Samstag, 24. Januar 2009

Kontaktsperre

8. Juli 2008
Am Ende einer unbewohnten Sackgasse

„Außerdem müsste der genaue Todeszeitpunkt festgestellt werden“, schreibt der Anwalt von Johann Lambert Beckers abschließend in seinem Wiederaufnahmeantrag, denn: „Wenn der jugendliche Heiminsasse den toten Raymund Beckers bereits gegen Mitternacht aufgefunden haben will, ist es nicht erklärlich, dass dann der Todeszeitpunkt im Sterbebuch der Stadt Wegberg erst zwischen 0.15 und 5 Uhr bescheinigt wurde. Warum wurden dann die Ermittlungsbehörden nicht schon um Mitternacht benachrichtigt?“

Obwohl es offenbar Klärungsbedarf gibt, will das Düsseldorfer Oberlandesgericht den Fall nicht wieder aufrollen. Mit Beschluss vom 13. Mai 2008 (Az. III-2Ws 148-150/08 502 UJs 646/07) wird der Wiederaufnahmeantrag abgelehnt. Der Antrag genüge den gesetzlichen Vorschriften nicht, entscheiden die Richter: „Insbesondere muss sich aus einer kurzen Schilderung des Sachverhalts ergeben, dass ein Beschuldigter eine strafbare Handlung begangen hat.“ Daran mangele es: „Nach dem Vortrag des Antragstellers gibt es keinen Umstand, der auf eine vorsätzliche oder fahrlässige Tötung hindeuten könnte. Die Ausführungen in der Antragsschrift erschöpfen sich in Vermutungen und - teilweise sich ausschließenden - hypothetischen Geschehensabläufen, für die es keine tatsächliche Grundlage gibt. Konkrete Anhaltspunkte für die Aufnahme von Ermittlungen wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Tötung werden nicht dargelegt.“

Ehepaar bekommt Akteneinsicht

Damit endet die Geschichte von Raymund Beckers, der am 3. September 1995 vor dem Jugenddorf Sankt Josef in Dalheim Selbstmord begangen haben soll? Im Gegenteil: Sie scheint erst zu beginnen. Johann Lambert Beckers und seine Frau Andrea bekommen am 26. Juni 2008 bei der Mönchengladbacher Staatsanwaltschaft Akteneinsicht.

So erfährt das Ehepaar, dass der Tote vor dem Eingang des Jugenddorfes am zweiten Baum links gegen 4.30 Uhr im Scheinwerferlicht eines Autos aufgetaucht sein soll. Johann Lambert und Andrea Beckers fahren nach Dalheim, machen zwei Fotos, zwei Jugendliche rollen auf Inlinern heran und fragen: „Was macht Ihr hier?“ Dann erkennen die beiden Jugendlichen Johann Lambert Beckers, weil sie schon auf seinen Internet-Seiten www.exheim.de gewesen sind. Zu weiteren Kontakten mit Heimkindern kommt es nicht. So steht es in einer Eidesstattlichen Versicherung von Andrea Beckers.

Jugenddorfleiter erlässt Kontaktsperre

Damit reagiert die Ehefrau von Johann Lambert Beckers auf einen Brief, den der Leiter des Jugenddorfes Sankt Josef am 1. Juli 2008 abgeschickt hat. In diesem Schreiben macht er dem Bruder von Raymund Beckers schwere Vorwürfe, die von der Gefährdung von Heimkindern wegen eines zu rasanten Fahrstils bis hin zum unberechtigten Betreten des Jugenddorfes reichen. Zum Schluss schreibt er: „Wir haben auch unsere Kinder aufgefordert, sich von Ihnen und allen fremden Personen fern zu halten.“

Einen Satz aus dem Schreiben des Jugenddorfleiters muss man mehrmals lesen, er lautet: „Das Kinderdorf liegt abgelegen am Dorfrand, neben einem Friedhof, am Ende einer sonst unbewohnten Sackgasse.“ Dort hat die Erzieherin S. am 3. September 1995 nach Mitternacht einen offenbar Betrunkenen in die Dunkelheit entlassen?

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