Kommissar Internet und noch mehr vom Jugendamt Wilhelmshaven
29. Oktober 2018. Der nächste Fall für Kommissar Internet: In Wilhelmshaven hat das Jugendamt ein Behörden-Auge auf eine kleine Familie geworfen. Die Mutter stellte 2016 mehrere Strafanträge gegen den Vater des gemeinsamen Kindes, das nach der Trennung bei der Mutter lebt. Die Staatsanwaltschaft von Oldenburg kündigte eine harte Bestrafung des Vaters an, stellte das Ermittlungsverfahren aber ein. Der Mutter wurde am 2. Mai 2018 das Recht auf "Stellung eines Strafantrages" abgesprochen. Also setzte sich Kommissar Internet an seinen Computer und schrieb an die zuständige Staatsanwältin, und zwar dies:
Az. Cs 165 Js 77561/16
Sehr geehrte Frau Staatsanwältin
Sieczkarek,
ich bin Redakteur und Schriftsteller
aus Burgwedel bei Hannover und beschäftige mich gerade mit dem Fall Inge Schulze (Name geändert, der richtige Name ist Kommissar Internet bekannt) gegen Jugendamt Wilhelmshaven (Az. 16 F 233/18
PF). Ich bitte um Beantwortung der folgenden Fragen und bitte Sie,
gegebenenfalls zu prüfen, ob meine Fragen Informationen enthalten,
die sich für eine Strafanzeige eignen.
Sie haben Frau Inge Schulze im Jahre 2016
zu ihrem Strafantrag vom 10. August 2016 wegen Körperverletzung
mitgeteilt, dass der Vater des gemeinsamen Kindes „wegen der Tat
vom 3. August 2016 eine erhebliche Strafe zu erwarten“ hat.
Deshalb würden Sie weitere mögliche Straftaten nicht verfolgen,
weil diese Straftaten keine höhere Strafe zur Folge hätten. Hat in
dieser Sache inzwischen ein Prozess stattgefunden und wie ist er
ausgegangen?
Mit Beschluss vom 2. Mai 2018 hat
das Amtsgericht von Wilhelmshaven der Mutter das Recht auf „Stellung
eines Strafantrages“ entzogen. Dieses Recht ist auf das Jugendamt
von Wilhelmshaven übergegangen. Darf ein Gericht eine solche
Entscheidung treffen und dabei – wie geschehen – auf jede
Begründung verzichten? Hat das Jugendamt bereits dieses Recht in
Anspruch genommen?
Das Amtsgericht von Wilhelmshaven
teilt der Mutter am 19. Oktober 2018 mit, besagtes
Ermittlungsverfahren sei eingestellt worden. Stimmt das? Gilt diese
Entscheidung nun auch für alle anderen Vorwürfe?
Nach Angaben der Mutter berichtet
der gemeinsame Sohn seit Sommer 2018, dass er von seinem Vater
„angefasst“ werde. Ist Ihnen dieser Vorwurf bekannt, sind Sie
vom Jugendamt Wilhelmshaven entsprechend informiert worden und hat
diese Behörde Strafantrag gestellt?
17. November 2018. Die Fragen von Kommissar Internet sind noch nicht beantwortet worden. Die Anwältin der Mutter bekam inzwischen von der Staatsanwaltschaft Oldenburg die abgebildete Mitteilung.
Die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Oldenburg antwortet/Kommissar Internet auch
23. November 2018. Mir ist Ihre Anfrage vom 29. 10. 2018 zum vorgenannten Aktenzeichen zur Beantwortung zugeleitet worden.
Sie schreiben, Sie beschäftigten sich aktuell als Redakteur und Schriftsteller mit dem Fall Inge Schulze gegen Jugendamt Wilhelmshaven. Bevor ich Ihnen entsprechende Auskünfte auf Ihre Fragen erteilen kann, bitte ich um Übersendung einer Ablichtung Ihres Presseausweises.
29. November 2018. Sehr geehrter Herr Staatsanwalt Stein,
ein Presseausweis soll lediglich die Arbeit eines Redakteurs erleichtern, er ist aber nicht gesetzlich vorgeschrieben, weil eine derartige gesetzliche Regelung die im Grundgesetz garantierte Pressefreiheit einschränken würde. Auch Sie wollen die Pressefreiheit sicherlich nicht einschränken.
Mir ist inzwischen bekannt, dass Teile der Akte der Staatsanwaltschaft Oldenburg als vertraulich gelten. In diese Teile bekommt auch die Anwältin von Inge Schulze keine Einsicht. Außerdem ist mir inzwischen bekannt, dass das Ermittlungsverfahren aus 2016 gegen den Kindesvater eingestellt worden ist.
Bleiben die Fragen: Kümmert sich die Staatsanwaltschaft von Oldenburg auch um die Geschichten, die der Junge seit Sommer 2018 erzählt? Seit meiner Anfrage sind sie der Staatsanwaltschaft von Oldenburg bekannt. Darf das Jugendamt der Mutter das Recht auf einen Strafantrag gerichtlich untersagen lassen?
Mir ist bekannt, dass das Jugendamt von Wilhelmshaven nicht davor zurückschreckt, Unschuldige zu kriminalisieren. Diese Behörde schreckt auch vor Behinderung der Justiz nicht zurück. Gilt Letzteres auch in diesem Fall?
Meine Fragen müssen Sie mir auch ohne Presseausweis beantworten.
17. Januar 2019. Dass Kommissar Internet keine weitere Antwort bekommen hat, muss eigentlich nicht erwähnt werden.
Weitere Informationen über das Wilhelmshavener Jugendamt
17. November 2018. Die Fragen von Kommissar Internet sind noch nicht beantwortet worden. Die Anwältin der Mutter bekam inzwischen von der Staatsanwaltschaft Oldenburg die abgebildete Mitteilung.
Die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Oldenburg antwortet/Kommissar Internet auch
23. November 2018. Mir ist Ihre Anfrage vom 29. 10. 2018 zum vorgenannten Aktenzeichen zur Beantwortung zugeleitet worden.
Sie schreiben, Sie beschäftigten sich aktuell als Redakteur und Schriftsteller mit dem Fall Inge Schulze gegen Jugendamt Wilhelmshaven. Bevor ich Ihnen entsprechende Auskünfte auf Ihre Fragen erteilen kann, bitte ich um Übersendung einer Ablichtung Ihres Presseausweises.
29. November 2018. Sehr geehrter Herr Staatsanwalt Stein,
ein Presseausweis soll lediglich die Arbeit eines Redakteurs erleichtern, er ist aber nicht gesetzlich vorgeschrieben, weil eine derartige gesetzliche Regelung die im Grundgesetz garantierte Pressefreiheit einschränken würde. Auch Sie wollen die Pressefreiheit sicherlich nicht einschränken.
Mir ist inzwischen bekannt, dass Teile der Akte der Staatsanwaltschaft Oldenburg als vertraulich gelten. In diese Teile bekommt auch die Anwältin von Inge Schulze keine Einsicht. Außerdem ist mir inzwischen bekannt, dass das Ermittlungsverfahren aus 2016 gegen den Kindesvater eingestellt worden ist.
Bleiben die Fragen: Kümmert sich die Staatsanwaltschaft von Oldenburg auch um die Geschichten, die der Junge seit Sommer 2018 erzählt? Seit meiner Anfrage sind sie der Staatsanwaltschaft von Oldenburg bekannt. Darf das Jugendamt der Mutter das Recht auf einen Strafantrag gerichtlich untersagen lassen?
Mir ist bekannt, dass das Jugendamt von Wilhelmshaven nicht davor zurückschreckt, Unschuldige zu kriminalisieren. Diese Behörde schreckt auch vor Behinderung der Justiz nicht zurück. Gilt Letzteres auch in diesem Fall?
Meine Fragen müssen Sie mir auch ohne Presseausweis beantworten.
17. Januar 2019. Dass Kommissar Internet keine weitere Antwort bekommen hat, muss eigentlich nicht erwähnt werden.
Weitere Informationen über das Wilhelmshavener Jugendamt
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