Montag, 21. März 2011

Kinder in Münster (X)

11. Dezember 2010
Vertreten von einem Anwalt aus Münster

Geschenkt! Neubürger bekommen von der Stadt Münster zwei DVD´s mit Folgen der ZDF-Krimiserie "Wilsberg". Diese Aktion dauert noch bis zum 30. Dezember 2010. Hat Kommissar Internet im Zug gelesen. In der "Bild-Zeitung". Daneben steht, dass Münster in einer "neuen Städte-Rangliste zur Wirtschaftskraft" Top sei, das Ruhrgebiet dagegen ein Flop.

Illustriert ist der Artikel mit einem nächtlichen Altstadt-Foto. Dort hat auch jener Anwalt seine Kanzlei, der am Freitag um 13.30 Uhr im Amtsgericht zu Münster einer Familienrichterin einen Schriftsatz in die Hand gedrückt hat. Damit will er verhindern, dass Kommissar Internet seine beiden Patenkinder vor der Taufe in der Spanischen Katholischen Mission kennenlernt.

Die Begründung hat Kommissar Internet sogleich als "Unverschämtheit" eingestuft. Mit einem gewissen zeitlichen Abstand ist "verstaubt" das bessere Wort. Denn dieser Anwalt schreibt auf Seite 2: "Das Umgangsrecht wird grundsätzlich hergeleitet aus Art. 6 GG als anerkanntem natürlichem Elternrecht. Ersichtlich ist Kommissar Internet nicht Elternteil der betroffenen Kinder. Unter keinem Gesichtspunkt kommt ein Verwandtschaftsverhältnis in Betracht. Dies kann sich auch nicht daraus ergeben, wenn Kommissar Internet Patenonkel der Kinder werden möchte. Eine Patenschaft, so es denn überhaupt dazu kommen sollte, begründet kein Verwandtschaftsverhältnis."

Wo lebt dieser Anwalt eigentlich? Außer in Münster...Im 19. Jahrhundert, als die Mutter sich noch züchtig um die drei K´s gekümmert hat, während der Vater hinausging ins feindliche Leben und abends die Herde bewachte, zu der auch eine Großmutter gehörte, die Weihnachten abgestaubt wurde und anschließend weiterstricken durfte?

Hat dieser Anwalt noch nie etwas von Patchwork-Familien gehört, von gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften und von Alleinerziehenden? Weiß dieser Anwalt nicht, dass heutzutage viele Großeltern mit ihren Enkeln bei Skype chatten und im Facebook Fotos miteinander austauschen?

Wann ist dieser Anwalt Fachanwalt für Familienrecht geworden? Bevor Frauen das Wahlrecht bekommen haben? Oder ist er wenigstens der Meinung, dass Frauen Wahlrecht haben sollten?

Der nächste Anwalts-Absatz beginnt so: "Übrigens ist auch nicht ansatzweise ersichtlich, welchen Gewinn die betroffenen Kinder durch Umgangskontakte mit Kommissar Internet haben sollten." Darüber wundert sich Kommissar Internet nicht. Wie soll für solch einen Anwalt überhaupt etwas ersichtlich sein? Der hat doch noch nicht einmal ansatzweise mitbekommen, dass der in Artikel 6 des Grundgesetzes definierte Begriff "Familie" heute anders definiert wird als vor 60 Jahren.

Flotte Frauen hat es damals aber auch schon gegeben. Zwischen Münster, das heute laut Studie Top ist, und dem Ruhrgebiet, das demnach aktuell ein Flop ist. Hörte Kommissar Internet mit, als er in einem Bus saß, der ihn zum Hauptbahnhof von Münster brachte. Hinter ihm war die Rede von einer "Tante Erna", die vor langer, langer Zeit Bonbons aus Gläsern verkaufte. Die kaufte sie in Dortmund. Deshalb fuhr sie mit dem Auto in gewissen zeitlichen Abständen nach Dortmund. Einen Führerschein hatte sie nicht. Im Krieg hatte ihr dafür die Zeit gefehlt, hieß es im Bus hinter Kommissar Internet, nach Kriegsende beherrschte sie das Autofahren bereits.

Zum Ranglisten-Erfolg der Stadt Münster hat Oberbürgermeister Markus Lewe (45, CDU) übrigens laut "Bild"-Zeitung gesagt: "Manchmal geht es hier vielleicht langsamer, dafür ist es auch stabiler..." Vielleicht glaubt deshalb jener Anwalt, der am Freitag im Amtsgericht zu Münster gewesen ist, dass wir immer noch das Grundgesetz-Jahr 1949 schreiben...

Joint-Kinder in Münster

Joint-Kinder in Münster (XI)

16. Dezember 2010
Das Jugendamt von Münster als Freund

"Auch hat mein Sohn bei mir angeblich keine Struktur. Leider weiß die Behörde, dass das nicht stimmt, ist aber immer ein gutes Argument, um sein eigenes Ziel durchzusetzen", schreibt mir eine Mutter, die nach ihren eigenen Angaben nach Luxemburg geflüchtet ist, um sich vor einem deutschen Jugendamt zu schützen.

Einen ähnlichen Vorwurf muss sich zurzeit auch eine Mutter aus Münster gefallen lassen. Der Verfahrensbeistand ihrer beiden Kinder schreibt am 10. Dezember 2010 an das Oberlandesgericht von Hamm: "Die Kindesmutter zeigt nach wie vor keine Einsicht in die Bedürfnisse ihrer Kinder nach Ruhe und Entwicklung in einem stabilen Lebensumfeld."

Ferner schreibt diese Berufsbetreuerin aus Lüdinghausen, die Kindesmutter sei der Meinung, "sie habe grundsätzlich das Richtige getan". Das macht doch eigentlich immer nur das Jugendamt von Münster. Das hat sich folgende Lösung einfallen lassen: Die eineinhalbjährige Tochter lebt bei einer Bereitschaftspflegemutter und soll eine Pflegefamilie bekommen, der dreijährige Sohn lebt beim Kindesvater.

Rausgebissen werden sollen die Großmutter der Kinder, Kommissar Internet als Patenonkel und zwei Patentanten, die der Mutter helfen wollen. Allerdings scheinen diese Helferinnen und Helfer nach Auffassung des Jugendamtes von Münster einen entscheidenden Charakterfehler zu haben. Sie sagen nicht - wie der Kindesvater das tut: "Ich kiffe nur noch nach 19 Uhr, wenn der Junge schläft." Und lassen dabei die Tür zum Kinderzimmer offen stehen.

Warum macht das Jugendamt von Münster nicht klare Kante und sagt: "Abends ein Joint und wir sind euer Freund. Dann trennen wir auch die Geschwister nicht mehr und erkundigen uns jedes Jahr bei euch, ob die Kleinen schon die Pflege von Cannabispflanzen beherrschen"?

Das wäre doch ein Deal - nur nicht mit Haschisch, denn mit diesem Zeug dealen ist verboten, weiß Kommissar Internet aus dem Betäubungsmittelgesetz.

Übrigens: Jährlich sterben laut einer internationalen Studie 125 000 Kinder an den Folgen von Passivrauchen. Mit Cannabispflanzenduft sinkt die Zahl?

20. Dezember 2010
Antwort der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Sehr geehrter Herr Tjaden,


ich kann gut nachvollziehen, dass Sie sich Sorgen um die Gesundheit Ihres Patenkindes machen. Angesichts Ihrer Schilderungen scheinen diese auch berechtigt zu sein, wobei aus der Ferne dies natürlich nur eingeschränkt beurteilt werden kann.

Wenn die Eltern rauchen bzw. Cannabis konsumieren kommen vermutlich mehrere Risikofaktoren für die Entwicklung des Kindes in Betracht. Die Gefahren des Passivrauchens (bezogen auf Tabak) sind schon seit längerem bekannt und wurden von der von Ihnen genannten Studie im Grunde nur noch mal bestätigt und mit konkreten Zahlen unterfüttert. Daher wurden in Deutschland und vielen andere Ländern auch Rauchverbote an öffentlichen Plätzen erlassen. Das Rauchen in den eigenen Räumen ist aber nicht davon betroffen. Jedoch sollten verantwortungsvolle Eltern möglichst nicht in den eigenen Räumen rauchen, da die Kinder nicht nur den Rauch passiv einatmen, sondern auch die Rückstände auf Möbeln und auf der Kleidung der Eltern, mit denen die kleinen Kinder ja intensiv in Kontakt kommen, aufnehmen (siehe http://www.drugcom.de/?id=archiv&sid=2010&idx=725).

Wenn Cannabis geraucht wird, kann der Qualm natürlich auch passiv eingeatmet werden. Ob die von dem Kind aufgenommenen Mengen bedeutsam sind, lässt sich so schwer sagen. Letztlich ist es aber eine Frage der Dosis. Wenn im Nebenzimmer stark Cannabis geraucht wird, beispielsweise mit Hilfe eine Wasserpfeife und dies häufig der Fall ist, also z. B. täglich und nur unzureichend gelüftet wird, so kann eine Beeinträchtigung durch passives Einatmen nicht ausgeschlossen werden. Sie merken, wir drücken uns vorsichtig aus, weil es da immer auch auf die Umstände des Einzelfalls abhängt. Aber gut für das Kind sind diese Umstände ganz bestimmt nicht. Zudem wird Cannabis häufig mit Tabakvermengt, so dass zum passivem Einatmen von Cannabisdämpfen auch noch der Tabakrauch hinzukommt.

Auch ist zu fragen, ob es der Entwicklung des Kindes zuträglich ist, wenn der allein erziehende Vater Cannabis raucht. Allerdings müsste man da schon genauer hin gucken. Wie häufig wird konsumiert? Liegt womöglich eine Abhängigkeit vor? Wie gut gelingt die Organisation des Alltags? Wie gut ist das Verhältnis zum Kind? Das sind eine Menge Fragen, die ich aus der Ferne nicht beurteilen kann, die Sie aber auch für sich beantworten können.

Ich kann Ihnen in diesem Zusammenhang keine rechtlichen Auskünfte geben. Dazu müssten Sie sich juristischen Rat einholen. Was die gesundheitlichen und sozialen Folgen für das Kind betrifft, so können Sie als Patenonkel aber Ihre Sorgen durchaus dem Vater des Kindes mitteilen. Wichtig wäre, dass dies möglichst NICHT in einer vorwurfsvollen Haltung geschieht, da dies nur Widerstand erzeugt und somit kontraproduktiv ist. Haben Sie auch keine Scheu, geradeheraus ihre Sorgen anzusprechen. Je klarer sie dies formulieren, umso bessern. Wenn der Vater ernsthafte Bedenken wegen der Gesundheit seines Kindes von jemanden anderen zu hören bekommt, so kann ihm dies durchaus zu denken geben. Und vielleicht ändert er sein Verhalten.

Im Interesse des Kindes ist es bestimmt hilfreich, wenn Sie versuchen, ins Gespräch mit dem Vater zu kommen. Ich wünsche Ihnen dabei viel Geduld und
Ihrem Patenkind alles Gute.

Liebe Pflegefamilie

Kinder in Münster (XII)

21. Dezember 2010
Liebe Pflegefamilie, wollen Sie sich das antun?

Tatort: Idenbrockplatz in Münster, Jugendamt. Täter: der Mitarbeiter T. Seine Ware: ein Mädchen, blaue Augen, fast eineinhalb Jahre alt. Opfer: eine Pflegefamilie.

Vorsicht! Eine Mutter kämpft um dieses Mädchen, hat das Familiengericht in Münster, das Verwaltungsgericht in Münster, das Oberlandesgericht in Hamm eingeschaltet. Der Beistand der Mutter hat Strafanzeige gegen den Täter erstattet.

Liebe Pflegefamilie, die es nach Angaben von T. bereits gibt, Freude an dem Mädchen werden Sie nicht haben. Läuft was quer, kann Ihnen passieren, was der Mutter und dem Beistand passiert ist. Die Mutter wird als unschuldig unfähig dargestellt, über den Beistand wird behauptet, er handele "querulatorisch" und "blindwütig". Wollen Sie sich auch solche Behauptungen antun?

Man hat aber die Kleine in den höchsten Tönen gepriesen? Man hat Ihnen gesagt, dass dem Mädchen ein schönes Zuhause fehlt? Hat das Mädchen schon! Und eine tolle Großmutter. Zwei Patentanten, die in der katholischen Kirche aktiv sind. Einen Patenonkel über den einer seiner Neffen sagt: "Bei dir macht sogar das Lernen Spaß!"

Liebe Pflegefamilie, Sie wünschen sich aber ein Kind? Dann nehmen Sie bitte keins vom Jugendamt der Stadt Münster. Denn passieren könnte Ihnen dann auch noch dies: Wollen Sie T. wegen irgendwas zur Rede stellen, ist der garantiert nicht an seinem Schreibtisch am Idenbrockplatz oder er windet sich wie ein Aal oder er behauptet, dass Sie schon lange nicht mehr angerufen haben wie er das im November 2010 gegenüber einem Gericht behauptet hat.

Das ist doch bestimmt nichts für Sie!

Faxe nach Münster

Faxe nach Münster (XIII)

23. Dezember 2010
Schnee am Idenbrockplatz

"Ist das Schnee?" haben sie sich im Jugendamt der Stadt Münster wohl nicht gefragt. Bei einem Mitarbeiter am Idenbrockplatz wurde das Papier knapp, es rieselte aus dem Gerät. Nach meinen Informationen bislang 83 Mal bekam er per mail oder per Fax dieses Schreiben:

"Jugendamt Münster

Idenbrockplatz
48159 Münster

Fax-Nr. 02514927939
mail-Adresse jugendamt@stadt-muenster.de
Sehr geehrter Herr T.,

wir haben erfahren, dass Sie ohne rechtskräftigen Beschluss für ein Mädchen eine Pflegefamilie suchen oder bereits gefunden haben wollen, der Junge lebt bei dem Kindesvater, der nach seinen eigenen dokumentierten Angaben ab 19 Uhr kifft, während der Junge schläft. Damit gefährdet der Kindesvater laut Auskunft der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung die Gesundheit des Dreijährigen.

Nach den uns vorliegenden Informationen verweigern Sie der Kindesmutter seit dem 9. November 2010 Besuchskontakte mit ihrer Tochter, wofür sie jeweils immer neue Begründungen liefern sollen. Die persönliche Übergabe von Nikolausgeschenken sollen Sie bereits verhindert haben, das gleiche planen sie demnach nun auch mit den Weihnachtsgeschenken.

Wir bitten Sie, dem Wunsch der Kindesmutter zu entsprechen. Die Geschwister haben sich schon lange nicht mehr gesehen. Da wäre ein gemeinsames Weihnachtsfest nach unserer Meinung eine wunderbare Idee. Wir hoffen, Sie sehen das genauso und machen das möglich. Danke!

Mit freundlichen Grüßen
Name/Unterschrift"

Das bislang letzte Fax ist gegen 17 Uhr aus Mönchengladbach abgeschickt worden. Der Absender erkundigte sich bei Kommissar Internet, ob es sich um eine bundesweite Aktion handelt. Handelt es sich! Die noch nicht zu Ende ist. Und Nachahmer finden sollte. Niemand muss sich alles gefallen lassen...

"Dazu sage ich nichts", ist bislang der einzige Kommentar von T. aus dem Jugendamt von Münster zu seiner steigenden Beliebtheit bei allen, die Fantasie mögen. Dabei handelt es sich um eine Eigenschaft, die in viel zu vielen Jugendämtern weitgehend unbekannt ist...

23. Dezember 2010

Kurz vor Mitternacht hat das Jugendamt von Münster ein weiteres Fax bekommen. Aus Herford.

Ebenfalls brutal
So lügen Jugendämter
Familienministerium fordert Stellungnahme

Kinder in Münster (XIV)

30. Dezember 2010
Familienministerium fordert Jugendamt zu Stellungnahme auf

Kommissar Internet kennt bekanntermaßen eine Mutter aus Münster. Der hat man beide Kinder weggenommen. Das lässt sie sich nicht gefallen. Einen Tag vor Heiligabend hat diese Mutter eine mail-Flut steigen lassen. Mehrere 100 Mal verschickte sie ihre Erfahrungen mit dem Jugendamt von Münster an Vereine, Organisationen und Ministerien.

Erste Reaktionen ließen nicht lange auf sich warten. Könnte daran liegen, dass man diesem Jugendamt in Fernsehsendungen bereits "Menschenverachtung" und "Zynismus" vorgeworfen hat, Pastor Fliege vermutete auch noch, dass "die verrückt" geworden sein müssen.

Auch heute öffnete diese Mutter aus Münster ihren Briefkasten, weil sie täglich mit Post von Gerichten rechnet. Doch in ihrer heutigen Post befand sich ein Brief des Familienministeriums von Nordrhein-Westfalen. Das teilte ihr mit, dass vom  Bundesfamilienministerium die mail, die am 23. Dezember 2010 in Berlin angekommen war, sofort nach Düsseldorf weitergeleitet worden sei.

Weiter wurde dieser Mutter geschrieben, dass es bereits eine Aufforderung an das Jugendamt von Münster zu einer Stellungnahme gebe. Die werde abgewartet.

Gespannt ist nun Kommissar Internet, was den Düsseldorfern von Münster aufgetischt wird. Es könnte wieder ein anderes Gericht sein als die bisherigen. Das Jugendamt von Münster beschäftigt nämlich einen Koch, der sich nicht immer daran erinnern kann, was gestern auf dem Speiseplan gestanden hat. Für den ist immer nur wichtig, dass er dieser Mutter die Suppe versalzt.

Säuselnde

Kinder in Münster (XV)

5. Januar 2011
Sie säuseln säuselnderweise Säuseleien

Kennst du das Land,
wo Mütter vor dem Jugendamt fliehen?
Du kennst es nicht?
Du wirst es kennenlernen.

Vor Familiengericht in Münster haben sie Kommissar Internet am 10. Dezember 2010 ins Ohr gesäuselt, er sei als Patenonkel irgendwie zu viel für zwei Kinder. Dass zwei Kinder für Kommissar Internet zu viel seien, haben sie nicht gesagt. Immerhin. Aber zum Glück muss Kommissar Internet da nicht immer hin. Könnte ihn sonst um den Verstand bringen, der anderswo wohl seltener vorkommt.

Außerdem säuselten sie: Der Junge habe jetzt ein Umfeld, an das er sich endlich gewöhnen müsse. Das Mädchen habe ebenfalls ein Umfeld, in dem es aber erst ankommen müsse. Oder so.

Zum Umfeld des Jungen gehörte auch eine Kindertagesstätte. In der ist der Junge seit Anfang 2011 nicht mehr. Sie haben ihn in einen anderen Kindergarten gebracht. Die Kindesmutter weiß bisher noch nicht einmal, in welchen.

Neuer Kindergarten, soll Kommissar Internet wohl daraus lernen, ist nicht zu viel für den Kleinen. Ob das tatsächlich der Weisheit letzter Kurzschluss ist, war bislang nicht in Erfahrung zu bringen. Der Verfahrensbeistand hatte ein Band laufen, rief nicht zurück, beim Jugendamt der Stadt Münster nahm niemand ab.

Nun hat Kommissar Internet bestimmten Münsteranern noch nie abgenommen, dass es ihnen um das Wohl von zwei Kindern geht. Und dafür liefern sie einen Beweis nach dem anderen...

Immer häufiger sogar als Besessene. Für das Mädchen haben sie angeblich endlich eine Pflegefamilie. Dort, wo Kommissar Internet wohnt, aber sagt man: "Mit Pflegefamilien beginnt die Entfremdung von Kindern von ihren leiblichen Eltern. So was wollen wir nicht."

Manche haben eben einen guten Willen, andere nicht...

Jugendamtsmitarbeiter ablösen

Kinder in Münster (XVI)

16. Januar 2011
Jugendamtsmitarbeiter muss abgelöst werden

Kommissar Internet hat´s in den "Westfälischen Nachrichten" vom 8. Januar 2011 gelesen: Die Jugendamtsleiterin von Münster spricht von einem "Vier-Augen-Prinzip". Das werde von der Behörde angewendet. Vorstellen kann sich Kommissar Internet darunter: nichts!

Vorstellen kann sich Kommissar Internet aber, wie sich eine Mutter fühlen muss, wenn sie auf die Folter gespannt wird. Deswegen hat jetzt die Jugendamtsleiterin Post bekommen, eine Kopie bekam die Familienrichterin:

"Sehr geehrte Frau Pohl,

sehr geehrte Frau Richterin Braem,

ich formuliere mein Anliegen erst einmal als Bitte:

Betreut wird der "Fall ..." vom Jugendamtsmitarbeiter Herrn T. M. E. leistet er keine sachgerechte Arbeit, die den Kindern, den Eltern und den Gerichten zugute kommen könnte.

1. Bereits am 29. November 2010 hat Herr T. auf dem Flur des Amtsgerichtes von Münster im Beisein des Kindesvaters, des Anwaltes des Kindesvaters, des Verfahrensbeistandes und in meinem Beisein behauptet, er habe aus Hamm bereits gehört, dass es in dem anhängigen Verfahren II-13 UF 83/10 drei Optionen gäbe. Die Kindesmutter war zu der Zeit gerade auf dem Weg zur Toilette.

2. In Gesprächen mit der Kindesmutter weist Herr T. darauf hin, dass sie davon ausgehen müsse, dass ihr Sohn beim Kindesvater bleibe, die Tochter bekomme eine Pflegefamilie. Das werde die Entscheidung der Gerichte sein.

3. In dieser Woche hat Herr T. gegenüber der Kindesmutter behauptet, sie müsse sich auf eine kurzfristige Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamm vorbereiten.

4. Der Kindesvater und Herr T. haben - ohne Absprache mit der Ersatzpflegerin und ohne Absprache mit der Kindesmutter - für den Sohn einen neuen Kindergarten gefunden, den der Kleine seit Anfang des Jahres besucht. In meinem Verfahren jedoch hat Herr T. behauptet, die Kinder müssten erst einmal zur Ruhe kommen. So hat auch das Familiengericht entschieden.

Ein konstruktiver Dialog zwischen der Kindesmutter und Herrn T. ist m. E. nicht mehr möglich. Sehr geehrte Frau Pohl, ich bitte Sie deshalb darum, dass entweder Sie den "Fall..." übernehmen oder ein geeigneter Mitarbeiter/eine geeignete Mitarbeiterin.

Ich habe heute das Oberlandesgericht in Hamm angerufen. Dort sind die Aussagen von Herrn T. mit Verwunderung zur Kenntnis genommen worden."

Er löffelt dreimal am Tag: Weisheit

Kinder in Münster (XVII)

27. Januar 2011
Er löffelt dreimal am Tag: Weisheit

Im Jugendamt von Münster löffeln sie dreimal am Tag. Zumindest ein Mitarbeiter am Idenbrockplatz. Weisheit. Dann empfängt er Gäste.

Zum Beispiel: Einen Mann aus Münster, der sogleich auf Internetveröffentlichungen hingewiesen wird, in denen über dieses Jugendamt berichtet wird. Die müsse dieser Mann unbedingt einmal lesen. Wenige Stunden nach diesem Besuch ruft dieser Mann Kommissar Internet an, erzählt, wozu er aufgefordert worden ist, sagt: "Ich habe geschwiegen. Ich konnte diesem Mitarbeiter schließlich nicht sagen, dass ich Ihre Berichte nicht nur bereits kenne, sondern auch noch unterstütze."

Auch noch: Eine Mutter, die dieser Mitarbeiter mit Fehlinformationen versorgt. Die Begründung dafür liefert er einen Tag später nach: "Ich habe die Post der vergangenen acht Tage noch nicht gelesen."

Nicht nur dieser Jugendamtsmitarbeiter, sondern auch Familienrichter haben offenbar zudem viele Urteile noch nicht gelesen. Dies wahrscheinlich auch nicht:
In Gerichtsverfahren nach § 1666 BGB muss sich niemand begutachten lassen.
Verweigert jemand die Mitwirkung an der Begutachtung, kann dieses Verhalten nicht nach den Grundsätzen der Beweisvereitelung gewürdigt werden (Normen: § 26 FamFG, Art 6 GG, § 15 FGG, § 286 ZPO, § 27 FamFG, § 12 FGG, § 141 ZPO, § 50e FGG, § 33 FGG, § 278 FamFG, § 68 FGG, § 33 FamFG, § 1666 BGB, Fundstelle: jurisPR-FamR 16/2010 Anm. 4, Herausgeberin: Andrea Volpp, Rechtsanwältin  und Fachanwältin für Familienrecht, Dr. Peter Friederici, Vorsitzender RiOLG a.D., Franz Linnartz, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht, im Anschluss an BVerfG, 02.04.2009 - 1 BvR 683/09 - FamRZ 2009, 944 f. und BVerfG, 20.05.2003 - 1 BvR 2222/01 - FamRZ 2004, 523 f.).

So genannte "Experten", die mit Gutachten ihr Geld verdienen, werden verständlicherweise solche Entscheidungen überlesen. Die wollen sich schließlich weiterhin drei bis vier Stunden Familien mit Kindern anschauen, ein paar Telefonate führen, diesen oder jenen Test machen und dann Empfehlungen geben, die sich nicht allzu weit von den Vorgaben der Jugendämter und der Gerichte entfernen.

Klar: Kommt schon einmal vor, dass Gutachter zu gänzlich anderen Erkenntnissen gelangen als Behörden und Richter. Ist in Südniedersachsen vorgekommen. Allerdings kommt dieser Gutachter nicht mehr vor, wenn Gerichte Aufträge für Begutachtungen erteilen, die sie eigentlich gar nicht erteilen dürften.

In Familiensachen gilt eben immer noch viel zu oft der Sponti-Spruch: "Legal - illegal - scheißegal".

Steht ein Auto im Weg

Kinder in Münster (XVIII)

17. Februar 2011
Steht ein Auto im Weg

Nach dem Frühstück radelt Kommissar Internet los. Immer dabei: sein Hund. Der zieht ihn durch eine Kurve. Steht ein Auto im Weg. Weil auf dem Radweg. Ist ein Auto mit Kennzeichen von Münster. Hat hoffentlich keinen Symbolcharakter.

Denn: Am Montag findet vor dem Familiengericht in Münster eine weitere Verhandlung statt. Dabei geht es um das Umgangsrecht einer Mutter mit ihrer Tochter (lebt bei einer Bereitschaftspflegefamilie) und mit ihrem Sohn (lebt beim Kindesvater).

Wenn diese Mutter ihre Kinder sehen darf, dann immer nur einzeln. Damit soll Schluss sein. Haben die Mutter und Kommissar beantragt. Über die Besuchskontakte soll die Trennung der Geschwister allmählich aufgehoben werden.

Diese Idee findet auch das Jugendamt von Münster irgendwie nicht schlecht, nimmt aber bislang nicht konkret Stellung. Wann die Wiedersehensphase der Geschwister beginnen soll, lässt die Behörde noch in der Schwebe.

Klappt aber am Montag vor dem Familiengericht in Münster nicht mehr. Der Jugendamtsvertreter wird Stellung nehmen müssen zu dem Antrag. Ohne Wischiwaschi...

Rechtsbeugung in Münster
Ein verlässlicher Partner

Kinder in Münster (XIX)

23. Februar 2011
Jugendamt ist ein verlässlicher Partner

"Keine Sorge, wenn das Baby nach der Geburt abnimmt. Ob das Baby gesund ist, erkennt man unter anderem an der Entwicklung von Gewicht und Körpergröße. Üblicherweise verdoppelt ein Säugling sein Geburtsgewicht innerhalb von fünf Monaten, mit zwölf Monaten wiegt er dreimal so viel wie bei seiner Geburt."

Hat Kommissar Internet auf den Seiten einer Regensburger Apotheke gelernt. Ausreichend sei: Das Baby einmal in der Woche wiegen. Sich zu viele Sorgen machen, sei weder gut für die Eltern noch für das Kleinkind.

Gelernt hat Kommissar Internet in den vergangenen Monaten auch: Das Jugendamt von Münster ist ein verlässlicher Partner. Was erst einmal in dem ostwestfälischen Dickschädel drin ist, bleibt drin. Da können die Jahre ins Land gehen.

Über 17 Monate sind inzwischen ins Land gegangen, seit einer Mutter ein dreieinhalb Monate alter Säugling weggenommen worden ist. Hat das Jugendamt offenbar noch gar nicht gemerkt. Angemerkt hat jedoch ein Mitarbeiter dieser Behörde am 8. November 2010 gegenüber dem Verwaltungsgericht von Münster, die Mutter habe sich seinerzeit geweigert, ihr Kind einmal in der Woche wiegen zu lassen.

Verlassen kann sich Kommissar Internet darauf, dass diese Behauptung auch noch in zehn Jahren wiederholt werden würde. Wie aber sehen die Tatsachen aus? So: Vor dem Familiengericht in Münster hat am 24. September 2009 eine Anhörung stattgefunden. Als die Mutter auf der Toilette war und danach in den Gerichtssaal zurückkehrte, war ihre Tochter weg.

Vor der Anhörung ist die Mutter bei einem Kinderarzt gewesen. Der bescheinigte mit Darum vom 24. September 2009: "(Das Mädchen) trinkt gut." Was eine Caritas-Mitarbeiterin anders dargestellt hatte. Die behauptete Probleme bei der Nahrungsaufnahme. Und zwar nach Angaben des Jugendamtes von Münster am 22. September 2009. Weiter bescheinigte der Kinderarzt: Das Mädchen wiegt 5,95 Kilogramm. Außerdem habe die Mutter der Kleinen in der Praxis die Flasche gegeben.

Damit hätte sich die Aufregung von Jugendamt und Caritas eigentlich geben müssen. Doch: siehe oben. Das Jugendamt von Münster ist ein verlässlicher Partner...

Deshalb kann sich Kommissar Internet auch darauf verlassen, dass es am 8. März 2011 vor dem Verwaltungsgericht Münster zu einem Prozess gegen das Jugendamt von Münster kommt.

Schreiben an Verwaltungsgericht von Münster

Kinder in Münster (XX)

3. März 2011
Schreiben an das Verwaltungsgericht von Münster

Eilt! Bitte sofort vorlegen!


In seiner jüngsten Stellungnahme an das Familiengericht Münster listet der Jugendamtsmitarbeiter Till... die "grundsätzlichen Regelungsbedarfe" auf, die es aus seiner Sicht gibt. Als da sind:

1. Bedarf laut Herrn Till...: Regelung der elterlichen Sorge für J. Über den Antrag des Vaters auf Sorgerechtsübertragung sollte schnellstmöglich entschieden werden. Im Alltag kommt es zu erheblichen Problemen; zuletzt bei der Ummeldung von J. in einen Kindergarten an seinem neuen Lebensort.

Anmerkungen: In Absprache mit dem Jugendamt von Münster hat der nichteheliche (!) Kindesvater mit Hilfe seines Anwaltes am 23. Juni 2010 einen Antrag beim Familiengericht von Münster auf alleiniges Sorgerecht für den Jungen gestellt. Das geschah, obwohl beim OLG Hamm ein Beschwerdeverfahren lief. Bedeutet: Der Beschluss des Familiengerichtes von Münster vom 18. März 2010 war noch gar nicht rechtskräftig. Er ist es auch heute noch nicht, weil das Beschwerdeverfahren noch gar nicht beendet ist.

Außerdem ist die Ummeldung von J. hinter dem Rücken der Mutter abgewickelt worden. Sie rief mich nach Neujahr an, weil ihr vom Kindergarten, in dem der Junge bis dahin gewesen ist, mitgeteilt wurde, der Junge sei jetzt in einem anderen Kindergarten. Ich äußerte daraufhin die Vermutung, J. könne jetzt in einem Kindergarten in Wohnortnähe des Kindesvaters sein. Die Kindesmutter war verständlicherweise in heller Aufregung. Sie klapperte telefonisch die infrage kommenden Kindergärten ab, bekam aber nirgendwo eine Auskunft. Es dauerte Tage, bis sie wusste, wo das Kind ist.

Im Februar 2011 ist der Kindesmutter von der Caritas mitgeteilt worden, dass man zu einer Begleitung der Umgangskontakte von Mutter und J. nicht mehr in der Lage sei. Anschließend meldete sich bei ihr die Caritas-Erziehungsberatungsstelle und bot Umgangskontakte alle 14 Tage immer freitags von 9 bis 10 Uhr an. Dazu müsse nur eine Erklärung unterschrieben werden. Das tat die Kindesmutter nach einigen Diskussionen, der Kindesvater leistete seine Unterschrift bis heute nicht...

2. Bedarf laut Herrn Till...: Ausweitung der bestehenden Pflegschaft für N. Da Absprachen mit Frau v. nicht möglich sind, ist die Übertragung der gesamten Personensorge auf die Pflegerin erforderlich.

Dieser Jugendamtsmitarbeiter war es auch, der dem Oberlandesgericht Hamm am 12. November 2010 mitteilte, Frau v. habe den Kontakt zu ihm abgebrochen. Das ist nachgewiesermaßen falsch. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf frühere Erläuterungen.

Zudem schrieb Herr Till...: "...das im Rahmen der Kontaktanbahnung der Pfegeeltern und der Integration von N. in eine Pfegefamilie ihr Besuchsrecht unterbrochen werden wird."

Welche Absprachen wollte denn dieser Jugendamtsmitarbeiter da noch treffen? Der setzt sich doch nicht nur darüber hinweg, dass es eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamm immer noch nicht gibt, der lässt sich auch nicht davon beeindrucken, dass eine Pflegefamilie nach seinem eigenen Bekunden wieder abgesprungen ist, weil sie erfuhr, dass die Kindesmutter um ihre Kinder kämpft. Was ihr gutes Recht ist.

Der Bürgerrechtsausschuss des Europaparlamentes hat mir inzwischen über einen Bekannten, der Europaabgeordneter ist, mitteilen lassen, dass man die Angelegenheit erst einmal ruhen lasse, weil man die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamm abwarten wolle. Würde diese negativ ausfallen, würde ich sofort wieder diesen Europaabgeordneten informieren...

Die Verhandlung findet am 8. März 2011, 11 Uhr, vor dem Verwaltungsgericht in Münster statt. Die Sitzung ist öffentlich!

Kinder in Münster (XXI)

12. März 2011
Leserbrief an die "Westfälischen Nachrichten"

Kommissar Internet hat gestern im Internet diesen Artikel entdeckt. Er stand in den "Westfälischen Nachrichten" und stammt vom 9. März 2011. Deshalb bekam diese Zeitung diesen Leserbrief:

"Die Sache ist schwer zu umreißen." Schreibt Ihr Redakteur Günter Benning. Dann versuche ich es einmal als Beistand der Mutter:


Ihr werden beide Kinder weggenommen. Das verstehen weder die Gutachterin noch die damalige Tagesmutter noch die damalige Hebamme. Vor dem Oberlandesgericht Hamm werden sie von uns als Zeuginnen angerufen. Doch dieses Gericht entscheidet auf schriftlichem Wege, ohne mündliche Verhandlung, also ohne Anhörung unserer Zeuginnen gegen die Mutter. Geschehen am 1. März 2011.

Bis heute taucht auch in Gerichtsbeschlüssen immer wieder die Behauptung auf, der Bruder (heute fast 4 Jahre alt) habe schwere körperliche Gewalt gegen seine Schwester (heute fast zwei Jahre alt) angewendet. Sie wird seit dem 22. September 2009 stets mitgeführt. Doch: Der Kinderarzt des Mädchens hat am 24. September 2009 in einem Attest bestätigt, dass der Säugling gesund ist. Bei schwerer körperlicher Gewalt hätte die Kleine doch wohl zumindest blaue Flecken haben müssen. An diesem Tag hat vor dem Familiengericht in Münster eine Anhörung stattgefunden. Danach ist das Mädchen in Obhut genommen worden.

Dieses Attest liegt dem Oberlandesgericht Hamm und dem Verwaltungsgericht Münster vor. Wann wird es zur Kenntnis genommen? Wann nimmt endlich ein Gericht zur Kenntnis, dass die Fachkräfte, die am längsten mit der Mutter zu tun hatten, auf ihrer Seite stehen?

Dienstag, 15. März 2011

Gesucht: Cyber-Stalker (II)

11. Februar 2011
Belästigungen von langer Hand vorbereitet

Bitter und vollkommen zu Recht beklagt sich Ruthard Stachowske, Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch, über Cyberstalking gegen seine Einrichtung. Bei der Fahndung stößt Kommissar Internet auf Einzelheiten, die Belege sind für ein weitmaschiges Netz der Belästigung und des Nachstellens.

Bei der von Ruthard Stachowske angekündigten Fachtagung samt Fachartikel müssen nicht nur die von ihm angesprochenen Aspekte gewürdigt werden, der Sumpf ist viel größer und auch noch tiefer als bisher angenommen.

Zusammenarbeiten will der Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch bekanntermaßen nicht nur vor Gericht, sondern demnächst auch bei der Fachtagung mit einem Rechtsanwalt aus Uelzen.

Das müssen die Cyberstalker schon vor Jahren geahnt haben. Die von Kommissar Internet ermittelten Fakten: Einer der Internet-Bösewichte hat 1980 in Hamburg ein Seminar besucht. Dort lernte er eine Volontärin kennen, die erst bei den "Kieler Nachrichten", dann bei der "Frankfurter Rundschau" gearbeitet hat. Die beiden zogen zu nächtlicher Stunde des öfteren mit einer weiteren Volontärin und einem weiteren Volontär um die Häuser.

Bei diesen Streifzügen müssen sie einen geradezu teuflischen Plan ausgeheckt haben. Denn über Uelzen sind in der "Frankfurter Rundschau" die folgenden Zeilen erschienen: "Man ist immer nur aus Versehen in Uelzen; nie würde jemand dort mit Absicht hinfahren."

Diese Behauptung ist derart fies, dass sie geeignet ist, auch dem Ruf des Anwaltes von Ruthard Stachowske zu schaden. Doch es kommt noch fieser. In diesem Cyberstalking-Artikel heißt es auch noch: "Der eine oder andere wird sich vielleicht fragen, warum Uelzen nicht längst abgeschafft wurde."

Die Abschaffung von Uelzen wäre jedoch gleichzusetzen mit der zumindest vorübergehenden Abschaffung der Kanzlei des Uelzener Anwaltes.  Das wäre ein herber Schlag für die von Ruthard Stachowske geplante Fachtagung über Cyberstalking gegen soziale Einrichtungen.

Was angeblich geschehen kann, wenn man doch in Uelzen aus dem Zug steigt, wird von der "Frankfurter Rundschau" so - und zwar auf übelste Art und Weise diffamierend - dargestellt: "Das Unvorstellbare ist eingetreten: Ich stehe in Uelzen auf dem Bahnsteig, es ist dunkel, es ist kalt, ich habe Hunger, ich habe Durst, ich weiß weder, wie es dazu kommen konnte noch ahne ich, wie es weitergehen soll. Auch fehlt mir die Gewissheit, wie es meinen Leidensgenossen ergangen ist, die alle verschwunden scheinen; einige Schemen ahne ich noch am Ende des Bahnsteigs, vielleicht sind es aber auch Nebelschwade, Geister gar, oder Uelzener."

Das ist weit unter der Gürtellinie. Doch es kommt noch dreister: Dieser Artikel ist bereits 1997 in der "Frankfurter Rundschau" erschienen. Cyberstalking gegen die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch wurde also schon vor über 13 Jahren vorbereitet.

Das verschlägt Kommissar Internet den Atem...Es ist höchste Zeit für die von Ruthard Stachowske samt Anwalt geplante Fachtagung samt Fachartikel.

Behauptet werden darf nun nicht mehr

Donnerstag, 3. März 2011

Kinder in Münster (I)

2. Oktober 2010
Der Fall

Empathie, Empathaa, Empathrallala - für das Jugendamt und für das Familiengericht ist alles klar. Dieses Mal in Münster. Mit auffällig vielen “Inobhutnahmen”. Und einem TV-Beitrag, in dem sogar die Vermutung “staatlich organisierten Kinderklaus” über die Bildschirme geflimmert ist.

Was aber ist eigentlich Empathie? Laut Wikipedia beispielsweise die Fähigkeit eines Folterers, sich in sein Opfer hinein zu versetzen und so dessen Qualen zu steigern. Diese Eigenschaft soll einer 37-Jährigen aus Münster fehlen. Müsste ihr eigentlich hoch angerechnet werden. Doch das Jugendamt und das Familiengericht in Münster rechnen anders: Empathie ist eine stets positive Eigenschaft. Stimmt zwar nicht, aber wer will hier schon eine Diskussion über das Bildungsniveau von Behördenvertretern anzetteln? Führt doch zu nichts. Außer zum Entzug des Sorgerechtes für einen Dreijährigen und eine Einjährige.

Estar und ser

Für die Sorgerechtsentzieher kommt offenbar erschwerend hinzu: Diese Mutter ist in einem Spanisch sprechenden Land geboren. Diese Sprache kennt die Wörter estar für vorübergehendes und ser für ewig geltendes. Ich bin glücklich wird nicht etwa als etwas Vergängliches angesehen, sondern als etwas Immerwährendes. Heißt im Spanischen: Soy feliz. Nicht estoy feliz. Deutsch betrachtet: Ist überschwänglich.

Wo sprachliche Grundkenntnisse fehlen, fehlt auch das Verständnis für Mentalitätsunterschiede. Doch wenn es nur dieses Defizit wäre. Bei dem Beschluss des Amtsgerichtes zu Münster muss man zudem den Eindruck haben: Von denen ist niemals jemand Kind gewesen, deshalb hat also nie jemand im Alter von zwei oder drei Jahren fast die elterliche Wohnung in Brand gesetzt oder ist spontan in einem unbewachten Augenblick irgendwo hin gelaufen.

Schon als Kinder Roboter

Die müssen schon als Kinder Roboter gewesen sein. Oben Befehl rein, unten Gehorsam raus. Und so werfen sie der 37-Jährigen vor, ihr Junge habe einmal ein großes Messer in der Hand gehabt. Kommissar Internet sogar mal eine Spirale, mit der der er seinem Bruder fast das Auge ausgestochen hätte. Bedeutet demnach: Auch die Eltern von Kommissar Internet sind erziehungsunfähig gewesen. Millionen andere ebenfalls.

Liest man Familiengerichtsbeschlüsse, hat man zudem den Eindruck: Manche Passagen stammen aus Schreibautomaten, die in jedem Familienrichterzimmer stehen. Die funktionieren so: Der Vorwurf, man kümmere sich zu sehr um seine Kinder wechselt sich ab mit dem Vorwurf, man vernachlässige sie. Patentrezepte für die Erziehung gibt es zwar nicht - Familiengerichte jedoch tun so…

Und nun: Tauben Ohren predigen? Die nicht einmal aufgestellt werden, wenn die 37-Jährige Mithilfe ihrer Mutter bei der Betreuung der Kleinen anbietet? Damit sie mehr Muße für ihr Studium hat? Und auch einmal Zeit für sich selbst? Passt wohl in Münster nicht in ein Jugendamts- oder Familiengerichts-Gehirn. Schon sind wir wieder bei Mentalitätsunterschieden. In südlichen Ländern ist gegenseitige Unterstützung in Familien offenbar selbstverständlicher als in deutschen Landen.

Was tun? Kommissar Internet hat dem Jugendamt zu Münster, der Familienrichterin und der Gutachterin Strafanzeigen wegen Kindesentzugs angekündigt. Ob´s wirkt?

Kommissar Internet schreibt

Kinder in Münster (II)

29. September 2010
Mail an das Jugendamt von Münster

sehr geehrte damen und herren,

ich bin redakteur und schriftsteller aus wilhelmshaven, kandidiere hier im nächsten jahr als oberbürgermeister und beschäftige mich seit knapp drei jahren mit jugendämtern, familiengerichten, kinderheimen etc. aspekte dieser arbeit haben mir lob eingebracht von ministerin ursula von der leyen, die ich persönlich kenne, weil sie in burgdorf bei hannover wohnt. dort bin ich bis 2003 lokalredakteur gewesen.

gestern abend hat mich v. aus münster angerufen. bei diesem gespräch brach sie mehrfach in tränen aus. ihre schilderungen werde ich anhand von dokumenten, die sie mir heute zuschickt, überprüfen.

sollten sie der wahrheit entsprechen, stelle ich umgehend gegen die verantwortlichen strafantrag wegen kindesentzuges. ich bitte sie dringend, v. deswegen weder anzurufen noch sonstwie zu belästigen. sollten sie probleme mit der unverzüglichen rückführung der kinder haben, dann wenden sie sich bitte an mich.


30. September 2010
Mail und Fax an das Familiengericht in Münster

sehr geehrte frau richterin n.,

vor zwei tagen hat sich v. aus münster bei mir gemeldet. wir haben inzwischen lange telefongespräche geführt. ich bin redakteur und schriftsteller, außerdem oberbürgermeister-kandidat in wilhelmshaven.

dem jugendamt habe ich bereits eine strafanzeige wegen kindesentzuges angekündigt. diese strafanzeige werde ich auch gegen sie stellen.

ohne ersichtlichen grund erweitern sie in ihrem beschluss vom 18. märz 2010 sogar noch die empfehlungen der gutachterin, deren ausführungen einem gegengutachten zufolge wissenschaftlichen kriterien nicht genügen.

sie schaukeln in ihrem beschluss vorkommnisse hoch, die alle elternpaare mit kindern erleben. außerdem scheinen sie schon fast der auffassung der scientologen zu folgen, dass kinder so vernunftbegabt sind wie erwachsene und somit das system von belohnung und bestrafung vollkommen analysieren können.

in zukunft sollten sie auf jeden fall mein blog http://kinderunwohl.blogspot.com verfolgen. das wort empathie scheint mir inzwischen eine totschlag-vokabel zu sein.

2. Oktober 2010
Mail an das Institut für Forensische Psychologie Dortmund

Sehr geehrte Frau L.,

in Zusammenarbeit mit Ihrer Kollegin S. F. haben Sie am 26. Januar 2010 ein 155-seitiges Gutachten über V. und ihre familiäre Situation erstellt. Bei diesem Gutachten handelt es sich einem Gegengutachten zufolge um "höheren Dorfklatsch". Wissenschaftliche Kriterien seien nicht erfüllt.

Ich bin Redakteur und Schriftsteller aus Wilhelmshaven, außerdem kandidiere ich in Wilhelmshaven als Oberbürgermeister-Kandidat. Siehe http://obkandidattjaden.blogspot.com Ich habe inzwischen stundenlange Telefongespräche mit der Mutter geführt. Dabei hat sie das Lachen wieder gelernt.

Der Fall V. reiht sich m. E. ein in die Zahl "skandalöser Fälle" im Zuständigkeitsbereich der Jugendämter von Osnabrück und Münster, über die 3sat im Jahre 2007 berichtet hat. In einem Fall musste der Steuerzahler inzwischen mit 53 000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz für die "menschenverachtende Arbeit" (Professor Uwe Jopt von der Bielefelder Universität in diesem Fernsehbeitrag) des Jugendamtes gerade stehen.

Dem Jugendamt von Münster und der zuständigen Familienrichterin habe ich bereits Strafanzeigen wegen Kindesentzugs angekündigt. Nach Studium Ihres Gutachtens, das ich heute von der Post abgeholt habe, werde ich das wohl auch gegen Sie tun müssen. Auf jeden Fall sollten Sie meine Seiten http://kinderunwohl.blogspot.com aufmerksam verfolgen.

Falls Sie den 3sat-Beitrag nicht kennen sollten, hier der Link

http://www.youtube.com/watch?v=sQlmHeM_aMw

Erfreulicher als Strafanträge fände ich eine sofortige Umkehr des Familiengerichtes, des Jugendamtes und eine Rücknahme Ihres "höheren Dorfklatsches".

Aktionen von Inter oder Interaktionen

4. Oktober 2010
Fax und Brief an das Familiengericht von Münster

Sehr geehrte Frau Richterin N.,

Frau v. hat mich mit der Wahrnehmung ihrer Interessen betraut. Die Vollmacht geht Ihnen auf dem Postwege zu.

Als Rechtsbeistand stelle ich hiermit den Antrag: Das Gutachten des Instituts für forensische Psychologie vom 26. Januar 2010 wird in dem Verfahren nicht mehr verwendet, da es wissenschaftlichen Ansprüchen nicht genügt. Die gewonnenen Erkenntnisse sind völlig wertlos.

Im Internet verwende ich für die Schilderung dieses Falles die Figur "Kommissar Internet". In meiner jüngsten Internet-Veröffentlichung komme ich als "Kommissar Internet" zu folgendem Zwischenergebnis:

Kommissar Internet hat in Mainz auch Publizistik studiert. Von daher weiß er: Auf die Frage "Wir wirken Gewaltdarstellungen in Medien auf die Betrachterinnen und Betrachter?" gibt es drei Antworten. Die erste lautet: Sie erhöhen die Gewaltbereitschaft. Die zweite lautet: Sie senken die Gewaltbereitschaft. Die dritte lautet: Sie wirken auf bereits Gewaltbereite, auf nicht Gewaltbereite wirken sie nicht.

Jeder dieser Thesen liegen wissenschaftliche Untersuchungen zugrunde. Mal als Labor- mal als Feldstudie. Laborstudie heißt: Die Beobachtungsgruppe befindet sich in einer künstlichen Umgebung. Feldstudie heißt: Die Beobachtungsgruppe bleibt in ihrer natürlichen Umgebung. Ergebnis: Laborstudien taugen nicht viel, sind so gut wie nicht aussagekräftig. Wenn dann in der Versuchsanordnung auch noch Fehler gemacht werden, sind sie hinfällig.

Mit diesem Wissen ausgestattet schlägt Kommissar Internet noch einmal das 155-seitige Gutachten über eine Familie aus Münster auf, die besteht am 3. Dezember 2009 aus: einem nicht verheirateten Paar, einem sechs Monate alten Baby, das seit über zwei Monaten eine Pflegemutter hat, und einem Zweijährigen, der bei seiner Mutter lebt.

An diesem Dezember-Tag fahren Mutter, Vater und Junge von Münster nach Dortmund, kommen dort um 10.15 Uhr im Institut für forensische Psychologie an. Der Zweijährige geht sofort ins Spielzimmer, das mit einer Einwegscheibe vom Beobachtungszimmer getrennt ist, und "exploriert verschiedene Spielmöglichkeiten".

Bei einer Tasse Tee erholt sich Kommissar Internet erst einmal von dieser Formulierung, dann liest er weiter, obwohl er am 3. Dezember 2009 ab 10.15 Uhr ganz anders reagiert hätte als die Gutachterin. Er hätte den Eltern und dem Zweijährigen erst einmal das Institut und das möglicherweise vorhandene Grundstück gezeigt, um etwaigen Hemmungen zu begegnen.

Macht die Gutachterin nicht, sie beobachtet Mutter, Vater und Kind im Spielzimmer. Die Eltern sitzen an einem Tisch, trinken etwas, der Junge schaut sich um. Bis um 10.40 Uhr die Pflegemutter mit dem Baby erscheint. Die setzt das Baby auf den Boden, zieht sich in eine Ecke zurück und plaudert mit der Mutter.

Der Junge wirft derweil Spielzeug durch das Zimmer. Was soll hier eigentlich untersucht werden? fragt sich Kommissar Internet an dieser Stelle. Wie ein Zweijähriger eine Autofahrt verdaut? Wie Pflegemutter und Mutter miteinander zurecht kommen? Was hat die Pflegemutter eigentlich im Spielzimmer zu suchen, wenn es um eine kleine Familie geht? Die sich doch auch ohne Pflegemutter schon in einer künstlichen Situation befinden würde.

Aus der scheiden Pflegemutter und Säugling um 11.55 Uhr aus. Nach einer kurzen Pause wird die Beobachtung fortgesetzt. Merke: Der Zweijährige hält sich nach einer Autofahrt bereits seit einer Stunde und 40 Minuten in einem Spielzimmer auf, das nicht sein eigenes ist. Dass der Kleine zwischendurch nach draußen will, findet Kommissar Internet ganz natürlich. Was im Institut geschieht, immer künstlicher.

Bis die Uhr 13 Mal schlägt. Kommissar Internet hätte nun um eine Mittagspause gebeten, die mindestens eine Stunde dauert. Wäre mit Mutter und Kind spazieren gegangen und hätte unterwegs ein Restaurant besucht. Die Gutachterin jedoch denkt gar nicht daran. Lässt nun die Mutter Fragebögen ausfüllen, beobachtet anschließend Vater und Sohn im Spielzimmer. Auch der Vater füllt Fragebögen aus. Erlöst wird die Familie um 14.40 Uhr. Sie darf das Institut verlassen.

Tolle Leistung von dem Kleinen, denkt Kommissar Internet, schlägt das Gutachten wieder zu und hält alle an diesem Dezember-Tag gemachten Beobachtungen für völlig wertlos. Für Zeitverschwendung, die auch noch Geld kostet...

Ende der Mitteilung von Kommissar Internet

Ziel muss es sein, alle Seiten erst einmal zu beruhigen. Eine vernünftige Lösung muss her. Nach jedem Gespräch mit der Mutter werde ich immer sicherer: Die beiden Kinder wären bei ihr gut aufgehoben.

Oftmals gibt es bei solchen Fällen dieses Problem: Betroffene wenden sich an andere Betroffene. Die geben nach bestem Wissen und Gewissen Ratschläge, die sich aber allzu häufig als nicht sachdienlich erweisen. Konflikte werden nicht geschlichtet, sondern verschärft. Das scheint mir auch in diesem Fall so zu sein.

4. Oktober 2010
Eilantrag an das Familiengericht von Münster

Sehr geehrte Frau Richterin N.,


ich stelle als Rechtsbeistand von Frau v. folgenden Eilantrag:

Die Umgangskontakte der Mutter mit ihrer Tochter bleiben erhalten.

Nächster Termin wäre der morgige 5. Oktober 2010

Frau v. hat mir soeben telefonisch mitgeteilt, dass das Jugendamt weitere Umgangskontakte unterbinden will, da man bereits eine Pflegefamilie für die Tochter habe. Das ist eine nicht rechtmäßige Vorgehensweise.

5. Oktober 2010

Frau Böhmer

Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration
per mail
per Fax 03018102720
Kopie Jugendamt Münster
Kopie Familiengericht Münster
Frau Richterin N.
Kopie Oberlandesgericht Hamm
Herrn Richter F.

5. Oktober 2010
Sehr geehrte Frau Böhmer,

was ich Ihnen schildern werde, ist nach meiner Ansicht Ausländerdiskrimierung unter dem Dach eines deutschen Jugendamtes und unter den Dächern von deutschen Gerichten.

Der Fall:

Frau v. ist Bürgerin von Costa Rica, lebt seit vielen Jahren in Deutschland, sie wohnt in Münster, hat dort ein Studium begonnen, das derzeit ruht, sie ist Mutter von zwei Kindern: J. M., geboren am 17. Juli 2007, und N., geboren am 9. Juni 2009. Die 37-Jährige spricht perfekt Deutsch.

Da die zweite Schwangerschaft mit gesundheitlichen Beschwerden verbunden war, bat Frau v. die Behörden um Hilfe, die sie auch bekam. Ihre Mutter aus Costa Rica eilte später zu Hilfe. Dennoch wurde Frau v. die Tochter weggenommen, als N. dreieinhalb Monate alt war. Die Kleine ist derzeit bei einer Bereitschaftspflegemutter.

Ende 2009 analysierte eine Gutachterin aus Dortmund die Familiensituation. Sie kam zu dem Ergebnis, dass zumindest der Sohn bei der Mutter bleiben könne. Dennoch entschied das Familiengericht von Münster: Beide Kinder dürfen nicht bei der Mutter bleiben. Der Sohn lebt inzwischen beim leiblichen Vater, mit dem Frau v.  nicht verheiratet ist.

Nach dieser Entscheidung beantragte Frau v. Prozesskostenhilfe, die ihr vom Oberlandesgericht Hamm verweigert wurde. Auch Gehör vor Gericht soll sie nicht bekommen. Begründet wird die Ablehnung auf geradezu skandalöse Weise. Das Oberlandesgericht Hamm beruft sich weiterhin auf das inzwischen ein Dreivierteljahr alte Gutachten, bei dem es sich nach Auffassung eines Experten um "höheren Dorfklatsch" handelt.

Das Angebot weiterer Unterstützung vonseiten der Mutter wird mit dieser Begründung abgelehnt: "Die nunmehr in Aussicht genommene Unterstützung durch die Mutter der Kindesmutter rechtfertigt keine andere Bewertung, zumal die Kindesmutter es noch in der Beschwerdeschrift selbst für angezeigt erachtet hat, eine stationäre Mutter-Kind-Einrichtung aufzusuchen, in der ihre Mutter keinen Platz hätte."

Das ist nicht nur reichlich höhnisch, das Gericht verkennt auch, dass eine verzweifelte Mutter immer versuchen wird, aus der Falle der Verzweiflung wieder heraus zu kommen.

Obwohl die Familie laut Grundgesetz unter besonderem Schutz des Staates steht, fährt der Behördenzug immer weiter von der Mutter weg. Das Oberlandesgericht Hamm schreibt: "Im Interesse des Wohles des Kindes, das sich - worauf das Jugendamt zutreffend hinweist - im Alter von 15 Monaten in einer besonders sensiblen und mit entscheidenden Bindungsphase befindet, ist es daher sachgerecht, wenn das Jugendamt die eingeleiteten Maßnahmen zur Unterbringung in einer Dauerpflegestelle fortsetzen kann."

Heißt also: Ohne endgültigen Gerichtsbeschluss arbeitet das Jugendamt von Münster bereits an der weiteren Trennung von Mutter und Kind. Schon 2007 hat 3sat in einem Fernsehbeitrag diesem Jugendamt den Vorwurf gemacht: "Im Zweifel gegen die leiblichen Eltern".

Ich bin inzwischen Rechtsbeistand von Frau v., habe bereits mit ihr oft telefoniert und bin sicher: Sie ist eine tolle Mutter, der man zu Unrecht die Kinder wegnehmen will. Je länger ich über die bisherigen Entscheidungen nachdenke, desto mehr Fragen türmen sich bei mir auf.

5. Oktober 2010
Mail an das Familiengericht von Münster

Sehr geehrte Frau Richterin N.,

ich habe soeben mit Frau N. vom Kinderheim M. telefoniert. Sie hat mir gesagt, dass das Besuchsrecht von v. ruhe, bis das Jugendamt eine Pflegefamilie für die Tochter gefunden habe.

Diese Aussage widerspricht schon einmal der Aussage des Jugendamtes von Münster, das behauptet, man habe bereits eine Pflegefamilie gefunden. Da das Kinderheim im Auftrag des Jugendamtes arbeitet, würde es mich wundern, wenn das Heim vom Jugendamt keine korrekten Informationen bekäme.

Frau N. hat mir zudem gesagt, dass sie gegen Besuchskontakte der Mutter keine Einwände habe. Sobald Sie grünes Licht gegeben hätten, würde sie alle Vorbereitungen treffen.

Ich lege hiermit sofortige Beschwerde gegen das Ruhen des Besuchsrechts (aus welchen Gründen auch immer) ein.

7. Oktober 2010
Mail und Fax an das Jugendamt von Münster, an das Familiengericht von Münster und an den Oberbürgermeister von Münster

"Der Gesetzgeber sieht in der Beteiligung der Leistungsberechtigen sowie der Kinder und Jugendlichen als Adressaten der Hilfe (§ 8 SGB VIII) eine wesentliche Voraussetzung für die Wirksamkeit der Hilfegewährung." Heißt es in einem Beschluss des Nürnberger Stadtrates zur "Reform der Sozialen Dienste, Teil: Sozialpädagogische Basisdienste und Erzieherische Hilfen". Bei diesem Beschluss geht es auch um Hilfepläne nach § 36 SGB VIII.

"Nachdem die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Jugendamtes sich ein Bild von der Situation gemacht haben und sich intern abgesprochen haben, schlagen sie dir und deinen Eltern eine passende und geeignete Hilfe vor." Heißt es auf den Internetseiten einer Berliner Rechtshilfe (BRJ), die sich einschaltet, wenn sie von Verstößen gegen diese Vorgaben erfährt.

Was aber ist in der Sache v. und m. als leibliche Eltern, j., geboren 2007, und n., geboren 2009, als deren Kinder geschehen?

Die Kindesmutter bekommt in einer schwierigen Phase Hilfe, der Kindesvater hat sie jüngst ebenfalls bekommen. Das Angebot eines Hilfeplanes ist den beiden ganz offenbar nie gemacht worden. Auf diese Idee sind auch die Anwälte, die eingeschaltet worden sind, bis heute wohl nicht gekommen.

Bei einer Anhörung des Jugendhilfeausschusses im Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen hat der Landschaftsverband Rheinland (LVR) als Träger vieler Einrichtungen darauf hingewiesen, dass allen Eltern von (Heim-)Kindern Hilfepläne unterbreitet werden. Jedes Hilfeplangespräch finde im Beisein der Kinder statt.

In Hilfeplänen werden bekanntermaßen Ziele genannt, deren Erreichung in regelmäßigen Abständen überprüft wird. Angestrebt werden soll stets eine Rückkehr der Kinder zu ihren Eltern, wenn dies denn irgendwie möglich ist.

Was aber gibt es bei v.? Bei Besuchsterminen machen sich die amtlichen Begleiterinnen Notizen. Diese bekommt die Kindesmutter nie zu sehen. Sie sind von ihr auch noch nie gegengezeichnet und somit genehmigt worden. Der Kindesvater berichtet von Druck des Jugendamtes und ist augenscheinlich immer noch ein Vater wider Willen, der endlich lernen sollte, Vaterfreuden auf freiwillige Weise zu genießen. Jüngst hat die Kindesmutter bei einem Besuch des Kindesvaters festgestellt: Mittags läuft j. noch halbnackt in der Wohnung des Kindesvaters herum, Frühstück hat er noch nicht bekommen. Im Kinderzimmer gibt es keine einzige Rückzugsmöglichkeit für den Dreijährigen.

Im Stuttgarter Rathaus hat am Weltkindertag eine Veranstaltung zu Kinderrechten stattgefunden. Bei dieser Gelegenheit wies die Bürgermeisterin für Soziales, Familie und Gesundheit darauf hin, dass jedes Kind ein Recht auf Ruhezonen habe.

Was aber verlangt das Familiengericht Münster zumindest von der Kindesmutter? Eine Rundum-Bewachung ihres Nachwuchses. Oder warum wird ihr der Vorwurf gemacht, sie lasse sich ablenken? Zu Ende gedacht, würde das bedeuten: Wollte ein Mann diese Frau verführen, müsste sie das ablehnen mit dem Hinweis, dass sie bei einem Orgasmus ihre Kinder nicht im Auge behalten kann. Ergo: Über das Liebesleben von Müttern entscheiden Gerichte und Jugendämter? Oder müssen sich Mütter vor dem Sex eine Betreuerin für die Kinder besorgen, ehe die lustvollen Stunden beginnen?

Mir ist aus dem Beschluss des Familiengerichtes und aus weiteren Telefongesprächen mit der Kindesmutter längst klar geworden: v. hätte sich drehen und wenden können wie sie wollte, man hätte immer gegen sie entschieden.

Das bislang Geschehene mündet in einen unglaublichen Skandal, der sofort beendet werden muss. Das geht nur so: Die Kinder kehren unverzüglich zur Kindesmutter zurück, für die Familie wird ein Hilfeplan entwickelt, der in gegenseitigem Bemühen umgesetzt wird. Ich bin gern bereit, meinen Teil dazu beizutragen.

Eine Kopie dieser Mail bekommt auch der Oberbürgermeister von Münster. Die schicke ich ihm als Oberbürgermeister-Kandidat in Wilhelmshaven.

Da Herr Lewe fünffacher Vater ist, wird er sicherlich wissen, was man von Eltern verlangen kann und was nicht...

http://obkandidattjaden.blogspot.com/

8. Oktober 2010
Einleitung eines Verfahrens

Die Familienrichterin aus Münster kündigt an: "Ich leite ein Umgangsrechtsverfahren ein."

Fax an Familiengericht und Jugendamt

Sehr geehrte Frau Richterin N.,

sehr geehrte Frau R.,

ich finde es inzwischen unerträglich, dass jeder in dem Verfahren eine andere Auskunft gibt, wenn es um Besuchskontakte von Frau v. geht. Mal heißt es, die Besuchskontakte mit ihrer Tochter ruhten, weil das Jugendamt auf der Suche nach Pflegeeltern sei, dann heißt es, die Suche sei bereits beendet. Mal heißt es, für Besuchskontakte seien das Jugendamt und das Familiengericht einzuschalten, dann heißt es, nur das Familiengericht sei zuständig.

Die Suche nach Pflegeeltern zum jetzigen Zeitpunkt verstößt gegen die Gesetze und dürfte sogar strafbar sein.

Frau v. möchte ihre Tochter heute noch sehen. Ich fordere Sie auf, diesen Kontakt zu ermöglichen.

Leider sind mir Anrufe derzeit nicht möglich, da die Anschlüsse besetzt sind.

Ein Cent für das Jugendamt in Münster

12. Oktober 2010
Anruf beim Jugendamt Münster

Wieder eiert das Jugendamt herum. Man könne nichts tun, man müsse abwarten...Ich erkläre daraufhin der Mitarbeiterin den Stand der Dinge: Es gibt ein neues Verfahren vor dem Familiengericht in Münster, ich habe in dieser Angelegenheit bereits ein Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Münster und werde am  20. Oktober, 14 Uhr, der Polizeiinspektion Wilhelmshaven-Friesland den Fall vortragen. Vermeiden lasse sich das alles nur noch, wenn das Jugendamt "endlich in die Pötte kommt".

12. Oktober 2010
Weiterer Eilantrag/OLG Hamm


Das Familiengericht Münster wird wieder Herrin des Verfahrens. Die Frau  v entstandenen Kosten für die Einschaltung des OLG Hamm werden über Gewährung von Prozesskostenhilfe erstattet.

Begründung

Da das Familiengericht Münster am Freitag telefonisch die Eröffnung eines Umgangsrechtsverfahrens angekündigt hat, ist der Beschluss des OLG Hamm, zugegangen am 29. September 2010, endgültig hinfällig. Abgelehnt worden ist der PKH-Antrag von Frau v  mit der Begründung, ihre Sache habe keine Aussicht auf Erfolg.

Würde das OLG Hamm seinen Beschluss aufrechterhalten, würde die höhere Instanz einen noch nicht ergangenen Beschluss des Familiengerichtes Münster vorwegnehmen. Das wäre nicht hinnehmbar. Die Eröffnung besagten Verfahrens vor dem Familiengericht Münster zeigt, dass die Sache von Frau v sehr wohl Aussicht auf Erfolg hat. Ein Verfahren, bei dem die Entscheidung bereits feststeht, würde gegen rechtsstaatliche Prinzipien verstoßen.

Als Rechtsbeistand von Frau v schlage ich mich derzeit mit widersprüchlichen Aussagen herum. Das Umgangsrecht mit ihrer Tochter wird Frau v nach Auskunft des Heimes derzeit verweigert, weil das Jugendamt Münster angeblich auf der Suche nach einer Pflegefamilie ist, das Jugendamt Münster erklärt dagegen, eine Pflegefamilie gebe es bereits. So verrinnt die Zeit, Bruder und Schwester sehen sich nicht mehr, die Kindesmutter darf derzeit nur ihren Sohn sehen. Welchen Sinn solch eine Regelung machen soll, erschließt sich mir nicht.

Die Kindesmutter und ich streben folgende Regelung an: Die Geschwister sehen sich so schnell wie möglich wieder, die Kindesmutter hat regelmäßigen Besuchskontakt mit ihren Kindern, das Familiengericht Münster übertragt alle Rechte wieder auf die Kindesmutter, der Kindesvater bekommt jederzeitiges Besuchsrecht nach vorheriger Ankündigung.

Diese Familie darf nicht länger atomisiert werden.

Nächsten Dienstag, 19. Oktober, 10 Uhr, Kindesmutter und Kommissar Internet, Gesprächstermin beim Jugendamt von Münster

Ohne Anwalt in Familiensachen
Hier lesen

21. Oktober 2010
Verwaltungsgericht Münster lässt Klage gegen Jugendamt Münster zu, das Aktenzeichen lautet 6 K 2298/10

Das Jugendamt Münster gestattet der Mutter einen Besuchskontakt mit ihrer Tochter am 9. November

26. Oktober 2010
Strafanzeige erstattet

Wegen Kindesentzugs § 235 StGB gegen das Jugendamt Münster
Vorgangsnummer 2010102600010003
Termin bei der Polizei in Wilhelmshaven: 29. Oktober, 11 Uhr.

19. November 2010
Abladung vom Oberlandesgericht Hamm

Der Termin 23. November 2010, 13 Uhr, vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm rückt immer näher. Doch am 12. November 2010 eingehend lässt das OLG in einer Entscheidung über einen Eilantrag keinen Zweifel daran, dass es bei den bisherigen Gerichtsbeschlüssen bleiben wird. Ich stelle sofort Befangenheitsantrag gegen die drei Richter. Heute lässt uns das OLG eine Abladung wegen dieser Befangenheitsanträge zukommen. Die mündliche Verhandlung findet also nicht am 23. November 2010 statt. Nun konzentrieren wir uns erst einmal auf die Familiengerichtsverhandlung am 29. November 2010.

Weitere Schreiben

Kinder in Münster (III)

2. Oktober 2010
Aktionen von Inter spannend - Interaktionen nicht

Der Himmel ist grau, der Herbst gekommen. Da sitzt Kommissar Internet gern zuhause, liest ein spannendes Buch und streichelt seinen neben ihm zusammengerollten Hund. Doch an diesem Nachmittag ist die Lektüre von Kommissar Internet nicht spannend. Fest steht: Dieses Gutachten aus dem Institut für forensische Psychologie wird nie ein Bestseller. Eigentlich schade.

So heißt auch der Leiter des Institutes. Doch das tut hier nichts zur kriminalistischen Sache. Eher schon: Analysiert wird eine kleine Familie in der Vorweihnachtszeit, die in diesem Gutachten allerdings nicht vorkommt. Kein Adventskranz, keine brennenden Kerzen. Dafür eines der beiden Kinder im Säuglingsalter bei einer Pflegemutter. Die auch noch besucht wird.

Dann die Mutter. Während der Bruder des gepflegten Babys mit einem Boddycar durch die Wohnung flitzt. Und das ziemlich wild, merkt die Gutachterin an und merkt sich auch: Einmal hat der Junge ein Spielzeughaus gerammt. Mit großer Wucht.

Nach zwei Stunden ist Kommissar Internet wieder aufgewacht. Seine schlaftrunkene Hand tastet nach dem Gutachten und schlägt es auf, wo die Interaktionen beginnen. Sogleich denkt Kommissar Internet an die Inter-Aktionen gegen Werder Bremen und an die drei Tore von Eto´o. Ob dieser Stürmer sich so schreibt oder etwas anders, ist so belanglos wie die gutachterlichen Beobachtungen.

Dafür angereist sind die Eltern. Ihren Sohn haben sie mitgebracht. Die Pflegemutter erscheint mit dem Säugling in Dortmund. Und schon erscheinen auf dem Papier: Ein Baby, das mal auf dem Boden liegt, dann in den Armen der Mutter, ein Junge, der Flüssiges mal trinkt, mal verschüttet, wenn er sich nicht gerade einmal wieder auf den Weg zur Tür macht. Und das bis Seite 62 des Gutachtens.

Dringend erforderlich ist nun ein Freiburger Persönlichkeitsinventar der Mutter und des Vaters. Bei diesem Selbsteinschätzungsverfahren schätzt sich der Vater richtig gut ein, die Mutter nicht. Hätte sich doch nur der Junge mit seinem Boddycar schon auf Seite 26 verfahren, könnte Kommissar Internet jetzt eine saftige Scheibe Käse aus dem Kühlschrank genießen und müsste nicht diesen trockenen Käse lesen.

Nun wird´s noch langweiliger: Die Gutachterin hat ein Telefon. Damit ruft sie an: eine Jugendamtsmitarbeiterin, eine Hebamme, eine Wohlfahrtsorganisation. Just in diesem Augenblick entrollt sich der Hund von Kommissar Internet und will vor die Tür. Wie immer wieder der Sohn der kleinen Familie beim Instituts-Besuch in Dortmund.

Der Junge durfte in der Vorweihnachtszeit nicht nach draußen, der Hund von Kommissar Internet an diesem grauen Herbsttag muss aber. Wie nicht nur der gelangweilte Kriminalist, sondern auch ein Gegengutachter festgestellt hat: Die Dortmunder Schilderungen sind "sich mehrfach wiederholend" und "ermüdend".

Aber dennoch die Basis für: Beide Kinder sind nicht mehr bei der Mutter. Obwohl das Oberlandesgericht Hamm in einem Ablehnungsbescheid für Prozesskostenhilfe sicher ist, dass diese Mutter ihre Kinder liebt. Während das Familiengericht von Münster dieser Mutter eine pathologisch übertriebene Ich-Bezogenheit vorwirft.

Pathologisch bedeutet "krankhaft", erfährt Kommissar Internet aus seinem Lexikon. Und schon wird dem erfahrenen Kriminalisten klar: Diese Mutter soll zur Minna gemacht werden. Denn: Seit wann sind krankhaft ich-bezogene Menschen dazu fähig, andere zu lieben?

Kommissar Internet liest auch dies: Neubeelterung

Zeitverschwendung für eine Laborstudie

Kinder in Münster (IV)

4. Oktober 2010
Zeitverschwendung für eine Laborstudie

Kommissar Internet hat in Mainz auch Publizistik studiert. Von daher weiß er: Auf die Frage "Wir wirken Gewaltdarstellungen in Medien auf die Betrachterinnen und Betrachter?" gibt es drei Antworten. Die erste lautet: Sie erhöhen die Gewaltbereitschaft. Die zweite lautet: Sie senken die Gewaltbereitschaft. Die dritte lautet: Sie wirken auf bereits Gewaltbereite, auf nicht Gewaltbereite wirken sie nicht.

Jeder dieser Thesen liegen wissenschaftliche Untersuchungen zugrunde. Mal als Labor- mal als Feldstudie. Laborstudie heißt: Die Beobachtungsgruppe befindet sich in einer künstlichen Umgebung. Feldstudie heißt: Die Beobachtungsgruppe bleibt in ihrer natürlichen Umgebung. Ergebnis: Laborstudien taugen nicht viel, sind so gut wie nicht aussagekräftig. Wenn dann in der Versuchsanordnung auch noch Fehler gemacht werden, sind sie hinfällig.

Mit diesem Wissen ausgestattet schlägt Kommissar Internet noch einmal das 155-seitige Gutachten über eine Familie aus Münster auf, die besteht am 3. Dezember 2009 aus: einem nicht verheirateten Paar, einem sechs Monate alten Baby, das seit über zwei Monaten eine Pflegemutter hat,  und einem Zweijährigen, der bei seiner Mutter lebt.

An diesem Dezember-Tag fahren Mutter, Vater und Junge von Münster nach Dortmund, kommen dort um 10.15 Uhr im Institut für forensische Psychologie an. Der Zweijährige geht sofort ins Spielzimmer, das mit einer Einwegscheibe vom Beobachtungszimmer getrennt ist, und "exploriert verschiedene Spielmöglichkeiten".

Bei einer Tasse Tee erholt sich Kommissar Internet erst einmal von dieser Formulierung, dann liest er weiter, obwohl er am 3. Dezember 2009 ab 10.15 Uhr ganz anders reagiert hätte als die Gutachterin. Er hätte den Eltern und dem Zweijährigen erst einmal das Institut und das möglicherweise vorhandene Grundstück gezeigt, um etwaigen Hemmungen zu begegnen.

Macht die Gutachterin nicht, sie beobachtet Mutter, Vater und Kind im Spielzimmer. Die Eltern sitzen an einem Tisch, trinken etwas, der Junge schaut sich um. Bis um  10.40 Uhr die Pflegemutter mit dem Baby erscheint. Die setzt das Baby auf den Boden, zieht sich in eine Ecke zurück und plaudert mit der Mutter.

Der Junge wirft derweil Spielzeug durch das Zimmer. Was soll hier eigentlich untersucht werden? fragt sich Kommissar Internet an dieser Stelle. Wie ein Zweijähriger eine Autofahrt verdaut? Wie Pflegemutter und Mutter miteinander zurecht kommen? Was hat die Pflegemutter eigentlich im Spielzimmer zu suchen, wenn es um eine kleine Familie geht? Die sich doch auch ohne Pflegemutter schon in einer künstlichen Situation befinden würde.

Aus der scheiden Pflegemutter und Säugling um 11.55 Uhr aus. Nach einer kurzen Pause wird die Beobachtung fortgesetzt. Merke: Der Zweijährige hält sich nach einer Autofahrt bereits seit einer Stunde und 40 Minuten in einem Spielzimmer auf, das nicht sein eigenes ist. Dass der Kleine zwischendurch nach draußen will, findet Kommissar Internet ganz natürlich. Was im Institut geschieht, immer künstlicher.

Bis die Uhr 13 Mal schlägt. Kommissar Internet hätte nun um eine Mittagspause gebeten, die mindestens eine Stunde dauert. Wäre mit Mutter und Kind spazieren gegangen und hätte unterwegs ein Restaurant besucht. Die Gutachterin jedoch denkt gar nicht daran. Lässt nun die Mutter Fragebögen ausfüllen, beobachtet anschließend Vater und Sohn im Spielzimmer. Auch der Vater füllt Fragebögen aus. Erlöst wird die Familie um 14.40 Uhr. Sie darf das Institut verlassen.

Tolle Leistung von dem Kleinen, denkt Kommissar Internet, schlägt das Gutachten wieder zu und hält alle an  diesem Dezember-Tag gemachten Beobachtungen für völlig wertlos. Für Zeitverschwendung, die auch noch Geld kostet...

Gnadenlose Eltern

Kinder in Münster (V)

14. November 2010
Gnadenlose Eltern

Kommissar Internet blättert hin und wieder im Grundgesetz und weiß deshalb: Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Dieses Recht gilt, sobald jemand das Licht der Welt erblickt hat. Doch in Münster gibt es Eltern, die wissen das nicht, obwohl sie das wissen müssten.

Diese Eltern haben seit über einem Jahr ein Mädchen, seit einem halben Jahr einen Jungen. Die sind inzwischen getrennt worden. Die Geschwister dürfen sich nicht sehen. Die Eltern meinen: "Das würde die beiden überfordern." Deswegen sollen das Mädchen und der Junge so aufwachsen, als seien sie Einzelkinder. Der Junge allerdings erinnert sich noch an seine Schwester und ist deswegen manchmal traurig: "Baby weg."

Kommissar Internet würde das gern ändern. Deswegen ist er nach Münster gefahren. Doch die Eltern der beiden getrennt lebenden Kinder wollten ihn nicht sehen. Nicht mit ihm sprechen. Was sie tun, sei ihre Sache, meinen sie.

Die Kinder fragen sie nicht. Vielleicht hätte der Junge mit Kommissar Internet gern Fußball gespielt, vielleicht wäre das Mädchen begeistert gewesen, wenn ihr Bruder sich den Ball eher geschnappt hätte als Kommissar Internet. Wenn die Kleine Besuch bekommt, krabbelt sie jauchzend auf dem Boden herum. Doch zu oft Besuch, ist nicht gut für die Kleine, meinen die Eltern.

Solche Eltern sollte es in Münster nicht geben, werden nun viele sagen. Eltern sollten sich freuen, wenn ihre Kinder neue Eindrücke aufsaugen wie ein Schwamm.

Dieser Schwamm bleibt so trocken wie möglich, fürchtet Kommissar Internet. So lange diese Eltern diese Kinder haben. Denn bei diesen Eltern handelt es sich um das Jugendamt von Münster. Und das ist nicht erziehungsfähig.

Kinder in Münster (VI)

20. November 2010
Stellungnahme gegenüber dem Verwaltungsgericht Münster

Wegen unseres Befangenheitsantrages hat uns heute das Oberlandesgericht Hamm eine Abladung für den 23. November 2010 zukommen lassen. Der Beschluss des Familiengerichtes Münster bleibt also weiterhin nicht rechtskräftig.

In der Stellungnahme des Jugendamtes Münster an das Verwaltungsgericht Münster heißt es am 8. November 2010: „Die Leistung Bereitschaftspflegestelle N. ist auf Antrag des Personensorgerechtspflegers ergangen, da v. inzwischen die elterliche Sorge für ihre Kinder verloren hat.“

Das ist nicht zutreffend, da Rechtsgültigkeit nicht vorliegt. Weiter heißt es in der Stellungnahme des Jugendamtes: „Erst wenn die Klägerin konkretisieren kann, was sie vom Jugendhilfeträger weiter begehrt, kann in der Sache Stellung genommen werden.“

Diese Passage ist besonders interessant, da vor Einschaltung von Heinz-Peter Tjaden als Rechtsbeistand von v. der Klägerin Anfang Oktober 2010 vom Jugendamt Münster telefonisch mitgeteilt worden ist, sie dürfe ihre Tochter N. nicht sehen, weil eine Pflegefamilie für N. gefunden worden sei.

Darauf hat Heinz-Peter Tjaden am 4. Oktober 2010 mit einem Eilantrag an das Familiengericht Münster reagiert. Dieser Eilantrag ist dem Jugendamt Münster bekannt. Das Jugendamt weiß also ganz genau, was die Klägerin begehrt.

Diesem Begehren ist am 21. Oktober 2010 auch teilweise entsprochen worden. V. durfte ihre Tochter am 9. November 2010 wiedersehen. Auf das Begehren, dass sich auch die Geschwister wiedersehen dürfen, wurde aber nicht reagiert. Eine Begründung dafür gab es bis heute seitens des Jugendamtes Münster nicht. Die Familiengerichtsverhandlung findet am 29. November 2010 statt.

Nun sollte sich das Jugendamt entscheiden, ob es sich weiter hinter vermeintlichen zukünftigen Gerichtsbeschlüssen verschanzen will oder eigenständig handeln kann. Bei einem Gespräch im Jugendamt Münster ist am 19. Oktober 2010 eine Zeugin anwesend gewesen. Die wurde anschließend nach Aussagen, die sie gegenüber Heinz-Peter Tjaden gemacht hat, von dem stellvertretenden Jugendamtsleiter M. angerufen. Er sagte demnach, man müsse schon große Illusionen haben, wenn man meine, dass v. das Sorgerecht für ihre Kinder wieder bekomme. Das Jugendamt von Münster nimmt also munter Gerichtsentscheidungen vorweg, gleichsam so, als liege die Entscheidungsbefugnis für Sorgerechtsentzug bei dieser Behörde. Hinter den Kulissen handelt das Jugendamt von Münster allzu häufig rechtswidrig.

Die Klägerin begehrt auch weiterhin Besuchskontakte mit ihren beiden Kindern, und zwar so oft wie möglich. Herr T. und das Oberlandesgericht Hamm bekamen am 17. November 2010 von Heinz-Peter Tjaden die folgende mail:

Jugendamt Münster

Sehr geehrter Herr T.,

ich bitte Sie eindringlich, dem Oberlandesgericht Hamm keine weiteren Lügen zu erzählen, die offenbar nur dazu dienen sollen, zwei Kindern das Recht auf ihre Eltern zu nehmen (§ 1684 BGB).

Die von Ihnen in dem Schreiben an das Oberlandesgericht Hamm behauptete Trennung von Kindesmutter und Kindesvater gibt es nicht, auch wenn Ihnen diese Trennung wohl in den Kram passen würde. Der Kindesvater hat heute wieder die Kindesmutter besucht. Bei solchen Besuchen hat der Kindesvater bereits Angst, er könne vom Jugendamt Münster beobachtet werden.

Der Kindesvater will zudem in der Verhandlung am 23. November 2010 erst zu dieser Beziehung öffentlich stehen, wenn sicher ist, dass die Kinder zur Kindesmutter zurückkehren dürfen. Er fürchtet nämlich, dass er bei einem entsprechenden Bekenntnis seinen Sohn, der bei ihm lebt, verlieren könnte. Seitens des Jugendamtes Münster sollen nach seinen Angaben schon solche Andeutungen gemacht werden.

Eine Kopie dieser mail bekommt ein Redakteur, der sich gestern bei mir gemeldet hat.

An diesem Tag hatte v. Besuchskontakt mit ihrem Sohn J., den sie aus dem Kindergarten abholte. Auch dieser Termin verlief harmonisch. Dass dies stets so ist, wurde v. am 19. Oktober 2010 bei dem Gespräch im Jugendamt Münster bestätigt. Als der Besuchskontakt beendet war, kam der Kindesvater M. wutentbrannt auf die Kindesmutter zu. Er war nämlich nach seinen Angaben wegen der mail von Heinz-Peter Tjaden von Herrn T. angerufen worden. Will dieser Jugendamtsmitarbeiter einen Keil in die Familie treiben?

Liegt das an einem Deal des Jugendamtes vom 23. Juni 2010? Seinerzeit stellte der Anwalt des Kindesvaters in Abstimmung mit dem Jugendamt von Münster einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht von M. für J. Damals gab es die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Stärkung der Rechte nichtehelicher Väter noch gar nicht. Arbeiten im Jugendamt von Münster auch Propheten? Die sogar noch der Meinung sind, dass ein nichteherlicher Vater auch hinter dem Rücken der Mutter einer Pflegefamilie für N. zustimmen darf?

Inzwischen hat sich die Behauptung des Jugendamtes von Münster, man habe eine Pflegefamilie für N. gefunden, als Seifenblase erwiesen. Die potenziellen Pflegeeltern sind sofort wieder abgesprungen, als sie erfuhren, dass die leibliche Mutter um ihre Kinder kämpft.

Wir hoffen, dass die Akte des Kreisjugendamtes des Landkreises Osnabrück nicht inzwischen verschwunden ist. Denn auch die vom Jugendamt von Münster behaupteten Hinweise werden sich bei Akteneinsicht als Seifenblase erweisen.

Als Beistand von v. muss ich feststellen, dass ich immer wieder mit widersprüchlichen Behauptungen des Jugendamtes von Münster konfrontiert werde. Die Jugendamtsmitarbeiterin R., die Herr T. an vielen Oktober-Tagen des Jahres 2010 vertreten hat, rechtfertigte die Kontaktsperre für v. nämlich nicht damit, dass man für N. eine Pflegefamilie gefunden habe, sondern mit Gerichtsbeschlüssen!

Dafür ein weiteres Beispiel: Dem Verwaltungsgericht Münster wird mitgeteilt, Frau v. solle ihre Vorstellungen konkretisieren, dann könne man seitens des Jugendamtes von Münster Stellung nehmen, an das Oberlandesgericht Hamm jedoch hat Herr T. am 12. November 2010 geschrieben: „Über unseren Auftrag an den SKF, die Suche nach Pflegeeltern zu intensivieren, wurde Frau v. Anfang September informiert. Dabei wurde sie darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Kontaktanbahnung der Pflegeeltern und der Integration von N. in eine Pflegefamlie ihr Besuchsrecht unterbrochen werden wird.“

Erst setzt man eine Mutter schachmatt – und dann plötzlich darf sie wieder mitspielen? Bei einem Schachspiel wäre das nicht möglich. Aber im Jugendamt von Münster, das jedem Gericht mitteilt, was gerade als guter Schachzug erscheint?

Besagtes Schreiben an das Oberlandesgericht Hamm hat auch das Familiengericht in Münster bekommen. Wir hoffen, dass auch dieses Schreiben nicht aus der Jugendamts-Akte verschwindet. Einen Einsatz der Polizei wegen Auseinandersetzungen der Eltern hat es auch nie gegeben.

Immerhin aber darf dieses Märchen in Anspruch nehmen, dass es schon einige Jahre auf dem Buckel hat.

Zur Strafanzeige: Die Vorgangsnummer lautet 2010102600010003. Heinz-Peter Tjaden hat diese Strafanzeige auf Basis des § 235 StGB erstattet. Ob die Staatsanwaltschaft gleicher Auffassung ist, sei dahingestellt. Die gedankliche Vorwegnahme von Entscheidungen soll dem Jugendamt von Münster vorbehalten bleiben. Sie dürfte nämlich strafbar sein, weil es sich um Kindesentzug mit List handelt.

Festzustellen bleibt: Die in der Bamberger Erklärung beklagte fehlende Fachaufsicht für Jugendämter erweist sich als berechtigte Mahnung.

Ob Marcel Lubicki als Vorsitzender des Petitionsausschusses des europäischen Parlamentes 2007 das Jugendamt von Münster gemeint hat, als er von „brutalen Methoden“ sprach, sei dahingestellt.

Per Fax als Anlage: das Protokoll des Jugendamtes Münster über Gespräch am 19. Oktober 2010

Die Entscheidung kann nur lauten: Beide Kinder kehren unverzüglich zur Mutter zurück. Die Eltern regeln den Umgang mit den gemeinsamen Kindern! Schließlich steht die Familie unter dem besonderen Schutz des Staates...

23. November 2010
Familiengericht Münster beeinflusst Wahl in Wilhelmshaven

Und zwar so

24. November 2010
Der Patenonkel schreibt

An das Familiengericht

Münster
Frau Richterin N.
Postfach 6165
48136 Münster

57 F 106/10 u. a.

An das Jugendamt
der Stadt Münster
Herrn T.
Idenbrockplatz
48159 Münster

Embajada de Costa Rica
Geschäftsträgerin Elena Meissner Montero
Dessauer Straße 28
10963 Berlin

§ 1684 BGB
Umgang des Kindes mit den Eltern

(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.

§ 1685 BGB

(1) Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient.

Prolog für diejenigen, die mich noch nicht kennen

Ich heiße Heinz-Peter Tjaden, geboren am 20. Februar 1949 in Wilhelmshaven, ich bin Redakteur und Schriftsteller und habe vier Geschwister. Drei Jahre lang habe ich einen meiner Neffen betreut, weil meine Schwester mit ihm Probleme hatte. Ich hatte diese Probleme nicht. Der Junge ist prächtig gediehen und inzwischen 15 Jahre alt. Seit 2008 habe ich mich für mehrere Eltern eingesetzt, deren Kinder in Obhut genommen worden sind. Sie kehrten alle zu ihren Eltern zurück und entwickelten sich ebenfalls prächtig.

Seit Anfang Oktober 2010 bin ich Beistand von v., Münster. Ihre Kinder J. und N. sollen am 19. Dezember 2010 getauft werden. Ich hoffe, dass die Gerichte und Behörden dieser Taufe nicht im Wege stehen werden, denn ich werde Patenonkel beider Kinder. Eine solche Patenschaft ist mit Rechten und Pflichten verbunden, die ich nur wahrnehmen kann, wenn ich den Kindern auch begegne. Rechte und Pflichten habe ich auch als Beistand von Frau v. und somit ihrer beiden Kinder.

Eilantrag 1

Ich bin ab 29. November 2010 in Münster und beantrage hiermit eine Begegnung mit J. und N. im Beisein der Mutter. Auch gegen eine Beteiligung des nichtehelichen Kindesvaters hätte ich nichts einzuwenden.

Frage an die Botschaft von Costa Rica

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wird das Recht der Eltern auf ihre Kinder, der Kinder auf ihre Eltern in § 1864 geregelt. Dieses Recht ist in dem Verfahren von Frau v. ohne ersichtlichen Grund ausgehebelt worden. Frau v. ist Staatsbürgerin von Costa Rica, ihre Kinder bekommen demnächst die Staatsbürgerschaft von Costa Rica. Darauf hat Botschafterin Elena Meissner Montero das Oberlandesgericht Hamm (Az II-13 UF 83/10) schriftlich hingewiesen.

Deutsche Gerichte entscheiden bei Beteiligung eines ausländischen Mitbürgers immer häufiger nach dem Recht, das in seinem Heimatland gilt. Wie lautet der § 1864 BGB entsprechende Paragraph in Costa Rica?

Auch das Recht von Kindern auf ihre Großeltern, das in § 1865 BGB geregelt ist, darf in dem Verfahren von Frau v. nicht ausgehebelt werden, denn die Mutter von Frau v.  kehrt nach Deutschland zurück. Wie lautet der § 1865 BGB entsprechende Paragraph in Costa Rica?

Außerdem haben Kinder das Recht auf den Umgang mit Menschen, die Verantwortung für sie tragen (ebenfalls § 1865 BGB). Ich trage bereits Verantwortung für J. und N., denn ich setze mich für ihre Rückkehr zur Mutter ein.

Eilantrag 2

Ich beantrage hiermit Begegnungen mit beiden Kindern, die so oft wie möglich stattfinden. Diese Begegnungen sollten von mir mit der Kindesmutter und/oder dem Kindesvater und/oder der Großmutter (sobald sie wieder in Deutschland ist) abgesprochen werden können. Auf eine fortwährende Einschaltung des Jugendamtes Münster sollte verzichtet werden. Denn ich möchte nicht - wie die Kindesmutter - erleben, dass diese Behörden Zusagen macht und dann wieder bricht.

Wie kann beispielsweise der Jugendamtsmitarbeiter T. gegenüber zwei Gerichten aktuell unterschiedliche Auffassungen vertreten? So schreibt er an das Verwaltungsgericht Münster, die Kindesmutter müsse ihre Wünsche nur konkretisieren, während er an das Oberlandesgericht Hamm schreibt, der Kindesmutter sei Anfang September 2010 mitgeteilt worden, sie dürfe ihre Tochter nicht mehr sehen, weil für N. eine Pflegefamilie gesucht werde. Worauf soll sich Frau v. denn da berufen?

Außerdem hat nach meiner Einschaltung als Beistand Frau v. ihre Tochter bereits einmal wiedergesehen, und zwar am 9. November 2010. Herr M. vom Jugendamt Münster versprach ihr: "Diese Besuchskontakte lasse ich nicht wieder abreißen." Und wo bleibt da das zweite Wiedersehen?

Seit Wochen bemühen wir uns um ein Wiedersehen der Geschwister. Darauf hat bis heute niemand reagiert. Ist in Münster der § 1865 BGB unbekannt - oder will sich noch jemand darauf berufen, dass J. (damals zwei Jahre alt) angeblich eine Gefahr für seine Schwester (seinerzeit gut drei Monate alt) ist? Ich  habe mich oft mit meinem Bruder (eineinhalb Jahre jünger als ich) gestritten. Wären wir in Münster deswegen getrennt worden?

Sehr geehrte Frau Botschafterin, ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir die in Costa Rica geltenden Paragraphen so schnell wie möglich zukommen lassen würden. Am 29. November 2010 finden vor dem Familiengericht Münster Verhandlungen statt. Danke!

Immer weniger Ansprechpartner

Kinder in Münster (VII)

28. November 2010
Zahl der Ansprechpartner sinkt

Die Tasche ist gefüllt mit Akten, um 13.44 Uhr fährt Kommissar Internet zum zweiten Mal wegen einer Mutter und wegen ihrer beiden Kinder nach Münster. Die Zahl der Ansprechpartner ist inzwischen erneut gesunken. Bei einem Jugendamtsgespräch durfte Kommissar Internet am 19. Oktober 2010 nicht dabei sein, gestern hat sich eine weitere Beteiligte Anrufe verbeten. Begründung: "Sie haben mich falsch zitiert."

Stimmt zwar nicht, aber wenn es der Wahrheitsfindung dient...Montag wird Kommissar Internet eine Richterin kennenlernen, die der Justiz dient. Wozu das gut ist, könnte dann geklärt werden. Wird es wohl aber nicht, denn die Richterin hat bereits angekündigt, dass sie keine Verhandlungen führt, wenn Kommissar Internet im Gerichtssaal erscheint.

Das scheint eine falsche Einstellung zu sein, die möglicherweise noch korrigiert wird. Wird Kommissar Internet am 29. November 2010 um 11 Uhr erleben. Für den Fall der Korrektur liegt der Richterin ein Antrag vor. Inhalt: Der Verlauf der Verhandlungen soll protokolliert werden. Grund: Ein Mitarbeiter des Jugendamtes von Münster neigt zu unterschiedlichen Darstellungen, was dieser Mitarbeiter dem Verwaltungsgericht von Münster schreibt, schreibt er anders an das Oberlandesgericht von Hamm.

Und das mit excel-Tabellen hat er noch nicht gelernt. Ein Download wäre einfach gewesen und hätte dazu führen können, dass dieser Jugendamtsmitarbeiter in einer tabellarischen Übersicht für das Verwaltungsgericht von Münster die Daten nicht so sehr durcheinander bringt, wie er sie durcheinander gebracht hat.

In die Tasche gepackt hat Kommissar Internet auch seine Sonntagszeitung. Die berichtet, dass Wikileaks heute Nacht erneut Datenmüll ausspucken will. Dieses Mal geht es um Gedanken, die sich Diplomaten über das Land machen, in dem sie Diplomaten sind. Entschuldigungsbriefe sind bereits unterwegs, damit beispielsweise Westerwelle nicht denkt, dass man über ihn denkt, was man über ihn gedacht hat.

Die NordWestBahn ist aufs Jugendamt gekommen

Kinder in Münster (VIII)

30. November 2010
Die NordWestBahn kommt auf das Jugendamt von Münster

"Soll ich Ihnen den Hund abnehmen?" schiebt Kommissar Internet sein Fahrrad zu dem dafür vorgesehenen Abteil der NordWestBahn. Was für eine aufmerksame Zeitgenossin! Hat doch glatt mitbekommen, dass Mike eher eingestiegen wäre als Kommissar Internet. Was zu Problemen mit der Hundeleine hätte führen können.

Das Fahrrad sichern, einen Platz finden ist in der Mittagszeit eines Sonntages in der NordWestBahn kinderleicht. Wie eine Station später für zwei Schwestern, die eine 11, die andere zehn Jahre alt. Und so fängt es in Zügen immer an: "Dürfen wir mal den Hund streicheln?" Dürfen sie. Die ältere Schwester behauptet: "Eigentlich hassen sich Geschwister. Wir aber nicht. Wir lieben uns."

Könnte auch für einen Bruder und eine Schwester aus Münster gelten. Doch ein Jugendamtsmitarbeiter ist strikt dagegen, dass sich die Geschwister sehen. Diesen Mitarbeiter wird Kommissar Internet am Montag in einem Familiengerichtssaal kennenlernen.

Doch die Begegnung fällt kurz aus. Kommissar Internet hat kaum seine Jacke aufgehängt, als er von der Richterin gefragt wird, ob er Kommissar Internet sei. Da er Kommissar Internet ist, soll er sofort den Gerichtssaal wieder verlassen. Für ein freundliches "Guten Morgen" und für ein "Wie war die Fahrt?" bleibt da keine Zeit. Nette Leute lernt man eher in Zügen als in diesem Gerichtssaal kennen.

Dort sitzt auch die Verfahrenspflegerin. Die soll sich eigentlich mit allen Beteiligten unterhalten. Macht sie aber nicht. Sie unterhält sich nur mit dem Vater der Kinder, hat darüber vier Tage vor den Verhandlungen ein Protokoll geschrieben. Deshalb wird sie von der Kindesmutter im Gerichtssaal gefragt, wann sich die Verfahrenspflegerin denn mit Kommissar Internet und mit ihr unterhält. "Heute nicht mehr", antwortet die Verfahrenspflegerin  und beweist damit ihre absolute Unabhängigkeit. Die völlig unabhängig ist vom Kindeswohl.

Auch an diesem Montag bleibt es dabei: Die Schwester, die bei einer Bereitschaftspflegemutter lebt, und der Bruder, der beim Kindesvater wohnt, dürfen sich nicht sehen. Kommissar Internet als Patenonkel der beiden Kinder darf die Kleinen ebenfalls nicht sehen.

Kommissar Internet radelt gegen 14.30 Uhr zum Hauptbahnhof von Münster. Schneeflocken tanzen vom Himmel, so manche Radlerin und so mancher Radler landet deswegen auf der Nase. Kommissar Internet nicht.

Die Rückfahrt nach Wilhelmshaven verläuft nicht so reibungslos und fröhlich wie die Fahrt nach Münster. Türen lassen sich nicht schließen, die Zugbegleiterin erfreut die Reisenden mit der Mitteilung: "In diesem Zug gibt es keine Fahrkartenautomaten. Die werden noch eingebaut."

Kommissar Internet denkt: Diese Waggons haben Mitarbeiter des Jugendamtes von Münster zusammengeschraubt. Und schon kommt der Zug mit einer Verspätung von einer halben Stunde in Wilhelmshaven an.

Taufe soll verhindert werden

Kinder in Münster (IX)






1. Dezember 2010
Deal in Gefahr - Gegner madig machen/Taufe am 19. 12. verhindern

Es könnte alles so einfach sein - ist es für das Jugendamt von Münster aber nicht: Der nicht eheliche Vater zweier Kinder hat am 23. Juni 2010 das alleinige Sorgerecht für seinen Sohn beantragt, im Gegenzug erklärte er sich damit einverstanden, dass seine Tochter in eine Pflegefamilie kommt. Doch die Mutter wehrte sich, bis heute gibt es keinen rechtskräftigen Beschluss.

Für die aktuellen juristischen Auseinandersetzungen hat das Familiengericht von Münster eine Verfahrenspflegerin eingesetzt, die sich nun eigentlich mit allen Beteiligten unterhalten sollte. Macht sie aber nicht. Dem Kindesvater legt sie in einem schriftlichen Bericht an das Familiengericht von Münster die Worte in den Mund, Kommissar Internet sei ihm suspekt.

Da ist es nur folgerichtig, was diese Verfahrenspflegerin ebenfalls schriftlich dem Oberlandesgericht von Hamm mitgeteilt hat. In einem Eilantrag forderte sie am 29. November 2010, dass der Kindesmutter das "Recht der Religionsausübung für die Kinder...zu entziehen" sei. Damit legte sie eine Bruchlandung hin. Das Oberlandesgericht Hamm erkannte keine Eilbedürftigkeit dieses Antrages.

Kommissar Internet ist aber immer noch an der Begründung dieses Antrages interessiert. Die beginnt so: "Dem seelischen und geistigen Wohl der Kinder droht Gefahr. Die Kindesmutter beabsichtigt, die Kinder am 19. 12. 2010 taufen zu lassen..." Das soll in einer katholischen Kirche geschehen. Und die stellt eine seelische und geistige Gefahr für Kinder dar?

So weit geht die Verfahrenspflegerin natürlich nicht, aber sie geht auch so schon weit genug, denn diesen Satz vollendet sie mit der Anmerkung, dass Kommissar Internet als "Taufpate auftreten" solle. Den habe die Kindesmutter "mutmaßlich über das Internet kennengelernt".

Kennt man doch: Böse Onkels machen sich im Netz an Kinder heran? Ob die Verfahrenspflegerin das so gemeint hat? Weiter im Text. Die zweite Seite wird mit weiteren Behauptungen gefüllt.

Behauptung 1: "Das Vorhaben der Kindesmutter ist kindeswohlschädigend." Weil Kommissar Internet einen Hund hat und evangelisch getauft ist? Keinesfalls. Die Verfahrenspflegerin schreibt, dass Kommissar Internet "den Kindern vollkommen fremd ist". Kunststück. Das Jugendamt von Münster und das Familiengericht von Münster haben bis heute verhindert, dass es zu einer Begegnung kommt. Auf entsprechende Anträge haben sie bislang einfach nicht reagiert.

Die Verfahrenspflegerin hat aber noch mehr auf Lager. Dies zum Beispiel: Kommissar Internet wolle lediglich aus "verfahrenstaktischen Gründen" Patenonkel der beiden Kinder werden. An das Wohl der Kinder denke er dabei gar nicht. Das also unterscheidet Kommissar Internet vom Jugendamt von Münster?

Starker Tobak ist auch dieser Satz: "Die Kinder sind aufgrund des familiären Geschehens in der Vergangenheit bereits schwer geschädigt." Deswegen hat sie dem Familiengericht von Münster am gleichen Tag in dem oben erwähnten Schriftstück von der prächtigen Entwicklung des Jungen vorgeschwärmt und eine Heimleiterin hat aus diesem Grunde dem Mädchen Gutes ins Zeugnis geschrieben? Und zwar ebenfalls vor wenigen Tagen?

Klare Kante sieht anders aus. Und was geschieht, wenn Kommissar Internet diese Verfahrenspflegerin dazu auffordert, ihre Behauptungen zu untermauern? Nichts! Jedenfalls bis heute. Obwohl Kommissar Internet bei einem Verfahren, das am 10. Dezember 2010 vor dem Familiengericht in Münster stattfindet, Verfahrensbeteiligter ist!

Zudem verschweigt diese Verfahrenspflegerin, dass es zwei weitere Taufpaten gibt. Versehentlich? Bleibt noch dies: In dem Eilantrag steht, dass dem Jugendamt von Münster das "Recht auf Religionsausübung" übertragen werden solle. Um Gottes Willen!

Der liebe Gott, an den alle Weltreligionen glauben, wird doch wohl nicht damit einverstanden sein, dass auch die Geschwister vom Jugendamt von Münster getrennt worden sind.

Dem Oberlandesgericht von Hamm sei Dank: Mit ihrem Ansinnen ist die Verfahrenspflegerin erst einmal gescheitert.

UJAMA in Münster
Ein Anwalt aus Münster

16. Dezember 2010
Kann man so ein unfähiges Jugendamt rauskegeln?

Schreiben an Verwaltungsgericht von Münster

Das Jugendamt von Münster ist per Familiengerichts-Beschlüssen vom 24. September 2009 und vom 18. März 2010 (Az. 57 F 201/09) zum Ergänzungspfleger bestimmt worden. Eigentlich sind Einzelpersonen als Ergänzungspfleger zu bevorzugen (§ 1915 Abs. 1 in Verbindung mit § 1779 BGB). Entsprechende Vorschläge der Kindesmutter sind stets ignoriert worden.

Den §§ 16 bis 18 SGB VIII zufolge ist das Jugendamt dazu verpflichtet, eine Familie zu unterstützen und ihr zu helfen. Das ist nach dem Familiengerichts-Beschluss nicht geschehen. Damit hat das Jugendamt der Stadt Münster nicht nur die § 16 bis 18 SGB VIII missachtet, sondern auch die §§ 1684 und 1685 BGB. Aus der Tabelle, die Herr T. als Mitarbeiter des Jugendamtes von Münster dem Verwaltungsgericht vorgelegt hat, geht auch keine einzige Maßnahme hervor, die auf das gemeinsame Wohl der beiden Kinder und der beiden Eltern gerichtet ist.

Konsequent verfolgt das Jugendamt von Münster diese Ziele: Der Kindesvater bekommt das alleinige Sorgerecht für J., N. wird der derzeitigen Bereitschaftspflegemutter wieder weggenommen und in eine Pflegefamilie gegeben. Das würde zu einer dauerhaften Trennung der Geschwister führen, die keinesfalls dem Wohl beider Kinder dienlich sein kann. Verfolgt werden diese Ziele ohne rechtskräftigen Gerichtsbeschluss.

Jede Maßnahme, die dem entgegenwirkt, wird vom Jugendamt von Münster torpediert. So hat am 10. Dezember 2010 ein Verfahren vor dem Familiengericht in Münster stattgefunden, in der es um meine Umgangsrechte als Patenonkel mit beiden Kindern gegangen ist (Az. 57 F 198/10). Die beiden Kinder sollten am 19. Dezember 2010 in der Spanischen Katholischen Mission von Pfarrer A. getauft werden. Für die beiden Kinder hätte es nicht nur mich als Patenonkel, sondern auch zwei Patentanten gegeben, die nicht nur in der Gemeinde aktiv sind...(eine Patentante ist selbst Mutter, die andere Patentante arbeitet als pädagogische Hilfe)

Und was macht der zuständige Jugendamts-Mitarbeiter T.? Er lässt sich entschuldigen und schickt eine völlig uninformierte Mitarbeiterin zu dieser Verhandlung. Die bringt eine schriftliche Stellungnahme des Jugendamtes von Münster mit, von der nicht einmal eine ausreichende Zahl von Kopien für die Verfahrensbeteiligten gemacht worden ist. Mündlich erklärt diese Mitarbeiterin: "Wir haben nichts gegen die Taufe." Mein Antrag auf Umgangskontakte vor der Taufe werde jedoch abgelehnt.

Die schriftliche Begründung für diese Ablehnung kennen bislang weder die Kindesmutter noch ich. Wieder tut das Jugendamt von Münster nichts für die Familie, die unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes steht. Dieses Jugendamt versagt nicht nur als Ergänzungspfleger, sondern auch als Behörde, die im Sinne der §§ 16 bis 18 SGB VIII längst hätte aktiv werden müssen.

Das Jugendamt von Münster müsste also dringend von Einzelpersonen als Ergänzungspfleger ersetzt werden, falls das Oberlandesgericht Hamm in einem anhängigen schriftlichen Verfahren Az. II-13 UF 83/10 gegen die Kindesmutter entscheiden sollte, zumal in diesem Verfahren nichts getan worden ist, um alle infrage kommenden Personen aus dem Familienkreis als Hilfe einzubeziehen. Alle Elternrechte sind missachtet worden (§ 1776 BGB), die erst in § 1791 b BGB ihre Grenzen finden.

Personen, die sich nach § 1685 BGB als Hilfe zur Verfügung stellen wollen, werden daran gehindert oder ignoriert. Diese Erfahrung machte auch schon die Großmutter der beiden Kinder, die extra von Costa Rica nach Deutschland kam. Die Besuchskontakte der Kindesmutter mit N. sind wieder eingefroren worden, obwohl der Jugendamtsmitarbeiter T. dem Verwaltungsgericht von Münster etwas anderes schriftlich versichert hat. Auch das ist ein Beweis dafür, dass es sich beim Jugendamt von Münster um einen völlig ungeeigneten Ergänzungspfleger handelt.

Zum Schluss sei noch der Hinweis gestattet, dass die Kindesmutter gestern gegen den Kindesvater M. Strafanzeige wegen "leichter Körperverletzung" gestellt hat, weil sie am Mittwoch bei einem Besuch festgestellt hat, dass der Kindesvater auch dann in der Wohnung kifft, wenn die Tür zum Kinderzimmer offen steht.

Es wird um richterlichen Hinweis gebeten, falls noch notwendige Angaben zu möglichen Verfahrens- und Rechtsfehlern fehlen sollten.