27. Januar 2011
Er löffelt dreimal am Tag: Weisheit
Im Jugendamt von Münster löffeln sie dreimal am Tag. Zumindest ein Mitarbeiter am Idenbrockplatz. Weisheit. Dann empfängt er Gäste.
Zum Beispiel: Einen Mann aus Münster, der sogleich auf Internetveröffentlichungen hingewiesen wird, in denen über dieses Jugendamt berichtet wird. Die müsse dieser Mann unbedingt einmal lesen. Wenige Stunden nach diesem Besuch ruft dieser Mann Kommissar Internet an, erzählt, wozu er aufgefordert worden ist, sagt: "Ich habe geschwiegen. Ich konnte diesem Mitarbeiter schließlich nicht sagen, dass ich Ihre Berichte nicht nur bereits kenne, sondern auch noch unterstütze."
Auch noch: Eine Mutter, die dieser Mitarbeiter mit Fehlinformationen versorgt. Die Begründung dafür liefert er einen Tag später nach: "Ich habe die Post der vergangenen acht Tage noch nicht gelesen."
Nicht nur dieser Jugendamtsmitarbeiter, sondern auch Familienrichter haben offenbar zudem viele Urteile noch nicht gelesen. Dies wahrscheinlich auch nicht:
In Gerichtsverfahren nach § 1666 BGB muss sich niemand begutachten lassen.
Verweigert jemand die Mitwirkung an der Begutachtung, kann dieses Verhalten nicht nach den Grundsätzen der Beweisvereitelung gewürdigt werden (Normen: § 26 FamFG, Art 6 GG, § 15 FGG, § 286 ZPO, § 27 FamFG, § 12 FGG, § 141 ZPO, § 50e FGG, § 33 FGG, § 278 FamFG, § 68 FGG, § 33 FamFG, § 1666 BGB, Fundstelle: jurisPR-FamR 16/2010 Anm. 4, Herausgeberin: Andrea Volpp, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, Dr. Peter Friederici, Vorsitzender RiOLG a.D., Franz Linnartz, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht, im Anschluss an BVerfG, 02.04.2009 - 1 BvR 683/09 - FamRZ 2009, 944 f. und BVerfG, 20.05.2003 - 1 BvR 2222/01 - FamRZ 2004, 523 f.).
So genannte "Experten", die mit Gutachten ihr Geld verdienen, werden verständlicherweise solche Entscheidungen überlesen. Die wollen sich schließlich weiterhin drei bis vier Stunden Familien mit Kindern anschauen, ein paar Telefonate führen, diesen oder jenen Test machen und dann Empfehlungen geben, die sich nicht allzu weit von den Vorgaben der Jugendämter und der Gerichte entfernen.
Klar: Kommt schon einmal vor, dass Gutachter zu gänzlich anderen Erkenntnissen gelangen als Behörden und Richter. Ist in Südniedersachsen vorgekommen. Allerdings kommt dieser Gutachter nicht mehr vor, wenn Gerichte Aufträge für Begutachtungen erteilen, die sie eigentlich gar nicht erteilen dürften.
In Familiensachen gilt eben immer noch viel zu oft der Sponti-Spruch: "Legal - illegal - scheißegal".
Steht ein Auto im Weg
1 Kommentar:
Wann endlich werden Jugendämter und sogenannte Mutter-Kind-Heime u.ä.Einrichtungen kontrolliert.???
In Deutschland wird alles reglementiert, kontrolliert und
TÜV geprüft, nur da wo es am wichtigsten wäre tut sich nichts......!!WARUM?
Soviel Leid könnte manchem Kind, aber auch jungen Mutter erspart bleiben.
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