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Dienstag, 25. Oktober 2011

Kinder in Münster XXII

20. Juli 2011
Pflegeeltern sind beunruhigt

Kommissar Internet beunruhigt Pflegeeltern. Schreibt der Jugendamtsmitarbeiter T. am 30. Juni 2011 an das Familiengericht von Münster. Bei diesen Pflegeeltern lebt seit dem 1. April 2011 die inzwischen zweijährige N. Die ist ihrer Mutter am 24. September 2009 weggenommen worden. Die Gründe, die dafür erfunden worden sind, wurden hier offensichtlich so eindrucksvoll geschildert, dass jetzt sogar die Pflegeeltern von N. beunruhigt sein sollen.

Wenn überhaupt stimmt, was dieser Jugendamtsmitarbeiter am 30. Juni 2011 geschrieben hat. Zweifel müssen erlaubt sein. Lesenswert sind seine Ausführungen trotzdem, denn wer die versteht, muss der deutschen Sprache schon mehr als mächtig sein. So schreibt T.: "Anlässlich der Hilfeplanung habe ich N. vor einigen Tagen in ihrer neuen Pflegefamilie besucht. Die Pflegeeltern berichten vom Einleben von N. in ihre neue Umgebung...Die Pflegefamilie ist durch ein wesentlich älteres Pflegekind in der Familie mit dem Prozess des Einlebens vertraut."

Was uns der Jugendamtsmitarbeiter T. damit sagen will, muss uns wohl das Familiengericht von Münster erklären. Kommissar Internet würde sonst behaupten, dass diese Pflegefamilie zwei Pflegekinder hat, die sich noch nicht eingelebt haben.

Weiter schreibt der Nachwuchsstammler vom Idenbrockplatz zu Münster: "Die Pflegefamlie hat Sorge in die Auseinandersetzungen zwischen Kindesmutter und Jugendamt hereingezogen zu werden. Die diversen Internetveröffentlichungen beunruhigen die Pflegefamilie. Aus hiesiger Sicht ist nach Abschluss der aktuellen Gerichtstermine beim Amtsgericht und dem Oberlandesgericht ein Kennlernenprozess zwischen Pflegeeltern und Frau S. zu verabreden."

Um Jugendamts Willen! Beunruhigte Pflegefamilie, die noch mit dem Prozess des Einlebens beschäftigt ist, trifft streitbare Mutter? Und was ist ein Kennlernenprozess? Kommissar Internet hat dieses Wort bei google gesucht und wurde sofort gefragt: "Meinten Sie Kennenlernprozess?"

Doch T. hat nicht nur große Probleme mit der deutschen Sprache, der hat neben beunruhigten Pflegeeltern noch eins von vielen. Denn die streitbare Mutter hat auch noch einen Sohn. Der ist vier Jahre alt und lebt beim Vater. Dort taucht die Mutter laut T. "unangemeldet" auf. Dass der Vater gelegentlich auch "unangemeldet" bei der Mutter auftaucht, verschweigt dieser Jugendamtsmitarbeiter wohlweislich. Er hätte nämlich gern ein anderes Problem: "Aktuell sehe ich keine Möglichkeit den Umgang zwischen Mutter und Sohn auszuweiten ohne J. damit schwer zu irritieren."

Dann hätten wir: beunruhigte Pflegeeltern, streitbare Mutter und schwer irritierten Vierjährigen. Das geht nun wirklich nicht, fügt T. seinen Stammeleien einen "Entwicklungsbericht" des Caritas-Verbandes bei. Der stammt vom 9. Juni 2011. Schon beschleicht Kommissar Internet das Gefühl, dass es in Münster niemanden gibt, der schreiben kann.

In diesem "Entwicklungsbericht" heißt es über den Vierjährigen: "J. ist ein 3,8 Jahre alter, ehre kräftig gebauter Junge." Da hat Kommissar Internet erst einmal seinen Taschenrechner hervorgekramt. Ergebnis: Das Jahr hat zwölf Monate. Zwolf mal 0,8 = 9,6. Hätte jeder Monat 30 Tage, wäre J. also am 9. Juni 2011 3 Jahre, neun Monate und 18 Tage alt gewesen. 38 Tage später feierte er seinen vierten Geburtstag. War aber nach Caritas-Berechnungen erst 3 Jahre, zehn Monate und 26 Tage alt. Wenn jeder Monat 30 Tage hätte. Hätte jeder Monat 31 Tage, wäre es noch komplizierter.

Über den Jungen berichtet die Caritas, dass er sehr schnell sei. Was zur Altersangabe passt. Denn J. flitzt nicht nur gern herum, er wird auch schneller älter als andere Kinder...

Unter "Sprache" vermerkt die Caritas: "J.´s Wortschatz hat sich vergrößert, ist jedoch gering." Das freut Kommissar Internet. Warum? Dumme Frage. Die Antwort ist doch ganz einfach: Wäre das so, hätte er eine Gemeinsamkeit mit dem Jugendamtsmitarbeiter T. vom Idenbrockplatz zu Münster. Aber nur nach dem Komma...

Die Geschichte beginnt hier

25. Oktober 2011
Irre! Verwaltungsgericht von Münster

Der Justizangestellte R.

Montag, 21. März 2011

Kinder in Münster (XIX)

23. Februar 2011
Jugendamt ist ein verlässlicher Partner

"Keine Sorge, wenn das Baby nach der Geburt abnimmt. Ob das Baby gesund ist, erkennt man unter anderem an der Entwicklung von Gewicht und Körpergröße. Üblicherweise verdoppelt ein Säugling sein Geburtsgewicht innerhalb von fünf Monaten, mit zwölf Monaten wiegt er dreimal so viel wie bei seiner Geburt."

Hat Kommissar Internet auf den Seiten einer Regensburger Apotheke gelernt. Ausreichend sei: Das Baby einmal in der Woche wiegen. Sich zu viele Sorgen machen, sei weder gut für die Eltern noch für das Kleinkind.

Gelernt hat Kommissar Internet in den vergangenen Monaten auch: Das Jugendamt von Münster ist ein verlässlicher Partner. Was erst einmal in dem ostwestfälischen Dickschädel drin ist, bleibt drin. Da können die Jahre ins Land gehen.

Über 17 Monate sind inzwischen ins Land gegangen, seit einer Mutter ein dreieinhalb Monate alter Säugling weggenommen worden ist. Hat das Jugendamt offenbar noch gar nicht gemerkt. Angemerkt hat jedoch ein Mitarbeiter dieser Behörde am 8. November 2010 gegenüber dem Verwaltungsgericht von Münster, die Mutter habe sich seinerzeit geweigert, ihr Kind einmal in der Woche wiegen zu lassen.

Verlassen kann sich Kommissar Internet darauf, dass diese Behauptung auch noch in zehn Jahren wiederholt werden würde. Wie aber sehen die Tatsachen aus? So: Vor dem Familiengericht in Münster hat am 24. September 2009 eine Anhörung stattgefunden. Als die Mutter auf der Toilette war und danach in den Gerichtssaal zurückkehrte, war ihre Tochter weg.

Vor der Anhörung ist die Mutter bei einem Kinderarzt gewesen. Der bescheinigte mit Darum vom 24. September 2009: "(Das Mädchen) trinkt gut." Was eine Caritas-Mitarbeiterin anders dargestellt hatte. Die behauptete Probleme bei der Nahrungsaufnahme. Und zwar nach Angaben des Jugendamtes von Münster am 22. September 2009. Weiter bescheinigte der Kinderarzt: Das Mädchen wiegt 5,95 Kilogramm. Außerdem habe die Mutter der Kleinen in der Praxis die Flasche gegeben.

Damit hätte sich die Aufregung von Jugendamt und Caritas eigentlich geben müssen. Doch: siehe oben. Das Jugendamt von Münster ist ein verlässlicher Partner...

Deshalb kann sich Kommissar Internet auch darauf verlassen, dass es am 8. März 2011 vor dem Verwaltungsgericht Münster zu einem Prozess gegen das Jugendamt von Münster kommt.

Schreiben an Verwaltungsgericht von Münster

Kinder in Münster (XXI)

12. März 2011
Leserbrief an die "Westfälischen Nachrichten"

Kommissar Internet hat gestern im Internet diesen Artikel entdeckt. Er stand in den "Westfälischen Nachrichten" und stammt vom 9. März 2011. Deshalb bekam diese Zeitung diesen Leserbrief:

"Die Sache ist schwer zu umreißen." Schreibt Ihr Redakteur Günter Benning. Dann versuche ich es einmal als Beistand der Mutter:


Ihr werden beide Kinder weggenommen. Das verstehen weder die Gutachterin noch die damalige Tagesmutter noch die damalige Hebamme. Vor dem Oberlandesgericht Hamm werden sie von uns als Zeuginnen angerufen. Doch dieses Gericht entscheidet auf schriftlichem Wege, ohne mündliche Verhandlung, also ohne Anhörung unserer Zeuginnen gegen die Mutter. Geschehen am 1. März 2011.

Bis heute taucht auch in Gerichtsbeschlüssen immer wieder die Behauptung auf, der Bruder (heute fast 4 Jahre alt) habe schwere körperliche Gewalt gegen seine Schwester (heute fast zwei Jahre alt) angewendet. Sie wird seit dem 22. September 2009 stets mitgeführt. Doch: Der Kinderarzt des Mädchens hat am 24. September 2009 in einem Attest bestätigt, dass der Säugling gesund ist. Bei schwerer körperlicher Gewalt hätte die Kleine doch wohl zumindest blaue Flecken haben müssen. An diesem Tag hat vor dem Familiengericht in Münster eine Anhörung stattgefunden. Danach ist das Mädchen in Obhut genommen worden.

Dieses Attest liegt dem Oberlandesgericht Hamm und dem Verwaltungsgericht Münster vor. Wann wird es zur Kenntnis genommen? Wann nimmt endlich ein Gericht zur Kenntnis, dass die Fachkräfte, die am längsten mit der Mutter zu tun hatten, auf ihrer Seite stehen?