Posts mit dem Label Wegberg werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Wegberg werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Samstag, 24. Januar 2009

OLG Düsseldorf antwortet nicht

24. Januar 2009
Keine Antworten vom Oberlandesgericht

„Die Beerdigung der Leiche des Raymund Beckers, 25. 12. 1957, in Wuppertal, wird genehmigt. Die etwaige Feuerbestattung wird für unbedenklich erachtet.“ Steht im Beerdigungsschein des Arztes. Und: Erforderlich sei aber noch eine Obduktion. Darauf wird verzichtet.

Endgültig zu den Akten gelegt wird der angebliche Selbstmord des 37-Jährigen vor dem Kinderdorf Sankt Josef in Dalheim am 25. August 2008. Begründung: Für das Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) ergeben sich aus dem Wiederaufnahmeersuchen des Bruders keine neuen Verdachtsmomente für eine Gewalttat am 3. September 1995. Allerdings: Wann Raymund Beckers gestorben ist, gehört zu den immer noch ungeklärten Fragen. Elf Jahre später verlegt der Heimleiter vor laufender WDR-Kamera den Todeszeitpunkt in die Mitternachtsstunden. Dem widersprechen alle Zeugenaussagen, die Polizeiprotokolle und der Arztbericht.

Fast fünf Monate sind inzwischen vergangen, seit der von dem Wilhelmshavener Redakteur Heinz-Peter Tjaden erfundene Kommissar Internet deswegen bei der OLG-Pressestelle mit fünf Fragen öffentlich noch einmal nachgehakt hat. Antworten bekam er nicht.

Inhalt der Fragen: Mit 300 Mark in der Tasche hat Raymund Beckers am 2. September 1995 gegen 20.30 Uhr seine Wohnung in Wegberg verlassen. Als sein Tod festgestellt wurde, hatte er noch 50 Pfennig. Der Taxifahrer sagte später aus: „Wir sind gegen 23.15 Uhr angekommen.“ Er habe seinem Fahrgast aus dem Auto helfen müssen, so betrunken sei der gewesen.

Eine Stunde später klingelte Raymund Beckers an der Heimtür. Auch dafür gab es mehrere Zeugen. Ein Heimkind öffnete dem 37-Jährigen, in einem Aufenthaltsraum saßen mehrere Heimkinder, denen Raymund Beckers erzählte, er habe als Kind hier gelebt. Die Kleidung des Überraschungsgastes war ein wenig verschmutzt, stellte eine Erzieherin fest, die dazu kam. Sie roch auch eine Alkoholfahne - und schickte den Betrunkenen wieder weg. Danach vergingen um die vier Stunden, bis der Tote an einem Baum erhängt gefunden wurde. Haben Zeugen, die Polizei und der Arzt festgehalten - der Heimleiter aber nicht.

Auch diese Fragen von Kommissar Internet sind von der OLG-Pressestelle bis heute nicht beantwortet worden: „Eine Erzieherin schickte Raymund Beckers wieder weg, obwohl sie bemerkte, dass der Besucher betrunken war. Offenbar hat sie ihn nicht einmal gefragt, wie er wieder nach Hause kommt. Wie beurteilen Sie das Verhalten dieser Erzieherin?“

3. September 1995

2. September 2008
Kommissar Internet auf Spurensuche

Europas größte Filmzeitschrift „Cinema“ erscheint mit einem Titelbild, auf dem Kevin Kostner das Wasser bis zum Hals steht, berichtet wird über Chaos bei den Dreharbeiten zum Film „Waterworld“, Rosamunde Pilcher veröffentlicht den Roman „September“, Bundeskanzler Helmut Kohl äußert Unverständnis für das Kruzifix-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das Box-Idol Max Schmeling feiert seinen 90. Geburtstag, der Wettergott spielt verrückt, Sonne, Wolken und Regen wechseln sich ab, die Temperaturen liegen zwischen 16 und 25 Grad. So ist der September des Jahres 1995.

René K., der seit 13 Jahren im Jugenddorf Sankt Josef in Dalheim lebt, wird von einem Freund mit dem Auto zum Heim gefahren. Es ist der 3. September 1995, 4.30 Uhr, als sie auf den Zufahrtsweg abbiegen. Im Scheinwerferlicht sieht Rene K. nach seiner Aussage einen Mann, der an einem Baum hängt. Er alarmiert die Erzieherin S. Sie ruft die Polizei an.

Polizeibeamte fahren zum Kinderdorf

In Erkelenz steigen die Polizeibeamten S. und H. in einen Streifenwagen und fahren zum Kinderdorf. Erwartet werden sie von Rene K. und von der Erzieherin S. Später vermerken sie in ihrem Einsatzbericht: „An einem Baum auf dem Zufahrtsweg zum Kinderdorf hatte sich eine männliche Person an einem Ledergürtel stranguliert.“

Bei dieser männlichen Person handelt es sich um Raymund Beckers, geboren am 25. Dezember 1957 in Wuppertal, der von 1959 bis 1972 im Jugenddorf Sankt Josef in Dalheim gelebt hat.

Die beiden Polizeibeamten schneiden mit einem Messer den Gürtel durch. Der Ast befindet sich in einer Höhe von 160 Zentimetern, die Beine des Toten sind angewinkelt. S. und H. durchsuchen die Leiche, sie finden keinen Ausweis, dafür aber eine Bescheinigung von einem Arbeitsamt und zwei Schlüssel.

Nächtlicher Besuch

Der Bereitschaftsarzt Dr. H. stellt den Tod von Raymund Beckers fest. Die Erzieherin S. gibt zu Protokoll: „Der Beckers kam am 3. September 1995 gegen 0.15 Uhr ins Kinderdorf und gab an, dort einen Besuch machen zu wollen. Er war stark alkoholisiert. Da ich die Person nicht kannte, schickte ich sie fort. Dieser Aufforderung kam der B. sofort nach.“ Auch Rene K. sagt aus, dass er den Toten nicht kenne.

Die beiden Polizeibeamten S. und H. fahren zur inzwischen ermittelten Adresse von Raymund Beckers, sie öffnen mit den beiden Schlüsseln, die sie bei der Leiche gefunden haben, die Eingangstür zum Mehrfamilienhaus in Wegberg und die Tür zur Parterrewohnung. In der Wohnung treffen sie Dieter E. an. Der 57-Jährige erklärt: „Ich bin der Hauptmieter. Raymund Beckers hat bei mir zur Untermiete gewohnt.“

S. und H. durchsuchen das Zimmer des Toten, auch dort finden sie keinen Ausweis oder Fotos. Dieter E. sagt dazu: „Herr Beckers hat keine Verwandten. Seinen Ausweis hat er verloren.“

Der 3. September 1995 ist ein Sonntag. Als der zuständige Kriminalbeamte am Tatort eintrifft, sind die beiden Polizeibeamten S. und H. noch dort, außerdem der Bereitschaftsarzt Dr. H. und der Leiter des Kinderdorfes Georg W.

Siehe auch

Aussagen und Untersuchungen

2. September 2008
Ein Fremder klingelt an der Heimtür

„Es handelt sich hierbei um die Zufahrt zum Kinderdorf Sankt Josef in Dalheim, ohne Straßenbezeichnung, die von der Straße Hessenfeld entlang des Friedhofs führt“, schreibt der zuständige Kriminalbeamte in seinem Bericht über die „Todesermittlungssache Beckers, Raymund, 25. 12. 57“. Als er dort angekommen sei, habe unter dem zweitletzten Baum vor der Einfahrt zum Kinderdorf eine männliche Leiche gelegen, der Lederleibriemen um den Hals des Toten sei fest zugezogen gewesen. Weiter schreibt er: „Der dazugehörende zweite Teil ist um den Ast eines Laubbaumes geknotet, der 1,60 m über dem Erdboden waagerecht ragt.“ Auf Seite 2 notiert dieser Kriminalbeamte, dass der Tote mit Schuhen 178 Zentimeter groß sei.

Bekleidet ist Raymund Beckers am 3. September 1995 mit einer ärmellosen Jacke, einem langärmeligen Hemd, einem T-Shirt und einer Jeans, er trägt weiße Socken mit rot-blauen Streifen und Schuhe mit Kreppsohlen. Am Hals des Toten stellt der Kriminalbeamte „oberflächliche Abdrücke des Gürtelmusters“ fest, rechts neben dem Kehlkopf entdeckt er das Muster der Gürtelschnalle, das ebenfalls nur oberflächlich zu sehen sei. Er fügt hinzu: „Eine genaue Führung bzw. genaue Abdrücke des Gürtels sind oberflächlich nicht zu sehen; oberflächliche Rötungen sind rund um den Hals erkennbar. Leichenstarre oder -flecken nicht vorhanden.“

Wann ist er gestorben?

Dazu findet man im Netz diese Informationen: „Die Totenstarre beginnt bei Zimmertemperatur nach etwa 1 bis 2 Stunden an den Augenlidern, Kaumuskeln (2 bis 4 Stunden) und kleinen Gelenken, danach setzt sie ein an Hals, Nacken und weiter körperabwärts und ist nach 14 bis 18 Stunden voll ausgeprägt (bei Hitze schneller, bei Kälte langsamer). Diese Reihenfolge, beschrieben durch die Nysten-Regel, findet sich jedoch nur in etwa 50 Prozent der Fälle.“

In dem Totenschein, den Dr. H. aus Wegberg am 3. September 1995 ausstellt, gibt es keine Angabe zum Sterbedatum, ein Kreuz macht dieser Arzt bei „Datum und Uhrzeit der Leichenauffindung“ und füllt die entsprechenden Kästchen mit „030905 0500“. Bei der Todesart kreuzt er an: „Ungeklärt, ob natürlicher oder nicht natürlicher Tod. Obduktion erforderlich“.

Der zuständige Kriminalbeamte untersucht Raymund Beckers am Fundort weiter und findet keine äußeren Verletzungen. Als Fundsachen zählt er auf: ein blaues Einwegfeuerzeug, ein 50-Pfennig-Stück, zwei Schlüssel, eine schwarze Herrengeldbörse mit einer Telefonkarte, einer Taxikarte und einer Besucherkarte des Arbeitsamtes in Erkelenz, eine Herrenarmbanduhr und ein kleiner Ring.

Fremden wieder weggeschickt

Anschließend befragt dieser Kriminalbeamte die Erzieherin S. und René K., der seit 13 Jahren in dem Jugenddorf Sankt Josef lebt und die Leiche im Scheinwerferlicht eines Autos, mit dem er gegen 4.30 Uhr vor dem Heim angekommen ist, gesehen haben will.

Die Erzieherin sagt aus, dass jemand am 3. September 1995 gegen 0.15 Uhr an der Haustür geklingelt habe, geöffnet habe der 17-jährige Heiminsasse Markus H. Raymund Beckers, der für alle ein Unbekannter gewesen sei, habe im Aufenthaltsraum drei Heimkinder angetroffen. Als sie in diesen Raum gekommen sei, habe der Fremde gesagt: „Ich wollte euch mal besuchen.“ Ihre Antwort sei gewesen: „Das ist um diese Zeit wohl nicht angebracht. Verlassen Sie bitte das Haus.“

Dann sei dies geschehen: Raymund Beckers bittet um eine Zigarette, er bekommt aber keine, die Erzieherin S. bemerkt an der Kleidung des offenbar Betrunkenen getrocknetes Gras, der Besucher steht auf und lässt sich von S. zur Tür bringen. Ärger gibt es nicht.

René K. gibt zu Protokoll, dass sein Fahrer und er nicht zu dem Mann am Baum gegangen seien, er habe vielmehr die Erzieherin S. informiert. Festzuhalten bleibt: Raymund Beckers hat das Heim gegen halb eins wieder verlassen, vier Stunden später taucht sein Körper im Scheinwerferlicht eines Autos auf.

Siehe auch

Neuer Todeszeitpunkt

31. August 2008
Woher hat Gericht diesen Todeszeitpunkt?

„Gegen Mitternacht fand man den Bruder tot an einem Baum hängend auf.“ So steht es in einem Urteil, das am 8. August 2008 mit dem Aktenzeichen 1 O 177/08 vom Mönchengladbacher Landgericht gesprochen worden ist und schon gibt es eine neue Merkwürdigkeit im Todesfall Raymund Beckers, der am 3. September 1995 vor dem Kinderdorf Sankt Josef in Wegberg Selbstmord begangen haben soll.

Der Bruder des Toten will sich mit dieser Erklärung nicht abfinden, er stellt immer neue Fragen, geht allerdings manchmal auch ziemlich ruppig mit dem heutigen Heimleiter um, der deswegen Klage erhoben hat und den Prozess gewann. Bestimmte Dinge darf der Bruder von Raymund Beckers nicht mehr behaupten.

Doch: Woher hat das Möchengladbacher Landgericht diesen Todeszeitpunkt? Im Widerspruch dazu stehen die Aussage eines Taxifahrers, der zu Protokoll gegeben hat, dass er dem 37-Jährigen kurz vor Mitternacht vor dem Kinderdorf aus dem Auto helfen musste, weil Raymund Beckers zu tief ins Glas geschaut hatte, die Aussage einer Erzieherin, die angab, der angebliche Selbstmörder habe um 0.15 Uhr Einlass begehrt, geöffnet worden sei ihm von einem 17-jährigen Heimkind, im Aufenthaltsraum hätten mehrere Heimkinder gesessen, doch sie habe Raymund Beckers wegen der späten Stunde wieder weggeschickt, die Berichte von zwei Polizeibeamten, der Totenschein, in dem die Todeszeit mit 5 Uhr angegeben wurde, und die Aussage des Heiminsassen René K., der zu Protokoll gab, er sei mit dem Auto gegen 4.30 Uhr zum Kinderdorf gebracht worden und habe im Scheinwerferlicht einen Mann gesehen, der an einem Baum hing.

Von 1959 bis 1972 hat Raymund Beckers in diesem Kinderdorf gelebt, warum er an diesem September-Wochenende des Jahres 1995 seinem ehemaligen Heim einen Besuch abstatten wollte, ist ebenso rätselhaft wie jetzt der Todeszeitpunkt im Urteil des Mönchengladbacher Landgerichtes.