Mittwoch, 26. Dezember 2012

Analyse...

...eines sogenannten "Gutachtens"


Da beschäftige ich mich seit fünf Jahren mit Jugendämtern, Familiengerichten und Gutachtern, berate Eltern, helfe ihnen, so gut ich kann, obwohl ich mir gelegentlich auf nichts mehr einen Reim machen kann, weil sich sogar Scharlatane als Experten aufspielen dürfen – wenn man mir aber schon im Dezember 2007 verraten hätte, was ich jetzt weiß, hätte ich mich auch nie gewundert. Was ich jetzt weiß, ist: Bekommt man eine Richterstelle am Familiengericht von Münster, muss man nicht einmal lesen können. Man macht, was das Jugendamt sagt – und gut ist.

Ein Gutachten und ein Beschluss

Für die weitere Analyse wird Kommissar Internet ein anderes blog nutzen
23. Dezember 2012

Analyse des Gutachtens - Serie beginnt am 26. Dezember 2012
Hier lesen

Mittwoch, 14. November 2012

Ins Netz


Gehen so manche Gaukler

Das Netz ist geduldig. Deshalb kann der Chef der hannoverschen Staatsanwaltschaft auch ungestraft behaupten, dass er Anregungen gern entgegen nehme. Manfred Wendt hat auch schon an der Spitze dieser Behörde gestanden, als die Staatsanwaltschaft von Hannover ein Ermittlungsverfahren gegen mich erst verschleppte und dann völlig vergaß. Als der Spuk zu Ende war, meldete sich bei mir ein angeblicher Rechtspfleger, der angeblich Wendt hieß. Er versprach mir eine Entschädigung. Mein Verdacht, dass es sich bei dem Anrufer gar nicht um einen Rechtspfleger, sondern um den Chef persönlich gehandelt hat, ist bis heute nicht ausgeräumt.

Das Netz ist geduldig

Mittwoch, 7. November 2012

Mütter in Münster (XII)

Der Sankt-Sebastian-Kindergarten. Foto: Heinz-Peter Tjaden


















Ein Kindergarten als geheime Verschlusssache

6. November 2012. Der Verkehr staut sich auf der anderen Autobahnseite in Richtung Osnabrück, nur noch wenige Minuten, dann sind die Mutter der dreijährigen N. und des fünfjährigen J., die seit dem 29. September 2012 in Wilhelmshaven wohnt, und Kommissar Internet in Münster. Hinten lauert Jagdterrier Mike Tjaden. Es ist kurz vor 10, also noch eine gute Stunde bis zum Beginn der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht. Der Himmel ist strahlend blau, die Sonne scheint. Ein herrlicher November-Tag, an dem es in der Piusallee sogar einen freien Parkplatz gibt. Manche Autos sind so dusselig abgestellt worden, dass Parkraum vergeudet wird, und ein Lkw-Fahrer weiß offenbar mehrere Minuten lang nicht, ob er nun in die Piusallee abbiegen will oder nicht. Schließlich fährt er rückwärts vor das Verwaltungsgericht - aber wenigstens blockiert er den Verkehr nicht mehr. Der Parkplatz ist immer noch frei. Glück gehabt.

Die Mutter sucht ihre Unterlagen zusammen, Kommissar Internet macht einen kurzen Spaziergang mit seinem  Jagdterrier Mike Tjaden, der verschwindet auf einem alten Friedhof in einem Hasenbau. Scheint ein ganz normaler Tag zu werden - mit ein bisschen Gerichtsverhandlung. Doch in Münster ist wieder einmal alles ein bisschen anders. Die Richterin ist krank geworden, die Verhandlung fällt aus. Die Mutter will wenigstens ihr Fahrgeld wieder haben, füllt bei einem Rechtspfleger einen Antrag aus.

Vor dem Verwaltungsgericht wartet auch ein Honorarkonsul von Costa Rica. Wir gehen noch einmal ins Gebäude, erkundigen uns, ob das Gericht nicht eine Ersatzrichterin herbeirufen kann. Ist nicht möglich. Da erscheint der Jugendamtsmitarbeiter T., geht an der Gruppe vorbei und durch die Sicherheitsschleuse. Die Alarmglocken schrillen. Auch T. ist nicht darüber informiert worden, dass die Richterin krank ist.

Dann stehen wir wieder vor dem Verwaltungsgerichtsgebäude, T. bietet dem Honorarkonsul von Costa Rica ein Gespräch an, die Mutter fragt, warum die Botschaft eine vor Wochen angeforderte Stellungnahme immer noch nicht bekommen hat. Das weiß T. offenbar ebenso wenig, wie er sich auch nicht erklären kann, warum er heute eigentlich vor Gericht hätte erscheinen sollen. Der Honorarkonsul lehnt das Gesprächsangebot ab, weil er dieses Angebot ohne Einwilligung der Mutter auch gar nicht hätte annehmen dürfen. Er sei nur als Beobachter gekommen, sagt er.

Nach dem geplatzten Gerichtstermin fährt Kommissar Internet mit der Mutter zum Sankt-Sebastian-Kindergarten. Vielleicht darf sie ihren Jungen nach bereits zwei geplatzten Besuchsterminen sehen? Die Eingangstür steht offen. Kommissar Internet sieht sich Fotos an, die im Eingangsbereich an einem Schwarzen Brett hängen. Schon huscht eine Gestalt heran, schließt die Zwischentür ab und verschwindet wieder. Sieht der Jagdterrier von Kommissar Internet wirklich so gefährlich aus? Die Mutter hält sich im Hintergrund.

Im Sankt-Sebastian-Kindergarten gibt es vier Gruppen. Betreut werden dort 95 Kinder. Für die hat der Kindergarten sechs Erzieherinnen. Auch sonst herrscht Mangel. Den bekämpft seit dem 4. Februar 2003 ein Förderverein, der um Spenden ab 10 Euro monatlich bittet. Diesem Verein wird Kommissar Internet beitreten. Dann hat dieser Kindergarten nicht nur Geld für einen Schlüssel, sondern für mehrere Vorhängeschlösser...

Mütter in Münster (XI)

Eine großzügige Spende von Kommissar Internet

7. November 2012
Mail an den Oberbürgermeister von Münster


Guten Tag Heinz-Peter Tjaden !

Vielen Dank für Ihre Nachricht: St. gegen Stadt Münster

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

ich bin gestern mit Frau St. nach Münster gefahren, weil um 11 Uhr eine Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht in Münster stattfinden sollte. Da jedoch die Richterin krank war, fiel der Termin aus. Erschienen war auch der Honorarkonsul von Costa Rica, Herr Münstermann.

Ihm habe ich soeben die folgende mail geschickt:

sehr geehrter herr münstermann,

nach dem gestrigen geplatzten termin st. gegen stadt münster möchte ich ihnen noch folgendes mitteilen: die dreijährige tochter von frau st. lebt seit dem 1. april 2011 in einer pflegefamilie. laut einer aktennotiz des verfahrensbeistandes g.-f. und des jugendamtsmitarbeiters t. aus 2011 ist die kleine in der pflegefamilie auf einem "guten weg" gewesen. t. ging damals davon aus, dass sich n. bis ende 2011 eingelebt haben wird. nun gibt es ein neues gutachten über das wohlbefinden des kindes. demnach hat n. ihre pflegefamilie von anfang an heftig abgelehnt und verabschiedete sich aus dem "hier und jetzt". sie verfiel in einen tranceähnlichen zustand. daraus schloss der gutachter, dass der mutter weiterhin der umgang mit ihrer tochter verboten werden muss. das familiengericht folgte dieser einschätzung. dass sich der verfahrensbeistand und t. getäuscht hatten, wurde in dem beschluss nicht einmal erwähnt...dass die behauptung, n. sei "auf einem guten weg" schon 2011 nicht stimmte, ließ das gericht ebenfalls unter den tisch fallen.

derzeit berät die bundesregierung über eine gesetzliche neuregelung. können sich nichteheliche eltern nicht auf ein gemeinsames sorgerecht einigen, soll auf antrag des kindesvaters nach aktenlage entschieden werden. dagegen gibt es massive proteste. was aber ist im fall st. geschehen? auf antrag des jugendamtes von münster hat der nichteheliche vater vor einem halben jahr das alleinige (!) sorgerecht für j. (5) bekommen. das ist völlig illegal.

am 2. oktober 2012 bin ich mit frau st. in münster gewesen. sie hatte besuchsrecht bei der caritas in münster. vor dem gebäude wurde die kindesmutter vom kindesvater tätlich angegriffen. ich eilte mit meinem hund an den tatort, als frau st. um hilfe schrie. herr k. von der caritas münster schilderte die vorgänge völlig anders als ich sie erlebt hatte! sofort stellte tillack beim familiengericht von münster auf basis des k.-berichtes den antrag, das besuchsrecht der mutter so lange auszusetzen, bis sie sich in fachärztliche behandlung begibt. zwei umgangstermine sind schon geplatzt. die entfremdung zwischen mutter und sohn soll wohl vorangetrieben werden. dass ich der augenzeuge war, ahnte t. damals noch nicht.

jede entwicklung wird gegen die mutter ausgelegt. die botschaft von costa rica hat die beiden kinder unter den schutz von costa rica gestellt. die trennung der kinder ist ein eben solcher skandal wie die familienfeindliche vorgehensweise von t...das meine nicht nur ich als beistand der mutter, das meinen auch alle, mit denen wir bisher in wilhelmshaven gesprochen haben!

Als Adresse haben Sie angegeben:
Heinz-Peter Tjaden
Krumme Straße 1
26384 Wilhelmshaven
Telefon: 04421809286
E-Mail: tjadenheinzpeter@aol.com

Freundliche Grüße,
Ihr Büro Oberbürgermeister




Montag, 5. November 2012

Mütter in Münster (XI)

Die seltsamen Stellungnahmen von Jugendamtsmitarbeiter T.

Leiden die Mitarbeiterin N. aus dem Sankt-Mauritz-Kinderheim und T. vom Jugendamt Münster-Kinderhaus unter weiteren Wahrnehmungsstörungen? Beide haben behauptet, die dreijährige N., die seit dem 1. April 2011 in einer Pflegefamilie lebt, sei auf einem guten Weg. Ein Gutachter jedoch berichtete in diesem Jahr Erschreckendes. 

Bei dem Jugendamtsmitarbeiter T. hat Kommissar Internet schon häufiger den Eindruck gehabt, dass er entweder unter massivem Zeitdruck Seltsames zu Papier bringt, sich auf Hörensagen beruft oder bewusst lügt. So schrieb er am 30. Juni 2011 an das Familiengericht von Münster: "Anlässlich der Hilfeplanung habe ich N. vor einigen Tagen in ihrer Pflegefamilie besucht. Die Pflegeeltern berichten vom Einleben von N. in ihre neue Umgebung. Die Trauer nach der Bereitschaftspflegemutter (Brigitte) ist noch sehr gegenwärtig und reduziert sich langsam. N. ist begierig ihre motorischen Fähigkeiten zu verbessern (Beispiel: Treppensteigen). Die Pflegefamilie ist durch ein wesentlich älteres Pflegekind in der Familie mit dem Prozess des Einlebens vertraut."

Warum nennt T. eigentlich nicht das Datum des Besuchs bei den Pflegeeltern? Warum erwähnt er nicht, wie lange er N. gesehen hat? Warum zitiert er nur die Pflegeeltern? Und seit wann hat ein Kind, das in Trance verfällt und sich aus dem Hier und Jetzt verabschiedet, Spaß am Treppensteigen? Ein Sozialpädagoge aus Wilhelmshaven las die jüngste Stellungnahme eines Gutachters und sagte am 1. Oktober 2012 sofort: "Das ist Lethargie" - und wurde blass.

Blass werden dagegen die Pflegeeltern, wenn sie im Internet stöbern und auf die Berichte von Kommissar Internet stoßen? Dazu schreibt T.: "Die diversen Internetveröffentlichungen beunruhigen die Pflegeeltern." Kommissar Internet beunruhigt dagegen, dass der Jugendamtsmitarbeiter T. am 30. Juni 2011 davon ausgegangen ist, dass sich N. bis Ende 2011 eingelebt haben wird, während nun ein Gutachter meint, das werde auch in diesem Jahr noch nicht gelingen. Wie lange soll das noch misslingen?

Mütter in Münster (X)


Sonntag, 4. November 2012

Mütter in Münster (X)

Der nächste Termin vor dem Verwaltungsgericht in Münster

Dienstag um 11 Uhr beginnt vor dem Verwaltungsgericht in Münster eine öffentliche Verhandlung, Klägerin ist eine Mutter aus Costa Rica, die um ihre beiden Kinder kämpft, die ihr vor über drei Jahren (das Mädchen N.) und vor über zweieinhalb Jahren (der Junge J.) weggenommen worden sind. Erscheinen sollen auch der bis zum Umzug der Mutter nach Wilhelmshaven zuständige Jugendamtsmitarbeiter T. und die vorher zuständige Jugendamtsmitarbeiterin P., die sich seit dem ersten Kindesentzug verleugnen lässt.

Bei der ersten Verwaltungsgerichts-Verhandlung, über die Kommissar Internet bei Readers Edition berichtete, kniff T. Oder er war wieder einmal im Urlaub, wie bereits im Oktober 2010, als sich Kommissar Internet in den Fall einarbeitete. Auch im Dezember 2010 erholte sich T. gerade - wahrscheinlich vom Urlaub im Oktober - und schickte deshalb eine Vertretung zu einem Termin vor dem Familiengericht in Münster. Die in sich hineinschmunzelte, wenn sich Kommissar Internet kritisch mit der Arbeit von T. beschäftigte. Denn einiges ging nicht in den Kopf von Kommissar Internet. Wie nur hatte sich beispielsweise T. in einem Schriftstück an eines der mit dem Fall beschäftigten Gerichte darüber beschweren können, dass sich die Mutter im Oktober 2010 nicht bei ihm gemeldet habe, obwohl er doch angeblich im Urlaub war?

Merkwürdig ist auch das Tun des Sankt-Mauritz-Kinderheimes. Dabei handelt es sich um eine katholische Einrichtung. In Deutschland gibt es bekanntermaßen eine strikte Trennung zwischen Staat und Kirche. Wenn also das Sankt-Mauritz-Kinderheim Pflegeeltern ausbildet, dann mag das gut sein für katholische Geistliche, die ihre Kinder irgendwo unterbringen müssen, damit sie nicht von der Kanzel fliegen, aber doch sicherlich nicht für ein Mädchen, das bis heute noch nicht einmal getauft wurde, weil der Verfahrensbeistand Martina G.-F. aus Lüdinghausen eine Taufe der beiden Kinder als Gefährdung des Kindeswohls einstufte und so dafür sorgte, dass der Termin platzte.

In dem Heim fanden zwar eine Zeitlang die Besuchskontakte der Mutter und der Großmutter mit Kind und Enkelin statt, aber warum wurde diese Einrichtung auch mit der Vermittlung von Pflegeeltern betraut? Das geschehe mit Erfolg, teilte Martina G.-F. am 7. Februar 2011 dem Oberlandesgericht von Hamm mit, während der Jugendamtsmitarbeiter T. versicherte, bis zu einem Gerichtsbeschluss werde nichts in dieser Richtung unternommen. Die Erfolgsgeschichte verbreitete damals N., eine Mitarbeiterin des Sankt-Mauritz-Kinderheimes. Diese Geschichte war offenbar eine freie Erfindung, stellte im Sommer 2012 ein vom Familiengericht Münster bestellter Gutachter fest. Dem Mädchen sei es von Anfang an in der Pflegefamilie so schlecht gegangen, dass sich die Kleine aus dem "Hier und Jetzt" verabschiedet habe. Der Mutter das Kind zurückzugeben - auf diese Idee kam niemand...

Mütter in Münster (IX)


Freitag, 2. November 2012

Mütter in Münster (IX)

Mail an Familiengericht von Münster und an Oberbürgermeister

Guten Tag Heinz-Peter Tjaden !

Vielen Dank für Ihre Nachricht: S. gegen Stadt Münster

heutige mail an familiengericht in münster

Sehr geehrte Frau Richterin St.,

als Beistand von Frau S. bin ich gerade mit der Sichtung von Dokumenten aus dieser Familiensache beschäftigt, weil die Kindesmutter einen Termin mit dem jetzt hoffentlich zuständigen Jugendamt vereinbaren will.

Dabei fiel mir ein Eil-Fax des Verfahrensbeistandes Martina G.-F. vom 7. Februar 2011 an das Oberlandesgericht Hamm in die Hände. Damals belogen dieser Verfahrensbeistand und Herr T. vom Jugendamt Münster-Kinderhaus das Oberlandesgericht von Hamm und das Verwaltungsgericht von Münster geradezu systematisch. Jedem Gericht wurde etwas anderes versichert.

Martina G.-F. schrieb in jenem Fax, dass es nach Auskunft von Frau N. aus dem Sankt-Mauritz-Kinderheim "nunmehr Pflegeeltern" für N. gebe. N. reagiere "positiv auf die Pflegeeltern".

Der Gutachter, den Sie, Frau St,, in Ihrem Beschluss vom 15. Juli 2012 zitieren, berichtet dagegen, dass N. ihre Pflegeeltern von Anfang an heftig abgelehnt habe. Verliert dieser Gutachter nun auch seine so genannte "Erziehungsfähigkeit", weil er "Tatsachen" anders sieht als Jugendamt und Verfahrensbeistand? Oder darf er fortan keine Gutachten mehr erstellen?

Im Februar 2011 war es zudem nach Auffassung von Frau G.-F. "dringend" erforderlich, für N. eine Pflegefamilie zu finden. In der die Kleine inzwischen nun nur noch selten in einen tranceartigen Zustand verfällt? Gestatten Sie mir die Anmerkung, dass ich Ihren Beschluss als Ausdruck blanken Zynismus´ werte. Ihre größte Leistung in diesem Fall hat Frau G.-F. sicherlich abgeliefert, als sie die geplante Taufe von J. und N. als "Kindeswohlgefährdung" einstufte.

Für einen Wilhelmshavener sind die Berichte, die uns aus Münster ereilen, Nachrichten aus einer Parallelwelt.

Inzwischen legt mir Dr. K. von der Caritas Münster in seinem Bericht vom 5. Oktober 2012 sogar eine Äußerung in den Mund, die zwar vorzüglich in seine Darstellung passt, aber gar nicht von mir stammt. Ich habe Hilferufe einer Frau aus der Josefstraße gehört, dass die Kindesmutter nach einem tätlichen Angriff des Kindesvaters um Hilfe rief, begriff ich erst, als ich auf den Tatort zulief. Dort stand Dr. K. hilflos herum. Sobald ich die Vorladung von der Wilhelmshavener Polizei habe, werde ich das so zu Protokoll geben, wie ich den Hergang bereits am 3. Oktober 2012 ins Netz gestellt habe...

Mit freundlichen Grüßen


Heinz-Peter Tjaden Krumme Straße 1 26384 Wilhelmshaven


Die "Westfälischen Nachrichten" haben am 8. Januar 2011 über mich behauptet, meine Familie halte mich offenbar für etwas verwirrt. Allerdings wurde kein Familienmitglied befragt, was auch gar nicht möglich war, weil wir damals nach einem Zusammenbruch meiner Mutter um ihr Leben fürchteten und gar keine Zeit für Gespräche mit Dritten hatten. Geht es noch perverser?

Als Adresse haben Sie angegeben:
Heinz-Peter Tjaden
Krumme Straße 1
26384 Wilhelmshaven
Telefon: 04421809286
E-Mail: tjadenheinzpeter@aol.com

Freundliche Grüße,
Ihr Büro Oberbürgermeister


Anmerkung (nicht an den Oberbürgermeister und an das Familiengericht Münster verschickt): Als ich im November 2010 wegen dieses Falles das erste Mal in Münster war, besuchten wir auch die Kirchengemeinde der Mutter. Die Mutter spielte einer Mitarbeiterin und mir ein Handy-Video vor, das sie im Sankt-Mauritz-Kinderheim gemacht hatte. Die damals gut ein Jahr alte N. krabbelte fröhlich herum und quietschte immer wieder vor Vergnügen: "Mami..."

Die Kleine kam am 1. April 2011 in eine Pflegefamilie und hat sich dort laut Gutachten "aus dem Hier und Jetzt" verabschiedet. Auf die Idee, dass der Kleinen Mutter und Bruder fehlen, kommt niemand?

Mütter in Münster (VIII): Schlafen nach Umzug gut

Wo ist die Kleine?

28. Oktober 2012. Inzwischen fragt sich Kommissar Internet, ob die kleine N., geboren im Juni 2009, bei Pflegeeltern in Lüdinghausen oder in Oerkenschwick lebt.

29. Oktober 2012

Guten Tag Heinz-Peter Tjaden !


Vielen Dank für Ihre Nachricht: S. gegen Stadt Münster

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
 Frau S. hat heute mit dem Jugendamtsmitarbeiter T. telefoniert, weil sie morgen laut Gerichtsbeschluss Umgang mit ihrem Sohn hätte. Angeblich kann das wieder einmal nicht organisiert werden. Deshalb wird sich Frau S. auf Anraten eines Gerichtsvollziehers aus Wilhelmshaven am Mittwoch beim Wilhelmshavener Amtsgericht eine Verfügung mit Zwangsgeld und Haftbefehl besorgen, die sogleich umgesetzt wird. Der Gerichtsvollzieher ist mir persönlich bekannt.  Außerdem hat Herr T. in besagtem Telefongespräch Frau S. mitgeteilt, dass er keine Anträge an das Familiengericht von Münster mehr stellen dürfe.


Als Adresse haben Sie angegeben:
Heinz-Peter Tjaden
Krumme Straße 1
26384 Wilhelmshaven
Telefon: 04421809286
E-Mail: tjadenheinzpeter@aol.com


Freundliche Grüße,
Ihr Büro Oberbürgermeister


Die Kleine ist in NRW

2. November 2012. Das Jugendamt von Münster-Kinderhaus hat nun dem Wilhelmshavener Jugendamt mitgeteilt, dass die dreijährige Tochter von S. bei Pflegeeltern in Nordrhein-Westfalen lebt.

Montag, 22. Oktober 2012

Mütter in Münster (VIII)

Schlafen nach Umzug gut

Die Mutter aus Münster, die am 29. September 2012 eine Wohnung in Wilhelmshaven gefunden hat, leidet nicht mehr unter Schlafstörungen. Denn das Jugendamt Münster-Kinderhaus ist so weit weg, dass diese Parallelwelt immer mehr verblasst. In Erinnerung bringt sich der nicht mehr zuständige Mitarbeiter allerdings immer noch mit Anträgen, die auf Wahrnehmungsstörungen beruhen.

Die hat er mit einem Caritas-Mitarbeiter gemein, der am 2. Oktober 2012 in zehn Sekunden so viel erledigt haben will, wie Kommissar Internet in fünf Minuten schafft, wenn er dafür sorgen soll, dass nichts schiefgeht. Nach einem tätlichen Angriff gegen die Mutter vor dem Caritas-Gebäude, den der Caritas-Mitarbeiter verpasste, weil er angeblich zehn Sekunden zu spät auf die Straße kam, fand der alles gut, was dem Täter einfiel.

Bei dem Täter handelte es sich um einen Mann, der mit dieser Mutter zwei gemeinsame Kinder hat. Als ein Wilhelmshavener Sozialpädagoge kürzlich las, wie es der dreijährigen Tochter geht, die seit dem 1. April 2011 bei Pflegeeltern lebt, die der Mutter unbekannt sind, zuckte er merklich zusammen. Dann sagte er: "Das heißt, dass die Kleine lethargisch ist." Dieser Einschätzung stimmte Kommissar Internet zu.

Dem nichtehelichen Vater schanzte das Jugendamt Münster-Kinderhaus inzwischen das alleinige Sorgerecht für den Jungen zu. Kommentar einer Familienrichterin aus Wilhelmshaven: "So was gibt es doch gar nicht." Stimmt - aber nur außerhalb von Münster.

Außerhalb von Münster wäre einem Caritas-Mitarbeiter sicher auch aufgefallen, was Kommissar Internet als Augenzeuge auffiel. Der Vater verließ den Tatort mit dem Rad, hinten saß der fünfjährige Junge in einem Kindersitz - ohne Helm auf dem Kopf...Der Mutter hätte man das wohl als Kindeswohlgefährdung ausgelegt.

Der Caritas-Mitarbeiter, der am 5. Oktober 2012 in seinem Bericht behauptete, er habe auf die Mutter immer wieder eingeredet, schwieg auch dazu. Im Beisein von Kommissar Internet war er still wie ein Grab gewesen. Da war nichts mit "immer wieder auf die Mutter einreden".

Der nicht mehr zuständige Jugendamtsmitarbeiter nahm am 9. Oktober 2012 den Caritas-Bericht als Steilvorlage für den nächsten Angriff gegen die Mutter. Er schrieb an das Familiengericht von Münster, er habe mit dem Vater gesprochen und merkte dazu an: "Er (der Vater) versuche (dem Jungen) zu erklären, dass seine Mutter in diesem Punkt krank nicht genau weiß, was sie tun kann."

Das allerdings weiß man im Jugendamt Münster-Kinderhaus immer ganz genau. Deshalb liegt dem Familiengericht von Münster jetzt ein Antrag vor, der da lautet: "Ich beantrage, im Wege der einstweiligen Anordnung, das Umgangsrecht zunächst für sechs Monate auszusetzen und der Mutter vor Wiederaufnahme von möglichen begleiteten Kontakten zur Auflage zu machen, entsprechende Auskünfte über eine begonnene fachärztliche Behandlung zu geben."

Kommissar Internet begrüßt diesen Antrag ausdrücklich und bringt hiermit zum Ausdruck, dass er eine fachärztliche Behandlung des Jugendamts- und des Caritas-Mitarbeiters für dringend erforderlich hält. So lange sollte auch das Umgangsrecht dieser Behörde und des Caritasverbandes ausgesetzt werden. Was allerdings sowieso geschehen wird.

Die Mutter hat bei der Wilhelmshavener Polizei Strafantrag gestellt, ins Revier gerufen wurde auch ein Mitarbeiter des Wilhelmshavener Jugendamtes. Demnächst wird Kommissar Internet als Augenzeuge vernommen. Für die Vernehmung müssen wohl nicht mehr als zehn Sekunden eingeplant werden, denn wenn ein Caritas-Mitarbeiter aus Münster in dieser Zeit all das schaffen kann, was er in seinem Bericht vom 5. Oktober 2012 behauptet, dann ist auch eine Vernehmung in zehn Sekunden möglich...

Der Zehn-Sekunden-Mann

Freitag, 12. Oktober 2012

Mütter in Münster (VII)

Der Zehn-Sekunden-Caritas-Mitarbeiter
 
12. Oktober 2012 - Dazu heißt es in dem Bericht der Caritas: “Die Abläufe in den folgenden 10 Sekunden konnte der Unterzeichner nicht beobachten, da er kurz das Sekretariat informierte…” In zehn Sekunden kann jemand in ein Sekretariat gehen, einer Mitarbeiterin eine Anweisung geben, das Sekretariat wieder verlassen und aus dem Gebäude gehen? Die schnellsten Läufer der Welt benötigen für 100 Meter knapp zehn Sekunden…

Als ich das Caritas-Gebäude erreichte, stand ein Caritas-Mitarbeiter hilflos neben der Treppe. Der hat diesen Bericht geschrieben – und behauptete, nicht nur der Vater, sondern auch er hätten den Jungen aus den Armen der Mutter befreit. Dabei habe der Fünfjährige um Hilfe geschrien. Wer in zehn Sekunden in ein Sekretariat gehen, eine Mitarbeiterin informieren und dann das Gebäude verlassen kann, schafft sicherlich auch dies…Möglicherweise hat er die Ankunftszeit von Vater, Mutter und Sohn vorverlegt, um für seinen Bericht ein paar Minuten herauszuschinden.

Schon die Ankunftszeit stimmt nicht

Jugendamtsmitarbeiter hält nichts von seinem Oberbürgermeister?

11. Oktober 2012. Andere Städte – andere Sitten? Wenn ich in Wilhelmshaven Ärger mit einer Behörde hätte, mich deswegen an Oberbürgermeister Andreas Wagner wenden würde, bekäme ich dann von dieser Behörde die Antwort: “Glauben Sie, dass der Oberbürgermeister sich darum kümmert? Wo sind wir denn?” In Münster…

Geschehen in Münster-Kinderhaus

Legal - illegal - scheißegal - Münster

5. Oktober 2012 - Nach zwei Jahren Beratung einer Mutter aus Münster, die vor einer Woche umgezogen ist, hat Kommissar Internet hin und wieder an seinem Verstand und an seiner Kenntnis der Gesetze gezweifelt, weil das Jugendamt Münster-Kinderhaus und das Familiengericht von Münster stets im Brustton der Gesetzesbrecher versichert haben, dass ihr Vorgehen durchaus in Ordnung sei.

Ist es aber nicht. Wird der Mutter und Kommissar Internet von Sozialpädagogen, Juristen und Richtern - nicht aus Münster - bestätigt. Denn ein alleiniges Sorgerecht für nichteheliche Väter gibt es nicht. Das Familiengericht von Münster hat am 22. März 2012 einen solchen Beschluss gefasst. Nicht zu fassen, meint man nun in der neuen Umgebung der Mutter.

Vor noch nicht allzu langer Zeit hat das Familiengericht von Münster dieser Mutter vorgeworfen, sie sehe die Realität anders als ihre Umgebung. Wenn damit die Umgebung des Gerichtes von Münster und des Jugendamtes Münster-Kinderhaus gemeint war, dann ist das gut so. Ob sich das Jugendamt aus ähnlichem Anlass für erziehungsunfähig erklärt, müsste Kommissar Internet noch ermitteln. Doch so viel Arbeit ist diese Behörde einfach nicht wert...

Siehe auch

Mutter vor Caritas-Gebäude im Würgegriff
 
3. Oktober 2012 - Ich laufe los, biege um die Ecke. Die Mutter ist von dem nichtehelichen Vater in den Würgegriff genommen worden. Der Junge steht dabei, ein Caritas-Mitarbeiter hilflos herum. Auf der Treppe erscheint eine Caritas-Mitarbeiterin. Da niemand mit meinem Erscheinen gerechnet hat, beruhigt sich die Szene. Der leibliche Vater schnappt sich das Kind, setzt es in den Kindersitz auf dem Gepäckträger und radelt davon. Der Junge weint, dreht sich nach seiner Mutter um. Der Caritas-Mitarbeiter und die Caritas-Mitarbeiterin verschwinden im Gebäude. Der Spuk ist vorbei. Ich bringe die Mutter, die unter Schock steht, zu meinem Auto.

Ein Augenzeugenbericht

Freitag, 5. Oktober 2012

Mütter in Münster (VI)

Nicht mehr in Münster

30. September 2012 - Den jüngsten Beschluss des Familiengerichtes von Münster in der Familiensache S. kann Kommissar Internet nur noch als Ausdruck blanken Zynismus´ werten. Der Beschluss stammt vom 18. Juli 2012. Die Mutter darf ihre inzwischen dreijährige Tochter weiterhin nicht sehen, erlassen worden ist ein Umgangsverbot bis zum 31. März 2013. Die Kleine lebt seit dem 1. April 2011 in einer Pflegefamilie, ist vor über drei Jahren von ihrem mittlerweile fünfjährigen Bruder getrennt worden, weil er für sie eine Gefahr dargestellt haben soll. Außerdem soll das Mädchen als Baby Probleme bei der Nahrungsaufnahme gehabt haben, was eine Familienhelferin von damals gegenüber Kommissar Internet in einem persönlichen Gespräch bestritten hat, das in einem Supermarkt von Münster bei einer zufälligen Begegnung geführt wurde. Auch ein ärztliches Attest steht in krassem Gegensatz zu dieser Behauptung. Dieses Attest wurde von einem Kinderarzt an dem Tag ausgestellt, an dem der Mutter das Mädchen im Gerichtssaal weggenommen wurde. Das war am 24. September 2009.

Erst kam die Kleine in eine Bereitschaftspflegefamilie, dann in eine Pflegefamilie, die der Mutter bis heute unbekannt ist. Vor dem Beschluss vom 18. Juli 2012 schaltete das Familiengericht einen Sachverständigen ein. Die Mutter ließ sich nicht noch einmal begutachten. Das war ihr gutes Recht, hat auch das Familiengericht von Münster festgestellt.

Ohne Beteiligung der Mutter stellte dieser Sachverständige laut Gerichtsbeschluss fest, dass die Dreijährige "zwar eine Bindung zu den Pflegeeltern aufgebaut" habe, das Mädchen "zeige jedoch noch keine Bindungssicherheit in ihrem Interaktionsverhalten. Hierbei führt der Sachverständige Distanzlosigkeit und eine schnelle Verunsicherung" (des Kindes) an. Zudem sei von einem Wegdriften (des Mädchens) berichtet worden, so als sei sie nicht im Hier und Jetzt. Die ersten Versuche der Kontaktanbahnung seien von heftiger Abwehr und Weinen begleitet gewesen."

Dann kam es doch noch zu einer Begegnung der Mutter mit dem Sachverständigen im Gerichtssaal. Das war dem Beschluss vom 18. Juli 2012 zufolge am 7. Mai 2012. Der Sachverständige stellte fest, dass die Mutter unfähig sei, "sachliche Argumente der Gegenseite zu ´hören´." Dazu fällt Kommissar Internet der Satz ein "Wer nicht hören will, muss fühlen".

Was hätte die Mutter denn sagen sollen? Dass es Probleme bei der Nahrungsaufnahme gab, obwohl Familienhelferin und Kinderarzt dafür keine Anzeichen gefunden haben? Dass sie es gut findet, wenn ihr Kind in einer Pflegefamilie offenbar so sehr leidet, dass sich das Mädchen aus dem "Hier und Jetzt" verabschiedet? Zynischer geht es doch gar nicht mehr.

Ein Kind leidet - und der Gutachter behauptet, dass sich das bis zum 31. März 2013 wohl legen wird. Täuscht er sich, wird das Umgangsverbot verlängert? Da empfiehlt Kommissar Internet Ritalin. Für die Richterin und den Gutachter.

Diese Mutter aus Münster hat sich nun eine Wohnung außerhalb von Münster gesucht - und wundert sich, wie freundlich die Menschen in ihrer neuen Wahlheimat sind - und wie schnell ein Jugendamt reagiert, wenn es um Tipps gebeten wird. Diese Behörde hält sich erst einmal heraus. Die Mutter spricht vorher mit ehrenamtlichen Helfern.

Und hättest du die Liebe nicht, könntest du auch nicht erkennen, dass einem Mädchen offenbar der Bruder fehlt...Und hättest du die Liebe nicht, dann kämest du auch nie auf die Idee, dass man einer Dreijährigen keine drei Familien in drei Jahren zumuten sollte...

Siehe auch

Wilhelmshaven als kinderfreundliche Stadt
 
5. Oktober 2012 - “Wir machen Wilhelmshaven zur kinderfreundlichsten Stadt von Deutschland.” Schreibt eine Mutter aus Schleswig-Holstein bei Facebook. Nach zwölf Jahren will sie ihren Jungen wiederhaben, der ihr im Säuglingsalter in einer Lüneburger Psychosekte weggenommen worden ist, die sich seit der Gründung im Jahre 1993 auf die Zerstörung von Familien spezialisierte. Diesen Vorwurf erhob ich bereits 2009, doch niemand glaubte mir. Der Leiter der Einrichtung verklagte mich mehrfach vor dem Landgericht in Hamburg, das erste Verfahren gewann er noch zu 75 Prozent, dann landete er dreimal auf der Nase. Erst als bei der Trägerin die Geschäftsführung wechselte, wurde meine Auffassung geteilt, der Leiter der Einrichtung wurde im Juli 2011 entlassen.

Mütter ziehen um

Donnerstag, 30. August 2012

Mütter in Münster (V)

Originelle "Tatort"-Folgen - tolle Krimi-Serie - schweigsamer Oberbürgermeister

In Münster werden originelle "Tatort"-Folgen gedreht, auch eine erfolgreiche Krimi-Serie kommt aus dieser Stadt und Preußen Münster hat soeben Werder Bremen aus dem Pokal geworfen - und dann gibt es dort noch das Jugendamt und das Familiengericht. Oberbürgermeister Markus Lewe hat Ende 2010 darauf hingewiesen, dass in seiner Stadt alles etwas länger dauere, dafür aber stets erfolgreich ende. Da ist die Tochter einer Mutter bereits seit über einem Jahr, der Junge seit mehr als einem halben Jahr weg gewesen, obwohl eine Gutachterin den jahrelangen Entzug beider Kinder gar nicht in Erwägung gezogen hatte.

Nun hat das Familiengericht von Münster einen zweiten Gutachter eingeschaltet (Az. 57 F 167/10), die Mutter verweigerte eine erneute Begutachtung. Darf sie, entschied das Gericht am 18. Juli 2012, denn niemand könne dazu gezwungen werden. Allerdings wird ihr die Weigerung negativ angekreidet.

Der zweite Gutachter heißt Mehmet T., kommt aus Densteinfurt und hat die Akten gelesen. Darin steht auch mein Name, denn ich bin Beistand der Mutter vor dem Oberlandesgericht in Hamm und vor dem Verwaltungsgericht in Münster gewesen. Seit Wochen verlange ich eine Auskunft darüber, was Mehmet T. über mich aus den Akten herausgelesen hat. Darauf reagiert niemand - auch Oberbürgermeister Markus Lewe nicht, der möglicherweise beweisen will, dass er genauso langsam ist wie seine Stadt.
 
Auch nach dem Beschluss vom 18. Juli 2012 drängen sich mir Fragen auf, die ich am 8. August 2012 an das Familiengericht und an die Psychotherapeutenkammer von Nordrhein-Westfalen gerichtet habe: "(Ich frage mich), ob Mehmet T. aus Densteinfurt überhaupt familienpsychologische Gutachten erstellen darf. Googel ich ihn, dann finde ich den Titel Dr. phil., in Zeitungsberichten den Titel Dr., womit der Eindruck erweckt wird, Mehmet T. sei möglicherweise Dr. der Psychologie oder ein studierter Mediziner.
In der Familiensache S.  aus Münster hat Mehmet T. laut Beschluss des Familiengerichtes Münster vom 18. Juli 2012 ein Gutachten erstellt. Die Mutter verweigerte eine Begutachtung, was ihr gutes Recht ist und vom Gericht auch so bestätigt wird. Gleichwohl wird die Weigerung negativ bewertet. Schon taucht die Frage auf, ob Mehmet T. aus Densteinfurt nicht nur approbierter psychologischer Psychotherapeut für Kinder und Jugendliche ist, sondern auch für Erwachsene. Liegt dem Gericht eine entsprechende Approbationsurkunde vor?"
Dazu gab ich Gericht und Psychotherapeutenkammer diesen Hinweis: "In einer Untersuchung aus dem Jahre 2000 sind 52 Gutachten auf den Prüfstand gestellt worden. Kein einziges Gutachten genügte wissenschaftlichen Kriterien, auch Dr. Bergmann ist als Richter am Amtsgericht von Mönchengladbach zu dem Ergebnis gekommen, dass lediglich zwei der 200 von ihm analysierten Gutachten wissenschaftlich genannt werden können. Offenbar fehlte den Gutachtern die nötige Qualifikation, was ich erst einmal auch für Mehmert T. annehme."
In besagtem Beschluss des Familiengerichtes von Münster wird ausgeführt, dass Mehmet T. aus Densteinfurt für einen Umgangsausschluss der Mutter mit ihrer Tochter plädiert, der 18 bis 24 Monate dauert. In diesem Zusammenhang soll er behauptet haben, dass Pflegekinder 1,5 bis 2 Jahre benötigen, bis sie eine "stabile Beziehung" zu den Pflegeeltern entwickelt haben.
 
Was ich so nicht stehen lassen konnte: "Diese Behauptung ist so zweifelhaft wie die Behauptung, dass es jeden Mittwoch regnet. Mir sind Fälle bekannt, in denen ein Kind auch nach über 10 Jahren noch keine ´stabile Beziehung´ zu seinen Pflegeeltern entwickelt hat, weil die Liebe zu den Eltern stärker blieb. So hat sich Anfang des Jahres ein 11-Jähriger in das Auto seiner Pflegeeltern gesetzt, ist damit durch den Ort gekurvt und wurde deshalb den Pflegeeltern wieder weggenommen. Da das zuständige Jugendamt im Gegensatz zum Jugendamt von Münster die Rechte der leiblichen Eltern so auslegt, wie sie im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert sind, befindet sich das Kind inzwischen in räumlicher Nähe zu den Eltern und wird demnächst dort wieder leben. Dabei wird auf ein Gutachten verzichtet, das zwar teuer, aber wohl wenig hilfreich wäre."
Erneut wird in dem Beschluss des Familiengerichtes von Münster angemerkt, dass die Mutter ihrem ehemaligen Partner und Vater ihrer beiden Kinder unangemeldete Besuche abstattet. Die Tatsache, dass dies auch umgekehrt geschieht, wird nicht erwähnt.
 
Mein Kommentar: "Von daher ist es nachvollziehbar, dass die Mutter das Gericht für befangen hält. Außerdem können nach meiner Erfahrung Eltern in solchen Fällen tun, was sie wollen, negativ ausgelegt wird es immer. Allerdings muss ich davon einige Jugendämter und Familiengerichte ausnehmen, die sich nach Recht und Gesetz richten, hervorragend funktionierende Hilfesysteme entwickelt haben und Kindesentzug als allerletztes Mittel ansehen. Dass dies jemals Kindern geschadet hätte, ist mir nicht bekannt. Im Gegenteil.
Da inzwischen in jedem Beschluss, der negativ für die Eltern ausfällt, bestimmte Formulierungen auftauchen, kann ich diese nicht mehr ernst nehmen. Beispiele: ambivalent, distanzlos...Außerdem würdigt das Gericht mit keinem einzigen Wort die Tatsache, dass eine Schwester von ihrem Bruder getrennt worden ist. Das halte ich für einen Skandal."
Dass ich darauf eine Antwort bekomme, glaube ich kaum.
Quelle:
Dr. phil. Werner G. Leitner in Familie und Recht 2/2000 ISSN 0937-2180
Zur Mängelerkennung in familienpsychologischen Gutachten

Siehe auch

30. August 2012
Antwort der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen

Sehr geehrter Herr Tjaden,

zunächst bestätigen wir den Eingang Ihre Anfrage vom 08.08.2012.

Gerne bestätigen wir Ihnen, dass Herr Dr. phil. Dipl.-Psych. Mehmet Toker approbierter Psychologischer Psychotherapeut und als solcher berechtigt ist, sowohl Kinder und Jugendliche als auch Erwachsene zu behandeln.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Stephanie Löwe
Psychotherapeutenkammer NRW
Willstätterstr. 10
40549 Düsseldorf

Samstag, 12. Mai 2012

Mütter in Münster (IV)

Mail an OB Markus Lewe

"Oberbürgermeister Markus Lewe wurde am 27. März 1965 in Münster geboren. Der studierte Verwaltungswirt ist seit 1982 politisch engagiert, zunächst im Vorstand der Jungen Union und der CDU, von 1999 bis 2009 als Bezirksbürgermeister in Münster Südost, von 2007 bis 2009 war er Vorsitzender der CDU Münster.


Am 30. August 2009 wurde er zum Oberbürgermeister gewählt und trat sein Amt am 21. Oktober an.

Markus Lewe ist verheiratet und hat fünf Kinder. Er wohnt im Stadtteil Angelmodde."

Steht auf den Internet-Seiten der Stadt Münster. Markus Lewe kann man auch online Fragen stellen. Soeben hat er diese Nachricht bekommen:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,


Sie sind schon mehrfach über den Fall (Name und Adresse der Mutter) informiert worden. Seit dem 1. April 2011 ist (Name der Mutter) Tochter (Name der Tochter) in einer Pflegefamilie. Niemand - abgesehen von Jugendamt und Gericht - weiß, wo diese Pflegefamilie lebt und wie sie heißt, obwohl Herr (Name des Jugendamtmitarbeiters) versichert hat, dass der Kontakt spätestens im Oktober 2011 hergestellt wird.

Nun habe ich erfahren, dass es ein 17-seitiges Schriftstück gibt, in dem der Fall zusammengefasst wird. Dort soll auch mein Name auftauchen, obwohl das Jugendamt von Münster stets Gespräche mit mir abgelehnt und das Familiengericht von Münster mich als Beistand nicht zugelassen hat.

Sobald ich von diesem Schriftstück erfahren hatte, forderte ich Herr T. vom Jugendamt in Kinderhaus auf, mir zumindest die Passagen zu schicken, in denen ich erwähnt werde. Dafür setzte ich ihm eine Frist, die morgen abläuft. Bislang hat Herr T. nicht reagiert. Das gilt auch für das Familiengericht von Münster.

Sprechen Sie bitte mit Herrn T. Eine etwaige Verletzung meiner Persönlichkeitsrechte würde ich mir nicht gefallen lassen.

Frohe Ostern.

Siehe auch

Bundespräsident eingeschaltet - 10. April 2012
Gauck-Behörde für Jugendämter einrichten
Damit Jugendämter nicht weiter Gesetze missachten

12. Mai 2012
Legal-illegal-scheißegal...

Muss ich eigentlich noch erwähnen, dass weder Oberbürgermeister Markus Lewe noch das Jugendamt von Münster reagiert haben?

Donnerstag, 10. Mai 2012

Sömmerda (IV)


Staatsanwaltschaft von Erfurt stellt Fragen

Heute hat Kommissar Internet Post von der Staatsanwaltschaft Erfurt bekommen. Dabei geht es um die schweren Vorwürfe, die Gisela van der Heijden, bis Ende 2009 kaufmännischer Vorstand der Finneck-Stiftung und heute Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg,  in mails an mich gegen diese Einrichtung erhoben hat. Der Wortlaut des Schreibens:

"Aktenzeichen 201 AR 675/12

Vorwürfe gegen Finneck-Stiftung in Sömmerda
hier: Fax vom 5. 5. 2012

Sehr geehrter Herr Tjaden,

unter dem 5. 5. 2012 haben Sie ein Faxschreiben an die Staatsanwaltschaft Erfurt gerichtet, in dem Sie mitteilen, dass Frau Gisela van der Heijden "schwere Vorwürfe gegen die Finneck-Stiftung" erhoben habe.

Da Sie hier persönlich nicht bekannt sind, bitte ich Sie um Verständnis, wenn ich Sie um Übersendung einer Ablichtung Ihres gültigen Personalausweises ersuche.

Ferner bitte ich Sie um Mitteilung,

- wo Frau van der Heijden zurzeit gemeldet ist (ladungsfähige Anschrift),

- wann und wo das Gespräch mit Frau van der Heijden stattgefunden hat,

- wer von der Finneck-Stiftung Ihnen ein Gespräch angeboten hat,

- ob und in welcher Weise Frau van der Heijden die Ihnen mitgeteilten Vorkommnisse nach Zeit und Umständen näher beschrieben hat,

- wem die angeblichen Vorkommnisse bei der Finneck-Stiftung noch bekannt sind."

Siehe auch

Sömmerda (V): Zu den Akten gelegt?

Montag, 7. Mai 2012

Nachgehakt/Sömmerda III

Fax an Staatsanwaltschaft von Erfurt und an den Paritätischen Wohlfahrtsverband von Lüneburg (auch die Lokalpresse hat diese Information bekommen)

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Redakteur und Schriftsteller, der sich seit geraumer Zeit mit der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg beschäftigt, bin ich in einer misslichen Lage. Geleitet wird diese Einrichtung seit dem 1. Januar 2011 von Gisela van der Heijden, vormals kaufmännischer Vorstand der Finneck-Stiftung in Sömmerda.

Vor der fristlosen Entlassung eines leitenden Angestellten der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg suchte Frau van der Heijden das Gespräch mit mir. Sie bekam alle Informationen, die sie haben wollte. Dann überraschte sie mich mit schweren Vorwürfen gegen die Finneck-Stiftung, die da lauteten: In der Finneck-Stiftung ist ein junger Mann gestorben, weil er nicht die nötigen Hilfsmittel bekam. Er soll mehrere Tage tot in seinem Zimmer gelegen haben. Ein Behinderter ertrank fast in der Badewanne, lag mehrere Tage im Koma. Aus einem Behinderten wurde ein Pflegefall, weil er fast an Erbrochenem erstickt ist. Ein junger Behindeter wurde mit einem Stock geschlagen.

Daraufhin nahm ich Kontakt mit der Finneck-Stiftung auf, die mir ein Gespräch anbot. Mitbringen sollte ich meinen Informanten. Das teilte ich Anfang März 2012 Gisela van der Heijden mit, die darauf mit einer mail reagierte, in der sie mich fragte, was meine Information über das Gesprächsangebot zu bedeuten habe. Die Finneck-Stiftung reagierte überhaupt nicht mehr.

Staatsanwaltschaft von Erfurt stellt Fragen

Montag, 30. April 2012

Münster


Haben die erst ein Kind bei Pflegeeltern
untergebracht, bleibt die Adresse geheim.




















Muss zum Glück draußen bleiben

Das Jugendamt von Münster arbeitet zumindest in einigen Fällen so, wie es das Psychologen-Ehepaar Nienstedt und Westermann empfiehlt. Die kommen aus der gleichen Gegend, wo die Auffassung vertreten wird, dass Eltern ihre Rolle als Eltern aufgeben sollten, wenn die Kinder bei Pflegeeltern sind.

Doch in Burgdorf bei Hannover haben diese Familienzerstörer nur einen Fuß in die Tür bekommen. Auf den offiziellen Seiten dieser Kleinstadt stand nur wenige Tage ein Werbetext für ein Werk dieser merkwürdigen Ostwestfalen, der nach Protest von Kommissar Internet aus dem Netz wieder verschwand.

So ist erfreut festzustellen: Münster muss woanders zum Glück draußen bleiben. Sollen die doch ihre eigenen Familien zerstören...

Die Protestnote lesen Sie hier.

Hat das Jugendamt von Münster
Das Wort Empathie in den "Westfälischen Nachrichten" gefunden?
Der Verdacht






















Mittwoch, 28. März 2012

Mütter in Münster (III)

Sind Persönlichkeitsrechte gewahrt worden?

Kommissar Internet schaut in jüngster Zeit immer häufiger WDR und wartet auf einen Werbespot des Jugendamtes von Münster "Das Kind ist weg - ganz ohne Rand". Der könnte so aussehen: Ein Kind wird in ein Auto gesetzt, mit quietschenden Reifen braust ein Mitarbeiter dieser Behörde davon. Letzte Einblendung der Spruch "Auf Nimmerwiedersehen".

Jetzt hat Kommissar Internet von einer Mutter, deren Tochter seit dem 1. April 2011 in einer ihr unbekannten Pflegefamilie lebt, erfahren, dass er in einem "Gutachten" nach Aktenlage erwähnt worden sein soll. Deswegen bekam das Jugendamt von Münster soeben diese mail (mit Kopie an das Familiengericht von Münster):

Sehr geehrter Herr T.,


wenn stimmt, was mir Frau (es folgt der Name der Mutter) gestern berichtet hat, ist jemand auf die im restlichen Bundesgebiet illegale Idee gekommen, ein von Frau (es folgt der Name der Mutter) verweigertes neues Gutachten mit einer 17-seitigen Expertise nach Aktenlage zu ersetzen. Sicherlich wird da niemand mehr darüber verwundert sein, dass Jugendamt und Vormundschaftsgericht von Münster (auf die Formulierung "Familiengericht" ist der Autor dieser Krimi-Folge aus für mich nachvollziehbaren Gründen nicht gekommen) im jüngsten "Tatort" mit einem unglaublichen Fall in die Handlung eingebaut worden sind. Als sich in dieser Folge ein Vater darüber beschwerte, dass man ihm das Kind weggenommen und seiner Frau zugesprochen habe, obwohl die Alkoholikerin sei, schoss kurz der Gedanke durch meinen Kopf: "Der Tatort-Autor hat eine Akte der Jugendamts-Nebenstelle Idenbrockplatz gelesen."

Berichtet hat mir Frau (es folgt der Name der Mutter) auch, dass ich in dieser Expertise nach Aktenlage erwähnt werde. Ich fordere Sie hiermit dazu auf, mir zumindest diese Passage zukommen zu lassen, damit ich prüfen kann, ob meine Persönlichkeitsrechte gewahrt worden sind. Dafür setze ich Ihnen eine Frist bis zum 4. April 2012 (hier eingehend).

Siehe auch

Samstag, 24. März 2012

Sömmerda (II)

23. Oktober 2011
Bitte um ein wenig Geduld

Bei den Ermittlungen geht es um diese Vorwürfe: In der Finneck-Stiftung ist ein junger Mann gestorben, weil er nicht die nötigen Hilfsmittel bekam. Er soll mehrere Tage tot in seinem Zimmer gelegen haben. Ein Behinderter ertrank fast in der Badewanne, lag mehrere Tage im Koma. Aus einem Behinderten wurde ein Pflegefall, weil er fast an Erbrochenem erstickt ist. Ein junger Behindeter wurde mit einem Stock geschlagen.

Zum Stiftungsvorstand gehören Joachim Stopp, der von Kommissar Internet eine mail bekommen hat, und Dr. Klaus Cersovsky, der um ein wenig Geduld bat, denn: "Herr Stopp befindet sich z. Z. auf einer Qualifizierungsveranstaltung. Sobald er wieder im Hause ist, steht er Ihnen sicher für einen Gesprächstermin zur Verfügung. Das wichtigste Anliegen der Stiftung sind eine hohe Qualität und Fachlichkeit in der Betreuung. Der Vorstand steht für deren Umsetzung.

Sollte es Erkenntnisse über Mängel geben, die diesen Anspruch konterkarieren, gehören sie im Interesse der Betroffenen aufgeklärt. Wir laden Sie und Ihren Informanten dazu gern zu einem offenen Gespräch ein.

Vorkommnisse werden bei uns dokumentiert und an die Aufsichtsbehörden weitergeleitet."

Hört sich gut an. Wann aber kehrt Joachim Stopp von der Qualifizierungsveranstaltung zurück?

1. März 2012
Immer noch nicht im Hause?

Joachim Stopp hat sich immer noch nicht gemeldet.

2. März 2012
Reagieren sie nun?

Kommissar Internet hat in einer mail der Finneck-Stiftung mitgeteilt, wer die Informationen geliefert hat. Auch der Informant weiß Bescheid.

8. März 2012
Niemand reagiert

Die Einladung der Finneck-Stiftung scheint nicht sonderlich ernst gemeint gewesen zu sein, die Informationsquelle tut so, als sei sie plötzlich ausgetrocknet...

24. März 2012
Soll man sich wundern?

Die belastenden Aussagen über die Finneck-Stiftung stammen von einem ehemaligen Vorstandsmitglied, den Namen kennt man in Sömmerda. Nun haben ehemaliges Vorstandsmitglied und Stiftung die Köpfe zusammengesteckt und sich auf  Stillschweigen geeinigt?

Sömmerda III: Nachgehakt

Mittwoch, 15. Februar 2012

Hereingefallen

15. Februar 2012
Neuapostolische Kirche von Nordrhein-Westfalen wird abgezockt

Die Medien in der britischen Grafschaft Norfolk machen nicht viel Aufhebens davon. Sechs Engländer und ein Niederländer stehen wegen Anlagebetrugs  und Geldwäsche vor Gericht, abgezockt haben sie auch die Neuapostolische Kirche (NAK) von Nordrhein-Westfalen. 15 Millionen Euro leierten die Gauner der um 1896 gegründeten Glaubensgemeinschaft im Jahre 2007 aus den profitgierigen Rippen. Nimmt man auf der Insel eher mit Humor, Motto: "Die sind so reich..."

Stinksauer ist dagegen der zuständige NAK-Mann in Dortmund. Der heißt Armin Brinkmann und ist enttäuscht, hofft aber, das Geld nach dem Prozess wieder zu bekommen. Worauf man bei Geldwäschern, die auch noch im Ausland sitzen, eigentlich lange warten kann. Meistens bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag. Den es nach Recherchen von Kommissar Internet für die NAK auch in anderer Hinsicht gibt.

Zehn Prozent ihres monatlichen Einkommens spenden NAK-Mitglieder von ihren Einkünften. Dafür wird ihnen seit über 100 Jahren versprochen, dass Jesus morgen wieder kommt, irgendwo zwischen Himmel und Erde die Mitglieder dieser Glaubensgemeinschaft empfängt und mit ihnen im Himmel Hochzeit feiert. Nach dem 15-Millionen-Euro-Verlust müsste - falls dies morgen geschähe - etwas weniger geprasst werden?

Das glaubt Kommissar Internet auch eher nicht. Denn Jesus hat während seines Wirkens auf dieser Erde Mammon verachtet. Und im Himmel gibt es sicherlich keine hoch verzinslichen Bonds, weil Gott gerade von einer Ratingagentur heruntergestuft worden ist.

Heruntergestuft wird gemeinhin ganz irdisch. Staaten geschieht das. Unternehmen auch. Dann bieten die Anleihen mit hoher Verzinsung an, um wieder flüssig zu werden. Den Kauf solcher Bonds haben die sieben Gauner aus England und den Niederlanden für überflüssig gehalten. Sie ließen das Geld in einem Netz von Offshore-Konten verschwinden. Staatsanwalt Mark Fenhall aus Norwich hat deswegen auch keinen Anhaltspunkt dafür gefunden, dass die Angeklagten jemals an etwas anderes gedacht haben als an Abzocke.

Dass sie auf Betrüger hereingefallen ist, gesteht die Neuapostolische Kirche von Nordrhein-Westfalen seit gestern ein. Auch einem Geschäftsmann aus Utah soll das passiert sein. Utah ist bekanntermaßen der US-Staat der Mormonen. Das wiederum ist eine Glaubensgemeinschaft, die neben der Bibel ein zweites heiliges Buch kennt: "Das Buch Mormon". Dabei handelt es sich um eine Übersetzung der Geschichte von bis heute unbekannt gebliebenen Ureinwohnern Nord- und Südamerikas.

Mormonen ist nur ein Spitzname, der eigentliche Name dieser Glaubensgemeinschaft lautet "Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage". Wie bei der NAK stehen an der Spitze Männer, die sich Apostel nennen. Jetzt gibt es möglicherweise eine weitere Gemeinsamkeit zwischen zumindest einem Mormonen aus Utah und der Neuapostolischen Kirche aus Nordrhein-Westfalen...

Samstag, 21. Januar 2012

Mütter in Münster

9. Januar 2012
Ein Mädchen ist inzwischen abhanden gekommen

Kommissar Internet fasst die Geschichten zweier Mütter aus Münster jetzt zusammen, denn in beiden Fällen führt die Spurensuche stets zu der Erkenntnis: Ist es auch Irrsinn, so hat es doch Methode. Ein Kind, fast drei Jahre alt, ist inzwischen abhanden gekommen und lebt wahrscheinlich in Stuttgart-Wangen. Deshalb hat das Stuttgarter Jugendamt soeben von Kommissar Internet die folgende Mitteilung bekommen:

"Zu meiner Person: Ich bin Redakteur und Schriftsteller in Wilhelmshaven, auf Einladung der Stadt Stuttgart habe ich am 20. September 2010 im Rathaus an einer Veranstaltung zum Weltkindertag teilgenommen. Außerdem steht mein Name auf einer "Anmeldung zur Taufe" in der Spanisch-katholischen Mission von Münster. Ich sollte Patenonkel werden von N. D. S., geboren am 9. Juni 2009, und ihres Bruders J. Damit war der Verfahrensbeistand der Kinder nicht einverstanden, die Taufe wurde in einem Schreiben an das Oberlandesgericht von Hamm als "Kindeswohlgefährdung" eingestuft.


N. D. ist der Mutter am 24. September 2009 weggenommen worden. Die Kleine lebte erst in einer Ersatzpflegefamilie, seit dem 1. April 2011 in einer Dauerpflegefamilie. Die Mutter und ich haben Hinweise, dass diese Pflegefamilie in Stuttgart-Wangen lebt.

Auf das Verhalten des Jugendamtes von Münster will ich hier nicht näher eingehen, sogar Lügen auf schriftlichem Wege scheinen dieser Behörde nicht fremd zu sein. Kommen wir einfach gleich zur letzten mir bekannten Ungereimtheit: Das Jugendamt von Münster begründete die Dauerpflegschaft für N. D. mit Hinweisen wie die Kleine lebe schon zu lange bei einer Ersatzpflegefamilie und müsse endlich einen festen Bezugspunkt haben. Die Mutter werde im Oktober 2011 mit der Dauerpflegefamilie bekannt gemacht.

Das ist nicht geschehen. Die Mutter erzählt mir, dass sie den Aufenthaltsort ihres Kindes N. D.  nur erraten kann.

Ich wäre Ihnen als Fast-Patenonkel sehr dankbar, wenn Sie zur Aufklärung beitragen könnten. Der im Jugendamt von Münster zuständige Mitarbeiter heißt T. J. lebt beim Kindesvater in Münster. Die Eltern sind nicht miteinader verheiratet."

Begriffen hat Kommissar Internet längst, dass eine Mutter aus Münster dem Jugendamt nicht sagen darf, dass sie um ihre Kinder kämpfen werde. Das mögen die überhaupt nicht.

Zwei andere Kinder leben im Sankt-Mauritz-Kinderheim. Die Mutter soll nun bei Telefongesprächen mit ihren Kindern nicht verraten, warum sie die Kleinen nicht besucht. Sonst werde der Telefonkontakt beendet. Weil die Kinder dann erfahren würden, dass die Mutter nicht zu Besuch kommen darf?

Siehe auch

21. Januar 2012
Antwort des Stuttgarter Jugendamtes

Ich beziehe mich auf Ihr mail an die Internetredaktion des Oberbürgermeisters, Herrn Dr. Schuster, vom 9. 1. 2012.

Zum Inhalt Ihres Mails können wir leider keinerlei Auskunft geben.

Bruno Pfeifle
Amtsleiter

Samstag, 14. Januar 2012

Mütter in Münster (II)

14. Januar 2012
Der Jugendamtsmitarbeiter und der merkwürdige Verbündete

Vorab: Das Jugendamt von Stuttgart hat noch nicht geantwortet. Heute bekommen die Richterin S. (Familiengericht von Münster) und T. (Mitarbeiter des Jugendamtes von Münster) folgendes Fax:

Sehr geehrte Frau Richterin S.,

als ich in Ihrem Vermerk über eine Anhörung des Jungen von V. S. aus Münster den Satz las "Während der ganzen Zeit war er im Spiel vertieft", fiel mir sofort das Buch "Der Dativ ist dem Genetiv sein Tod" ein. Der Kleine hat Ihnen also nicht viel erzählt. Wenn der im Spiel vertieft war, wundert mich das auch nicht sonderlich. Der Junge wird Sie nicht gehört haben...

Mir liegt aber nicht nur Ihr Vermerk vor, sondern auch ein Schreiben des Jugendamtmitarbeiters T. vom 16. Dezember 2011. Diesen Mann hätte ich Mitte Oktober 2010 beinahe kennengelernt. Erst wollte er sich mit der Mutter und mit mir unterhalten, dann erteilte er uns eine Absage, weil ich im Internet über Jugendämter berichte, ich saß während des Gespräches im Flur des Jugendamtes in der Hafenstraße. T. verschwieg wohlweislich, dass ich auch positiv über Jugendämter berichte - beispielsweise über das von Wilhelmshaven.

Das zweite Mal begegnete ich T. am 29. November 2010. An diesem Tag fand vor dem Familiengericht in Münster eine Verhandlung statt, die Mutter hatte mich als Beistand benannt. Vor der Verhandlung unterhielt sich dieser Jugendamtsmitarbeiter mit dem Anwalt des Kindesvaters und behauptete: "Vor dem Oberlandesgericht in Hamm haben wir drei Optionen." Meine Frage, welche das denn seien, beantwortete er nicht. An der Verhandlung durfte ich nicht teilnehmen, weil mich Ihre Vorgängerin nicht als Beistand akzeptierte.

Dass Herr T. mehr als einmal gelogen hat, habe ich nachgewiesen. Meine schriftlichen Stellungnahmen dazu befinden sich in den Akten des Verwaltungsgerichtes von Münster und des Oberlandesgerichtes von Hamm. So behauptete er, die Mutter melde sich bei ihm nicht mehr, während er einem anderem Gericht geschrieben hatte, er mache Urlaub...

Nach der Verhandlung vor dem Familiengericht in Münster erkundigte ich mich beim Oberlandesgericht von Hamm nach den "drei Optionen" des Herrn T.. Die waren dort unbekannt. In einem Telefongespräch mit der Richterin gestand ich: "Das Jugendamt von Münster macht mich nervös." Dafür hatte sie Verständnis.

Mehrere Personen begleiteten die Mutter bei Gesprächen mit Herrn T.. Alle sagten mir am Telefon: "Mit dem wird das nie was." Doch unserem Vorschlag, eine andere Mitarbeiterin oder einen anderen Mitarbeiter des Jugendamtes von Münster mit dem Fall zu betrauen, wurde nicht entsprochen. Es hätte ja nicht jene Mitarbeiterin sein müssen, die zuerst für die Familie zuständig war und über die man seither nicht einmal mehr erfährt, was sie jetzt macht...

Nun zum Schreiben von T. mit Datum 16. Dezember 2011 an Sie. Zutreffend ist, dass sich jemand in den Fall eingeschaltet hat, der keine sachdienliche Arbeit geleistet hat. Das geschieht immer wieder. In ihrer Verzweiflung verlassen sich Eltern gelegentlich auch auf Leute, die nur ihr eigenes Mütchen kühlen wollen. T. behauptet in seinem Brief, er habe am 14. Dezember 2011 von diesem Mann ein Fax bekommen. Mitgeteilt worden sein soll dem Jugendamtsmitarbeiter: "Wir sind als Verein nicht bereit solchen Familien zu helfen und sie zu unterstützen, die sich nur abfällig im Facebook über Gerichte und Jugendämter verbreiten. Frau S. beschimpft, beleidigt und bedroht alle beteiligten Institutionen."

Als mir V. S. gestern den Namen dieses "Vereinsvorsitzenden" genannt hat, googelte ich ihn. Ich fand ihn im Mitgliederverzeichnis eines Vereins als "Berater". Bei Facebook habe ich alle Mitglieder dieses Vereins aus meiner Freundesliste wieder entfernt, weil ich auf meinen Seiten wüste Beschimpfungen nicht dulde. Ich habe kein Verständnis dafür, wenn Deutschland als Nazi-Staat bezeichnet wird, wenn man sich höhnisch über den Tod eines Beamten äußert oder den Bau von Kinderheimen in Wohngebieten verhindern will. Dieser Verein hat mir wegen meiner Einstellung sogar schon mit Klage gedroht. Und nun soll der "Berater" dieses Vereins ein solches Fax an T. geschickt haben? Dann hätte T. fürwahr einen merkwürdigen Zeugen für seine These gefunden, dass eine Zusammenarbeit mit der Mutter nicht möglich sei.

Weiter schreibt der Jugendamtsmitarbeiter an Sie: "Mir gegenüber schildert Frau S., dass Sie davon ausgeht, dass alle Beschlüsse des Amtsgerichtes bezüglich Ihrer Kinder von europäischen Rechtsinstanzen aufgehoben werden." Davon gehe auch ich aus. Dazu ein Zitat aus der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 24. November 2011: "´Wir haben den Eindruck, dass es sich hier um ein wiederkehrendes und strukturelles Problem handelt, dem niemand wirklich zu Leibe rücken möchte. Man steckt lieber den Kopf in den Sand. Das finden wir unmöglich und schockierend´, sagt Philippe Boulland, Leiter einer Arbeitsgruppe im Petitionsausschuss, die sich mit dem Thema Jugendämter befasst, und Abgeordneter der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP)." Bei einem Besuch in Berlin beklagte er, dass es in Deutschland in Familiensachen viel zu oft keine fairen Prozesse gebe. Wenn sich das nicht ändere, werde auf europäischer Ebene reagiert.

Bis heute haben das Familiengericht von Münster und das Jugendamt der Stadt alle Vorschläge von uns ignoriert, die Hilfe für die Familie bedeutet hätten, jeder Hinweis, dass Menschen, die sich um die Familie gekümmert haben, kein Verständnis für die Maßnahmen des Jugendamtes haben, wurde nicht zur Kenntnis genommen.

Die Tochter von V. S. ist seit dem 1. April 2011 in einer Dauerpflegefamilie. Was gar nicht möglich wäre, wenn T. den Gerichten die Wahrheit gesagt hätte. Der versicherte nämlich, man werde nichts tun, bevor es keine Gerichtsentscheidungen gebe. Als er diese Versicherung abgab, hatte jedoch die Kontaktaufnahme einer Pflegefamilie mit der Tochter von V. S. bereits stattgefunden.


Oder soll ich annehmen, dass der Jugendamtsmitarbeiter in geheimer Absprache mit Gerichten so handelt? Lautet das Motto etwa "Wir halten die Mutter mit Versprechen ruhig und machen, was wir wollen?" Das kann und will ich (noch) nicht glauben...

Siehe auch
Gedanken nach Tod von Chantal aus Hamburg