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Freitag, 2. November 2012

Mütter in Münster (IX)

Mail an Familiengericht von Münster und an Oberbürgermeister

Guten Tag Heinz-Peter Tjaden !

Vielen Dank für Ihre Nachricht: S. gegen Stadt Münster

heutige mail an familiengericht in münster

Sehr geehrte Frau Richterin St.,

als Beistand von Frau S. bin ich gerade mit der Sichtung von Dokumenten aus dieser Familiensache beschäftigt, weil die Kindesmutter einen Termin mit dem jetzt hoffentlich zuständigen Jugendamt vereinbaren will.

Dabei fiel mir ein Eil-Fax des Verfahrensbeistandes Martina G.-F. vom 7. Februar 2011 an das Oberlandesgericht Hamm in die Hände. Damals belogen dieser Verfahrensbeistand und Herr T. vom Jugendamt Münster-Kinderhaus das Oberlandesgericht von Hamm und das Verwaltungsgericht von Münster geradezu systematisch. Jedem Gericht wurde etwas anderes versichert.

Martina G.-F. schrieb in jenem Fax, dass es nach Auskunft von Frau N. aus dem Sankt-Mauritz-Kinderheim "nunmehr Pflegeeltern" für N. gebe. N. reagiere "positiv auf die Pflegeeltern".

Der Gutachter, den Sie, Frau St,, in Ihrem Beschluss vom 15. Juli 2012 zitieren, berichtet dagegen, dass N. ihre Pflegeeltern von Anfang an heftig abgelehnt habe. Verliert dieser Gutachter nun auch seine so genannte "Erziehungsfähigkeit", weil er "Tatsachen" anders sieht als Jugendamt und Verfahrensbeistand? Oder darf er fortan keine Gutachten mehr erstellen?

Im Februar 2011 war es zudem nach Auffassung von Frau G.-F. "dringend" erforderlich, für N. eine Pflegefamilie zu finden. In der die Kleine inzwischen nun nur noch selten in einen tranceartigen Zustand verfällt? Gestatten Sie mir die Anmerkung, dass ich Ihren Beschluss als Ausdruck blanken Zynismus´ werte. Ihre größte Leistung in diesem Fall hat Frau G.-F. sicherlich abgeliefert, als sie die geplante Taufe von J. und N. als "Kindeswohlgefährdung" einstufte.

Für einen Wilhelmshavener sind die Berichte, die uns aus Münster ereilen, Nachrichten aus einer Parallelwelt.

Inzwischen legt mir Dr. K. von der Caritas Münster in seinem Bericht vom 5. Oktober 2012 sogar eine Äußerung in den Mund, die zwar vorzüglich in seine Darstellung passt, aber gar nicht von mir stammt. Ich habe Hilferufe einer Frau aus der Josefstraße gehört, dass die Kindesmutter nach einem tätlichen Angriff des Kindesvaters um Hilfe rief, begriff ich erst, als ich auf den Tatort zulief. Dort stand Dr. K. hilflos herum. Sobald ich die Vorladung von der Wilhelmshavener Polizei habe, werde ich das so zu Protokoll geben, wie ich den Hergang bereits am 3. Oktober 2012 ins Netz gestellt habe...

Mit freundlichen Grüßen


Heinz-Peter Tjaden Krumme Straße 1 26384 Wilhelmshaven


Die "Westfälischen Nachrichten" haben am 8. Januar 2011 über mich behauptet, meine Familie halte mich offenbar für etwas verwirrt. Allerdings wurde kein Familienmitglied befragt, was auch gar nicht möglich war, weil wir damals nach einem Zusammenbruch meiner Mutter um ihr Leben fürchteten und gar keine Zeit für Gespräche mit Dritten hatten. Geht es noch perverser?

Als Adresse haben Sie angegeben:
Heinz-Peter Tjaden
Krumme Straße 1
26384 Wilhelmshaven
Telefon: 04421809286
E-Mail: tjadenheinzpeter@aol.com

Freundliche Grüße,
Ihr Büro Oberbürgermeister


Anmerkung (nicht an den Oberbürgermeister und an das Familiengericht Münster verschickt): Als ich im November 2010 wegen dieses Falles das erste Mal in Münster war, besuchten wir auch die Kirchengemeinde der Mutter. Die Mutter spielte einer Mitarbeiterin und mir ein Handy-Video vor, das sie im Sankt-Mauritz-Kinderheim gemacht hatte. Die damals gut ein Jahr alte N. krabbelte fröhlich herum und quietschte immer wieder vor Vergnügen: "Mami..."

Die Kleine kam am 1. April 2011 in eine Pflegefamilie und hat sich dort laut Gutachten "aus dem Hier und Jetzt" verabschiedet. Auf die Idee, dass der Kleinen Mutter und Bruder fehlen, kommt niemand?

Mütter in Münster (VIII): Schlafen nach Umzug gut

Wo ist die Kleine?

28. Oktober 2012. Inzwischen fragt sich Kommissar Internet, ob die kleine N., geboren im Juni 2009, bei Pflegeeltern in Lüdinghausen oder in Oerkenschwick lebt.

29. Oktober 2012

Guten Tag Heinz-Peter Tjaden !


Vielen Dank für Ihre Nachricht: S. gegen Stadt Münster

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
 Frau S. hat heute mit dem Jugendamtsmitarbeiter T. telefoniert, weil sie morgen laut Gerichtsbeschluss Umgang mit ihrem Sohn hätte. Angeblich kann das wieder einmal nicht organisiert werden. Deshalb wird sich Frau S. auf Anraten eines Gerichtsvollziehers aus Wilhelmshaven am Mittwoch beim Wilhelmshavener Amtsgericht eine Verfügung mit Zwangsgeld und Haftbefehl besorgen, die sogleich umgesetzt wird. Der Gerichtsvollzieher ist mir persönlich bekannt.  Außerdem hat Herr T. in besagtem Telefongespräch Frau S. mitgeteilt, dass er keine Anträge an das Familiengericht von Münster mehr stellen dürfe.


Als Adresse haben Sie angegeben:
Heinz-Peter Tjaden
Krumme Straße 1
26384 Wilhelmshaven
Telefon: 04421809286
E-Mail: tjadenheinzpeter@aol.com


Freundliche Grüße,
Ihr Büro Oberbürgermeister


Die Kleine ist in NRW

2. November 2012. Das Jugendamt von Münster-Kinderhaus hat nun dem Wilhelmshavener Jugendamt mitgeteilt, dass die dreijährige Tochter von S. bei Pflegeeltern in Nordrhein-Westfalen lebt.

Freitag, 12. Oktober 2012

Mütter in Münster (VII)

Der Zehn-Sekunden-Caritas-Mitarbeiter
 
12. Oktober 2012 - Dazu heißt es in dem Bericht der Caritas: “Die Abläufe in den folgenden 10 Sekunden konnte der Unterzeichner nicht beobachten, da er kurz das Sekretariat informierte…” In zehn Sekunden kann jemand in ein Sekretariat gehen, einer Mitarbeiterin eine Anweisung geben, das Sekretariat wieder verlassen und aus dem Gebäude gehen? Die schnellsten Läufer der Welt benötigen für 100 Meter knapp zehn Sekunden…

Als ich das Caritas-Gebäude erreichte, stand ein Caritas-Mitarbeiter hilflos neben der Treppe. Der hat diesen Bericht geschrieben – und behauptete, nicht nur der Vater, sondern auch er hätten den Jungen aus den Armen der Mutter befreit. Dabei habe der Fünfjährige um Hilfe geschrien. Wer in zehn Sekunden in ein Sekretariat gehen, eine Mitarbeiterin informieren und dann das Gebäude verlassen kann, schafft sicherlich auch dies…Möglicherweise hat er die Ankunftszeit von Vater, Mutter und Sohn vorverlegt, um für seinen Bericht ein paar Minuten herauszuschinden.

Schon die Ankunftszeit stimmt nicht

Jugendamtsmitarbeiter hält nichts von seinem Oberbürgermeister?

11. Oktober 2012. Andere Städte – andere Sitten? Wenn ich in Wilhelmshaven Ärger mit einer Behörde hätte, mich deswegen an Oberbürgermeister Andreas Wagner wenden würde, bekäme ich dann von dieser Behörde die Antwort: “Glauben Sie, dass der Oberbürgermeister sich darum kümmert? Wo sind wir denn?” In Münster…

Geschehen in Münster-Kinderhaus

Legal - illegal - scheißegal - Münster

5. Oktober 2012 - Nach zwei Jahren Beratung einer Mutter aus Münster, die vor einer Woche umgezogen ist, hat Kommissar Internet hin und wieder an seinem Verstand und an seiner Kenntnis der Gesetze gezweifelt, weil das Jugendamt Münster-Kinderhaus und das Familiengericht von Münster stets im Brustton der Gesetzesbrecher versichert haben, dass ihr Vorgehen durchaus in Ordnung sei.

Ist es aber nicht. Wird der Mutter und Kommissar Internet von Sozialpädagogen, Juristen und Richtern - nicht aus Münster - bestätigt. Denn ein alleiniges Sorgerecht für nichteheliche Väter gibt es nicht. Das Familiengericht von Münster hat am 22. März 2012 einen solchen Beschluss gefasst. Nicht zu fassen, meint man nun in der neuen Umgebung der Mutter.

Vor noch nicht allzu langer Zeit hat das Familiengericht von Münster dieser Mutter vorgeworfen, sie sehe die Realität anders als ihre Umgebung. Wenn damit die Umgebung des Gerichtes von Münster und des Jugendamtes Münster-Kinderhaus gemeint war, dann ist das gut so. Ob sich das Jugendamt aus ähnlichem Anlass für erziehungsunfähig erklärt, müsste Kommissar Internet noch ermitteln. Doch so viel Arbeit ist diese Behörde einfach nicht wert...

Siehe auch

Mutter vor Caritas-Gebäude im Würgegriff
 
3. Oktober 2012 - Ich laufe los, biege um die Ecke. Die Mutter ist von dem nichtehelichen Vater in den Würgegriff genommen worden. Der Junge steht dabei, ein Caritas-Mitarbeiter hilflos herum. Auf der Treppe erscheint eine Caritas-Mitarbeiterin. Da niemand mit meinem Erscheinen gerechnet hat, beruhigt sich die Szene. Der leibliche Vater schnappt sich das Kind, setzt es in den Kindersitz auf dem Gepäckträger und radelt davon. Der Junge weint, dreht sich nach seiner Mutter um. Der Caritas-Mitarbeiter und die Caritas-Mitarbeiterin verschwinden im Gebäude. Der Spuk ist vorbei. Ich bringe die Mutter, die unter Schock steht, zu meinem Auto.

Ein Augenzeugenbericht

Mittwoch, 29. Juni 2011

Kinder nicht in Münster

29. Juni 2011
Haben es manchmal besser

Nein, das erzählt Kommissar Internet nicht dem Jugendamt von Münster. Sondern Jugendämtern, in denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter qualifiziert sind und auf das Wohl von Kindern bedacht. In der Stadt, in der Kommissar Internet lebt, gibt es seit einem halben Jahr eine Einrichtung, die nicht Heim genannt werden will. In der werden Kleinkinder betreut. Eltern trainieren mit ihren Kleinen den Umgang. Bis die Probleme behoben oder nicht mehr so groß sind wie früher.

Nein, das erzählt Kommissar Internet nicht dem Jugendamt von Münster. Das verfolgt ganz andere Ziele. In der Stadt, in der Kommissar Internet lebt, gibt es diese Einrichtung, die zwar erst seit einem halben Jahr existiert, die es aber trotzdem schon geschafft hat, dass einige Kinder wieder in ihren Familien leben. Die sind auch nicht zwischenzeitlich in Pflegefamilien gesteckt worden. Weil dann eine Rückkehr zu den eigenen Eltern mit der Trennung von Pflegeeltern verbunden wäre, an die sich kleine Kinder schnell gewöhnen.

Nein, das erzählt Kommissar Internet nicht dem Jugendamt von Münster, vor den Toren der Stadt, in der Kommissar Internet lebt,  gibt es auch noch eine Einrichtung, die sich um ältere Kinder kümmert. Da läuft es genauso. Die leiblichen Eltern müssen nicht draußen vor der Tür bleiben, weil ihnen das Umgangsrecht von Richtern beschnitten worden ist.

Das erzählt Kommissar Internet nicht einmal dem Familiengericht von Münster und auch nicht jener Richterin, die schon zweimal einer Mutter mit fadenscheinigen Gründen einen Beistand verweigert hat. Denn diese Richterin gehört zum System in Münster. Das nach Auffassung eines Experten nach dem Prinzip arbeitet: Ist das Jugendamt von Münster der Auffassung, dass Eltern versagt haben, bekommen sie keine Chance mehr.

Nein, das erzählt Kommissar Internet nicht dem Jugendamt von Münster, zu dem auch ein Mitarbeiter gehört, der Gerichte nachweislich belogen hat. Denn man kann nicht einmal sicher sein, dass der morgen noch da ist. Denn: Die Jugendamtsmitarbeiterin, die den Stein ins Rollen gebracht hat und erst einmal Schwester von Bruder trennte, ist unauffindbar. Wo diese Mitarbeiterin geblieben ist, verrät im Jugendamt von Münster niemand.

Kommissar Internet hat´s erlebt. Ihm wurde über den Verbleib dieser Jugendamtsmitarbeiterin jede Auskunft verweigert. Deswegen verweigert Kommissar Internet dem Jugendamt von Münster auch jede Auskunft über Modelle, die durchaus nachahmenswert sind. Von Jugendämtern, in denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter qualifiziert sind und auf das Wohl von Kindern bedacht.

Der Fall von Münster

Montag, 21. März 2011

Joint-Kinder in Münster (XI)

16. Dezember 2010
Das Jugendamt von Münster als Freund

"Auch hat mein Sohn bei mir angeblich keine Struktur. Leider weiß die Behörde, dass das nicht stimmt, ist aber immer ein gutes Argument, um sein eigenes Ziel durchzusetzen", schreibt mir eine Mutter, die nach ihren eigenen Angaben nach Luxemburg geflüchtet ist, um sich vor einem deutschen Jugendamt zu schützen.

Einen ähnlichen Vorwurf muss sich zurzeit auch eine Mutter aus Münster gefallen lassen. Der Verfahrensbeistand ihrer beiden Kinder schreibt am 10. Dezember 2010 an das Oberlandesgericht von Hamm: "Die Kindesmutter zeigt nach wie vor keine Einsicht in die Bedürfnisse ihrer Kinder nach Ruhe und Entwicklung in einem stabilen Lebensumfeld."

Ferner schreibt diese Berufsbetreuerin aus Lüdinghausen, die Kindesmutter sei der Meinung, "sie habe grundsätzlich das Richtige getan". Das macht doch eigentlich immer nur das Jugendamt von Münster. Das hat sich folgende Lösung einfallen lassen: Die eineinhalbjährige Tochter lebt bei einer Bereitschaftspflegemutter und soll eine Pflegefamilie bekommen, der dreijährige Sohn lebt beim Kindesvater.

Rausgebissen werden sollen die Großmutter der Kinder, Kommissar Internet als Patenonkel und zwei Patentanten, die der Mutter helfen wollen. Allerdings scheinen diese Helferinnen und Helfer nach Auffassung des Jugendamtes von Münster einen entscheidenden Charakterfehler zu haben. Sie sagen nicht - wie der Kindesvater das tut: "Ich kiffe nur noch nach 19 Uhr, wenn der Junge schläft." Und lassen dabei die Tür zum Kinderzimmer offen stehen.

Warum macht das Jugendamt von Münster nicht klare Kante und sagt: "Abends ein Joint und wir sind euer Freund. Dann trennen wir auch die Geschwister nicht mehr und erkundigen uns jedes Jahr bei euch, ob die Kleinen schon die Pflege von Cannabispflanzen beherrschen"?

Das wäre doch ein Deal - nur nicht mit Haschisch, denn mit diesem Zeug dealen ist verboten, weiß Kommissar Internet aus dem Betäubungsmittelgesetz.

Übrigens: Jährlich sterben laut einer internationalen Studie 125 000 Kinder an den Folgen von Passivrauchen. Mit Cannabispflanzenduft sinkt die Zahl?

20. Dezember 2010
Antwort der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Sehr geehrter Herr Tjaden,


ich kann gut nachvollziehen, dass Sie sich Sorgen um die Gesundheit Ihres Patenkindes machen. Angesichts Ihrer Schilderungen scheinen diese auch berechtigt zu sein, wobei aus der Ferne dies natürlich nur eingeschränkt beurteilt werden kann.

Wenn die Eltern rauchen bzw. Cannabis konsumieren kommen vermutlich mehrere Risikofaktoren für die Entwicklung des Kindes in Betracht. Die Gefahren des Passivrauchens (bezogen auf Tabak) sind schon seit längerem bekannt und wurden von der von Ihnen genannten Studie im Grunde nur noch mal bestätigt und mit konkreten Zahlen unterfüttert. Daher wurden in Deutschland und vielen andere Ländern auch Rauchverbote an öffentlichen Plätzen erlassen. Das Rauchen in den eigenen Räumen ist aber nicht davon betroffen. Jedoch sollten verantwortungsvolle Eltern möglichst nicht in den eigenen Räumen rauchen, da die Kinder nicht nur den Rauch passiv einatmen, sondern auch die Rückstände auf Möbeln und auf der Kleidung der Eltern, mit denen die kleinen Kinder ja intensiv in Kontakt kommen, aufnehmen (siehe http://www.drugcom.de/?id=archiv&sid=2010&idx=725).

Wenn Cannabis geraucht wird, kann der Qualm natürlich auch passiv eingeatmet werden. Ob die von dem Kind aufgenommenen Mengen bedeutsam sind, lässt sich so schwer sagen. Letztlich ist es aber eine Frage der Dosis. Wenn im Nebenzimmer stark Cannabis geraucht wird, beispielsweise mit Hilfe eine Wasserpfeife und dies häufig der Fall ist, also z. B. täglich und nur unzureichend gelüftet wird, so kann eine Beeinträchtigung durch passives Einatmen nicht ausgeschlossen werden. Sie merken, wir drücken uns vorsichtig aus, weil es da immer auch auf die Umstände des Einzelfalls abhängt. Aber gut für das Kind sind diese Umstände ganz bestimmt nicht. Zudem wird Cannabis häufig mit Tabakvermengt, so dass zum passivem Einatmen von Cannabisdämpfen auch noch der Tabakrauch hinzukommt.

Auch ist zu fragen, ob es der Entwicklung des Kindes zuträglich ist, wenn der allein erziehende Vater Cannabis raucht. Allerdings müsste man da schon genauer hin gucken. Wie häufig wird konsumiert? Liegt womöglich eine Abhängigkeit vor? Wie gut gelingt die Organisation des Alltags? Wie gut ist das Verhältnis zum Kind? Das sind eine Menge Fragen, die ich aus der Ferne nicht beurteilen kann, die Sie aber auch für sich beantworten können.

Ich kann Ihnen in diesem Zusammenhang keine rechtlichen Auskünfte geben. Dazu müssten Sie sich juristischen Rat einholen. Was die gesundheitlichen und sozialen Folgen für das Kind betrifft, so können Sie als Patenonkel aber Ihre Sorgen durchaus dem Vater des Kindes mitteilen. Wichtig wäre, dass dies möglichst NICHT in einer vorwurfsvollen Haltung geschieht, da dies nur Widerstand erzeugt und somit kontraproduktiv ist. Haben Sie auch keine Scheu, geradeheraus ihre Sorgen anzusprechen. Je klarer sie dies formulieren, umso bessern. Wenn der Vater ernsthafte Bedenken wegen der Gesundheit seines Kindes von jemanden anderen zu hören bekommt, so kann ihm dies durchaus zu denken geben. Und vielleicht ändert er sein Verhalten.

Im Interesse des Kindes ist es bestimmt hilfreich, wenn Sie versuchen, ins Gespräch mit dem Vater zu kommen. Ich wünsche Ihnen dabei viel Geduld und
Ihrem Patenkind alles Gute.

Liebe Pflegefamilie

Kinder in Münster (XII)

21. Dezember 2010
Liebe Pflegefamilie, wollen Sie sich das antun?

Tatort: Idenbrockplatz in Münster, Jugendamt. Täter: der Mitarbeiter T. Seine Ware: ein Mädchen, blaue Augen, fast eineinhalb Jahre alt. Opfer: eine Pflegefamilie.

Vorsicht! Eine Mutter kämpft um dieses Mädchen, hat das Familiengericht in Münster, das Verwaltungsgericht in Münster, das Oberlandesgericht in Hamm eingeschaltet. Der Beistand der Mutter hat Strafanzeige gegen den Täter erstattet.

Liebe Pflegefamilie, die es nach Angaben von T. bereits gibt, Freude an dem Mädchen werden Sie nicht haben. Läuft was quer, kann Ihnen passieren, was der Mutter und dem Beistand passiert ist. Die Mutter wird als unschuldig unfähig dargestellt, über den Beistand wird behauptet, er handele "querulatorisch" und "blindwütig". Wollen Sie sich auch solche Behauptungen antun?

Man hat aber die Kleine in den höchsten Tönen gepriesen? Man hat Ihnen gesagt, dass dem Mädchen ein schönes Zuhause fehlt? Hat das Mädchen schon! Und eine tolle Großmutter. Zwei Patentanten, die in der katholischen Kirche aktiv sind. Einen Patenonkel über den einer seiner Neffen sagt: "Bei dir macht sogar das Lernen Spaß!"

Liebe Pflegefamilie, Sie wünschen sich aber ein Kind? Dann nehmen Sie bitte keins vom Jugendamt der Stadt Münster. Denn passieren könnte Ihnen dann auch noch dies: Wollen Sie T. wegen irgendwas zur Rede stellen, ist der garantiert nicht an seinem Schreibtisch am Idenbrockplatz oder er windet sich wie ein Aal oder er behauptet, dass Sie schon lange nicht mehr angerufen haben wie er das im November 2010 gegenüber einem Gericht behauptet hat.

Das ist doch bestimmt nichts für Sie!

Faxe nach Münster

Kinder in Münster (XV)

5. Januar 2011
Sie säuseln säuselnderweise Säuseleien

Kennst du das Land,
wo Mütter vor dem Jugendamt fliehen?
Du kennst es nicht?
Du wirst es kennenlernen.

Vor Familiengericht in Münster haben sie Kommissar Internet am 10. Dezember 2010 ins Ohr gesäuselt, er sei als Patenonkel irgendwie zu viel für zwei Kinder. Dass zwei Kinder für Kommissar Internet zu viel seien, haben sie nicht gesagt. Immerhin. Aber zum Glück muss Kommissar Internet da nicht immer hin. Könnte ihn sonst um den Verstand bringen, der anderswo wohl seltener vorkommt.

Außerdem säuselten sie: Der Junge habe jetzt ein Umfeld, an das er sich endlich gewöhnen müsse. Das Mädchen habe ebenfalls ein Umfeld, in dem es aber erst ankommen müsse. Oder so.

Zum Umfeld des Jungen gehörte auch eine Kindertagesstätte. In der ist der Junge seit Anfang 2011 nicht mehr. Sie haben ihn in einen anderen Kindergarten gebracht. Die Kindesmutter weiß bisher noch nicht einmal, in welchen.

Neuer Kindergarten, soll Kommissar Internet wohl daraus lernen, ist nicht zu viel für den Kleinen. Ob das tatsächlich der Weisheit letzter Kurzschluss ist, war bislang nicht in Erfahrung zu bringen. Der Verfahrensbeistand hatte ein Band laufen, rief nicht zurück, beim Jugendamt der Stadt Münster nahm niemand ab.

Nun hat Kommissar Internet bestimmten Münsteranern noch nie abgenommen, dass es ihnen um das Wohl von zwei Kindern geht. Und dafür liefern sie einen Beweis nach dem anderen...

Immer häufiger sogar als Besessene. Für das Mädchen haben sie angeblich endlich eine Pflegefamilie. Dort, wo Kommissar Internet wohnt, aber sagt man: "Mit Pflegefamilien beginnt die Entfremdung von Kindern von ihren leiblichen Eltern. So was wollen wir nicht."

Manche haben eben einen guten Willen, andere nicht...

Jugendamtsmitarbeiter ablösen

Kinder in Münster (XVI)

16. Januar 2011
Jugendamtsmitarbeiter muss abgelöst werden

Kommissar Internet hat´s in den "Westfälischen Nachrichten" vom 8. Januar 2011 gelesen: Die Jugendamtsleiterin von Münster spricht von einem "Vier-Augen-Prinzip". Das werde von der Behörde angewendet. Vorstellen kann sich Kommissar Internet darunter: nichts!

Vorstellen kann sich Kommissar Internet aber, wie sich eine Mutter fühlen muss, wenn sie auf die Folter gespannt wird. Deswegen hat jetzt die Jugendamtsleiterin Post bekommen, eine Kopie bekam die Familienrichterin:

"Sehr geehrte Frau Pohl,

sehr geehrte Frau Richterin Braem,

ich formuliere mein Anliegen erst einmal als Bitte:

Betreut wird der "Fall ..." vom Jugendamtsmitarbeiter Herrn T. M. E. leistet er keine sachgerechte Arbeit, die den Kindern, den Eltern und den Gerichten zugute kommen könnte.

1. Bereits am 29. November 2010 hat Herr T. auf dem Flur des Amtsgerichtes von Münster im Beisein des Kindesvaters, des Anwaltes des Kindesvaters, des Verfahrensbeistandes und in meinem Beisein behauptet, er habe aus Hamm bereits gehört, dass es in dem anhängigen Verfahren II-13 UF 83/10 drei Optionen gäbe. Die Kindesmutter war zu der Zeit gerade auf dem Weg zur Toilette.

2. In Gesprächen mit der Kindesmutter weist Herr T. darauf hin, dass sie davon ausgehen müsse, dass ihr Sohn beim Kindesvater bleibe, die Tochter bekomme eine Pflegefamilie. Das werde die Entscheidung der Gerichte sein.

3. In dieser Woche hat Herr T. gegenüber der Kindesmutter behauptet, sie müsse sich auf eine kurzfristige Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamm vorbereiten.

4. Der Kindesvater und Herr T. haben - ohne Absprache mit der Ersatzpflegerin und ohne Absprache mit der Kindesmutter - für den Sohn einen neuen Kindergarten gefunden, den der Kleine seit Anfang des Jahres besucht. In meinem Verfahren jedoch hat Herr T. behauptet, die Kinder müssten erst einmal zur Ruhe kommen. So hat auch das Familiengericht entschieden.

Ein konstruktiver Dialog zwischen der Kindesmutter und Herrn T. ist m. E. nicht mehr möglich. Sehr geehrte Frau Pohl, ich bitte Sie deshalb darum, dass entweder Sie den "Fall..." übernehmen oder ein geeigneter Mitarbeiter/eine geeignete Mitarbeiterin.

Ich habe heute das Oberlandesgericht in Hamm angerufen. Dort sind die Aussagen von Herrn T. mit Verwunderung zur Kenntnis genommen worden."

Er löffelt dreimal am Tag: Weisheit

Kinder in Münster (XVII)

27. Januar 2011
Er löffelt dreimal am Tag: Weisheit

Im Jugendamt von Münster löffeln sie dreimal am Tag. Zumindest ein Mitarbeiter am Idenbrockplatz. Weisheit. Dann empfängt er Gäste.

Zum Beispiel: Einen Mann aus Münster, der sogleich auf Internetveröffentlichungen hingewiesen wird, in denen über dieses Jugendamt berichtet wird. Die müsse dieser Mann unbedingt einmal lesen. Wenige Stunden nach diesem Besuch ruft dieser Mann Kommissar Internet an, erzählt, wozu er aufgefordert worden ist, sagt: "Ich habe geschwiegen. Ich konnte diesem Mitarbeiter schließlich nicht sagen, dass ich Ihre Berichte nicht nur bereits kenne, sondern auch noch unterstütze."

Auch noch: Eine Mutter, die dieser Mitarbeiter mit Fehlinformationen versorgt. Die Begründung dafür liefert er einen Tag später nach: "Ich habe die Post der vergangenen acht Tage noch nicht gelesen."

Nicht nur dieser Jugendamtsmitarbeiter, sondern auch Familienrichter haben offenbar zudem viele Urteile noch nicht gelesen. Dies wahrscheinlich auch nicht:
In Gerichtsverfahren nach § 1666 BGB muss sich niemand begutachten lassen.
Verweigert jemand die Mitwirkung an der Begutachtung, kann dieses Verhalten nicht nach den Grundsätzen der Beweisvereitelung gewürdigt werden (Normen: § 26 FamFG, Art 6 GG, § 15 FGG, § 286 ZPO, § 27 FamFG, § 12 FGG, § 141 ZPO, § 50e FGG, § 33 FGG, § 278 FamFG, § 68 FGG, § 33 FamFG, § 1666 BGB, Fundstelle: jurisPR-FamR 16/2010 Anm. 4, Herausgeberin: Andrea Volpp, Rechtsanwältin  und Fachanwältin für Familienrecht, Dr. Peter Friederici, Vorsitzender RiOLG a.D., Franz Linnartz, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht, im Anschluss an BVerfG, 02.04.2009 - 1 BvR 683/09 - FamRZ 2009, 944 f. und BVerfG, 20.05.2003 - 1 BvR 2222/01 - FamRZ 2004, 523 f.).

So genannte "Experten", die mit Gutachten ihr Geld verdienen, werden verständlicherweise solche Entscheidungen überlesen. Die wollen sich schließlich weiterhin drei bis vier Stunden Familien mit Kindern anschauen, ein paar Telefonate führen, diesen oder jenen Test machen und dann Empfehlungen geben, die sich nicht allzu weit von den Vorgaben der Jugendämter und der Gerichte entfernen.

Klar: Kommt schon einmal vor, dass Gutachter zu gänzlich anderen Erkenntnissen gelangen als Behörden und Richter. Ist in Südniedersachsen vorgekommen. Allerdings kommt dieser Gutachter nicht mehr vor, wenn Gerichte Aufträge für Begutachtungen erteilen, die sie eigentlich gar nicht erteilen dürften.

In Familiensachen gilt eben immer noch viel zu oft der Sponti-Spruch: "Legal - illegal - scheißegal".

Steht ein Auto im Weg

Kinder in Münster (XVIII)

17. Februar 2011
Steht ein Auto im Weg

Nach dem Frühstück radelt Kommissar Internet los. Immer dabei: sein Hund. Der zieht ihn durch eine Kurve. Steht ein Auto im Weg. Weil auf dem Radweg. Ist ein Auto mit Kennzeichen von Münster. Hat hoffentlich keinen Symbolcharakter.

Denn: Am Montag findet vor dem Familiengericht in Münster eine weitere Verhandlung statt. Dabei geht es um das Umgangsrecht einer Mutter mit ihrer Tochter (lebt bei einer Bereitschaftspflegefamilie) und mit ihrem Sohn (lebt beim Kindesvater).

Wenn diese Mutter ihre Kinder sehen darf, dann immer nur einzeln. Damit soll Schluss sein. Haben die Mutter und Kommissar beantragt. Über die Besuchskontakte soll die Trennung der Geschwister allmählich aufgehoben werden.

Diese Idee findet auch das Jugendamt von Münster irgendwie nicht schlecht, nimmt aber bislang nicht konkret Stellung. Wann die Wiedersehensphase der Geschwister beginnen soll, lässt die Behörde noch in der Schwebe.

Klappt aber am Montag vor dem Familiengericht in Münster nicht mehr. Der Jugendamtsvertreter wird Stellung nehmen müssen zu dem Antrag. Ohne Wischiwaschi...

Rechtsbeugung in Münster
Ein verlässlicher Partner

Kinder in Münster (XX)

3. März 2011
Schreiben an das Verwaltungsgericht von Münster

Eilt! Bitte sofort vorlegen!


In seiner jüngsten Stellungnahme an das Familiengericht Münster listet der Jugendamtsmitarbeiter Till... die "grundsätzlichen Regelungsbedarfe" auf, die es aus seiner Sicht gibt. Als da sind:

1. Bedarf laut Herrn Till...: Regelung der elterlichen Sorge für J. Über den Antrag des Vaters auf Sorgerechtsübertragung sollte schnellstmöglich entschieden werden. Im Alltag kommt es zu erheblichen Problemen; zuletzt bei der Ummeldung von J. in einen Kindergarten an seinem neuen Lebensort.

Anmerkungen: In Absprache mit dem Jugendamt von Münster hat der nichteheliche (!) Kindesvater mit Hilfe seines Anwaltes am 23. Juni 2010 einen Antrag beim Familiengericht von Münster auf alleiniges Sorgerecht für den Jungen gestellt. Das geschah, obwohl beim OLG Hamm ein Beschwerdeverfahren lief. Bedeutet: Der Beschluss des Familiengerichtes von Münster vom 18. März 2010 war noch gar nicht rechtskräftig. Er ist es auch heute noch nicht, weil das Beschwerdeverfahren noch gar nicht beendet ist.

Außerdem ist die Ummeldung von J. hinter dem Rücken der Mutter abgewickelt worden. Sie rief mich nach Neujahr an, weil ihr vom Kindergarten, in dem der Junge bis dahin gewesen ist, mitgeteilt wurde, der Junge sei jetzt in einem anderen Kindergarten. Ich äußerte daraufhin die Vermutung, J. könne jetzt in einem Kindergarten in Wohnortnähe des Kindesvaters sein. Die Kindesmutter war verständlicherweise in heller Aufregung. Sie klapperte telefonisch die infrage kommenden Kindergärten ab, bekam aber nirgendwo eine Auskunft. Es dauerte Tage, bis sie wusste, wo das Kind ist.

Im Februar 2011 ist der Kindesmutter von der Caritas mitgeteilt worden, dass man zu einer Begleitung der Umgangskontakte von Mutter und J. nicht mehr in der Lage sei. Anschließend meldete sich bei ihr die Caritas-Erziehungsberatungsstelle und bot Umgangskontakte alle 14 Tage immer freitags von 9 bis 10 Uhr an. Dazu müsse nur eine Erklärung unterschrieben werden. Das tat die Kindesmutter nach einigen Diskussionen, der Kindesvater leistete seine Unterschrift bis heute nicht...

2. Bedarf laut Herrn Till...: Ausweitung der bestehenden Pflegschaft für N. Da Absprachen mit Frau v. nicht möglich sind, ist die Übertragung der gesamten Personensorge auf die Pflegerin erforderlich.

Dieser Jugendamtsmitarbeiter war es auch, der dem Oberlandesgericht Hamm am 12. November 2010 mitteilte, Frau v. habe den Kontakt zu ihm abgebrochen. Das ist nachgewiesermaßen falsch. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf frühere Erläuterungen.

Zudem schrieb Herr Till...: "...das im Rahmen der Kontaktanbahnung der Pfegeeltern und der Integration von N. in eine Pfegefamilie ihr Besuchsrecht unterbrochen werden wird."

Welche Absprachen wollte denn dieser Jugendamtsmitarbeiter da noch treffen? Der setzt sich doch nicht nur darüber hinweg, dass es eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamm immer noch nicht gibt, der lässt sich auch nicht davon beeindrucken, dass eine Pflegefamilie nach seinem eigenen Bekunden wieder abgesprungen ist, weil sie erfuhr, dass die Kindesmutter um ihre Kinder kämpft. Was ihr gutes Recht ist.

Der Bürgerrechtsausschuss des Europaparlamentes hat mir inzwischen über einen Bekannten, der Europaabgeordneter ist, mitteilen lassen, dass man die Angelegenheit erst einmal ruhen lasse, weil man die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamm abwarten wolle. Würde diese negativ ausfallen, würde ich sofort wieder diesen Europaabgeordneten informieren...

Die Verhandlung findet am 8. März 2011, 11 Uhr, vor dem Verwaltungsgericht in Münster statt. Die Sitzung ist öffentlich!

Donnerstag, 3. März 2011

Kinder in Münster (VIII)

30. November 2010
Die NordWestBahn kommt auf das Jugendamt von Münster

"Soll ich Ihnen den Hund abnehmen?" schiebt Kommissar Internet sein Fahrrad zu dem dafür vorgesehenen Abteil der NordWestBahn. Was für eine aufmerksame Zeitgenossin! Hat doch glatt mitbekommen, dass Mike eher eingestiegen wäre als Kommissar Internet. Was zu Problemen mit der Hundeleine hätte führen können.

Das Fahrrad sichern, einen Platz finden ist in der Mittagszeit eines Sonntages in der NordWestBahn kinderleicht. Wie eine Station später für zwei Schwestern, die eine 11, die andere zehn Jahre alt. Und so fängt es in Zügen immer an: "Dürfen wir mal den Hund streicheln?" Dürfen sie. Die ältere Schwester behauptet: "Eigentlich hassen sich Geschwister. Wir aber nicht. Wir lieben uns."

Könnte auch für einen Bruder und eine Schwester aus Münster gelten. Doch ein Jugendamtsmitarbeiter ist strikt dagegen, dass sich die Geschwister sehen. Diesen Mitarbeiter wird Kommissar Internet am Montag in einem Familiengerichtssaal kennenlernen.

Doch die Begegnung fällt kurz aus. Kommissar Internet hat kaum seine Jacke aufgehängt, als er von der Richterin gefragt wird, ob er Kommissar Internet sei. Da er Kommissar Internet ist, soll er sofort den Gerichtssaal wieder verlassen. Für ein freundliches "Guten Morgen" und für ein "Wie war die Fahrt?" bleibt da keine Zeit. Nette Leute lernt man eher in Zügen als in diesem Gerichtssaal kennen.

Dort sitzt auch die Verfahrenspflegerin. Die soll sich eigentlich mit allen Beteiligten unterhalten. Macht sie aber nicht. Sie unterhält sich nur mit dem Vater der Kinder, hat darüber vier Tage vor den Verhandlungen ein Protokoll geschrieben. Deshalb wird sie von der Kindesmutter im Gerichtssaal gefragt, wann sich die Verfahrenspflegerin denn mit Kommissar Internet und mit ihr unterhält. "Heute nicht mehr", antwortet die Verfahrenspflegerin  und beweist damit ihre absolute Unabhängigkeit. Die völlig unabhängig ist vom Kindeswohl.

Auch an diesem Montag bleibt es dabei: Die Schwester, die bei einer Bereitschaftspflegemutter lebt, und der Bruder, der beim Kindesvater wohnt, dürfen sich nicht sehen. Kommissar Internet als Patenonkel der beiden Kinder darf die Kleinen ebenfalls nicht sehen.

Kommissar Internet radelt gegen 14.30 Uhr zum Hauptbahnhof von Münster. Schneeflocken tanzen vom Himmel, so manche Radlerin und so mancher Radler landet deswegen auf der Nase. Kommissar Internet nicht.

Die Rückfahrt nach Wilhelmshaven verläuft nicht so reibungslos und fröhlich wie die Fahrt nach Münster. Türen lassen sich nicht schließen, die Zugbegleiterin erfreut die Reisenden mit der Mitteilung: "In diesem Zug gibt es keine Fahrkartenautomaten. Die werden noch eingebaut."

Kommissar Internet denkt: Diese Waggons haben Mitarbeiter des Jugendamtes von Münster zusammengeschraubt. Und schon kommt der Zug mit einer Verspätung von einer halben Stunde in Wilhelmshaven an.

Taufe soll verhindert werden

Donnerstag, 20. Januar 2011

Kinder in Münster 1568-10

20. Januar 2011
Petition wird jetzt übersetzt

"La Mama" Colombo in Italien - das können wir doch auch. Das Familiengericht von Münster entzieht einer Mutter die beiden Kinder, trennt die Kleinen auch noch, dafür dürfte das Verständnis auf europäischer Ebene nicht besonders groß sein. Also hat der Petitionsausschuss des Europäischen Parlamentes am 29. Dezember 2010 eine Online-Mitteilung von Kommissar Internet bekommen.

Heute lernte Kommissar Internet einen neuen Namen. Der lautet: Karl Natscheradetz. Ist Abteilungsleiter im Europäischen Parlament. Karl Natscheradetz hat Kommissar Internet mitgeteilt, dass die Petition die Nummer 1568-10 bekommen habe.

Übersetzt werde die Petition nun in "alle Amtssprachen der Europäischen Union". Das könne dauern. Werde die Petition zugelassen, finde eine öffentliche Sitzung statt.

Auf die wäre Kommissar Internet gespannt. Denn dann könnte vieles zur Sprache kommen, was bislang eher hinter den Kulissen stattgefunden hat...

Mittwoch, 8. Dezember 2010

Weicheier in Münster

8. Dezember 2010
Lügt in sein Kiffer-Kissen

Und abends heult er in sein Kiffer-Kissen und morgens schreckt er hoch, weil er zwei Kinder hat? Das eine wohnt bei ihm, für das andere interessiert er sich nicht? Weil das Jugendamt von Münster das so will? Oder das Familiengericht von Münster? Oder sein Rechtsanwalt C. vom Prinzipialmarkt?

Was für ein Weichei, dem das Jugendamt von Münster auch noch das Sorgerecht für ein Kind zuschanzen will...! Geplant  ist das seit Juni 2010. Damit der Dreijährige früh genug lernt, was ein von allen formbares Wesen ist, das schon in jungen Jahren unter Entzugserscheinungen leidet?

Schon einmal habe ich festgestellt: Das Jugendamt von Münster ist nicht erziehungsfähig. Ein Weichei aber auch nicht. Wer tatenlos und/oder bekifft zuschaut, dass seine Kleinen voneinander getrennt werden, wer dem Jugendamt von Münster nicht die Türen einrennt, um endlich einen Mitarbeiter zur Rede zu stellen, der gegen das Wohl eines 17 Monate alten Mädchens unverdrossen nach Pflegefamilien sucht, obwohl er genau weiß, dass die Mutter mit dieser Suche nicht einverstanden ist, der muss sich eines Tages wie der Schuster Voigt in "Der Hauptmann von Köpenick" fragen, was er eigentlich sein Leben lang gemacht hat. Fußmatte, wird er dem lieben Gott sagen müssen, ich war eine Fußmatte.

Auf der man mein Rückgrat abgestriffen hat, während sie meine Kinder trennten. Ich habe mich immer nur flach gemacht: vor dem Jugendamt von Münster, vor dem Familiengericht von Münster  und vor meinem Anwalt.

Und die Mutter unserer beiden Kinder habe ich am Samstag und am Dienstag bei Skype belogen, als ich ihr versicherte, dass ich für ein gemeinsames Sorgerecht eintreten werde. Weil mir mein Anwalt abgeraten hat. Ich bilde mir meine Meinung immer nur aus den Meinungen anderer. Was die mit mir machen, merke ich gar nicht mehr. Ich kiffe - also bin ich nicht?

I swear, heißt ein wunderschönes Lied, das der Verfasser dieser Zeilen zum Vergnügen seiner Nichten und Neffen stets bei gemeinsamen Radtouren gesungen hat - sie sangen mit, denn wir liebten jede Stunde, die wir miteinander verbrachten. Bis sie ihre eigenen Wege radelten. So soll es sein.

Sie sind gemeinsam aufgewachsen. Wer das verhindert, wer das auch nur behindert, ist uncool, wie man heute zu sagen pflegt. Der Verfasser dieser Zeilen ist der Patenonkel dieser beiden Kinder. Nicht eines Kindes! Das gefällt der Verfahrenspflegerin nicht so ganz, das gefällt dem Jugendamt von Münster bislang überhaupt nicht.

Und mich  interessiert das ganz und gar nicht! Als Patenonkel der beiden Kleinen bin ich für ihr Wohl zuständig, nicht für das Akzeptieren von Schriftstücken von Fehlgeleiteten. Eine Richterin am Oberlandesgericht von Hamm liest noch bis Freitag, was jede Seite zu sagen hat. Das, was der Vater der Kinder angeblich zu sagen hat, ist gar nicht das, was er sagen würde, wenn er kein Weichei wäre!

Eier bekommt der auch nicht mit Joints. Die raucht er sogar noch, wenn die Tür zum Zimmer seines dreijährigen Jungen offen steht. Auf dem Balkon ist es ihm zu kalt. Na ja, Weichei eben...