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Dienstag, 5. Dezember 2017

Gequälte Kinderseelen

Die Pflegemutter.
Kurz vor Heiligabend sind die Pflegekinder weg

"Die folgenden Worte stammen nicht von Claus Plantiko, sondern von mir, Winfried Sobottka, der ich diesen Blog für Claus Plantiko einrichte, weil ich weiß, dass Claus Plantiko sehr vieles mitzuteilen hat, was sehr wichtig ist. Claus Plantiko würde ich als liberalen, konservativ geprägten Bildungsbürger bezeichnen, der nicht in allem mit mir politisch übereinstimmt. Doch es gibt Dinge, die sieht er nicht nur so wie ich, sondern die sind ihm auch so wichtig, dass er seit Jahren beherzt und aufopferungsvoll für sie kämpft: Wahre Gerechtigkeit, wahre Rechtsstaatlichkeit, wahre Demokratie. Ich kenne sehr viele Rechtsanwälte und andere Juristen, ich kenne keinen einzigen anderen Juristen, dessen persönliche Integrität ich auch nur annähernd vergleichbar hoch schätzen könnte wie die des Claus Plantiko. Es ist ein schlimmer Verlust für die deutsche Rechtskultur, dass diesem Mann mit übelsten Methoden der Willkürjustiz die Anwaltszulassung genommen wurde."

Schreibt der Diplom-Kaufmann Winfried Sobottka aus Lünen im März 2011 in einem Wordpress-blog. Umstritten ist dieser Anwalt aus Bonn also schon. Das ist Kommissar Internet wahrscheinlich auch. Was die "taz" 2005 über Plantiko geschrieben hat, möchte Kommissar Internet aber nicht über sich lesen. Deswegen, aber nicht nur darum berichtet er hier demnächst über einen Fall wie aus einem Kriminalroman. Tatort: Trier. Genauer: Amtsgericht. Anwalt einer Pflegemutter aus Trier ist Claus Plantiko. Der sind einen Tag vor Heiligabend 2016 die beiden Pflegekinder weggenommen worden. Sie kamen in ein privates Kinderheim. Nicht nur Kommissar Internet weiß: Im Dezember werden Jugendämter besonders fleißig. Ein Heimleiter, der sich darüber beklagt hat, drückte es einmal so aus: "Die arbeiten dann alte Akten ab." 

Etwas älter ist auch schon die Akte über einen Mordprozess. Der Geliebte einer Mutter, die zwei Kinder hat, bringt im Dezember 2012 die Mutter um. Der Vater verzweifelt. Die Kinder  kommen anschließend zu der Pflegemutter, die jetzt von Claus Plantiko vertreten wird. 

Die Pflegemutter meint, dass Kommissar Internet daraus einen Krimi machen sollte. Warum nicht? 

Gequälte Kinderseelen (I)


Mittwoch, 14. Oktober 2015

Zwei Königskinder

Sind vor über fünf Jahren getrennt worden

Und dürfen sich immer noch nicht wiedersehen? Diese Frage stellt sich Kommissar Internet immer wieder. Die beiden Kleinen haben nach der Trennung von der Mutter erst in Münster gewohnt, nun trennen sie mehrere 100 Kilometer. Dass solche Jugendamts-Maßnahmen dem Kindeswohl dienen, glaubt Kommissar Internet nicht, er ist mit vier Geschwistern aufgewachsen.

Durchwachsen verhält sich inzwischen das Jugendamt von Wilhelmshaven, das zwei lügende Polizeibeamte weiter lügen lässt. Jetzt soll sogar eine Broschüre verboten werden, die "Lügen haben Jugendamts-Beine" heißt, bei Lulu erschienen und auch bei Amazon und Hugendubel (noch) erhältlich ist. 

Lesen Sie doch einmal hier

Donnerstag, 31. Januar 2013

Münster-Leid

16. Dezember 2012
Ein Familienrichter beklagt sich

Vor langer Zeit hat sich Kommissar Internet mit einem Familienrichter aus Hannover unterhalten, der ihm sein Leid klagte. Vor keinem Gericht werde so viel gelogen wie vor seinem, viele seiner Kolleginnen und Kollegen seien völlig unsensibel, schlecht ausgebildet und fehl am Platze. Lügner könne er nicht dingfest machen, die kämen ungestraft davon. Auch von der Anwalts-Zunft hielt dieser Richter nicht viel. Die habe mehr Interesse an Verfahren, die sich hinziehen als an kurzen Prozessen zum Wohle der Mandanten.

Viel später lernte Kommissar Internet einen Professor kennen, der unzählige Familiengerichtsprozesse verfolgt hatte. Er stimmte jenem Familienrichter aus Hannover zu, doch es sei alles noch viel schlimmer geworden. Die Chancen für einen gerechten Prozess stünden inzwischen so schlecht wie die Wahrscheinlichkeit für einen Sechser im Lotto. In vielen europäischen Staaten sei man deswegen schockiert.

Inzwischen müssen offenbar einige Familienrichterinnen und Familienrichter nicht einmal mehr die Akten lesen können. Dazu zählt eine Familienrichterin aus Münster, die einem nichtehelichen Vater das alleinige Sorgerecht für ein Kind zugesprochen hat, was man in keinem Gesetz findet, und die jetzt auch noch behauptet, Vater und Kind lebten seit August 2012 zusammen. Dabei verschätzt sie sich lediglich um zwei Jahre, also um fast die Hälfte des bisherigen Lebens dieses Kindes. Hoffentlich muss die nie über die Zukunft von Kindern entscheiden, die bereits 12 oder 13 Jahre alt sind...

Wie schlimm es in Münster zugeht, wissen inzwischen alle Eingeweihten, dieser Tage ist eine Mutter mit ihrem Kind ins Ausland abgehauen, über Nacht war sie weg - und man kann ihr nur viel Glück wünschen. Etwas Besseres als Münster wird diese Mutter überall finden...

Außer beispielsweise in Mönchengladbach. Dort ist einem Vater der Sohn mit der Begründung weggenommen worden, er habe sich schon bei der Erziehung der Tochter als unfähig erwiesen. Allerdings schwört dieser Mann Stein und Bein, dass er gar keine Tochter hat. Was das Familiengericht jedoch besser weiß...Irgendwie muss der Kindesentzug schließlich begründet werden.

Wobei man auch in anderen Städten des Rheinlandes Einfallsreichtum beweist. Trägt dort ein Vater schwarze Kleidung, muss nur noch ein Gutachter die Vermutung äußern, dass schwarze Kleidung auf die Mitgliedschaft in einer Satanssekte hindeute, schon ist die Familiengerichts-Kacke am Dampfen.

Da darf Kommissar Internet ruhig einmal ein Familiengericht aus Sachsen loben, das Vater und Mutter klar gemacht hat, eine Entscheidung, die zu einer Trennung der Kinder führe, komme überhaupt nicht infrage. In Münster dagegen würde man sich darüber gar keine Gedanken machen. Entscheidungen gegen das Kindeswohl sind dort wahrscheinlicher als Entscheidungen für das Kindeswohl.

19. Dezember 2012
Kulturschock
Für Mutter - ehemals aus Münster

31. Januar 2013
Kennst du die Stadt Münster?
In der sich das Jugendamt nicht an Absprachen hält?

Donnerstag, 3. März 2011

Kinder in Münster (IX)






1. Dezember 2010
Deal in Gefahr - Gegner madig machen/Taufe am 19. 12. verhindern

Es könnte alles so einfach sein - ist es für das Jugendamt von Münster aber nicht: Der nicht eheliche Vater zweier Kinder hat am 23. Juni 2010 das alleinige Sorgerecht für seinen Sohn beantragt, im Gegenzug erklärte er sich damit einverstanden, dass seine Tochter in eine Pflegefamilie kommt. Doch die Mutter wehrte sich, bis heute gibt es keinen rechtskräftigen Beschluss.

Für die aktuellen juristischen Auseinandersetzungen hat das Familiengericht von Münster eine Verfahrenspflegerin eingesetzt, die sich nun eigentlich mit allen Beteiligten unterhalten sollte. Macht sie aber nicht. Dem Kindesvater legt sie in einem schriftlichen Bericht an das Familiengericht von Münster die Worte in den Mund, Kommissar Internet sei ihm suspekt.

Da ist es nur folgerichtig, was diese Verfahrenspflegerin ebenfalls schriftlich dem Oberlandesgericht von Hamm mitgeteilt hat. In einem Eilantrag forderte sie am 29. November 2010, dass der Kindesmutter das "Recht der Religionsausübung für die Kinder...zu entziehen" sei. Damit legte sie eine Bruchlandung hin. Das Oberlandesgericht Hamm erkannte keine Eilbedürftigkeit dieses Antrages.

Kommissar Internet ist aber immer noch an der Begründung dieses Antrages interessiert. Die beginnt so: "Dem seelischen und geistigen Wohl der Kinder droht Gefahr. Die Kindesmutter beabsichtigt, die Kinder am 19. 12. 2010 taufen zu lassen..." Das soll in einer katholischen Kirche geschehen. Und die stellt eine seelische und geistige Gefahr für Kinder dar?

So weit geht die Verfahrenspflegerin natürlich nicht, aber sie geht auch so schon weit genug, denn diesen Satz vollendet sie mit der Anmerkung, dass Kommissar Internet als "Taufpate auftreten" solle. Den habe die Kindesmutter "mutmaßlich über das Internet kennengelernt".

Kennt man doch: Böse Onkels machen sich im Netz an Kinder heran? Ob die Verfahrenspflegerin das so gemeint hat? Weiter im Text. Die zweite Seite wird mit weiteren Behauptungen gefüllt.

Behauptung 1: "Das Vorhaben der Kindesmutter ist kindeswohlschädigend." Weil Kommissar Internet einen Hund hat und evangelisch getauft ist? Keinesfalls. Die Verfahrenspflegerin schreibt, dass Kommissar Internet "den Kindern vollkommen fremd ist". Kunststück. Das Jugendamt von Münster und das Familiengericht von Münster haben bis heute verhindert, dass es zu einer Begegnung kommt. Auf entsprechende Anträge haben sie bislang einfach nicht reagiert.

Die Verfahrenspflegerin hat aber noch mehr auf Lager. Dies zum Beispiel: Kommissar Internet wolle lediglich aus "verfahrenstaktischen Gründen" Patenonkel der beiden Kinder werden. An das Wohl der Kinder denke er dabei gar nicht. Das also unterscheidet Kommissar Internet vom Jugendamt von Münster?

Starker Tobak ist auch dieser Satz: "Die Kinder sind aufgrund des familiären Geschehens in der Vergangenheit bereits schwer geschädigt." Deswegen hat sie dem Familiengericht von Münster am gleichen Tag in dem oben erwähnten Schriftstück von der prächtigen Entwicklung des Jungen vorgeschwärmt und eine Heimleiterin hat aus diesem Grunde dem Mädchen Gutes ins Zeugnis geschrieben? Und zwar ebenfalls vor wenigen Tagen?

Klare Kante sieht anders aus. Und was geschieht, wenn Kommissar Internet diese Verfahrenspflegerin dazu auffordert, ihre Behauptungen zu untermauern? Nichts! Jedenfalls bis heute. Obwohl Kommissar Internet bei einem Verfahren, das am 10. Dezember 2010 vor dem Familiengericht in Münster stattfindet, Verfahrensbeteiligter ist!

Zudem verschweigt diese Verfahrenspflegerin, dass es zwei weitere Taufpaten gibt. Versehentlich? Bleibt noch dies: In dem Eilantrag steht, dass dem Jugendamt von Münster das "Recht auf Religionsausübung" übertragen werden solle. Um Gottes Willen!

Der liebe Gott, an den alle Weltreligionen glauben, wird doch wohl nicht damit einverstanden sein, dass auch die Geschwister vom Jugendamt von Münster getrennt worden sind.

Dem Oberlandesgericht von Hamm sei Dank: Mit ihrem Ansinnen ist die Verfahrenspflegerin erst einmal gescheitert.

UJAMA in Münster
Ein Anwalt aus Münster

16. Dezember 2010
Kann man so ein unfähiges Jugendamt rauskegeln?

Schreiben an Verwaltungsgericht von Münster

Das Jugendamt von Münster ist per Familiengerichts-Beschlüssen vom 24. September 2009 und vom 18. März 2010 (Az. 57 F 201/09) zum Ergänzungspfleger bestimmt worden. Eigentlich sind Einzelpersonen als Ergänzungspfleger zu bevorzugen (§ 1915 Abs. 1 in Verbindung mit § 1779 BGB). Entsprechende Vorschläge der Kindesmutter sind stets ignoriert worden.

Den §§ 16 bis 18 SGB VIII zufolge ist das Jugendamt dazu verpflichtet, eine Familie zu unterstützen und ihr zu helfen. Das ist nach dem Familiengerichts-Beschluss nicht geschehen. Damit hat das Jugendamt der Stadt Münster nicht nur die § 16 bis 18 SGB VIII missachtet, sondern auch die §§ 1684 und 1685 BGB. Aus der Tabelle, die Herr T. als Mitarbeiter des Jugendamtes von Münster dem Verwaltungsgericht vorgelegt hat, geht auch keine einzige Maßnahme hervor, die auf das gemeinsame Wohl der beiden Kinder und der beiden Eltern gerichtet ist.

Konsequent verfolgt das Jugendamt von Münster diese Ziele: Der Kindesvater bekommt das alleinige Sorgerecht für J., N. wird der derzeitigen Bereitschaftspflegemutter wieder weggenommen und in eine Pflegefamilie gegeben. Das würde zu einer dauerhaften Trennung der Geschwister führen, die keinesfalls dem Wohl beider Kinder dienlich sein kann. Verfolgt werden diese Ziele ohne rechtskräftigen Gerichtsbeschluss.

Jede Maßnahme, die dem entgegenwirkt, wird vom Jugendamt von Münster torpediert. So hat am 10. Dezember 2010 ein Verfahren vor dem Familiengericht in Münster stattgefunden, in der es um meine Umgangsrechte als Patenonkel mit beiden Kindern gegangen ist (Az. 57 F 198/10). Die beiden Kinder sollten am 19. Dezember 2010 in der Spanischen Katholischen Mission von Pfarrer A. getauft werden. Für die beiden Kinder hätte es nicht nur mich als Patenonkel, sondern auch zwei Patentanten gegeben, die nicht nur in der Gemeinde aktiv sind...(eine Patentante ist selbst Mutter, die andere Patentante arbeitet als pädagogische Hilfe)

Und was macht der zuständige Jugendamts-Mitarbeiter T.? Er lässt sich entschuldigen und schickt eine völlig uninformierte Mitarbeiterin zu dieser Verhandlung. Die bringt eine schriftliche Stellungnahme des Jugendamtes von Münster mit, von der nicht einmal eine ausreichende Zahl von Kopien für die Verfahrensbeteiligten gemacht worden ist. Mündlich erklärt diese Mitarbeiterin: "Wir haben nichts gegen die Taufe." Mein Antrag auf Umgangskontakte vor der Taufe werde jedoch abgelehnt.

Die schriftliche Begründung für diese Ablehnung kennen bislang weder die Kindesmutter noch ich. Wieder tut das Jugendamt von Münster nichts für die Familie, die unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes steht. Dieses Jugendamt versagt nicht nur als Ergänzungspfleger, sondern auch als Behörde, die im Sinne der §§ 16 bis 18 SGB VIII längst hätte aktiv werden müssen.

Das Jugendamt von Münster müsste also dringend von Einzelpersonen als Ergänzungspfleger ersetzt werden, falls das Oberlandesgericht Hamm in einem anhängigen schriftlichen Verfahren Az. II-13 UF 83/10 gegen die Kindesmutter entscheiden sollte, zumal in diesem Verfahren nichts getan worden ist, um alle infrage kommenden Personen aus dem Familienkreis als Hilfe einzubeziehen. Alle Elternrechte sind missachtet worden (§ 1776 BGB), die erst in § 1791 b BGB ihre Grenzen finden.

Personen, die sich nach § 1685 BGB als Hilfe zur Verfügung stellen wollen, werden daran gehindert oder ignoriert. Diese Erfahrung machte auch schon die Großmutter der beiden Kinder, die extra von Costa Rica nach Deutschland kam. Die Besuchskontakte der Kindesmutter mit N. sind wieder eingefroren worden, obwohl der Jugendamtsmitarbeiter T. dem Verwaltungsgericht von Münster etwas anderes schriftlich versichert hat. Auch das ist ein Beweis dafür, dass es sich beim Jugendamt von Münster um einen völlig ungeeigneten Ergänzungspfleger handelt.

Zum Schluss sei noch der Hinweis gestattet, dass die Kindesmutter gestern gegen den Kindesvater M. Strafanzeige wegen "leichter Körperverletzung" gestellt hat, weil sie am Mittwoch bei einem Besuch festgestellt hat, dass der Kindesvater auch dann in der Wohnung kifft, wenn die Tür zum Kinderzimmer offen steht.

Es wird um richterlichen Hinweis gebeten, falls noch notwendige Angaben zu möglichen Verfahrens- und Rechtsfehlern fehlen sollten.