24. Januar 2009
Keine Antworten vom Oberlandesgericht
„Die Beerdigung der Leiche des Raymund Beckers, 25. 12. 1957, in Wuppertal, wird genehmigt. Die etwaige Feuerbestattung wird für unbedenklich erachtet.“ Steht im Beerdigungsschein des Arztes. Und: Erforderlich sei aber noch eine Obduktion. Darauf wird verzichtet.
Endgültig zu den Akten gelegt wird der angebliche Selbstmord des 37-Jährigen vor dem Kinderdorf Sankt Josef in Dalheim am 25. August 2008. Begründung: Für das Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) ergeben sich aus dem Wiederaufnahmeersuchen des Bruders keine neuen Verdachtsmomente für eine Gewalttat am 3. September 1995. Allerdings: Wann Raymund Beckers gestorben ist, gehört zu den immer noch ungeklärten Fragen. Elf Jahre später verlegt der Heimleiter vor laufender WDR-Kamera den Todeszeitpunkt in die Mitternachtsstunden. Dem widersprechen alle Zeugenaussagen, die Polizeiprotokolle und der Arztbericht.
Fast fünf Monate sind inzwischen vergangen, seit der von dem Wilhelmshavener Redakteur Heinz-Peter Tjaden erfundene Kommissar Internet deswegen bei der OLG-Pressestelle mit fünf Fragen öffentlich noch einmal nachgehakt hat. Antworten bekam er nicht.
Inhalt der Fragen: Mit 300 Mark in der Tasche hat Raymund Beckers am 2. September 1995 gegen 20.30 Uhr seine Wohnung in Wegberg verlassen. Als sein Tod festgestellt wurde, hatte er noch 50 Pfennig. Der Taxifahrer sagte später aus: „Wir sind gegen 23.15 Uhr angekommen.“ Er habe seinem Fahrgast aus dem Auto helfen müssen, so betrunken sei der gewesen.
Eine Stunde später klingelte Raymund Beckers an der Heimtür. Auch dafür gab es mehrere Zeugen. Ein Heimkind öffnete dem 37-Jährigen, in einem Aufenthaltsraum saßen mehrere Heimkinder, denen Raymund Beckers erzählte, er habe als Kind hier gelebt. Die Kleidung des Überraschungsgastes war ein wenig verschmutzt, stellte eine Erzieherin fest, die dazu kam. Sie roch auch eine Alkoholfahne - und schickte den Betrunkenen wieder weg. Danach vergingen um die vier Stunden, bis der Tote an einem Baum erhängt gefunden wurde. Haben Zeugen, die Polizei und der Arzt festgehalten - der Heimleiter aber nicht.
Auch diese Fragen von Kommissar Internet sind von der OLG-Pressestelle bis heute nicht beantwortet worden: „Eine Erzieherin schickte Raymund Beckers wieder weg, obwohl sie bemerkte, dass der Besucher betrunken war. Offenbar hat sie ihn nicht einmal gefragt, wie er wieder nach Hause kommt. Wie beurteilen Sie das Verhalten dieser Erzieherin?“
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