Fax an Klinik und Staatsanwaltschaft
Aus aktuellem Anlass
Asklepios-Klinik Lich
Staatsanwaltschaft Gießen
30. September 2008
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 4. September 2008 habe ich für www.onlinezeitung24.de einen Beitrag über den Tod einer Zeugin Jehovas in der Asklepios-Klinik geschrieben. Dieser Kommentar führte zu etlichen Reaktionen, am 12. September 2008 meldete sich auch jemand zu Wort, der sich zweimal als „Ehemann der Verstorbenen“ ausgab und nicht nur erklärte, dass er einer Bluttransfusion zugestimmt habe, sondern den Ärzten und dem Pflegepersonal zudem „Leichtsinn, Verantwortungslosigkeit und Respektlosigkeit“ vorwarf.
Ein letzter Rettungsversuch sei am 4. Juli 2008 gegen 17 Uhr gescheitert, weil sich die Ärzte der Klinik geweigert hätten, Medikamente zu verabreichen, die von Ärzten der Zeugen Jehovas für die Behandlung vorgeschlagen worden waren. Nach dieser Weigerung habe er als Ehemann die Ärzte der Zeugen Jehovas gebeten, die Medikamente zu besorgen. Das sei zwei Stunden später geschehen, seine Frau habe diese Arzneien, die 5665,61 Euro gekostet haben sollen, auch bekommen. Doch es sei zu spät gewesen.
Nach dem Tod seiner Frau will dieser „Ehemann der Verstorbenen“ laut Kommentar vom 12. September 2008 die Klinikleitung um Begleichung der Arzneimittel-Rechnung gebeten haben. Das sei abgelehnt worden.
Die Kommentare weisen einige Merkwürdigkeiten auf. Aus seinen Beiträgen geht hervor, dass der nach eigenem Bekunden „Ehemann der Verstorbenen“ kritische Internet-Seiten über die Zeugen Jehovas liest und negativ bewertet, außerdem widerspricht er sich in seinem zweiten Beitrag. Erst schreibt er „Ich bin kein Zeuge Jehovas“, dann fürchtet er „als Sektenanhänger offen zur Schau gestellt“ zu werden. Merkwürdig kommt mir auch diese Behauptung vor: „Der Chirurg hat versucht, bei Gericht Genehmigung zu bekommen für eine Bluttransfusion - wurde abgelehnt wegen der Patientenverfügung meiner Frau.“
Presseberichten zufolge hat die Mutter der Toten das Klinikpersonal geradezu angefleht, mit einer Bluttransfusion das Leben ihrer Tochter zu retten, und nun schreibt auch der „Ehemann der Verstorbenen“, er habe einer Bluttransfusion am 4. Juli 2008 irgendwann zwischen 13 und 16 Uhr zugestimmt.
Darauf soll der Arzt mit einem Hinweis auf die Patientenverfügung reagiert haben. Der anschließende Satz lautet: „Jetzt auf einmal hatte jeder den Wunsch meiner Frau respektiert, wo sie bereits im Sterben lag, vorher aber haben sie es außer Acht gelassen!“ Dieser Wunsch lautete gemäß Patientenverfügung: keine Bluttransfusion!
Ich frage Sie: Stimmen die Schilderungen in den beiden Kommentaren auf www.onlinezeitung24.de mit den tatsächlichen Ereignissen überein? Hätte das Leben der Frau auch ohne Bluttransfusion gerettet werden können? Hat eine Ärztin der Klinik dem Ehemann am 4. Juli 2008 gegen 10 Uhr wirklich versichert, es bestehe kein Grund zur Besorgnis?
Ich leite dieses Schreiben auch an die Staatsanwaltschaft in Gießen weiter und mache es der Öffentlichkeit zugänglich.
7. Oktober 2008
Keine Antwort von der Klinik
Wir bitten um Verständnis, dass wir derzeit die Fragen Ihres Faxes aus datenschutzrechtlichen Gründen und wegen des anhängigen Verfahrens nicht beantworten können.
Axel Werntges
Geschäftsführer
Ermittlungsverfahren wird eingestellt
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