Mittwoch, 14. November 2012

Ins Netz


Gehen so manche Gaukler

Das Netz ist geduldig. Deshalb kann der Chef der hannoverschen Staatsanwaltschaft auch ungestraft behaupten, dass er Anregungen gern entgegen nehme. Manfred Wendt hat auch schon an der Spitze dieser Behörde gestanden, als die Staatsanwaltschaft von Hannover ein Ermittlungsverfahren gegen mich erst verschleppte und dann völlig vergaß. Als der Spuk zu Ende war, meldete sich bei mir ein angeblicher Rechtspfleger, der angeblich Wendt hieß. Er versprach mir eine Entschädigung. Mein Verdacht, dass es sich bei dem Anrufer gar nicht um einen Rechtspfleger, sondern um den Chef persönlich gehandelt hat, ist bis heute nicht ausgeräumt.

Das Netz ist geduldig

Mittwoch, 7. November 2012

Mütter in Münster (XII)

Der Sankt-Sebastian-Kindergarten. Foto: Heinz-Peter Tjaden


















Ein Kindergarten als geheime Verschlusssache

6. November 2012. Der Verkehr staut sich auf der anderen Autobahnseite in Richtung Osnabrück, nur noch wenige Minuten, dann sind die Mutter der dreijährigen N. und des fünfjährigen J., die seit dem 29. September 2012 in Wilhelmshaven wohnt, und Kommissar Internet in Münster. Hinten lauert Jagdterrier Mike Tjaden. Es ist kurz vor 10, also noch eine gute Stunde bis zum Beginn der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht. Der Himmel ist strahlend blau, die Sonne scheint. Ein herrlicher November-Tag, an dem es in der Piusallee sogar einen freien Parkplatz gibt. Manche Autos sind so dusselig abgestellt worden, dass Parkraum vergeudet wird, und ein Lkw-Fahrer weiß offenbar mehrere Minuten lang nicht, ob er nun in die Piusallee abbiegen will oder nicht. Schließlich fährt er rückwärts vor das Verwaltungsgericht - aber wenigstens blockiert er den Verkehr nicht mehr. Der Parkplatz ist immer noch frei. Glück gehabt.

Die Mutter sucht ihre Unterlagen zusammen, Kommissar Internet macht einen kurzen Spaziergang mit seinem  Jagdterrier Mike Tjaden, der verschwindet auf einem alten Friedhof in einem Hasenbau. Scheint ein ganz normaler Tag zu werden - mit ein bisschen Gerichtsverhandlung. Doch in Münster ist wieder einmal alles ein bisschen anders. Die Richterin ist krank geworden, die Verhandlung fällt aus. Die Mutter will wenigstens ihr Fahrgeld wieder haben, füllt bei einem Rechtspfleger einen Antrag aus.

Vor dem Verwaltungsgericht wartet auch ein Honorarkonsul von Costa Rica. Wir gehen noch einmal ins Gebäude, erkundigen uns, ob das Gericht nicht eine Ersatzrichterin herbeirufen kann. Ist nicht möglich. Da erscheint der Jugendamtsmitarbeiter T., geht an der Gruppe vorbei und durch die Sicherheitsschleuse. Die Alarmglocken schrillen. Auch T. ist nicht darüber informiert worden, dass die Richterin krank ist.

Dann stehen wir wieder vor dem Verwaltungsgerichtsgebäude, T. bietet dem Honorarkonsul von Costa Rica ein Gespräch an, die Mutter fragt, warum die Botschaft eine vor Wochen angeforderte Stellungnahme immer noch nicht bekommen hat. Das weiß T. offenbar ebenso wenig, wie er sich auch nicht erklären kann, warum er heute eigentlich vor Gericht hätte erscheinen sollen. Der Honorarkonsul lehnt das Gesprächsangebot ab, weil er dieses Angebot ohne Einwilligung der Mutter auch gar nicht hätte annehmen dürfen. Er sei nur als Beobachter gekommen, sagt er.

Nach dem geplatzten Gerichtstermin fährt Kommissar Internet mit der Mutter zum Sankt-Sebastian-Kindergarten. Vielleicht darf sie ihren Jungen nach bereits zwei geplatzten Besuchsterminen sehen? Die Eingangstür steht offen. Kommissar Internet sieht sich Fotos an, die im Eingangsbereich an einem Schwarzen Brett hängen. Schon huscht eine Gestalt heran, schließt die Zwischentür ab und verschwindet wieder. Sieht der Jagdterrier von Kommissar Internet wirklich so gefährlich aus? Die Mutter hält sich im Hintergrund.

Im Sankt-Sebastian-Kindergarten gibt es vier Gruppen. Betreut werden dort 95 Kinder. Für die hat der Kindergarten sechs Erzieherinnen. Auch sonst herrscht Mangel. Den bekämpft seit dem 4. Februar 2003 ein Förderverein, der um Spenden ab 10 Euro monatlich bittet. Diesem Verein wird Kommissar Internet beitreten. Dann hat dieser Kindergarten nicht nur Geld für einen Schlüssel, sondern für mehrere Vorhängeschlösser...

Mütter in Münster (XI)

Eine großzügige Spende von Kommissar Internet

7. November 2012
Mail an den Oberbürgermeister von Münster


Guten Tag Heinz-Peter Tjaden !

Vielen Dank für Ihre Nachricht: St. gegen Stadt Münster

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

ich bin gestern mit Frau St. nach Münster gefahren, weil um 11 Uhr eine Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht in Münster stattfinden sollte. Da jedoch die Richterin krank war, fiel der Termin aus. Erschienen war auch der Honorarkonsul von Costa Rica, Herr Münstermann.

Ihm habe ich soeben die folgende mail geschickt:

sehr geehrter herr münstermann,

nach dem gestrigen geplatzten termin st. gegen stadt münster möchte ich ihnen noch folgendes mitteilen: die dreijährige tochter von frau st. lebt seit dem 1. april 2011 in einer pflegefamilie. laut einer aktennotiz des verfahrensbeistandes g.-f. und des jugendamtsmitarbeiters t. aus 2011 ist die kleine in der pflegefamilie auf einem "guten weg" gewesen. t. ging damals davon aus, dass sich n. bis ende 2011 eingelebt haben wird. nun gibt es ein neues gutachten über das wohlbefinden des kindes. demnach hat n. ihre pflegefamilie von anfang an heftig abgelehnt und verabschiedete sich aus dem "hier und jetzt". sie verfiel in einen tranceähnlichen zustand. daraus schloss der gutachter, dass der mutter weiterhin der umgang mit ihrer tochter verboten werden muss. das familiengericht folgte dieser einschätzung. dass sich der verfahrensbeistand und t. getäuscht hatten, wurde in dem beschluss nicht einmal erwähnt...dass die behauptung, n. sei "auf einem guten weg" schon 2011 nicht stimmte, ließ das gericht ebenfalls unter den tisch fallen.

derzeit berät die bundesregierung über eine gesetzliche neuregelung. können sich nichteheliche eltern nicht auf ein gemeinsames sorgerecht einigen, soll auf antrag des kindesvaters nach aktenlage entschieden werden. dagegen gibt es massive proteste. was aber ist im fall st. geschehen? auf antrag des jugendamtes von münster hat der nichteheliche vater vor einem halben jahr das alleinige (!) sorgerecht für j. (5) bekommen. das ist völlig illegal.

am 2. oktober 2012 bin ich mit frau st. in münster gewesen. sie hatte besuchsrecht bei der caritas in münster. vor dem gebäude wurde die kindesmutter vom kindesvater tätlich angegriffen. ich eilte mit meinem hund an den tatort, als frau st. um hilfe schrie. herr k. von der caritas münster schilderte die vorgänge völlig anders als ich sie erlebt hatte! sofort stellte tillack beim familiengericht von münster auf basis des k.-berichtes den antrag, das besuchsrecht der mutter so lange auszusetzen, bis sie sich in fachärztliche behandlung begibt. zwei umgangstermine sind schon geplatzt. die entfremdung zwischen mutter und sohn soll wohl vorangetrieben werden. dass ich der augenzeuge war, ahnte t. damals noch nicht.

jede entwicklung wird gegen die mutter ausgelegt. die botschaft von costa rica hat die beiden kinder unter den schutz von costa rica gestellt. die trennung der kinder ist ein eben solcher skandal wie die familienfeindliche vorgehensweise von t...das meine nicht nur ich als beistand der mutter, das meinen auch alle, mit denen wir bisher in wilhelmshaven gesprochen haben!

Als Adresse haben Sie angegeben:
Heinz-Peter Tjaden
Krumme Straße 1
26384 Wilhelmshaven
Telefon: 04421809286
E-Mail: tjadenheinzpeter@aol.com

Freundliche Grüße,
Ihr Büro Oberbürgermeister




Montag, 5. November 2012

Mütter in Münster (XI)

Die seltsamen Stellungnahmen von Jugendamtsmitarbeiter T.

Leiden die Mitarbeiterin N. aus dem Sankt-Mauritz-Kinderheim und T. vom Jugendamt Münster-Kinderhaus unter weiteren Wahrnehmungsstörungen? Beide haben behauptet, die dreijährige N., die seit dem 1. April 2011 in einer Pflegefamilie lebt, sei auf einem guten Weg. Ein Gutachter jedoch berichtete in diesem Jahr Erschreckendes. 

Bei dem Jugendamtsmitarbeiter T. hat Kommissar Internet schon häufiger den Eindruck gehabt, dass er entweder unter massivem Zeitdruck Seltsames zu Papier bringt, sich auf Hörensagen beruft oder bewusst lügt. So schrieb er am 30. Juni 2011 an das Familiengericht von Münster: "Anlässlich der Hilfeplanung habe ich N. vor einigen Tagen in ihrer Pflegefamilie besucht. Die Pflegeeltern berichten vom Einleben von N. in ihre neue Umgebung. Die Trauer nach der Bereitschaftspflegemutter (Brigitte) ist noch sehr gegenwärtig und reduziert sich langsam. N. ist begierig ihre motorischen Fähigkeiten zu verbessern (Beispiel: Treppensteigen). Die Pflegefamilie ist durch ein wesentlich älteres Pflegekind in der Familie mit dem Prozess des Einlebens vertraut."

Warum nennt T. eigentlich nicht das Datum des Besuchs bei den Pflegeeltern? Warum erwähnt er nicht, wie lange er N. gesehen hat? Warum zitiert er nur die Pflegeeltern? Und seit wann hat ein Kind, das in Trance verfällt und sich aus dem Hier und Jetzt verabschiedet, Spaß am Treppensteigen? Ein Sozialpädagoge aus Wilhelmshaven las die jüngste Stellungnahme eines Gutachters und sagte am 1. Oktober 2012 sofort: "Das ist Lethargie" - und wurde blass.

Blass werden dagegen die Pflegeeltern, wenn sie im Internet stöbern und auf die Berichte von Kommissar Internet stoßen? Dazu schreibt T.: "Die diversen Internetveröffentlichungen beunruhigen die Pflegeeltern." Kommissar Internet beunruhigt dagegen, dass der Jugendamtsmitarbeiter T. am 30. Juni 2011 davon ausgegangen ist, dass sich N. bis Ende 2011 eingelebt haben wird, während nun ein Gutachter meint, das werde auch in diesem Jahr noch nicht gelingen. Wie lange soll das noch misslingen?

Mütter in Münster (X)


Sonntag, 4. November 2012

Mütter in Münster (X)

Der nächste Termin vor dem Verwaltungsgericht in Münster

Dienstag um 11 Uhr beginnt vor dem Verwaltungsgericht in Münster eine öffentliche Verhandlung, Klägerin ist eine Mutter aus Costa Rica, die um ihre beiden Kinder kämpft, die ihr vor über drei Jahren (das Mädchen N.) und vor über zweieinhalb Jahren (der Junge J.) weggenommen worden sind. Erscheinen sollen auch der bis zum Umzug der Mutter nach Wilhelmshaven zuständige Jugendamtsmitarbeiter T. und die vorher zuständige Jugendamtsmitarbeiterin P., die sich seit dem ersten Kindesentzug verleugnen lässt.

Bei der ersten Verwaltungsgerichts-Verhandlung, über die Kommissar Internet bei Readers Edition berichtete, kniff T. Oder er war wieder einmal im Urlaub, wie bereits im Oktober 2010, als sich Kommissar Internet in den Fall einarbeitete. Auch im Dezember 2010 erholte sich T. gerade - wahrscheinlich vom Urlaub im Oktober - und schickte deshalb eine Vertretung zu einem Termin vor dem Familiengericht in Münster. Die in sich hineinschmunzelte, wenn sich Kommissar Internet kritisch mit der Arbeit von T. beschäftigte. Denn einiges ging nicht in den Kopf von Kommissar Internet. Wie nur hatte sich beispielsweise T. in einem Schriftstück an eines der mit dem Fall beschäftigten Gerichte darüber beschweren können, dass sich die Mutter im Oktober 2010 nicht bei ihm gemeldet habe, obwohl er doch angeblich im Urlaub war?

Merkwürdig ist auch das Tun des Sankt-Mauritz-Kinderheimes. Dabei handelt es sich um eine katholische Einrichtung. In Deutschland gibt es bekanntermaßen eine strikte Trennung zwischen Staat und Kirche. Wenn also das Sankt-Mauritz-Kinderheim Pflegeeltern ausbildet, dann mag das gut sein für katholische Geistliche, die ihre Kinder irgendwo unterbringen müssen, damit sie nicht von der Kanzel fliegen, aber doch sicherlich nicht für ein Mädchen, das bis heute noch nicht einmal getauft wurde, weil der Verfahrensbeistand Martina G.-F. aus Lüdinghausen eine Taufe der beiden Kinder als Gefährdung des Kindeswohls einstufte und so dafür sorgte, dass der Termin platzte.

In dem Heim fanden zwar eine Zeitlang die Besuchskontakte der Mutter und der Großmutter mit Kind und Enkelin statt, aber warum wurde diese Einrichtung auch mit der Vermittlung von Pflegeeltern betraut? Das geschehe mit Erfolg, teilte Martina G.-F. am 7. Februar 2011 dem Oberlandesgericht von Hamm mit, während der Jugendamtsmitarbeiter T. versicherte, bis zu einem Gerichtsbeschluss werde nichts in dieser Richtung unternommen. Die Erfolgsgeschichte verbreitete damals N., eine Mitarbeiterin des Sankt-Mauritz-Kinderheimes. Diese Geschichte war offenbar eine freie Erfindung, stellte im Sommer 2012 ein vom Familiengericht Münster bestellter Gutachter fest. Dem Mädchen sei es von Anfang an in der Pflegefamilie so schlecht gegangen, dass sich die Kleine aus dem "Hier und Jetzt" verabschiedet habe. Der Mutter das Kind zurückzugeben - auf diese Idee kam niemand...

Mütter in Münster (IX)


Freitag, 2. November 2012

Mütter in Münster (IX)

Mail an Familiengericht von Münster und an Oberbürgermeister

Guten Tag Heinz-Peter Tjaden !

Vielen Dank für Ihre Nachricht: S. gegen Stadt Münster

heutige mail an familiengericht in münster

Sehr geehrte Frau Richterin St.,

als Beistand von Frau S. bin ich gerade mit der Sichtung von Dokumenten aus dieser Familiensache beschäftigt, weil die Kindesmutter einen Termin mit dem jetzt hoffentlich zuständigen Jugendamt vereinbaren will.

Dabei fiel mir ein Eil-Fax des Verfahrensbeistandes Martina G.-F. vom 7. Februar 2011 an das Oberlandesgericht Hamm in die Hände. Damals belogen dieser Verfahrensbeistand und Herr T. vom Jugendamt Münster-Kinderhaus das Oberlandesgericht von Hamm und das Verwaltungsgericht von Münster geradezu systematisch. Jedem Gericht wurde etwas anderes versichert.

Martina G.-F. schrieb in jenem Fax, dass es nach Auskunft von Frau N. aus dem Sankt-Mauritz-Kinderheim "nunmehr Pflegeeltern" für N. gebe. N. reagiere "positiv auf die Pflegeeltern".

Der Gutachter, den Sie, Frau St,, in Ihrem Beschluss vom 15. Juli 2012 zitieren, berichtet dagegen, dass N. ihre Pflegeeltern von Anfang an heftig abgelehnt habe. Verliert dieser Gutachter nun auch seine so genannte "Erziehungsfähigkeit", weil er "Tatsachen" anders sieht als Jugendamt und Verfahrensbeistand? Oder darf er fortan keine Gutachten mehr erstellen?

Im Februar 2011 war es zudem nach Auffassung von Frau G.-F. "dringend" erforderlich, für N. eine Pflegefamilie zu finden. In der die Kleine inzwischen nun nur noch selten in einen tranceartigen Zustand verfällt? Gestatten Sie mir die Anmerkung, dass ich Ihren Beschluss als Ausdruck blanken Zynismus´ werte. Ihre größte Leistung in diesem Fall hat Frau G.-F. sicherlich abgeliefert, als sie die geplante Taufe von J. und N. als "Kindeswohlgefährdung" einstufte.

Für einen Wilhelmshavener sind die Berichte, die uns aus Münster ereilen, Nachrichten aus einer Parallelwelt.

Inzwischen legt mir Dr. K. von der Caritas Münster in seinem Bericht vom 5. Oktober 2012 sogar eine Äußerung in den Mund, die zwar vorzüglich in seine Darstellung passt, aber gar nicht von mir stammt. Ich habe Hilferufe einer Frau aus der Josefstraße gehört, dass die Kindesmutter nach einem tätlichen Angriff des Kindesvaters um Hilfe rief, begriff ich erst, als ich auf den Tatort zulief. Dort stand Dr. K. hilflos herum. Sobald ich die Vorladung von der Wilhelmshavener Polizei habe, werde ich das so zu Protokoll geben, wie ich den Hergang bereits am 3. Oktober 2012 ins Netz gestellt habe...

Mit freundlichen Grüßen


Heinz-Peter Tjaden Krumme Straße 1 26384 Wilhelmshaven


Die "Westfälischen Nachrichten" haben am 8. Januar 2011 über mich behauptet, meine Familie halte mich offenbar für etwas verwirrt. Allerdings wurde kein Familienmitglied befragt, was auch gar nicht möglich war, weil wir damals nach einem Zusammenbruch meiner Mutter um ihr Leben fürchteten und gar keine Zeit für Gespräche mit Dritten hatten. Geht es noch perverser?

Als Adresse haben Sie angegeben:
Heinz-Peter Tjaden
Krumme Straße 1
26384 Wilhelmshaven
Telefon: 04421809286
E-Mail: tjadenheinzpeter@aol.com

Freundliche Grüße,
Ihr Büro Oberbürgermeister


Anmerkung (nicht an den Oberbürgermeister und an das Familiengericht Münster verschickt): Als ich im November 2010 wegen dieses Falles das erste Mal in Münster war, besuchten wir auch die Kirchengemeinde der Mutter. Die Mutter spielte einer Mitarbeiterin und mir ein Handy-Video vor, das sie im Sankt-Mauritz-Kinderheim gemacht hatte. Die damals gut ein Jahr alte N. krabbelte fröhlich herum und quietschte immer wieder vor Vergnügen: "Mami..."

Die Kleine kam am 1. April 2011 in eine Pflegefamilie und hat sich dort laut Gutachten "aus dem Hier und Jetzt" verabschiedet. Auf die Idee, dass der Kleinen Mutter und Bruder fehlen, kommt niemand?

Mütter in Münster (VIII): Schlafen nach Umzug gut

Wo ist die Kleine?

28. Oktober 2012. Inzwischen fragt sich Kommissar Internet, ob die kleine N., geboren im Juni 2009, bei Pflegeeltern in Lüdinghausen oder in Oerkenschwick lebt.

29. Oktober 2012

Guten Tag Heinz-Peter Tjaden !


Vielen Dank für Ihre Nachricht: S. gegen Stadt Münster

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
 Frau S. hat heute mit dem Jugendamtsmitarbeiter T. telefoniert, weil sie morgen laut Gerichtsbeschluss Umgang mit ihrem Sohn hätte. Angeblich kann das wieder einmal nicht organisiert werden. Deshalb wird sich Frau S. auf Anraten eines Gerichtsvollziehers aus Wilhelmshaven am Mittwoch beim Wilhelmshavener Amtsgericht eine Verfügung mit Zwangsgeld und Haftbefehl besorgen, die sogleich umgesetzt wird. Der Gerichtsvollzieher ist mir persönlich bekannt.  Außerdem hat Herr T. in besagtem Telefongespräch Frau S. mitgeteilt, dass er keine Anträge an das Familiengericht von Münster mehr stellen dürfe.


Als Adresse haben Sie angegeben:
Heinz-Peter Tjaden
Krumme Straße 1
26384 Wilhelmshaven
Telefon: 04421809286
E-Mail: tjadenheinzpeter@aol.com


Freundliche Grüße,
Ihr Büro Oberbürgermeister


Die Kleine ist in NRW

2. November 2012. Das Jugendamt von Münster-Kinderhaus hat nun dem Wilhelmshavener Jugendamt mitgeteilt, dass die dreijährige Tochter von S. bei Pflegeeltern in Nordrhein-Westfalen lebt.