Mittwoch, 28. März 2012

Mütter in Münster (III)

Sind Persönlichkeitsrechte gewahrt worden?

Kommissar Internet schaut in jüngster Zeit immer häufiger WDR und wartet auf einen Werbespot des Jugendamtes von Münster "Das Kind ist weg - ganz ohne Rand". Der könnte so aussehen: Ein Kind wird in ein Auto gesetzt, mit quietschenden Reifen braust ein Mitarbeiter dieser Behörde davon. Letzte Einblendung der Spruch "Auf Nimmerwiedersehen".

Jetzt hat Kommissar Internet von einer Mutter, deren Tochter seit dem 1. April 2011 in einer ihr unbekannten Pflegefamilie lebt, erfahren, dass er in einem "Gutachten" nach Aktenlage erwähnt worden sein soll. Deswegen bekam das Jugendamt von Münster soeben diese mail (mit Kopie an das Familiengericht von Münster):

Sehr geehrter Herr T.,


wenn stimmt, was mir Frau (es folgt der Name der Mutter) gestern berichtet hat, ist jemand auf die im restlichen Bundesgebiet illegale Idee gekommen, ein von Frau (es folgt der Name der Mutter) verweigertes neues Gutachten mit einer 17-seitigen Expertise nach Aktenlage zu ersetzen. Sicherlich wird da niemand mehr darüber verwundert sein, dass Jugendamt und Vormundschaftsgericht von Münster (auf die Formulierung "Familiengericht" ist der Autor dieser Krimi-Folge aus für mich nachvollziehbaren Gründen nicht gekommen) im jüngsten "Tatort" mit einem unglaublichen Fall in die Handlung eingebaut worden sind. Als sich in dieser Folge ein Vater darüber beschwerte, dass man ihm das Kind weggenommen und seiner Frau zugesprochen habe, obwohl die Alkoholikerin sei, schoss kurz der Gedanke durch meinen Kopf: "Der Tatort-Autor hat eine Akte der Jugendamts-Nebenstelle Idenbrockplatz gelesen."

Berichtet hat mir Frau (es folgt der Name der Mutter) auch, dass ich in dieser Expertise nach Aktenlage erwähnt werde. Ich fordere Sie hiermit dazu auf, mir zumindest diese Passage zukommen zu lassen, damit ich prüfen kann, ob meine Persönlichkeitsrechte gewahrt worden sind. Dafür setze ich Ihnen eine Frist bis zum 4. April 2012 (hier eingehend).

Siehe auch

Samstag, 24. März 2012

Sömmerda (II)

23. Oktober 2011
Bitte um ein wenig Geduld

Bei den Ermittlungen geht es um diese Vorwürfe: In der Finneck-Stiftung ist ein junger Mann gestorben, weil er nicht die nötigen Hilfsmittel bekam. Er soll mehrere Tage tot in seinem Zimmer gelegen haben. Ein Behinderter ertrank fast in der Badewanne, lag mehrere Tage im Koma. Aus einem Behinderten wurde ein Pflegefall, weil er fast an Erbrochenem erstickt ist. Ein junger Behindeter wurde mit einem Stock geschlagen.

Zum Stiftungsvorstand gehören Joachim Stopp, der von Kommissar Internet eine mail bekommen hat, und Dr. Klaus Cersovsky, der um ein wenig Geduld bat, denn: "Herr Stopp befindet sich z. Z. auf einer Qualifizierungsveranstaltung. Sobald er wieder im Hause ist, steht er Ihnen sicher für einen Gesprächstermin zur Verfügung. Das wichtigste Anliegen der Stiftung sind eine hohe Qualität und Fachlichkeit in der Betreuung. Der Vorstand steht für deren Umsetzung.

Sollte es Erkenntnisse über Mängel geben, die diesen Anspruch konterkarieren, gehören sie im Interesse der Betroffenen aufgeklärt. Wir laden Sie und Ihren Informanten dazu gern zu einem offenen Gespräch ein.

Vorkommnisse werden bei uns dokumentiert und an die Aufsichtsbehörden weitergeleitet."

Hört sich gut an. Wann aber kehrt Joachim Stopp von der Qualifizierungsveranstaltung zurück?

1. März 2012
Immer noch nicht im Hause?

Joachim Stopp hat sich immer noch nicht gemeldet.

2. März 2012
Reagieren sie nun?

Kommissar Internet hat in einer mail der Finneck-Stiftung mitgeteilt, wer die Informationen geliefert hat. Auch der Informant weiß Bescheid.

8. März 2012
Niemand reagiert

Die Einladung der Finneck-Stiftung scheint nicht sonderlich ernst gemeint gewesen zu sein, die Informationsquelle tut so, als sei sie plötzlich ausgetrocknet...

24. März 2012
Soll man sich wundern?

Die belastenden Aussagen über die Finneck-Stiftung stammen von einem ehemaligen Vorstandsmitglied, den Namen kennt man in Sömmerda. Nun haben ehemaliges Vorstandsmitglied und Stiftung die Köpfe zusammengesteckt und sich auf  Stillschweigen geeinigt?

Sömmerda III: Nachgehakt