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Freitag, 2. November 2012

Mütter in Münster (IX)

Mail an Familiengericht von Münster und an Oberbürgermeister

Guten Tag Heinz-Peter Tjaden !

Vielen Dank für Ihre Nachricht: S. gegen Stadt Münster

heutige mail an familiengericht in münster

Sehr geehrte Frau Richterin St.,

als Beistand von Frau S. bin ich gerade mit der Sichtung von Dokumenten aus dieser Familiensache beschäftigt, weil die Kindesmutter einen Termin mit dem jetzt hoffentlich zuständigen Jugendamt vereinbaren will.

Dabei fiel mir ein Eil-Fax des Verfahrensbeistandes Martina G.-F. vom 7. Februar 2011 an das Oberlandesgericht Hamm in die Hände. Damals belogen dieser Verfahrensbeistand und Herr T. vom Jugendamt Münster-Kinderhaus das Oberlandesgericht von Hamm und das Verwaltungsgericht von Münster geradezu systematisch. Jedem Gericht wurde etwas anderes versichert.

Martina G.-F. schrieb in jenem Fax, dass es nach Auskunft von Frau N. aus dem Sankt-Mauritz-Kinderheim "nunmehr Pflegeeltern" für N. gebe. N. reagiere "positiv auf die Pflegeeltern".

Der Gutachter, den Sie, Frau St,, in Ihrem Beschluss vom 15. Juli 2012 zitieren, berichtet dagegen, dass N. ihre Pflegeeltern von Anfang an heftig abgelehnt habe. Verliert dieser Gutachter nun auch seine so genannte "Erziehungsfähigkeit", weil er "Tatsachen" anders sieht als Jugendamt und Verfahrensbeistand? Oder darf er fortan keine Gutachten mehr erstellen?

Im Februar 2011 war es zudem nach Auffassung von Frau G.-F. "dringend" erforderlich, für N. eine Pflegefamilie zu finden. In der die Kleine inzwischen nun nur noch selten in einen tranceartigen Zustand verfällt? Gestatten Sie mir die Anmerkung, dass ich Ihren Beschluss als Ausdruck blanken Zynismus´ werte. Ihre größte Leistung in diesem Fall hat Frau G.-F. sicherlich abgeliefert, als sie die geplante Taufe von J. und N. als "Kindeswohlgefährdung" einstufte.

Für einen Wilhelmshavener sind die Berichte, die uns aus Münster ereilen, Nachrichten aus einer Parallelwelt.

Inzwischen legt mir Dr. K. von der Caritas Münster in seinem Bericht vom 5. Oktober 2012 sogar eine Äußerung in den Mund, die zwar vorzüglich in seine Darstellung passt, aber gar nicht von mir stammt. Ich habe Hilferufe einer Frau aus der Josefstraße gehört, dass die Kindesmutter nach einem tätlichen Angriff des Kindesvaters um Hilfe rief, begriff ich erst, als ich auf den Tatort zulief. Dort stand Dr. K. hilflos herum. Sobald ich die Vorladung von der Wilhelmshavener Polizei habe, werde ich das so zu Protokoll geben, wie ich den Hergang bereits am 3. Oktober 2012 ins Netz gestellt habe...

Mit freundlichen Grüßen


Heinz-Peter Tjaden Krumme Straße 1 26384 Wilhelmshaven


Die "Westfälischen Nachrichten" haben am 8. Januar 2011 über mich behauptet, meine Familie halte mich offenbar für etwas verwirrt. Allerdings wurde kein Familienmitglied befragt, was auch gar nicht möglich war, weil wir damals nach einem Zusammenbruch meiner Mutter um ihr Leben fürchteten und gar keine Zeit für Gespräche mit Dritten hatten. Geht es noch perverser?

Als Adresse haben Sie angegeben:
Heinz-Peter Tjaden
Krumme Straße 1
26384 Wilhelmshaven
Telefon: 04421809286
E-Mail: tjadenheinzpeter@aol.com

Freundliche Grüße,
Ihr Büro Oberbürgermeister


Anmerkung (nicht an den Oberbürgermeister und an das Familiengericht Münster verschickt): Als ich im November 2010 wegen dieses Falles das erste Mal in Münster war, besuchten wir auch die Kirchengemeinde der Mutter. Die Mutter spielte einer Mitarbeiterin und mir ein Handy-Video vor, das sie im Sankt-Mauritz-Kinderheim gemacht hatte. Die damals gut ein Jahr alte N. krabbelte fröhlich herum und quietschte immer wieder vor Vergnügen: "Mami..."

Die Kleine kam am 1. April 2011 in eine Pflegefamilie und hat sich dort laut Gutachten "aus dem Hier und Jetzt" verabschiedet. Auf die Idee, dass der Kleinen Mutter und Bruder fehlen, kommt niemand?

Mütter in Münster (VIII): Schlafen nach Umzug gut

Wo ist die Kleine?

28. Oktober 2012. Inzwischen fragt sich Kommissar Internet, ob die kleine N., geboren im Juni 2009, bei Pflegeeltern in Lüdinghausen oder in Oerkenschwick lebt.

29. Oktober 2012

Guten Tag Heinz-Peter Tjaden !


Vielen Dank für Ihre Nachricht: S. gegen Stadt Münster

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
 Frau S. hat heute mit dem Jugendamtsmitarbeiter T. telefoniert, weil sie morgen laut Gerichtsbeschluss Umgang mit ihrem Sohn hätte. Angeblich kann das wieder einmal nicht organisiert werden. Deshalb wird sich Frau S. auf Anraten eines Gerichtsvollziehers aus Wilhelmshaven am Mittwoch beim Wilhelmshavener Amtsgericht eine Verfügung mit Zwangsgeld und Haftbefehl besorgen, die sogleich umgesetzt wird. Der Gerichtsvollzieher ist mir persönlich bekannt.  Außerdem hat Herr T. in besagtem Telefongespräch Frau S. mitgeteilt, dass er keine Anträge an das Familiengericht von Münster mehr stellen dürfe.


Als Adresse haben Sie angegeben:
Heinz-Peter Tjaden
Krumme Straße 1
26384 Wilhelmshaven
Telefon: 04421809286
E-Mail: tjadenheinzpeter@aol.com


Freundliche Grüße,
Ihr Büro Oberbürgermeister


Die Kleine ist in NRW

2. November 2012. Das Jugendamt von Münster-Kinderhaus hat nun dem Wilhelmshavener Jugendamt mitgeteilt, dass die dreijährige Tochter von S. bei Pflegeeltern in Nordrhein-Westfalen lebt.

Mittwoch, 21. Dezember 2011

Mutter aus Münster (III)

25. November 2011
Hält Familie den auch für "etwas verwirrt?"

Heute schreibt Kommissar Internet eine offene mail an Günter Benning, der in Münster für die "Westfälischen Nachrichten" (WN) arbeitet:

Sehr geehrter Herr Benning,

"´Wir haben den Eindruck, dass es sich hier um ein wiederkehrendes und strukturelles Problem handelt, dem niemand wirklich zu Leibe rücken möchte. Man steckt lieber den Kopf in den Sand. Das finden wir unmöglich und schockierend´, sagt Philippe Boulland, Leiter einer Arbeitsgruppe im Petitionsausschuss, die sich mit dem Thema Jugendämter befasst, und Abgeordneter der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP)."

Steht auf den Internetseiten der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung", denn gestern hat in Berlin ein Treffen mit Vertretern des Bundesjustizministeriums und des Bundesfamilienministeriums stattgefunden. Petitionsausschuss-Mitglieder des Europäischen Parlamentes brachten 120 Petitionen von Eltern aus Deutschland mit, die laut Philippe Boulland den Schluss nahelegen, dass deutsche Jugendämter gegen mehrere Konventionen verstoßen, in denen Menschen- und Kinderrechte festgeschrieben worden sind. Der deutsche Staat verweigere Eltern gerechte Prozesse.

In den "Westfälischen Nachrichten" haben Sie am 8. Januar 2011 über einen Fall aus Münster berichtet. Überschrift: "Kampf ums Kind im Internet". Mich haben Sie seinerzeit als "selbsternannten Kinderrechts-Anwalt" bezeichnet. Ihre Ausführungen ließen Sie ausklingen mit "In der eigenen Familie hält man den blogger für ´etwas verwirrt´."

Darauf reagierte ich mit einem Strafantrag gegen Sie wegen übler Nachrede. Sie erklärten laut Angaben der Staatsanwaltschaft von Münster: "Der Beschuldigte hat sich dahingehend eingelassen, er habe die von ihm getätigten Äußerungen gründlich recherchiert. Die persönlichen Bemerkungen über Sie hätten dazu gedient, dem Leser deutlich zu machen, inwieweit Sie als Person glaubwürdig bzw. unglaubwürdig sind."

Da waren diese "persönlichen Bemerkungen" auf den WN-Internetseiten schon nicht mehr vorhanden. Denn ich hatte herausgefunden, dass Sie mit keinem einzigen Mitglied meiner Familie gesprochen hatten.

Und nun taucht dieser Philippe Boulland in Berlin auf und macht deutschen Jugendämtern, also auch dem Jugendamt von Münster, ähnliche Vorwürfe wie ich. Gehen Sie jetzt davon aus, dass dieser Europapolitiker von seiner Familie - die Sie ebenso wenig kennen wie meine - ebenfalls für "etwas verwirrt" gehalten wird?

Ob sich unter den 120 Petitionen auch Petitionen von Eltern aus Münster befunden haben, entzieht sich noch meiner Kenntnis. Die Wahrscheinlichkeit ist jedoch groß, denn auch in dem Fall, den ich im Internet geschildert habe, hat es bis heute vor dem Familiengericht in Münster kein faires Verfahren gegeben. Ein Attest vom 24. September 2009, das ein Kinderarzt ausgestellt hat, wurde bis heute von der Richterin nicht zur Kenntnis genommen. Darin hieß es, dass der Säugling, der dieser Mutter am gleichen Tag im Gerichtssaal weggenommen worden ist, normal entwickelt sei. Das Jugendamt von Münster jedoch hatte mehrere Gefahrenquellen für das Kind ausgemacht.

Betreut wurde dieser Fall damals noch von einer Jugendamtsmitarbeiterin, die anschließend von der Bildfläche verschwand. Als ich diese Dame vor einem Jahr sprechen wollte, teilte mir eine andere Jugendamtsmitarbeiterin am Telefon mit: "Ich darf Ihnen über meine Kollegin nichts verraten." Sie wäre aber eine wichtige Zeugin in diesem Sorgerechts-Fall gewesen.

Mittlerweile hat sich eine zweite Mutter aus Münster bei mir gemeldet. Auch sie berichtet über Ereignisse, die zur Einschätzung des Petitionsausschusses im Europaparlament passen. Wie in Fall 1 spielt das Sankt-Mauritz-Kinderheim eine Rolle, die mich nachdenklich stimmt.

Die Vorwürfe, die das Jugendamt von Münster Mutter 2 macht, scheint man bei Mutter 1 abgeschrieben zu haben: verzerrte Wahrnehmung der Wirklichkeit, mangelndes Einfühlungsvermögen und ungenügende Kooperationsbereitschaft.

Stimmt Sie das auch nachdenklich?

Münster - das Bermuda-Dreieck für Kinder

Samstag, 19. November 2011

Mutter aus Münster

19. November 2011
Und wieder: Sankt-Mauritz-Kinderheim

Vor einem Jahr hat sich eine Mutter aus Münster an Kommissar Internet gewendet. Die beiden Kinder sind Weihnachten wieder zu Hause, dachte der. Erst einmal sollten die beiden Kleinen getauft werden. Die Verfahrensbeiständin hatte etwas dagegen, stufte die geplante Taufe als "Kindeswohlgefährdung" ein. Ein Jugendamtsmitarbeiter belog das Familiengericht von Münster, das Verwaltungsgericht von Münster und das Oberlandesgericht von Hamm. Kümmerte niemanden.

Dann meldete sich ein Redakteur der "Westfälischen Nachrichten". Der sagte, dass er nach Beschäftigung mit diesem Fall sogar Angst um seine eigenen Kinder habe, die könnten ihm genauso weggenommen werden wie jener Mutter. Anfang 2011 schrieb er einen Artikel, behauptete, dass Kommissar Internet von der eigenen Familie für etwas verwirrt gehalten werde. Allerdings  hatte dieser Redakteur mit keinem einzigen Familienmitglied gesprochen.

Noch ein Lügenbold mehr, dachte Kommissar Internet, denn auch im Sankt-Mauritz-Kinderheim hatte er eine Lügnerin made in Münster kennengelernt. Nach ihrer Entlarvung verwies sie auf den Lügner aus dem Jugendamt. Der sei für alle zuständig, der einzige Gesprächspartner.

Jetzt hat sich bei Kommissar Internet eine zweite Mutter aus Münster gemeldet. Ihr wird eine verzerrte Wahrnehmung der Realität vorgeworfen. Wie der ersten Mutter. Außerdem fehle es ihr an Einfühlungsvermögen. Wie der ersten Mutter. Kooperativ sei sie auch nicht. Wie die erste Mutter.

Dann hat diese zweite Mutter noch erzählt, dass auch das Sankt-Mauritz-Kinderheim involviert sei. Das muss Kommissar Internet erst einmal verdauen. Aber über eins freut er sich wieder: Er wohnt nicht in Münster...Er lebt in einer Stadt ohne berüchtigtes Jugendamt.

Verschwunden in Münster

Die Kindeswohl-Gefährder

Montag, 21. März 2011

Kinder in Münster (XXI)

12. März 2011
Leserbrief an die "Westfälischen Nachrichten"

Kommissar Internet hat gestern im Internet diesen Artikel entdeckt. Er stand in den "Westfälischen Nachrichten" und stammt vom 9. März 2011. Deshalb bekam diese Zeitung diesen Leserbrief:

"Die Sache ist schwer zu umreißen." Schreibt Ihr Redakteur Günter Benning. Dann versuche ich es einmal als Beistand der Mutter:


Ihr werden beide Kinder weggenommen. Das verstehen weder die Gutachterin noch die damalige Tagesmutter noch die damalige Hebamme. Vor dem Oberlandesgericht Hamm werden sie von uns als Zeuginnen angerufen. Doch dieses Gericht entscheidet auf schriftlichem Wege, ohne mündliche Verhandlung, also ohne Anhörung unserer Zeuginnen gegen die Mutter. Geschehen am 1. März 2011.

Bis heute taucht auch in Gerichtsbeschlüssen immer wieder die Behauptung auf, der Bruder (heute fast 4 Jahre alt) habe schwere körperliche Gewalt gegen seine Schwester (heute fast zwei Jahre alt) angewendet. Sie wird seit dem 22. September 2009 stets mitgeführt. Doch: Der Kinderarzt des Mädchens hat am 24. September 2009 in einem Attest bestätigt, dass der Säugling gesund ist. Bei schwerer körperlicher Gewalt hätte die Kleine doch wohl zumindest blaue Flecken haben müssen. An diesem Tag hat vor dem Familiengericht in Münster eine Anhörung stattgefunden. Danach ist das Mädchen in Obhut genommen worden.

Dieses Attest liegt dem Oberlandesgericht Hamm und dem Verwaltungsgericht Münster vor. Wann wird es zur Kenntnis genommen? Wann nimmt endlich ein Gericht zur Kenntnis, dass die Fachkräfte, die am längsten mit der Mutter zu tun hatten, auf ihrer Seite stehen?