Samstag, 24. Januar 2009

Neuer Todeszeitpunkt

31. August 2008
Woher hat Gericht diesen Todeszeitpunkt?

„Gegen Mitternacht fand man den Bruder tot an einem Baum hängend auf.“ So steht es in einem Urteil, das am 8. August 2008 mit dem Aktenzeichen 1 O 177/08 vom Mönchengladbacher Landgericht gesprochen worden ist und schon gibt es eine neue Merkwürdigkeit im Todesfall Raymund Beckers, der am 3. September 1995 vor dem Kinderdorf Sankt Josef in Wegberg Selbstmord begangen haben soll.

Der Bruder des Toten will sich mit dieser Erklärung nicht abfinden, er stellt immer neue Fragen, geht allerdings manchmal auch ziemlich ruppig mit dem heutigen Heimleiter um, der deswegen Klage erhoben hat und den Prozess gewann. Bestimmte Dinge darf der Bruder von Raymund Beckers nicht mehr behaupten.

Doch: Woher hat das Möchengladbacher Landgericht diesen Todeszeitpunkt? Im Widerspruch dazu stehen die Aussage eines Taxifahrers, der zu Protokoll gegeben hat, dass er dem 37-Jährigen kurz vor Mitternacht vor dem Kinderdorf aus dem Auto helfen musste, weil Raymund Beckers zu tief ins Glas geschaut hatte, die Aussage einer Erzieherin, die angab, der angebliche Selbstmörder habe um 0.15 Uhr Einlass begehrt, geöffnet worden sei ihm von einem 17-jährigen Heimkind, im Aufenthaltsraum hätten mehrere Heimkinder gesessen, doch sie habe Raymund Beckers wegen der späten Stunde wieder weggeschickt, die Berichte von zwei Polizeibeamten, der Totenschein, in dem die Todeszeit mit 5 Uhr angegeben wurde, und die Aussage des Heiminsassen René K., der zu Protokoll gab, er sei mit dem Auto gegen 4.30 Uhr zum Kinderdorf gebracht worden und habe im Scheinwerferlicht einen Mann gesehen, der an einem Baum hing.

Von 1959 bis 1972 hat Raymund Beckers in diesem Kinderdorf gelebt, warum er an diesem September-Wochenende des Jahres 1995 seinem ehemaligen Heim einen Besuch abstatten wollte, ist ebenso rätselhaft wie jetzt der Todeszeitpunkt im Urteil des Mönchengladbacher Landgerichtes.

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