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Donnerstag, 17. Januar 2019

Merkwürdiger Fall

Eines Abends im Juni 2013 hat das
Jugendamt von Wilhelmshaven
zwei Polizeibeamte in die Wohnung
von Kommissar Internet geschickt.
Die Polizeibeamten gaben sich falsche
Namen, der Flur sah anschließend
so aus. Foto: Heinz-Peter Tjaden

Kommissar Internet und noch mehr vom Jugendamt Wilhelmshaven

29. Oktober 2018. Der nächste Fall für Kommissar Internet: In Wilhelmshaven hat das Jugendamt ein Behörden-Auge auf eine kleine Familie geworfen. Die Mutter stellte 2016 mehrere Strafanträge gegen den Vater des gemeinsamen Kindes, das nach der Trennung bei der Mutter lebt. Die Staatsanwaltschaft von Oldenburg kündigte eine harte Bestrafung des Vaters an, stellte das Ermittlungsverfahren aber ein. Der Mutter wurde am 2. Mai 2018 das Recht auf "Stellung eines Strafantrages" abgesprochen. Also setzte sich Kommissar Internet an seinen Computer und schrieb an die zuständige Staatsanwältin, und zwar dies:

Az. Cs 165 Js 77561/16

Sehr geehrte Frau Staatsanwältin Sieczkarek,

ich bin Redakteur und Schriftsteller aus Burgwedel bei Hannover und beschäftige mich gerade mit dem Fall Inge Schulze (Name geändert, der richtige Name ist Kommissar Internet bekannt) gegen Jugendamt Wilhelmshaven (Az. 16 F 233/18 PF). Ich bitte um Beantwortung der folgenden Fragen und bitte Sie, gegebenenfalls zu prüfen, ob meine Fragen Informationen enthalten, die sich für eine Strafanzeige eignen.

Sie haben Frau Inge Schulze im Jahre 2016 zu ihrem Strafantrag vom 10. August 2016 wegen Körperverletzung mitgeteilt, dass der Vater des gemeinsamen Kindes „wegen der Tat vom 3. August 2016 eine erhebliche Strafe zu erwarten“ hat. Deshalb würden Sie weitere mögliche Straftaten nicht verfolgen, weil diese Straftaten keine höhere Strafe zur Folge hätten. Hat in dieser Sache inzwischen ein Prozess stattgefunden und wie ist er ausgegangen?

Mit Beschluss vom 2. Mai 2018 hat das Amtsgericht von Wilhelmshaven der Mutter das Recht auf „Stellung eines Strafantrages“ entzogen. Dieses Recht ist auf das Jugendamt von Wilhelmshaven übergegangen. Darf ein Gericht eine solche Entscheidung treffen und dabei – wie geschehen – auf jede Begründung verzichten? Hat das Jugendamt bereits dieses Recht in Anspruch genommen?

Das Amtsgericht von Wilhelmshaven teilt der Mutter am 19. Oktober 2018 mit, besagtes Ermittlungsverfahren sei eingestellt worden. Stimmt das? Gilt diese Entscheidung nun auch für alle anderen Vorwürfe?

Nach Angaben der Mutter berichtet der gemeinsame Sohn seit Sommer 2018, dass er von seinem Vater „angefasst“ werde. Ist Ihnen dieser Vorwurf bekannt, sind Sie vom Jugendamt Wilhelmshaven entsprechend informiert worden und hat diese Behörde Strafantrag gestellt?


17. November 2018. Die Fragen von Kommissar Internet sind noch nicht beantwortet worden. Die Anwältin der Mutter bekam inzwischen von der Staatsanwaltschaft Oldenburg die abgebildete Mitteilung.

Die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Oldenburg antwortet/Kommissar Internet auch

23. November 2018. Mir ist Ihre Anfrage vom 29. 10. 2018 zum vorgenannten Aktenzeichen zur Beantwortung zugeleitet worden. 

Sie schreiben, Sie beschäftigten sich aktuell als Redakteur und Schriftsteller mit dem Fall Inge Schulze gegen Jugendamt Wilhelmshaven. Bevor ich Ihnen entsprechende Auskünfte auf Ihre Fragen erteilen kann, bitte ich um Übersendung einer Ablichtung Ihres Presseausweises.

29. November 2018. Sehr geehrter Herr Staatsanwalt Stein, 

ein Presseausweis soll lediglich die Arbeit eines Redakteurs erleichtern, er ist aber nicht gesetzlich vorgeschrieben, weil eine derartige gesetzliche Regelung die im Grundgesetz garantierte Pressefreiheit einschränken würde. Auch Sie wollen die Pressefreiheit sicherlich nicht einschränken. 

Mir ist inzwischen bekannt, dass Teile der Akte der Staatsanwaltschaft Oldenburg als vertraulich gelten. In diese Teile bekommt auch die Anwältin von Inge Schulze keine Einsicht. Außerdem ist mir inzwischen bekannt, dass das Ermittlungsverfahren aus 2016 gegen den Kindesvater eingestellt worden ist. 

Bleiben die Fragen: Kümmert sich die Staatsanwaltschaft von Oldenburg auch um die Geschichten, die der Junge seit Sommer 2018 erzählt? Seit meiner Anfrage sind sie der Staatsanwaltschaft von Oldenburg bekannt. Darf das Jugendamt der Mutter das Recht auf einen Strafantrag gerichtlich untersagen lassen? 

Mir ist bekannt, dass das Jugendamt von Wilhelmshaven nicht davor zurückschreckt, Unschuldige zu kriminalisieren. Diese Behörde schreckt auch vor Behinderung der Justiz nicht zurück. Gilt Letzteres auch in diesem Fall?

Meine Fragen müssen Sie mir auch ohne Presseausweis beantworten.

17. Januar 2019. Dass Kommissar Internet keine weitere Antwort bekommen hat, muss eigentlich nicht erwähnt werden.  

Weitere Informationen über das Wilhelmshavener Jugendamt


Donnerstag, 10. Mai 2012

Sömmerda (IV)


Staatsanwaltschaft von Erfurt stellt Fragen

Heute hat Kommissar Internet Post von der Staatsanwaltschaft Erfurt bekommen. Dabei geht es um die schweren Vorwürfe, die Gisela van der Heijden, bis Ende 2009 kaufmännischer Vorstand der Finneck-Stiftung und heute Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg,  in mails an mich gegen diese Einrichtung erhoben hat. Der Wortlaut des Schreibens:

"Aktenzeichen 201 AR 675/12

Vorwürfe gegen Finneck-Stiftung in Sömmerda
hier: Fax vom 5. 5. 2012

Sehr geehrter Herr Tjaden,

unter dem 5. 5. 2012 haben Sie ein Faxschreiben an die Staatsanwaltschaft Erfurt gerichtet, in dem Sie mitteilen, dass Frau Gisela van der Heijden "schwere Vorwürfe gegen die Finneck-Stiftung" erhoben habe.

Da Sie hier persönlich nicht bekannt sind, bitte ich Sie um Verständnis, wenn ich Sie um Übersendung einer Ablichtung Ihres gültigen Personalausweises ersuche.

Ferner bitte ich Sie um Mitteilung,

- wo Frau van der Heijden zurzeit gemeldet ist (ladungsfähige Anschrift),

- wann und wo das Gespräch mit Frau van der Heijden stattgefunden hat,

- wer von der Finneck-Stiftung Ihnen ein Gespräch angeboten hat,

- ob und in welcher Weise Frau van der Heijden die Ihnen mitgeteilten Vorkommnisse nach Zeit und Umständen näher beschrieben hat,

- wem die angeblichen Vorkommnisse bei der Finneck-Stiftung noch bekannt sind."

Siehe auch

Sömmerda (V): Zu den Akten gelegt?