Schlafen nach Umzug gut
Die Mutter aus Münster, die am 29. September 2012 eine Wohnung in Wilhelmshaven gefunden hat, leidet nicht mehr unter Schlafstörungen. Denn das Jugendamt Münster-Kinderhaus ist so weit weg, dass diese Parallelwelt immer mehr verblasst. In Erinnerung bringt sich der nicht mehr zuständige Mitarbeiter allerdings immer noch mit Anträgen, die auf Wahrnehmungsstörungen beruhen.
Die hat er mit einem Caritas-Mitarbeiter gemein, der am 2. Oktober 2012 in zehn Sekunden so viel erledigt haben will, wie Kommissar Internet in fünf Minuten schafft, wenn er dafür sorgen soll, dass nichts schiefgeht. Nach einem tätlichen Angriff gegen die Mutter vor dem Caritas-Gebäude, den der Caritas-Mitarbeiter verpasste, weil er angeblich zehn Sekunden zu spät auf die Straße kam, fand der alles gut, was dem Täter einfiel.
Bei dem Täter handelte es sich um einen Mann, der mit dieser Mutter zwei gemeinsame Kinder hat. Als ein Wilhelmshavener Sozialpädagoge kürzlich las, wie es der dreijährigen Tochter geht, die seit dem 1. April 2011 bei Pflegeeltern lebt, die der Mutter unbekannt sind, zuckte er merklich zusammen. Dann sagte er: "Das heißt, dass die Kleine lethargisch ist." Dieser Einschätzung stimmte Kommissar Internet zu.
Dem nichtehelichen Vater schanzte das Jugendamt Münster-Kinderhaus inzwischen das alleinige Sorgerecht für den Jungen zu. Kommentar einer Familienrichterin aus Wilhelmshaven: "So was gibt es doch gar nicht." Stimmt - aber nur außerhalb von Münster.
Außerhalb von Münster wäre einem Caritas-Mitarbeiter sicher auch aufgefallen, was Kommissar Internet als Augenzeuge auffiel. Der Vater verließ den Tatort mit dem Rad, hinten saß der fünfjährige Junge in einem Kindersitz - ohne Helm auf dem Kopf...Der Mutter hätte man das wohl als Kindeswohlgefährdung ausgelegt.
Der Caritas-Mitarbeiter, der am 5. Oktober 2012 in seinem Bericht behauptete, er habe auf die Mutter immer wieder eingeredet, schwieg auch dazu. Im Beisein von Kommissar Internet war er still wie ein Grab gewesen. Da war nichts mit "immer wieder auf die Mutter einreden".
Der nicht mehr zuständige Jugendamtsmitarbeiter nahm am 9. Oktober 2012 den Caritas-Bericht als Steilvorlage für den nächsten Angriff gegen die Mutter. Er schrieb an das Familiengericht von Münster, er habe mit dem Vater gesprochen und merkte dazu an: "Er (der Vater) versuche (dem Jungen) zu erklären, dass seine Mutter in diesem Punkt krank nicht genau weiß, was sie tun kann."
Das allerdings weiß man im Jugendamt Münster-Kinderhaus immer ganz genau. Deshalb liegt dem Familiengericht von Münster jetzt ein Antrag vor, der da lautet: "Ich beantrage, im Wege der einstweiligen Anordnung, das Umgangsrecht zunächst für sechs Monate auszusetzen und der Mutter vor Wiederaufnahme von möglichen begleiteten Kontakten zur Auflage zu machen, entsprechende Auskünfte über eine begonnene fachärztliche Behandlung zu geben."
Kommissar Internet begrüßt diesen Antrag ausdrücklich und bringt hiermit zum Ausdruck, dass er eine fachärztliche Behandlung des Jugendamts- und des Caritas-Mitarbeiters für dringend erforderlich hält. So lange sollte auch das Umgangsrecht dieser Behörde und des Caritasverbandes ausgesetzt werden. Was allerdings sowieso geschehen wird.
Die Mutter hat bei der Wilhelmshavener Polizei Strafantrag gestellt, ins Revier gerufen wurde auch ein Mitarbeiter des Wilhelmshavener Jugendamtes. Demnächst wird Kommissar Internet als Augenzeuge vernommen. Für die Vernehmung müssen wohl nicht mehr als zehn Sekunden eingeplant werden, denn wenn ein Caritas-Mitarbeiter aus Münster in dieser Zeit all das schaffen kann, was er in seinem Bericht vom 5. Oktober 2012 behauptet, dann ist auch eine Vernehmung in zehn Sekunden möglich...
Der Zehn-Sekunden-Mann
Montag, 22. Oktober 2012
Freitag, 12. Oktober 2012
Mütter in Münster (VII)
Der Zehn-Sekunden-Caritas-Mitarbeiter
12. Oktober 2012 - Dazu heißt es in dem Bericht der Caritas: “Die Abläufe in den folgenden 10
Sekunden konnte der Unterzeichner nicht beobachten, da er kurz das Sekretariat
informierte…” In zehn Sekunden kann jemand in ein Sekretariat gehen, einer
Mitarbeiterin eine Anweisung geben, das Sekretariat wieder verlassen und aus dem
Gebäude gehen? Die schnellsten Läufer der Welt benötigen für 100 Meter knapp
zehn Sekunden…
Als ich das Caritas-Gebäude erreichte, stand ein Caritas-Mitarbeiter
hilflos neben der Treppe. Der hat diesen Bericht geschrieben – und behauptete,
nicht nur der Vater, sondern auch er hätten den Jungen aus den Armen der Mutter
befreit. Dabei habe der Fünfjährige um Hilfe geschrien. Wer in zehn Sekunden in
ein Sekretariat gehen, eine Mitarbeiterin informieren und dann das Gebäude
verlassen kann, schafft sicherlich auch dies…Möglicherweise hat er die
Ankunftszeit von Vater, Mutter und Sohn vorverlegt, um für seinen Bericht ein
paar Minuten herauszuschinden.
Schon die Ankunftszeit stimmt nicht
Jugendamtsmitarbeiter hält nichts von seinem Oberbürgermeister?
11. Oktober 2012. Andere Städte – andere Sitten? Wenn ich in Wilhelmshaven Ärger mit einer Behörde hätte, mich deswegen an Oberbürgermeister Andreas Wagner wenden würde, bekäme ich dann von dieser Behörde die Antwort: “Glauben Sie, dass der Oberbürgermeister sich darum kümmert? Wo sind wir denn?” In Münster…
Geschehen in Münster-Kinderhaus
Legal - illegal - scheißegal - Münster
5. Oktober 2012 - Nach zwei Jahren Beratung einer Mutter aus Münster, die vor einer Woche umgezogen ist, hat Kommissar Internet hin und wieder an seinem Verstand und an seiner Kenntnis der Gesetze gezweifelt, weil das Jugendamt Münster-Kinderhaus und das Familiengericht von Münster stets im Brustton der Gesetzesbrecher versichert haben, dass ihr Vorgehen durchaus in Ordnung sei.
Ist es aber nicht. Wird der Mutter und Kommissar Internet von Sozialpädagogen, Juristen und Richtern - nicht aus Münster - bestätigt. Denn ein alleiniges Sorgerecht für nichteheliche Väter gibt es nicht. Das Familiengericht von Münster hat am 22. März 2012 einen solchen Beschluss gefasst. Nicht zu fassen, meint man nun in der neuen Umgebung der Mutter.
Vor noch nicht allzu langer Zeit hat das Familiengericht von Münster dieser Mutter vorgeworfen, sie sehe die Realität anders als ihre Umgebung. Wenn damit die Umgebung des Gerichtes von Münster und des Jugendamtes Münster-Kinderhaus gemeint war, dann ist das gut so. Ob sich das Jugendamt aus ähnlichem Anlass für erziehungsunfähig erklärt, müsste Kommissar Internet noch ermitteln. Doch so viel Arbeit ist diese Behörde einfach nicht wert...
Siehe auch
Mutter vor Caritas-Gebäude im Würgegriff
3. Oktober 2012 - Ich laufe los, biege um die Ecke. Die Mutter ist von dem nichtehelichen
Vater in den Würgegriff genommen worden. Der Junge steht dabei, ein
Caritas-Mitarbeiter hilflos herum. Auf der Treppe erscheint eine
Caritas-Mitarbeiterin. Da niemand mit meinem Erscheinen gerechnet hat, beruhigt
sich die Szene. Der leibliche Vater schnappt sich das Kind, setzt es in den
Kindersitz auf dem Gepäckträger und radelt davon. Der Junge weint, dreht sich
nach seiner Mutter um. Der Caritas-Mitarbeiter und die Caritas-Mitarbeiterin
verschwinden im Gebäude. Der Spuk ist vorbei. Ich bringe die Mutter, die unter
Schock steht, zu meinem Auto.
Ein Augenzeugenbericht
Freitag, 5. Oktober 2012
Mütter in Münster (VI)
Nicht mehr in Münster
30. September 2012 - Den jüngsten Beschluss des Familiengerichtes von Münster in der Familiensache S. kann Kommissar Internet nur noch als Ausdruck blanken Zynismus´ werten. Der Beschluss stammt vom 18. Juli 2012. Die Mutter darf ihre inzwischen dreijährige Tochter weiterhin nicht sehen, erlassen worden ist ein Umgangsverbot bis zum 31. März 2013. Die Kleine lebt seit dem 1. April 2011 in einer Pflegefamilie, ist vor über drei Jahren von ihrem mittlerweile fünfjährigen Bruder getrennt worden, weil er für sie eine Gefahr dargestellt haben soll. Außerdem soll das Mädchen als Baby Probleme bei der Nahrungsaufnahme gehabt haben, was eine Familienhelferin von damals gegenüber Kommissar Internet in einem persönlichen Gespräch bestritten hat, das in einem Supermarkt von Münster bei einer zufälligen Begegnung geführt wurde. Auch ein ärztliches Attest steht in krassem Gegensatz zu dieser Behauptung. Dieses Attest wurde von einem Kinderarzt an dem Tag ausgestellt, an dem der Mutter das Mädchen im Gerichtssaal weggenommen wurde. Das war am 24. September 2009.
Erst kam die Kleine in eine Bereitschaftspflegefamilie, dann in eine Pflegefamilie, die der Mutter bis heute unbekannt ist. Vor dem Beschluss vom 18. Juli 2012 schaltete das Familiengericht einen Sachverständigen ein. Die Mutter ließ sich nicht noch einmal begutachten. Das war ihr gutes Recht, hat auch das Familiengericht von Münster festgestellt.
Ohne Beteiligung der Mutter stellte dieser Sachverständige laut Gerichtsbeschluss fest, dass die Dreijährige "zwar eine Bindung zu den Pflegeeltern aufgebaut" habe, das Mädchen "zeige jedoch noch keine Bindungssicherheit in ihrem Interaktionsverhalten. Hierbei führt der Sachverständige Distanzlosigkeit und eine schnelle Verunsicherung" (des Kindes) an. Zudem sei von einem Wegdriften (des Mädchens) berichtet worden, so als sei sie nicht im Hier und Jetzt. Die ersten Versuche der Kontaktanbahnung seien von heftiger Abwehr und Weinen begleitet gewesen."
Dann kam es doch noch zu einer Begegnung der Mutter mit dem Sachverständigen im Gerichtssaal. Das war dem Beschluss vom 18. Juli 2012 zufolge am 7. Mai 2012. Der Sachverständige stellte fest, dass die Mutter unfähig sei, "sachliche Argumente der Gegenseite zu ´hören´." Dazu fällt Kommissar Internet der Satz ein "Wer nicht hören will, muss fühlen".
Was hätte die Mutter denn sagen sollen? Dass es Probleme bei der Nahrungsaufnahme gab, obwohl Familienhelferin und Kinderarzt dafür keine Anzeichen gefunden haben? Dass sie es gut findet, wenn ihr Kind in einer Pflegefamilie offenbar so sehr leidet, dass sich das Mädchen aus dem "Hier und Jetzt" verabschiedet? Zynischer geht es doch gar nicht mehr.
Ein Kind leidet - und der Gutachter behauptet, dass sich das bis zum 31. März 2013 wohl legen wird. Täuscht er sich, wird das Umgangsverbot verlängert? Da empfiehlt Kommissar Internet Ritalin. Für die Richterin und den Gutachter.
Diese Mutter aus Münster hat sich nun eine Wohnung außerhalb von Münster gesucht - und wundert sich, wie freundlich die Menschen in ihrer neuen Wahlheimat sind - und wie schnell ein Jugendamt reagiert, wenn es um Tipps gebeten wird. Diese Behörde hält sich erst einmal heraus. Die Mutter spricht vorher mit ehrenamtlichen Helfern.
Und hättest du die Liebe nicht, könntest du auch nicht erkennen, dass einem Mädchen offenbar der Bruder fehlt...Und hättest du die Liebe nicht, dann kämest du auch nie auf die Idee, dass man einer Dreijährigen keine drei Familien in drei Jahren zumuten sollte...
Siehe auch
Mütter ziehen um
30. September 2012 - Den jüngsten Beschluss des Familiengerichtes von Münster in der Familiensache S. kann Kommissar Internet nur noch als Ausdruck blanken Zynismus´ werten. Der Beschluss stammt vom 18. Juli 2012. Die Mutter darf ihre inzwischen dreijährige Tochter weiterhin nicht sehen, erlassen worden ist ein Umgangsverbot bis zum 31. März 2013. Die Kleine lebt seit dem 1. April 2011 in einer Pflegefamilie, ist vor über drei Jahren von ihrem mittlerweile fünfjährigen Bruder getrennt worden, weil er für sie eine Gefahr dargestellt haben soll. Außerdem soll das Mädchen als Baby Probleme bei der Nahrungsaufnahme gehabt haben, was eine Familienhelferin von damals gegenüber Kommissar Internet in einem persönlichen Gespräch bestritten hat, das in einem Supermarkt von Münster bei einer zufälligen Begegnung geführt wurde. Auch ein ärztliches Attest steht in krassem Gegensatz zu dieser Behauptung. Dieses Attest wurde von einem Kinderarzt an dem Tag ausgestellt, an dem der Mutter das Mädchen im Gerichtssaal weggenommen wurde. Das war am 24. September 2009.
Erst kam die Kleine in eine Bereitschaftspflegefamilie, dann in eine Pflegefamilie, die der Mutter bis heute unbekannt ist. Vor dem Beschluss vom 18. Juli 2012 schaltete das Familiengericht einen Sachverständigen ein. Die Mutter ließ sich nicht noch einmal begutachten. Das war ihr gutes Recht, hat auch das Familiengericht von Münster festgestellt.
Ohne Beteiligung der Mutter stellte dieser Sachverständige laut Gerichtsbeschluss fest, dass die Dreijährige "zwar eine Bindung zu den Pflegeeltern aufgebaut" habe, das Mädchen "zeige jedoch noch keine Bindungssicherheit in ihrem Interaktionsverhalten. Hierbei führt der Sachverständige Distanzlosigkeit und eine schnelle Verunsicherung" (des Kindes) an. Zudem sei von einem Wegdriften (des Mädchens) berichtet worden, so als sei sie nicht im Hier und Jetzt. Die ersten Versuche der Kontaktanbahnung seien von heftiger Abwehr und Weinen begleitet gewesen."
Dann kam es doch noch zu einer Begegnung der Mutter mit dem Sachverständigen im Gerichtssaal. Das war dem Beschluss vom 18. Juli 2012 zufolge am 7. Mai 2012. Der Sachverständige stellte fest, dass die Mutter unfähig sei, "sachliche Argumente der Gegenseite zu ´hören´." Dazu fällt Kommissar Internet der Satz ein "Wer nicht hören will, muss fühlen".
Was hätte die Mutter denn sagen sollen? Dass es Probleme bei der Nahrungsaufnahme gab, obwohl Familienhelferin und Kinderarzt dafür keine Anzeichen gefunden haben? Dass sie es gut findet, wenn ihr Kind in einer Pflegefamilie offenbar so sehr leidet, dass sich das Mädchen aus dem "Hier und Jetzt" verabschiedet? Zynischer geht es doch gar nicht mehr.
Ein Kind leidet - und der Gutachter behauptet, dass sich das bis zum 31. März 2013 wohl legen wird. Täuscht er sich, wird das Umgangsverbot verlängert? Da empfiehlt Kommissar Internet Ritalin. Für die Richterin und den Gutachter.
Diese Mutter aus Münster hat sich nun eine Wohnung außerhalb von Münster gesucht - und wundert sich, wie freundlich die Menschen in ihrer neuen Wahlheimat sind - und wie schnell ein Jugendamt reagiert, wenn es um Tipps gebeten wird. Diese Behörde hält sich erst einmal heraus. Die Mutter spricht vorher mit ehrenamtlichen Helfern.
Und hättest du die Liebe nicht, könntest du auch nicht erkennen, dass einem Mädchen offenbar der Bruder fehlt...Und hättest du die Liebe nicht, dann kämest du auch nie auf die Idee, dass man einer Dreijährigen keine drei Familien in drei Jahren zumuten sollte...
Siehe auch
Wilhelmshaven als kinderfreundliche Stadt
5. Oktober 2012 - “Wir machen Wilhelmshaven zur kinderfreundlichsten Stadt von Deutschland.”
Schreibt eine Mutter aus Schleswig-Holstein bei Facebook. Nach zwölf Jahren will
sie ihren Jungen wiederhaben, der ihr im Säuglingsalter in einer Lüneburger
Psychosekte weggenommen worden ist, die sich seit der Gründung im Jahre 1993 auf
die Zerstörung von Familien spezialisierte. Diesen Vorwurf erhob ich bereits
2009, doch niemand glaubte mir. Der Leiter der Einrichtung verklagte mich
mehrfach vor dem Landgericht in Hamburg, das erste Verfahren gewann er noch zu
75 Prozent, dann landete er dreimal auf der Nase. Erst als bei der Trägerin die
Geschäftsführung wechselte, wurde meine Auffassung geteilt, der Leiter der
Einrichtung wurde im Juli 2011 entlassen.
Mütter ziehen um
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