden. Deswegen endet die Abstimmung am 7. Dezember 2010. Und dann wollen sich deine Eltern noch ein paar Stunden Zeit nehmen für letzte Überlegungen?

Armer Kleiner, arme Kleine, wenn sie dir dein Leben schenken, dann hat dieses Geschenk schon viele Kratzer. Denn das Internet hat ein langes Gedächtnis. Eines Tages, lieber Kleiner, liebe Kleine, sitzt du vielleicht an einem Computer, gibst die Namen deiner Eltern ein und findest die Abstimmung über deine Geburt oder deine Abtreibung.

Das wird ein entsetzlicher Moment für dich sein. Den dir deine Eltern besser erspart hätten, meint Kommissar Internet und klickt immer wieder auf http://www.birthornot.com/ Geburt an.

21. November 2010

20.06 Uhr 335454 54,08 Prozent für Abtreibung

20.07 Uhr 335729 54,10 Prozent für Abtreibung

20.08 Uhr 335920 54,11 Prozent für Abtreibung

20.17 Uhr 337466 54,21 Prozent für Abtreibung

20.25 Uhr 338714 54,26 Prozent für Abtreibung

20.30 Uhr 339495 54,32 Prozent für Abtreibung

22. November 2010

11.54 Uhr 456922 62,18 Prozent für Abtreibung

12.27 Uhr 464008 62,11 Prozent für Abtreibung

18.28 Uhr 602462 60,44 Prozent für Abtreibung

21.25 Uhr 759505 65,71 Prozent für Abtreibung

23. November 2010

13.23 Uhr 1 157 091 70,73 Prozent für Abtreibung

20.19 Uhr 1 263 718 72,59 Prozent für Abtreibung

24. November 2010

12.36 Uhr 1 492 907 74,48 Prozent für Abtreibung

20.22 Uhr 1 607337 75,61 Prozent für Abtreibung

25. November 2010

11.42 Uhr 1 743 916 77,07 Prozent für Abtreibung

20.22 Uhr 1 792 943 77,22 Prozent für Abtreibung

27. November 2010

13.10 Uhr 1 932 900 77,60 Prozent für Abtreibung

28. November 2010

10.46 Uhr 1 981 253 77,94 Prozent für Abtreibung

3. Dezember 2010

13.20 Uhr 2 006 363 77,63 Prozent für Abtreibung

Donnerstag, 25. November 2010

Die Idylle trügt? (I)

















Herrchen, aussteigen! Ich will im Rhein schwimmen. Foto: Tjaden

30. August 2010
Plattfüße in Idar-Oberstein

Leicht gebückt von der Schwere der Fälle macht sich Kommissar Internet auf die Suche nach der Idylle. Er will entspannen. Wandern. In der Sonne liegen mit seiner Freundin aus Ghana, die ihm im Netz ins Netz gegangen ist  wie er dort Morbach im Hunsrück fand.

Die Koffer sind schnell gepackt, der Hund flugs angeleint. Kommissar Internet zieht los. Oder zieht ihn der Hund? Viermal muss Kommissar Internet umsteigen. Der Rhein fließt bei Bingen ruhig dahin. Der Hund dagegen wird verrückt. Will schwimmen. Drückt sich an der Scheibe die Schnauze platt.

In Idar-Oberstein ist auch Kommissar Internet ein wenig platt. Macht aber nichts. Jeder gute Detektiv hat Plattfüße. Vier Minuten Fußweg bis zur Bushaltestelle. Dort wartet die Linie 343. Fährt bis zum Bahnhof in Morbach.

Für gutes Essen empfiehlt der Busfahrer Rohr´s Restaurant. Das heißt: noch einmal umsteigen. In die Buslinie 304. Die fährt nach Rappenrath. Diesen Bus hätte Kommissar Internet besser nicht genommen. Denn nun nehmen Ereignisse ihren Lauf, die alles Mögliche möglich machen: nur nicht Entspannung.

Doch die Speisen sind erst einmal gut. An den Wänden hängen dreieckige Spiegel. Kommissar Internet sieht darin einen Kommissar Internet, der seine Freundin aus Ghana anruft. Die muss soeben in Frankfurt gelandet sein. Ist sie.. Ihre Stimme freut sich. Wird bald da sein. Wäre aber besser nicht gekommen. Da hilft auch kein großer Herrgott und auch nicht beeindruckende Schnitzkunst aus dem Mittelalter.

Weiter geht es mit "Die Stille ist so still"

Die Idylle trügt? (II)


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31. August 2010
Die Stille ist so still

Plattfuß links, Plattfuß rechts macht Kommissar Internet die ersten Schritte die Straße entlang, die zur Kapelle mit dem Großen Herrgott führt. Der Hund schnüffelt links, schnüffelt rechts. vom Geh- und Radweg. Macht kurze Abstecher auf die Bäuernhöfe. Auch auf den ökologischen. Der Hund von Kommissar Internet frisst alles.

Plattfuß links, Plattfuß rechts hat Kommissar Internet die Bauernhöfe hinter sich gelassen. Nur die Dhron nicht. Die plätschert weiter. Tritt heute aber nicht über die Ufer. Wie manchmal. Der Hund schnüffelt schneller links, schnüffelt schneller rechts. Zum lieben Federvieh und zu diesen Tieren, die Milch geben, wenn früher die Finger nicht zu kalt gewesen sind  und heute die Zapfanlagen. Soviel versteht Kommissar Internet gerade noch von der Landwirtschaft. Mehr nicht.

Die Gegend wird immer einsamer. Jetzt eine Straßenbahn, die vorbeiklingelt. Das wäre was. Kommissar Internet fragt sich, ob er taub geworden ist. Oder ist es hier wirklich so still? Eine Frauenstimme zerfetzt die Stille. Der Hund von Kommissar Internet ist nach den einsamen Feldern auf das Grundstück eines fast einsamen Hauses gelaufen.

"Ich erschlage Ihren Hund, wenn er nicht gleich wieder weg ist", liegt die Stille in Fetzen der Stimme dieser Frau, die 1937 zum ersten Mal urkundlich erwähnt worden ist. In einer Geburtsurkunde. Doch das weiß Kommissar Internet noch nicht. Er weiß nur, dass Morbach-Rapperath am 4. April 1278 zum ersten Mal urkundlich erwähnt worden ist. Die Frau ist jünger.

Der Hund von Kommissar Internet nimmt die Vorderpfoten in die Hinterpfoten und so Reißaus. Auf ein Nachbargrundstück. Dieses Haus ist nicht bewohnt, der Holzzaun niedergerissen.

Folge 3: Wer Wolf - wer Nachbarin? 

Die Idylle trügt? (III)

12. September 2010
Wer Wolf - wer Nachbarin?

Der Hund von Kommissar Internet zickzackt in seinem Lauf von Erdbeer- zu Kiwi-Pflanzen. Kommissar Internet geht geradeaus. Die Haustür ist nicht abgeschlossen. Folgert der erfahrene Kriminalist: Die Kerze auf einem Altar bei Wittlich brennt. Denn sonst hätte sich der Werwolf von Morbach hier längst häuslich niedergelassen. Den es laut Legende und Akte X ganz bestimmt geben soll. Und wer zweifelt schon an solchen Geschichten. Wenn sie nur lange genug erzählt werden. Wie diese aus dem Jahre 1988:

"Ich habe zuerst von dieser Legende gehört als ich auf der Hahn Luftwaffenbasis in Deutschland stationiert war. In Morbach war das Munitionsdepot untergebracht, etwas außerhalb der Kleinstadt Wittlich.


Wittlich war übrigens die letzte Stadt, wo im Mittelalter ein Werwolf getötet wurde. Es gibt da einen kleinen Altar etwas außerhalb der Stadt, wo eine nie verlöschende Kerze brennt. Die Legende sagt, daß wenn die Kerze jemals verlöschen sollte, der Werwolf zurück käme.

Eine Abends gingen eine Streife durch Morbach auf Ihrem Weg, als sie bemerkten, daß die Kerze erloschen war. Alle machten daraufhin Witze über das angebliche Monster, welches nun erscheinen müßte.

Spät Abends ging dann plötzlich ein Alarm bei uns ein von einem Grenzzaunsensor. Als Sicherheitskräfte diesen Ort erreichten, sahen sie ein Wesen gleich einem Hund oder Wolf auf zwei Beinen, ca. 2 Meter groß, welcher sie anschaute. Kurz darauf sprang das Wesen über einen 3 Meter hohen Grenzzaun mit einem Anlauf von 3 ausholenden Schritten. Ein Millitärhund, welcher an den Ort gebracht wurde, um die Kreatur zu verfolgen, verweigerte vollkommen jedwede Aufnahme der Verfolgung."

Könnte Kommissar Internet mit seinem Hund nicht passieren. Der verweigert keinen Dienst. Allerdings: Drei Pfoten Anlauf und dann über einen Zaun springen, der drei Meter hoch ist, das würden weder Kommissar Internet noch sein Hund schaffen. Sie müssten schon drum rum laufen. Und weg wäre der Werwolf auch ohne Militärhund, der sich als feige erweist.

Hunsrück ist Mike schwanzwedelnd der Erste im leerstehenden Haus und schon die Treppe rauf, während sich Kommissar Internet noch im Flur umschaut. Eine der Türen führt ins Wohnzimmer. Liegt dort ein Stapel Papier auf dem Tisch. Ist ein Tagebuch, das im Jahre 2004 beginnt.

Mike rast derweil die Treppe herunter, die Katze hat nur noch einen Meter Vorsprung, sie flitzt aus der Haustür, der Hund von Kommissar Internet hinterher. Plötzlich Geschrei. Die Nachbarin. Mike kümmert´s nicht. Sieht Kommissar Internet aus einem Fenster. Der Hund von Kommissar Internet schlägt sich den Magen voll. Mit Hackfleisch aus dem eigenen Garten. Oder aus der Nachbarin Garten? Behauptet die jedenfalls. Das leckere Mahl sei ihr irrtümlicherweise aus der Hand und somit über den Zaun geflogen. Ufo hin, Ufo her, Mike schmeckt´s. Und weit und breit kein Werwolf, der störend wirken könnte.

Infos Forschungsprojekt über das Morbach-Monster

Keine besonderen Ereignisse

Die Idylle trügt? (IV)

25. November 2010
Keine erschröcklichen Ereignisse

Steht schwarz vor einer weißen Hauswand. Nicht der Werwolf von Morbach. Sondern die Frau aus Ghana. Fällt Kommissar Internet in die Hände, dann mit ihm auf das Bett in dem Haus, das gar erschröckliche Geheimnisse bergen soll, doch wäre die Frau aus Ghana nicht gewesen, hätte Kommissar Internet die Zeit in Scheiben schneiden können.

Was nur hatte man ihm über diesen Ort erzählt? Nirgendwo marschierten Rechtsradikale durch die Straßen, der Hund von Kommissar Internet fraß auf, was die Nachbarn in den Garten warfen und beseitigte so alle Spuren.

Nach einigen Monaten packte Kommissar Internet seine Koffer wieder, die Frau aus Ghana nahm er mit. Seinen Hund natürlich auch.

Dienstag, 26. Oktober 2010

Neue Veröffentlichung









Selbstmord vor einem und Mord in einem Kinderheim? Die Fälle Dalheim und Holzen. Dazu eine dringend erforderliche Würdigung: So arbeitet ein Gutachter aus Duisburg. Die Broschüre

Der heutige Heimleiter zum Todeszeitpunkt von Raymund Beckers

Freitag, 3. September 2010

Sinnloser Tod (I)

4. September 2008
Einer schwangeren Mutter in Klinik von Lich

Sinnloser Tod in der Asklepios-Klinik der hessischen Kleinstadt Lich: Eine 29-Jährige aus Wetzlar ist gestorben, weil sie als Zeugin Jehovas eine Bluttransfusion verweigerte und ihr Leben mit Blutersatzstoffen nicht zu retten war. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft von Gießen. Die Mutter der Toten hat Strafantrag gegen den verantwortlichen Arzt und gegen ihren Schwiegersohn gestellt.

Die Verweigerung von Bluttransfusionen begründet diese Glaubensgemeinschaft seit 1945 mit zwei Bibelzitaten: „Wer auch immer etwas von Blut isst, den will ich von seinem Volk aussondern.“ (3 Mos 17,10) und „dass sie sich enthalten von Ersticktem und von Blut.“ (Apg 15,20). Die Bibelauslegung der Zeugen Jehovas ist zwar auch in diesem Punkt willkürlich, dennoch fürchten Mitglieder dieser Glaubensgemeinschaft um ihren Platz im Paradies, wenn sie Bluttransfusionen zustimmen. Andererseits weisen die Zeugen Jehovas in ihren Schriften immer wieder auf Alternativen hin, die allerdings wieder einmal versagt haben.

In Berlin hat diese Glaubensgemeinschaft am 24. Mai 2005 Körperschaftsrechte bekommen, in anderen Bundesländern laufen entsprechende Bemühungen. Im Urteil des Berliner Oberverwaltungsgerichtes heißt es zur Verfassungstreue: „Ob die Antrag stellende Religionsgemeinschaft diese Gewähr bietet, ist an ihrem tatsächlichen Verhalten, nicht an ihrem Glauben zu messen.“

In Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) steht: „Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergeschriebenen Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“

In Artikel 1 geht es um die Würde des Menschen, in Artikel 20 um die Verteidigung des demokratischen und sozialen Bundesstaates.

Würde man endlich dem Oberverwaltungsgericht in Berlin folgen, könnte man die Zeugen Jehovas auf den Boden des Grundgesetzes zwingen und die Abschaffung des Blutverbots fordern oder den nach Artikel 20 geforderten Widerstand bis zur Verbotsandrohung leisten.

So lange wird immer wieder geschehen, was in Lich geschehen ist: Eine Mutter fleht Ärzte an, doch denen sind die Hände gebunden, wenn Zeugen Jehovas in Patientenverfügungen Bluttransfusionen ablehnen und im Krankenhaus Mitglieder der Glaubensgemeinschaft darauf achten, dass nichts ihnen Verbotenes geschieht.

Das Ermittlungsverfahren gegen den verantwortlichen Arzt und gegen den Schwiegersohn jedenfalls wird über kurz oder lang eingestellt. Längerfristig wirken könnte Aufklärung, die in den Schulen beginnen müsste. Da junge Zeugen Jehovas dazu angehalten werden, auch auf dem Schulhof über ihren Glauben zu berichten, könnte die Antwort sein: Ihnen werden Fragen gestellt. Solche beispielsweise: Wenn ihr Bluttransfusionen ablehnt, warum lasst ihr euch dann nicht auch beschneiden (Gen 17,10), warum hat Jesus gesagt „Nicht was zum Munde eingeht, macht den Menschen unrein, sondern was aus dem Munde hervorgeht“ (Mt 15,11), warum beruft ihr euch auf die Apostelgeschichte, in der es doch lediglich um einen Kompromiss geht, und zwar um diesen: Die aus dem Heidentum zum Christentum Bekehrten sollten nur drei Dinge ebenso wie die Juden halten: kein Götzenopferfleisch essen, keine Unzucht treiben und kein Blut genießen - und dann noch: Bei dem Zitat aus dem Buch Mose handelt es sich um eine Speisevorschrift, was hat eine Speisevorschrift mit einer medizinischen Behandlungsmethode zu tun?

Denn: Es muss Schluss sein mit diesen sinnlosen Todesfällen und damit, dass Ärzte in Gewissenskonflikte gestürzt und dann auch noch angezeigt werden. Wenn schon Strafanzeige, dann doch bitte gegen Richard E. Kelsey als derzeit deutschem Chef dieser Glaubensgemeinschaft. Aber auch die müsste ins Leere gehen.

Mail an die Bild am Sonntag

Sinnloser Tod (II)

Mail an Bild am Sonntag
2. Oktober 2008

Sehr geehrter Herr Kuhr,

ich habe den BamS-Bericht über den Tod einer Zeugin Jehovas in Lich noch einmal gelesen, weil ich Widersprüche entdecke zwischen dem, was Sie schreiben, und dem, was ein Kommentator schildert, der sich im Internet als "Ehemann der Verstorbenen" ausgibt. Ich habe deswegen bereits die Klinikleitung angeschrieben und auf http://zeugenjehovas.blogspot.com veröffentlichte ich dazu einen Kommentar. Denn: Der angebliche "Ehemann der Verstorbenen" macht den Ärzten und dem Pflegepersonal schwere Vorwürfe. Angeblich wurde zu spät reagiert, außerdem sollen Zeugen Jehovas alternative Medizin besorgt haben, die den "Ehemann der Verstorbenen" über 5000 Euro kosteten und die er demnach aus eigener Tasche bezahlen musste.

BamS antwortet nicht

Fax an Klinik und Staatsanwaltschaft

Sinnloser Tod (III)

Fax an Klinik und Staatsanwaltschaft

Aus aktuellem Anlass

Asklepios-Klinik Lich
Staatsanwaltschaft Gießen

30. September 2008

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 4. September 2008 habe ich für www.onlinezeitung24.de einen Beitrag über den Tod einer Zeugin Jehovas in der Asklepios-Klinik geschrieben. Dieser Kommentar führte zu etlichen Reaktionen, am 12. September 2008 meldete sich auch jemand zu Wort, der sich zweimal als „Ehemann der Verstorbenen“ ausgab und nicht nur erklärte, dass er einer Bluttransfusion zugestimmt habe, sondern den Ärzten und dem Pflegepersonal zudem „Leichtsinn, Verantwortungslosigkeit und Respektlosigkeit“ vorwarf.

Ein letzter Rettungsversuch sei am 4. Juli 2008 gegen 17 Uhr gescheitert, weil sich die Ärzte der Klinik geweigert hätten, Medikamente zu verabreichen, die von Ärzten der Zeugen Jehovas für die Behandlung vorgeschlagen worden waren. Nach dieser Weigerung habe er als Ehemann die Ärzte der Zeugen Jehovas gebeten, die Medikamente zu besorgen. Das sei zwei Stunden später geschehen, seine Frau habe diese Arzneien, die 5665,61 Euro gekostet haben sollen, auch bekommen. Doch es sei zu spät gewesen.

Nach dem Tod seiner Frau will dieser „Ehemann der Verstorbenen“ laut Kommentar vom 12. September 2008 die Klinikleitung um Begleichung der Arzneimittel-Rechnung gebeten haben. Das sei abgelehnt worden.

Die Kommentare weisen einige Merkwürdigkeiten auf. Aus seinen Beiträgen geht hervor, dass der nach eigenem Bekunden „Ehemann der Verstorbenen“ kritische Internet-Seiten über die Zeugen Jehovas liest und negativ bewertet, außerdem widerspricht er sich in seinem zweiten Beitrag. Erst schreibt er „Ich bin kein Zeuge Jehovas“, dann fürchtet er „als Sektenanhänger offen zur Schau gestellt“ zu werden. Merkwürdig kommt mir auch diese Behauptung vor: „Der Chirurg hat versucht, bei Gericht Genehmigung zu bekommen für eine Bluttransfusion - wurde abgelehnt wegen der Patientenverfügung meiner Frau.“

Presseberichten zufolge hat die Mutter der Toten das Klinikpersonal geradezu angefleht, mit einer Bluttransfusion das Leben ihrer Tochter zu retten, und nun schreibt auch der „Ehemann der Verstorbenen“, er habe einer Bluttransfusion am 4. Juli 2008 irgendwann zwischen 13 und 16 Uhr zugestimmt.

Darauf soll der Arzt mit einem Hinweis auf die Patientenverfügung reagiert haben. Der anschließende Satz lautet: „Jetzt auf einmal hatte jeder den Wunsch meiner Frau respektiert, wo sie bereits im Sterben lag, vorher aber haben sie es außer Acht gelassen!“ Dieser Wunsch lautete gemäß Patientenverfügung: keine Bluttransfusion!

Ich frage Sie: Stimmen die Schilderungen in den beiden Kommentaren auf www.onlinezeitung24.de mit den tatsächlichen Ereignissen überein? Hätte das Leben der Frau auch ohne Bluttransfusion gerettet werden können? Hat eine Ärztin der Klinik dem Ehemann am 4. Juli 2008 gegen 10 Uhr wirklich versichert, es bestehe kein Grund zur Besorgnis?

Ich leite dieses Schreiben auch an die Staatsanwaltschaft in Gießen weiter und mache es der Öffentlichkeit zugänglich.

7. Oktober 2008
Keine Antwort von der Klinik

Wir bitten um Verständnis, dass wir derzeit die Fragen Ihres Faxes aus datenschutzrechtlichen Gründen und wegen des anhängigen Verfahrens nicht beantworten können.

Axel Werntges
Geschäftsführer

Ermittlungsverfahren wird eingestellt

Sinnloser Tod (IV)

2. September 2010
Nach Tod einer werdenden Mutter: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungsverfahren gegen deutschen Chef der Zeugen Jehovas ein

Nach zwei Jahren hat die Gießener Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen Richard E. Kelsey als deutscher Chef der Zeugen Jehovas eingestellt. Der Tatvorwurf: fahrlässige Tötung. Von mir erhoben am 3. September 2008 wegen des Todes einer Zeugin Jehovas in der Asklepios-Klinik von Lich. Die 29-Jährige starb am 5. Juli 2008. Die Frau war schwanger. Sie hatte als Mitglied dieser Glaubensgemeinschaft eine Erklärung unterschrieben, in der sie Bluttransfusionen ablehnte. Die Mutter der Sterbenden flehte die Ärzte an, auch der Ehemann hat eigenen Angaben zufolge einer Bluttransfusion zugestimmt.

Nach dem Tod der 29-Jährigen und des ungeborenen Babys leitete die Gießener Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren gegen die Ärzte des Krankenhauses und gegen den Ehemann ein. Auch die wurden inzwischen eingestellt. Begründung: "Da der Arzt an den früher geäußerten Willen des Patienten gebunden ist, darf er, wenn - wie hier - kein Indiz für eine Sinnesänderung ersichtlich ist, die Bluttransfusion nicht vornehmen (vgl. Ulsenheimer, Arztstrafrecht in der Praxis, Rd-Nr. 94; BGH St.32, 367 (378)."

Bei der Verweigerung von Bluttransfusionen berufen sich die Zeugen Jehovas auf den alttestamentarischen Satz: "Wer auch immer was von Blut isst, den will ich von seinem Volk absondern." Dabei handelt es sich um eine der unzähligen jüdischen Speisevorschriften. Was hat eine Speisevorschrift mit Bluttransfusionen zu tun? Die zweite Quelle ist die Apostelgeschichte: "...dass sie sich enthalten von Ersticktem und von Blut." Dabei handelt es sich um einen Kompromiss der Jünger Jesu, die Heiden nicht die Annahme des gesamten jüdischen Gesetzes zugemutet haben bevor sie Christen werden konnten. Verlangt wurden: kein Götzenopferfleisch genießen, keine Unzucht treiben und kein Blut genießen.

Die willkürliche Bibelauslegung der Zeugen Jehovas ist für mich Anlass für die Strafanzeige gewesen. Die Gießener Staatsanwaltschaft entschied: "Unabhängig von der Funktion des Beschuldigten bei der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas ist keine Tathandlung seinerseits ersichtlich, die für den Tod der Frau J. ursächlich gewesen ist. Das bloße Mitwirken in einer solchen Glaubensgemeinschaft kann nicht als strafbare Handlung gewertet werden."

Die Entscheidung, Bluttransfusionen abzulehnen, habe die Tote "alleine und bei vollem Bewusstsein getroffen". Das beweise auch die von ihr unterschriebene Patientenverfügung. Die Gießener Staatsanwaltschaft abschließend: "Dass seitens des Beschuldigten diesbezüglich in irgendeiner Art auf Frau J. oder die beschuldigten Ärzte eingewirkt worden ist, ist nicht ansatzweise ersichtlich." (Geschäftszeichen 402 Js 25314/08)

Dienstag, 8. Juni 2010

Wo ist Kalli?

8. Juni 2010
Eine verzweifelte Mutter sucht ihren Sohn

Er ist schon zweimal zu seiner Mutter geflüchtet, zurzeit soll Karlheinz "Kalli" S. in Eckernförde sein. Wird ein 17-Jähriger das Opfer eines Scheidungskrieges und von Behördenwillkür?

"Kallis" Mutter schildert die Ereignisse der vergangenen Jahre so: 2001 lässt sie sich von ihrem gewalttätigen Ehemann scheiden. Der droht schon vorher: "Wenn du dich von mir scheiden lässt, werde ich dafür sorgen, dass du deinen Sohn nicht mehr siehst." 2002 wird  "Kallis" Mutter mit Hilfe falscher Zeugen das Sorgerecht entzogen.

Der Junge lebt in Franken, fühlt sich dort nicht wohl, will zu seiner Mutter. Das sagt er auch vor Gericht. Doch der Vater verhindert den Umgang. "Kalli" reißt am 10. Mai 2008 aus, der Junge sucht bei seiner Mutter in Berlin Unterschlupf. Darauf reagiert das Jugendamt mit der Aufforderung: "Nach den Ferien schicken Sie Ihren Jungen zum Jugendnotdienst, sonst bricht die Polizei Ihre Wohnung auf."

Margot S. fügt sich, für "Kalli" beginnt eine Heimkarriere mit negativen Erfahrungen. Wieder nimmt der Junge Reißaus, versteckt sich acht Wochen lang bei seiner Mutter. Dann kommen Polizei und Vormünderin. "Kalli" wird am 11. März 2009 gegen 19.40 Uhr aus der Wohnung geholt, er schreit: "Ich will bei meiner Mutter bleiben."

Seine Spur verliert sich an der Ostsee. Das Jugendamt begründet die Trennung von Mutter und Kind auf diese Weise: "Von einen Umgang wird abgeraten, um die positive Entwicklung von Karlheinz nicht zu gefährden." Dazu Margot S.: "Darunter verstehen die wohl, dass der Wille meines Jungen gebrochen werden soll."

So nicht Deutschland!

Die zweite Ausgabe

-Horror-Heim in Holzen wieder unter Kinder-Mordverdacht
-Chaos-Jugendamt mit Durcheinander-Jugendamt

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Die dritte und vierte Ausgabe

-Toter mit oder ohne Ausweis?
-Zeugen Jehovas machen jünger
-Therapeutische Gemeinschaft
 Wilschenbruch: Doch mit dem
 Buch kamen die Tränen

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Donnerstag, 1. April 2010

Holzen XII

26. März 2010
Ein wütender Kommentar

1955 bis 1972 auf dem Greitberg in Holzen bei Holzminden: Im Kinderheim "Rübezahl" der Inneren Mission geschieht Schreckliches, Kinder werden verprügelt, misshandelt und missbraucht. Soldaten vergehen sich an Mädchen und Jungen. Das berichten viele Ehemalige, einer sagt: "Was die Kirche uns angetan hat, kann sie nie wieder gut machen." Eine Entschädigung wolle er nicht, weil das Leid mit Geld nicht aufgewogen werden könne. Auch auf eine Entschuldigung könne er verzichten, weil Unverzeihliches geschehen sei.

Auch ein anderes Heimkind möchte nicht in seiner "Rübezahl"-Vergangenheit herumwühlen: "Dann käme zu viel wieder hoch."

Die Hildesheimer Staatsanwaltschaft hat wegen möglicher Tötungsdelikte ermittelt, die Kripo von Holzminden befragte Zeugen, es blieb beim Verdacht, Beweise gab es nicht. Die Akte ist zweimal wieder geschlossen worden.

Eine 53-Jährige jedoch, die 1956 als Säugling ins Kinderheim "Rübezahl" gekommen ist, dort bis 1963 lebte und heute in den USA wohnt, meldet sich in einem Kommentar auf diesen Seiten wieder zu Wort. Diesen Kommentar habe ich nicht veröffentlicht, weil manche Formulierungen nur mit einem Wutausbruch zu erklären sind.

Von ihr stammt die Geschichte eines blutenden Jungen auf einem Bett. Dieser Junge ist "zu Tode vergewaltigt worden", schreibt sie jetzt. Das wisse sie. Neu ist die Behauptung, ein "anderer Junge wurde von den Erzieherinnen in ein Jaucheloch gejagt". Schwer beschuldigt werden von ihr auch der damalige Pastor und der damalige Bürgermeister von Holzen. Deren Rolle werde immer noch vertuscht. Sie klagt an: "Wir wurden gefoltert, missbraucht, misshandelt und seelisch getötet."

Aus dem Umfeld dieses ehemaligen Heimkindes stammt die 2008 aufgestellte Behauptung, das ZDF beschäftige sich mit dem Kinderheim "Rübezahl", habe sich die Exklusivrechte gesichert. Das Ergebnis einer Nachfrage beim Sender: "Wir kennen dieses Heim nicht einmal."