Montag, 21. März 2011

Kinder in Münster (XX)

3. März 2011
Schreiben an das Verwaltungsgericht von Münster

Eilt! Bitte sofort vorlegen!


In seiner jüngsten Stellungnahme an das Familiengericht Münster listet der Jugendamtsmitarbeiter Till... die "grundsätzlichen Regelungsbedarfe" auf, die es aus seiner Sicht gibt. Als da sind:

1. Bedarf laut Herrn Till...: Regelung der elterlichen Sorge für J. Über den Antrag des Vaters auf Sorgerechtsübertragung sollte schnellstmöglich entschieden werden. Im Alltag kommt es zu erheblichen Problemen; zuletzt bei der Ummeldung von J. in einen Kindergarten an seinem neuen Lebensort.

Anmerkungen: In Absprache mit dem Jugendamt von Münster hat der nichteheliche (!) Kindesvater mit Hilfe seines Anwaltes am 23. Juni 2010 einen Antrag beim Familiengericht von Münster auf alleiniges Sorgerecht für den Jungen gestellt. Das geschah, obwohl beim OLG Hamm ein Beschwerdeverfahren lief. Bedeutet: Der Beschluss des Familiengerichtes von Münster vom 18. März 2010 war noch gar nicht rechtskräftig. Er ist es auch heute noch nicht, weil das Beschwerdeverfahren noch gar nicht beendet ist.

Außerdem ist die Ummeldung von J. hinter dem Rücken der Mutter abgewickelt worden. Sie rief mich nach Neujahr an, weil ihr vom Kindergarten, in dem der Junge bis dahin gewesen ist, mitgeteilt wurde, der Junge sei jetzt in einem anderen Kindergarten. Ich äußerte daraufhin die Vermutung, J. könne jetzt in einem Kindergarten in Wohnortnähe des Kindesvaters sein. Die Kindesmutter war verständlicherweise in heller Aufregung. Sie klapperte telefonisch die infrage kommenden Kindergärten ab, bekam aber nirgendwo eine Auskunft. Es dauerte Tage, bis sie wusste, wo das Kind ist.

Im Februar 2011 ist der Kindesmutter von der Caritas mitgeteilt worden, dass man zu einer Begleitung der Umgangskontakte von Mutter und J. nicht mehr in der Lage sei. Anschließend meldete sich bei ihr die Caritas-Erziehungsberatungsstelle und bot Umgangskontakte alle 14 Tage immer freitags von 9 bis 10 Uhr an. Dazu müsse nur eine Erklärung unterschrieben werden. Das tat die Kindesmutter nach einigen Diskussionen, der Kindesvater leistete seine Unterschrift bis heute nicht...

2. Bedarf laut Herrn Till...: Ausweitung der bestehenden Pflegschaft für N. Da Absprachen mit Frau v. nicht möglich sind, ist die Übertragung der gesamten Personensorge auf die Pflegerin erforderlich.

Dieser Jugendamtsmitarbeiter war es auch, der dem Oberlandesgericht Hamm am 12. November 2010 mitteilte, Frau v. habe den Kontakt zu ihm abgebrochen. Das ist nachgewiesermaßen falsch. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf frühere Erläuterungen.

Zudem schrieb Herr Till...: "...das im Rahmen der Kontaktanbahnung der Pfegeeltern und der Integration von N. in eine Pfegefamilie ihr Besuchsrecht unterbrochen werden wird."

Welche Absprachen wollte denn dieser Jugendamtsmitarbeiter da noch treffen? Der setzt sich doch nicht nur darüber hinweg, dass es eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamm immer noch nicht gibt, der lässt sich auch nicht davon beeindrucken, dass eine Pflegefamilie nach seinem eigenen Bekunden wieder abgesprungen ist, weil sie erfuhr, dass die Kindesmutter um ihre Kinder kämpft. Was ihr gutes Recht ist.

Der Bürgerrechtsausschuss des Europaparlamentes hat mir inzwischen über einen Bekannten, der Europaabgeordneter ist, mitteilen lassen, dass man die Angelegenheit erst einmal ruhen lasse, weil man die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamm abwarten wolle. Würde diese negativ ausfallen, würde ich sofort wieder diesen Europaabgeordneten informieren...

Die Verhandlung findet am 8. März 2011, 11 Uhr, vor dem Verwaltungsgericht in Münster statt. Die Sitzung ist öffentlich!

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