Schlafen nach Umzug gut
Die Mutter aus Münster, die am 29. September 2012 eine Wohnung in Wilhelmshaven gefunden hat, leidet nicht mehr unter Schlafstörungen. Denn das Jugendamt Münster-Kinderhaus ist so weit weg, dass diese Parallelwelt immer mehr verblasst. In Erinnerung bringt sich der nicht mehr zuständige Mitarbeiter allerdings immer noch mit Anträgen, die auf Wahrnehmungsstörungen beruhen.
Die hat er mit einem Caritas-Mitarbeiter gemein, der am 2. Oktober 2012 in zehn Sekunden so viel erledigt haben will, wie Kommissar Internet in fünf Minuten schafft, wenn er dafür sorgen soll, dass nichts schiefgeht. Nach einem tätlichen Angriff gegen die Mutter vor dem Caritas-Gebäude, den der Caritas-Mitarbeiter verpasste, weil er angeblich zehn Sekunden zu spät auf die Straße kam, fand der alles gut, was dem Täter einfiel.
Bei dem Täter handelte es sich um einen Mann, der mit dieser Mutter zwei gemeinsame Kinder hat. Als ein Wilhelmshavener Sozialpädagoge kürzlich las, wie es der dreijährigen Tochter geht, die seit dem 1. April 2011 bei Pflegeeltern lebt, die der Mutter unbekannt sind, zuckte er merklich zusammen. Dann sagte er: "Das heißt, dass die Kleine lethargisch ist." Dieser Einschätzung stimmte Kommissar Internet zu.
Dem nichtehelichen Vater schanzte das Jugendamt Münster-Kinderhaus inzwischen das alleinige Sorgerecht für den Jungen zu. Kommentar einer Familienrichterin aus Wilhelmshaven: "So was gibt es doch gar nicht." Stimmt - aber nur außerhalb von Münster.
Außerhalb von Münster wäre einem Caritas-Mitarbeiter sicher auch aufgefallen, was Kommissar Internet als Augenzeuge auffiel. Der Vater verließ den Tatort mit dem Rad, hinten saß der fünfjährige Junge in einem Kindersitz - ohne Helm auf dem Kopf...Der Mutter hätte man das wohl als Kindeswohlgefährdung ausgelegt.
Der Caritas-Mitarbeiter, der am 5. Oktober 2012 in seinem Bericht behauptete, er habe auf die Mutter immer wieder eingeredet, schwieg auch dazu. Im Beisein von Kommissar Internet war er still wie ein Grab gewesen. Da war nichts mit "immer wieder auf die Mutter einreden".
Der nicht mehr zuständige Jugendamtsmitarbeiter nahm am 9. Oktober 2012 den Caritas-Bericht als Steilvorlage für den nächsten Angriff gegen die Mutter. Er schrieb an das Familiengericht von Münster, er habe mit dem Vater gesprochen und merkte dazu an: "Er (der Vater) versuche (dem Jungen) zu erklären, dass seine Mutter in diesem Punkt krank nicht genau weiß, was sie tun kann."
Das allerdings weiß man im Jugendamt Münster-Kinderhaus immer ganz genau. Deshalb liegt dem Familiengericht von Münster jetzt ein Antrag vor, der da lautet: "Ich beantrage, im Wege der einstweiligen Anordnung, das Umgangsrecht zunächst für sechs Monate auszusetzen und der Mutter vor Wiederaufnahme von möglichen begleiteten Kontakten zur Auflage zu machen, entsprechende Auskünfte über eine begonnene fachärztliche Behandlung zu geben."
Kommissar Internet begrüßt diesen Antrag ausdrücklich und bringt hiermit zum Ausdruck, dass er eine fachärztliche Behandlung des Jugendamts- und des Caritas-Mitarbeiters für dringend erforderlich hält. So lange sollte auch das Umgangsrecht dieser Behörde und des Caritasverbandes ausgesetzt werden. Was allerdings sowieso geschehen wird.
Die Mutter hat bei der Wilhelmshavener Polizei Strafantrag gestellt, ins Revier gerufen wurde auch ein Mitarbeiter des Wilhelmshavener Jugendamtes. Demnächst wird Kommissar Internet als Augenzeuge vernommen. Für die Vernehmung müssen wohl nicht mehr als zehn Sekunden eingeplant werden, denn wenn ein Caritas-Mitarbeiter aus Münster in dieser Zeit all das schaffen kann, was er in seinem Bericht vom 5. Oktober 2012 behauptet, dann ist auch eine Vernehmung in zehn Sekunden möglich...
Der Zehn-Sekunden-Mann
Posts mit dem Label Caritas werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Caritas werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Montag, 22. Oktober 2012
Montag, 21. März 2011
Kinder in Münster (XX)
3. März 2011
Schreiben an das Verwaltungsgericht von Münster
Eilt! Bitte sofort vorlegen!
In seiner jüngsten Stellungnahme an das Familiengericht Münster listet der Jugendamtsmitarbeiter Till... die "grundsätzlichen Regelungsbedarfe" auf, die es aus seiner Sicht gibt. Als da sind:
1. Bedarf laut Herrn Till...: Regelung der elterlichen Sorge für J. Über den Antrag des Vaters auf Sorgerechtsübertragung sollte schnellstmöglich entschieden werden. Im Alltag kommt es zu erheblichen Problemen; zuletzt bei der Ummeldung von J. in einen Kindergarten an seinem neuen Lebensort.
Anmerkungen: In Absprache mit dem Jugendamt von Münster hat der nichteheliche (!) Kindesvater mit Hilfe seines Anwaltes am 23. Juni 2010 einen Antrag beim Familiengericht von Münster auf alleiniges Sorgerecht für den Jungen gestellt. Das geschah, obwohl beim OLG Hamm ein Beschwerdeverfahren lief. Bedeutet: Der Beschluss des Familiengerichtes von Münster vom 18. März 2010 war noch gar nicht rechtskräftig. Er ist es auch heute noch nicht, weil das Beschwerdeverfahren noch gar nicht beendet ist.
Außerdem ist die Ummeldung von J. hinter dem Rücken der Mutter abgewickelt worden. Sie rief mich nach Neujahr an, weil ihr vom Kindergarten, in dem der Junge bis dahin gewesen ist, mitgeteilt wurde, der Junge sei jetzt in einem anderen Kindergarten. Ich äußerte daraufhin die Vermutung, J. könne jetzt in einem Kindergarten in Wohnortnähe des Kindesvaters sein. Die Kindesmutter war verständlicherweise in heller Aufregung. Sie klapperte telefonisch die infrage kommenden Kindergärten ab, bekam aber nirgendwo eine Auskunft. Es dauerte Tage, bis sie wusste, wo das Kind ist.
Im Februar 2011 ist der Kindesmutter von der Caritas mitgeteilt worden, dass man zu einer Begleitung der Umgangskontakte von Mutter und J. nicht mehr in der Lage sei. Anschließend meldete sich bei ihr die Caritas-Erziehungsberatungsstelle und bot Umgangskontakte alle 14 Tage immer freitags von 9 bis 10 Uhr an. Dazu müsse nur eine Erklärung unterschrieben werden. Das tat die Kindesmutter nach einigen Diskussionen, der Kindesvater leistete seine Unterschrift bis heute nicht...
2. Bedarf laut Herrn Till...: Ausweitung der bestehenden Pflegschaft für N. Da Absprachen mit Frau v. nicht möglich sind, ist die Übertragung der gesamten Personensorge auf die Pflegerin erforderlich.
Dieser Jugendamtsmitarbeiter war es auch, der dem Oberlandesgericht Hamm am 12. November 2010 mitteilte, Frau v. habe den Kontakt zu ihm abgebrochen. Das ist nachgewiesermaßen falsch. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf frühere Erläuterungen.
Zudem schrieb Herr Till...: "...das im Rahmen der Kontaktanbahnung der Pfegeeltern und der Integration von N. in eine Pfegefamilie ihr Besuchsrecht unterbrochen werden wird."
Welche Absprachen wollte denn dieser Jugendamtsmitarbeiter da noch treffen? Der setzt sich doch nicht nur darüber hinweg, dass es eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamm immer noch nicht gibt, der lässt sich auch nicht davon beeindrucken, dass eine Pflegefamilie nach seinem eigenen Bekunden wieder abgesprungen ist, weil sie erfuhr, dass die Kindesmutter um ihre Kinder kämpft. Was ihr gutes Recht ist.
Der Bürgerrechtsausschuss des Europaparlamentes hat mir inzwischen über einen Bekannten, der Europaabgeordneter ist, mitteilen lassen, dass man die Angelegenheit erst einmal ruhen lasse, weil man die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamm abwarten wolle. Würde diese negativ ausfallen, würde ich sofort wieder diesen Europaabgeordneten informieren...
Die Verhandlung findet am 8. März 2011, 11 Uhr, vor dem Verwaltungsgericht in Münster statt. Die Sitzung ist öffentlich!
Schreiben an das Verwaltungsgericht von Münster
Eilt! Bitte sofort vorlegen!
In seiner jüngsten Stellungnahme an das Familiengericht Münster listet der Jugendamtsmitarbeiter Till... die "grundsätzlichen Regelungsbedarfe" auf, die es aus seiner Sicht gibt. Als da sind:
1. Bedarf laut Herrn Till...: Regelung der elterlichen Sorge für J. Über den Antrag des Vaters auf Sorgerechtsübertragung sollte schnellstmöglich entschieden werden. Im Alltag kommt es zu erheblichen Problemen; zuletzt bei der Ummeldung von J. in einen Kindergarten an seinem neuen Lebensort.
Anmerkungen: In Absprache mit dem Jugendamt von Münster hat der nichteheliche (!) Kindesvater mit Hilfe seines Anwaltes am 23. Juni 2010 einen Antrag beim Familiengericht von Münster auf alleiniges Sorgerecht für den Jungen gestellt. Das geschah, obwohl beim OLG Hamm ein Beschwerdeverfahren lief. Bedeutet: Der Beschluss des Familiengerichtes von Münster vom 18. März 2010 war noch gar nicht rechtskräftig. Er ist es auch heute noch nicht, weil das Beschwerdeverfahren noch gar nicht beendet ist.
Außerdem ist die Ummeldung von J. hinter dem Rücken der Mutter abgewickelt worden. Sie rief mich nach Neujahr an, weil ihr vom Kindergarten, in dem der Junge bis dahin gewesen ist, mitgeteilt wurde, der Junge sei jetzt in einem anderen Kindergarten. Ich äußerte daraufhin die Vermutung, J. könne jetzt in einem Kindergarten in Wohnortnähe des Kindesvaters sein. Die Kindesmutter war verständlicherweise in heller Aufregung. Sie klapperte telefonisch die infrage kommenden Kindergärten ab, bekam aber nirgendwo eine Auskunft. Es dauerte Tage, bis sie wusste, wo das Kind ist.
Im Februar 2011 ist der Kindesmutter von der Caritas mitgeteilt worden, dass man zu einer Begleitung der Umgangskontakte von Mutter und J. nicht mehr in der Lage sei. Anschließend meldete sich bei ihr die Caritas-Erziehungsberatungsstelle und bot Umgangskontakte alle 14 Tage immer freitags von 9 bis 10 Uhr an. Dazu müsse nur eine Erklärung unterschrieben werden. Das tat die Kindesmutter nach einigen Diskussionen, der Kindesvater leistete seine Unterschrift bis heute nicht...
2. Bedarf laut Herrn Till...: Ausweitung der bestehenden Pflegschaft für N. Da Absprachen mit Frau v. nicht möglich sind, ist die Übertragung der gesamten Personensorge auf die Pflegerin erforderlich.
Dieser Jugendamtsmitarbeiter war es auch, der dem Oberlandesgericht Hamm am 12. November 2010 mitteilte, Frau v. habe den Kontakt zu ihm abgebrochen. Das ist nachgewiesermaßen falsch. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf frühere Erläuterungen.
Zudem schrieb Herr Till...: "...das im Rahmen der Kontaktanbahnung der Pfegeeltern und der Integration von N. in eine Pfegefamilie ihr Besuchsrecht unterbrochen werden wird."
Welche Absprachen wollte denn dieser Jugendamtsmitarbeiter da noch treffen? Der setzt sich doch nicht nur darüber hinweg, dass es eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamm immer noch nicht gibt, der lässt sich auch nicht davon beeindrucken, dass eine Pflegefamilie nach seinem eigenen Bekunden wieder abgesprungen ist, weil sie erfuhr, dass die Kindesmutter um ihre Kinder kämpft. Was ihr gutes Recht ist.
Der Bürgerrechtsausschuss des Europaparlamentes hat mir inzwischen über einen Bekannten, der Europaabgeordneter ist, mitteilen lassen, dass man die Angelegenheit erst einmal ruhen lasse, weil man die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamm abwarten wolle. Würde diese negativ ausfallen, würde ich sofort wieder diesen Europaabgeordneten informieren...
Die Verhandlung findet am 8. März 2011, 11 Uhr, vor dem Verwaltungsgericht in Münster statt. Die Sitzung ist öffentlich!
Abonnieren
Posts (Atom)