Der nächste Termin vor dem Verwaltungsgericht in Münster
Dienstag um 11 Uhr beginnt vor dem Verwaltungsgericht in Münster eine öffentliche Verhandlung, Klägerin ist eine Mutter aus Costa Rica, die um ihre beiden Kinder kämpft, die ihr vor über drei Jahren (das Mädchen N.) und vor über zweieinhalb Jahren (der Junge J.) weggenommen worden sind. Erscheinen sollen auch der bis zum Umzug der Mutter nach Wilhelmshaven zuständige Jugendamtsmitarbeiter T. und die vorher zuständige Jugendamtsmitarbeiterin P., die sich seit dem ersten Kindesentzug verleugnen lässt.
Bei der ersten Verwaltungsgerichts-Verhandlung, über die Kommissar Internet bei Readers Edition berichtete, kniff T. Oder er war wieder einmal im Urlaub, wie bereits im Oktober 2010, als sich Kommissar Internet in den Fall einarbeitete. Auch im Dezember 2010 erholte sich T. gerade - wahrscheinlich vom Urlaub im Oktober - und schickte deshalb eine Vertretung zu einem Termin vor dem Familiengericht in Münster. Die in sich hineinschmunzelte, wenn sich Kommissar Internet kritisch mit der Arbeit von T. beschäftigte. Denn einiges ging nicht in den Kopf von Kommissar Internet. Wie nur hatte sich beispielsweise T. in einem Schriftstück an eines der mit dem Fall beschäftigten Gerichte darüber beschweren können, dass sich die Mutter im Oktober 2010 nicht bei ihm gemeldet habe, obwohl er doch angeblich im Urlaub war?
Merkwürdig ist auch das Tun des Sankt-Mauritz-Kinderheimes. Dabei handelt es sich um eine katholische Einrichtung. In Deutschland gibt es bekanntermaßen eine strikte Trennung zwischen Staat und Kirche. Wenn also das Sankt-Mauritz-Kinderheim Pflegeeltern ausbildet, dann mag das gut sein für katholische Geistliche, die ihre Kinder irgendwo unterbringen müssen, damit sie nicht von der Kanzel fliegen, aber doch sicherlich nicht für ein Mädchen, das bis heute noch nicht einmal getauft wurde, weil der Verfahrensbeistand Martina G.-F. aus Lüdinghausen eine Taufe der beiden Kinder als Gefährdung des Kindeswohls einstufte und so dafür sorgte, dass der Termin platzte.
In dem Heim fanden zwar eine Zeitlang die Besuchskontakte der Mutter und der Großmutter mit Kind und Enkelin statt, aber warum wurde diese Einrichtung auch mit der Vermittlung von Pflegeeltern betraut? Das geschehe mit Erfolg, teilte Martina G.-F. am 7. Februar 2011 dem Oberlandesgericht von Hamm mit, während der Jugendamtsmitarbeiter T. versicherte, bis zu einem Gerichtsbeschluss werde nichts in dieser Richtung unternommen. Die Erfolgsgeschichte verbreitete damals N., eine Mitarbeiterin des Sankt-Mauritz-Kinderheimes. Diese Geschichte war offenbar eine freie Erfindung, stellte im Sommer 2012 ein vom Familiengericht Münster bestellter Gutachter fest. Dem Mädchen sei es von Anfang an in der Pflegefamilie so schlecht gegangen, dass sich die Kleine aus dem "Hier und Jetzt" verabschiedet habe. Der Mutter das Kind zurückzugeben - auf diese Idee kam niemand...
Mütter in Münster (IX)
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Sonntag, 4. November 2012
Montag, 21. März 2011
Kinder in Münster (XIX)
23. Februar 2011
Jugendamt ist ein verlässlicher Partner
"Keine Sorge, wenn das Baby nach der Geburt abnimmt. Ob das Baby gesund ist, erkennt man unter anderem an der Entwicklung von Gewicht und Körpergröße. Üblicherweise verdoppelt ein Säugling sein Geburtsgewicht innerhalb von fünf Monaten, mit zwölf Monaten wiegt er dreimal so viel wie bei seiner Geburt."
Hat Kommissar Internet auf den Seiten einer Regensburger Apotheke gelernt. Ausreichend sei: Das Baby einmal in der Woche wiegen. Sich zu viele Sorgen machen, sei weder gut für die Eltern noch für das Kleinkind.
Gelernt hat Kommissar Internet in den vergangenen Monaten auch: Das Jugendamt von Münster ist ein verlässlicher Partner. Was erst einmal in dem ostwestfälischen Dickschädel drin ist, bleibt drin. Da können die Jahre ins Land gehen.
Über 17 Monate sind inzwischen ins Land gegangen, seit einer Mutter ein dreieinhalb Monate alter Säugling weggenommen worden ist. Hat das Jugendamt offenbar noch gar nicht gemerkt. Angemerkt hat jedoch ein Mitarbeiter dieser Behörde am 8. November 2010 gegenüber dem Verwaltungsgericht von Münster, die Mutter habe sich seinerzeit geweigert, ihr Kind einmal in der Woche wiegen zu lassen.
Verlassen kann sich Kommissar Internet darauf, dass diese Behauptung auch noch in zehn Jahren wiederholt werden würde. Wie aber sehen die Tatsachen aus? So: Vor dem Familiengericht in Münster hat am 24. September 2009 eine Anhörung stattgefunden. Als die Mutter auf der Toilette war und danach in den Gerichtssaal zurückkehrte, war ihre Tochter weg.
Vor der Anhörung ist die Mutter bei einem Kinderarzt gewesen. Der bescheinigte mit Darum vom 24. September 2009: "(Das Mädchen) trinkt gut." Was eine Caritas-Mitarbeiterin anders dargestellt hatte. Die behauptete Probleme bei der Nahrungsaufnahme. Und zwar nach Angaben des Jugendamtes von Münster am 22. September 2009. Weiter bescheinigte der Kinderarzt: Das Mädchen wiegt 5,95 Kilogramm. Außerdem habe die Mutter der Kleinen in der Praxis die Flasche gegeben.
Damit hätte sich die Aufregung von Jugendamt und Caritas eigentlich geben müssen. Doch: siehe oben. Das Jugendamt von Münster ist ein verlässlicher Partner...
Deshalb kann sich Kommissar Internet auch darauf verlassen, dass es am 8. März 2011 vor dem Verwaltungsgericht Münster zu einem Prozess gegen das Jugendamt von Münster kommt.
Schreiben an Verwaltungsgericht von Münster
Jugendamt ist ein verlässlicher Partner
"Keine Sorge, wenn das Baby nach der Geburt abnimmt. Ob das Baby gesund ist, erkennt man unter anderem an der Entwicklung von Gewicht und Körpergröße. Üblicherweise verdoppelt ein Säugling sein Geburtsgewicht innerhalb von fünf Monaten, mit zwölf Monaten wiegt er dreimal so viel wie bei seiner Geburt."
Hat Kommissar Internet auf den Seiten einer Regensburger Apotheke gelernt. Ausreichend sei: Das Baby einmal in der Woche wiegen. Sich zu viele Sorgen machen, sei weder gut für die Eltern noch für das Kleinkind.
Gelernt hat Kommissar Internet in den vergangenen Monaten auch: Das Jugendamt von Münster ist ein verlässlicher Partner. Was erst einmal in dem ostwestfälischen Dickschädel drin ist, bleibt drin. Da können die Jahre ins Land gehen.
Über 17 Monate sind inzwischen ins Land gegangen, seit einer Mutter ein dreieinhalb Monate alter Säugling weggenommen worden ist. Hat das Jugendamt offenbar noch gar nicht gemerkt. Angemerkt hat jedoch ein Mitarbeiter dieser Behörde am 8. November 2010 gegenüber dem Verwaltungsgericht von Münster, die Mutter habe sich seinerzeit geweigert, ihr Kind einmal in der Woche wiegen zu lassen.
Verlassen kann sich Kommissar Internet darauf, dass diese Behauptung auch noch in zehn Jahren wiederholt werden würde. Wie aber sehen die Tatsachen aus? So: Vor dem Familiengericht in Münster hat am 24. September 2009 eine Anhörung stattgefunden. Als die Mutter auf der Toilette war und danach in den Gerichtssaal zurückkehrte, war ihre Tochter weg.
Vor der Anhörung ist die Mutter bei einem Kinderarzt gewesen. Der bescheinigte mit Darum vom 24. September 2009: "(Das Mädchen) trinkt gut." Was eine Caritas-Mitarbeiterin anders dargestellt hatte. Die behauptete Probleme bei der Nahrungsaufnahme. Und zwar nach Angaben des Jugendamtes von Münster am 22. September 2009. Weiter bescheinigte der Kinderarzt: Das Mädchen wiegt 5,95 Kilogramm. Außerdem habe die Mutter der Kleinen in der Praxis die Flasche gegeben.
Damit hätte sich die Aufregung von Jugendamt und Caritas eigentlich geben müssen. Doch: siehe oben. Das Jugendamt von Münster ist ein verlässlicher Partner...
Deshalb kann sich Kommissar Internet auch darauf verlassen, dass es am 8. März 2011 vor dem Verwaltungsgericht Münster zu einem Prozess gegen das Jugendamt von Münster kommt.
Schreiben an Verwaltungsgericht von Münster
Kinder in Münster (XXI)
12. März 2011
Leserbrief an die "Westfälischen Nachrichten"
Kommissar Internet hat gestern im Internet diesen Artikel entdeckt. Er stand in den "Westfälischen Nachrichten" und stammt vom 9. März 2011. Deshalb bekam diese Zeitung diesen Leserbrief:
"Die Sache ist schwer zu umreißen." Schreibt Ihr Redakteur Günter Benning. Dann versuche ich es einmal als Beistand der Mutter:
Ihr werden beide Kinder weggenommen. Das verstehen weder die Gutachterin noch die damalige Tagesmutter noch die damalige Hebamme. Vor dem Oberlandesgericht Hamm werden sie von uns als Zeuginnen angerufen. Doch dieses Gericht entscheidet auf schriftlichem Wege, ohne mündliche Verhandlung, also ohne Anhörung unserer Zeuginnen gegen die Mutter. Geschehen am 1. März 2011.
Bis heute taucht auch in Gerichtsbeschlüssen immer wieder die Behauptung auf, der Bruder (heute fast 4 Jahre alt) habe schwere körperliche Gewalt gegen seine Schwester (heute fast zwei Jahre alt) angewendet. Sie wird seit dem 22. September 2009 stets mitgeführt. Doch: Der Kinderarzt des Mädchens hat am 24. September 2009 in einem Attest bestätigt, dass der Säugling gesund ist. Bei schwerer körperlicher Gewalt hätte die Kleine doch wohl zumindest blaue Flecken haben müssen. An diesem Tag hat vor dem Familiengericht in Münster eine Anhörung stattgefunden. Danach ist das Mädchen in Obhut genommen worden.
Dieses Attest liegt dem Oberlandesgericht Hamm und dem Verwaltungsgericht Münster vor. Wann wird es zur Kenntnis genommen? Wann nimmt endlich ein Gericht zur Kenntnis, dass die Fachkräfte, die am längsten mit der Mutter zu tun hatten, auf ihrer Seite stehen?
Leserbrief an die "Westfälischen Nachrichten"
Kommissar Internet hat gestern im Internet diesen Artikel entdeckt. Er stand in den "Westfälischen Nachrichten" und stammt vom 9. März 2011. Deshalb bekam diese Zeitung diesen Leserbrief:
"Die Sache ist schwer zu umreißen." Schreibt Ihr Redakteur Günter Benning. Dann versuche ich es einmal als Beistand der Mutter:
Ihr werden beide Kinder weggenommen. Das verstehen weder die Gutachterin noch die damalige Tagesmutter noch die damalige Hebamme. Vor dem Oberlandesgericht Hamm werden sie von uns als Zeuginnen angerufen. Doch dieses Gericht entscheidet auf schriftlichem Wege, ohne mündliche Verhandlung, also ohne Anhörung unserer Zeuginnen gegen die Mutter. Geschehen am 1. März 2011.
Bis heute taucht auch in Gerichtsbeschlüssen immer wieder die Behauptung auf, der Bruder (heute fast 4 Jahre alt) habe schwere körperliche Gewalt gegen seine Schwester (heute fast zwei Jahre alt) angewendet. Sie wird seit dem 22. September 2009 stets mitgeführt. Doch: Der Kinderarzt des Mädchens hat am 24. September 2009 in einem Attest bestätigt, dass der Säugling gesund ist. Bei schwerer körperlicher Gewalt hätte die Kleine doch wohl zumindest blaue Flecken haben müssen. An diesem Tag hat vor dem Familiengericht in Münster eine Anhörung stattgefunden. Danach ist das Mädchen in Obhut genommen worden.
Dieses Attest liegt dem Oberlandesgericht Hamm und dem Verwaltungsgericht Münster vor. Wann wird es zur Kenntnis genommen? Wann nimmt endlich ein Gericht zur Kenntnis, dass die Fachkräfte, die am längsten mit der Mutter zu tun hatten, auf ihrer Seite stehen?
Donnerstag, 3. März 2011
Kinder in Münster (VI)
20. November 2010
Stellungnahme gegenüber dem Verwaltungsgericht Münster
Wegen unseres Befangenheitsantrages hat uns heute das Oberlandesgericht Hamm eine Abladung für den 23. November 2010 zukommen lassen. Der Beschluss des Familiengerichtes Münster bleibt also weiterhin nicht rechtskräftig.
In der Stellungnahme des Jugendamtes Münster an das Verwaltungsgericht Münster heißt es am 8. November 2010: „Die Leistung Bereitschaftspflegestelle N. ist auf Antrag des Personensorgerechtspflegers ergangen, da v. inzwischen die elterliche Sorge für ihre Kinder verloren hat.“
Das ist nicht zutreffend, da Rechtsgültigkeit nicht vorliegt. Weiter heißt es in der Stellungnahme des Jugendamtes: „Erst wenn die Klägerin konkretisieren kann, was sie vom Jugendhilfeträger weiter begehrt, kann in der Sache Stellung genommen werden.“
Diese Passage ist besonders interessant, da vor Einschaltung von Heinz-Peter Tjaden als Rechtsbeistand von v. der Klägerin Anfang Oktober 2010 vom Jugendamt Münster telefonisch mitgeteilt worden ist, sie dürfe ihre Tochter N. nicht sehen, weil eine Pflegefamilie für N. gefunden worden sei.
Darauf hat Heinz-Peter Tjaden am 4. Oktober 2010 mit einem Eilantrag an das Familiengericht Münster reagiert. Dieser Eilantrag ist dem Jugendamt Münster bekannt. Das Jugendamt weiß also ganz genau, was die Klägerin begehrt.
Diesem Begehren ist am 21. Oktober 2010 auch teilweise entsprochen worden. V. durfte ihre Tochter am 9. November 2010 wiedersehen. Auf das Begehren, dass sich auch die Geschwister wiedersehen dürfen, wurde aber nicht reagiert. Eine Begründung dafür gab es bis heute seitens des Jugendamtes Münster nicht. Die Familiengerichtsverhandlung findet am 29. November 2010 statt.
Nun sollte sich das Jugendamt entscheiden, ob es sich weiter hinter vermeintlichen zukünftigen Gerichtsbeschlüssen verschanzen will oder eigenständig handeln kann. Bei einem Gespräch im Jugendamt Münster ist am 19. Oktober 2010 eine Zeugin anwesend gewesen. Die wurde anschließend nach Aussagen, die sie gegenüber Heinz-Peter Tjaden gemacht hat, von dem stellvertretenden Jugendamtsleiter M. angerufen. Er sagte demnach, man müsse schon große Illusionen haben, wenn man meine, dass v. das Sorgerecht für ihre Kinder wieder bekomme. Das Jugendamt von Münster nimmt also munter Gerichtsentscheidungen vorweg, gleichsam so, als liege die Entscheidungsbefugnis für Sorgerechtsentzug bei dieser Behörde. Hinter den Kulissen handelt das Jugendamt von Münster allzu häufig rechtswidrig.
Die Klägerin begehrt auch weiterhin Besuchskontakte mit ihren beiden Kindern, und zwar so oft wie möglich. Herr T. und das Oberlandesgericht Hamm bekamen am 17. November 2010 von Heinz-Peter Tjaden die folgende mail:
Jugendamt Münster
Sehr geehrter Herr T.,
ich bitte Sie eindringlich, dem Oberlandesgericht Hamm keine weiteren Lügen zu erzählen, die offenbar nur dazu dienen sollen, zwei Kindern das Recht auf ihre Eltern zu nehmen (§ 1684 BGB).
Die von Ihnen in dem Schreiben an das Oberlandesgericht Hamm behauptete Trennung von Kindesmutter und Kindesvater gibt es nicht, auch wenn Ihnen diese Trennung wohl in den Kram passen würde. Der Kindesvater hat heute wieder die Kindesmutter besucht. Bei solchen Besuchen hat der Kindesvater bereits Angst, er könne vom Jugendamt Münster beobachtet werden.
Der Kindesvater will zudem in der Verhandlung am 23. November 2010 erst zu dieser Beziehung öffentlich stehen, wenn sicher ist, dass die Kinder zur Kindesmutter zurückkehren dürfen. Er fürchtet nämlich, dass er bei einem entsprechenden Bekenntnis seinen Sohn, der bei ihm lebt, verlieren könnte. Seitens des Jugendamtes Münster sollen nach seinen Angaben schon solche Andeutungen gemacht werden.
Eine Kopie dieser mail bekommt ein Redakteur, der sich gestern bei mir gemeldet hat.
An diesem Tag hatte v. Besuchskontakt mit ihrem Sohn J., den sie aus dem Kindergarten abholte. Auch dieser Termin verlief harmonisch. Dass dies stets so ist, wurde v. am 19. Oktober 2010 bei dem Gespräch im Jugendamt Münster bestätigt. Als der Besuchskontakt beendet war, kam der Kindesvater M. wutentbrannt auf die Kindesmutter zu. Er war nämlich nach seinen Angaben wegen der mail von Heinz-Peter Tjaden von Herrn T. angerufen worden. Will dieser Jugendamtsmitarbeiter einen Keil in die Familie treiben?
Liegt das an einem Deal des Jugendamtes vom 23. Juni 2010? Seinerzeit stellte der Anwalt des Kindesvaters in Abstimmung mit dem Jugendamt von Münster einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht von M. für J. Damals gab es die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Stärkung der Rechte nichtehelicher Väter noch gar nicht. Arbeiten im Jugendamt von Münster auch Propheten? Die sogar noch der Meinung sind, dass ein nichteherlicher Vater auch hinter dem Rücken der Mutter einer Pflegefamilie für N. zustimmen darf?
Inzwischen hat sich die Behauptung des Jugendamtes von Münster, man habe eine Pflegefamilie für N. gefunden, als Seifenblase erwiesen. Die potenziellen Pflegeeltern sind sofort wieder abgesprungen, als sie erfuhren, dass die leibliche Mutter um ihre Kinder kämpft.
Wir hoffen, dass die Akte des Kreisjugendamtes des Landkreises Osnabrück nicht inzwischen verschwunden ist. Denn auch die vom Jugendamt von Münster behaupteten Hinweise werden sich bei Akteneinsicht als Seifenblase erweisen.
Als Beistand von v. muss ich feststellen, dass ich immer wieder mit widersprüchlichen Behauptungen des Jugendamtes von Münster konfrontiert werde. Die Jugendamtsmitarbeiterin R., die Herr T. an vielen Oktober-Tagen des Jahres 2010 vertreten hat, rechtfertigte die Kontaktsperre für v. nämlich nicht damit, dass man für N. eine Pflegefamilie gefunden habe, sondern mit Gerichtsbeschlüssen!
Dafür ein weiteres Beispiel: Dem Verwaltungsgericht Münster wird mitgeteilt, Frau v. solle ihre Vorstellungen konkretisieren, dann könne man seitens des Jugendamtes von Münster Stellung nehmen, an das Oberlandesgericht Hamm jedoch hat Herr T. am 12. November 2010 geschrieben: „Über unseren Auftrag an den SKF, die Suche nach Pflegeeltern zu intensivieren, wurde Frau v. Anfang September informiert. Dabei wurde sie darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Kontaktanbahnung der Pflegeeltern und der Integration von N. in eine Pflegefamlie ihr Besuchsrecht unterbrochen werden wird.“
Erst setzt man eine Mutter schachmatt – und dann plötzlich darf sie wieder mitspielen? Bei einem Schachspiel wäre das nicht möglich. Aber im Jugendamt von Münster, das jedem Gericht mitteilt, was gerade als guter Schachzug erscheint?
Besagtes Schreiben an das Oberlandesgericht Hamm hat auch das Familiengericht in Münster bekommen. Wir hoffen, dass auch dieses Schreiben nicht aus der Jugendamts-Akte verschwindet. Einen Einsatz der Polizei wegen Auseinandersetzungen der Eltern hat es auch nie gegeben.
Immerhin aber darf dieses Märchen in Anspruch nehmen, dass es schon einige Jahre auf dem Buckel hat.
Zur Strafanzeige: Die Vorgangsnummer lautet 2010102600010003. Heinz-Peter Tjaden hat diese Strafanzeige auf Basis des § 235 StGB erstattet. Ob die Staatsanwaltschaft gleicher Auffassung ist, sei dahingestellt. Die gedankliche Vorwegnahme von Entscheidungen soll dem Jugendamt von Münster vorbehalten bleiben. Sie dürfte nämlich strafbar sein, weil es sich um Kindesentzug mit List handelt.
Festzustellen bleibt: Die in der Bamberger Erklärung beklagte fehlende Fachaufsicht für Jugendämter erweist sich als berechtigte Mahnung.
Ob Marcel Lubicki als Vorsitzender des Petitionsausschusses des europäischen Parlamentes 2007 das Jugendamt von Münster gemeint hat, als er von „brutalen Methoden“ sprach, sei dahingestellt.
Per Fax als Anlage: das Protokoll des Jugendamtes Münster über Gespräch am 19. Oktober 2010
Die Entscheidung kann nur lauten: Beide Kinder kehren unverzüglich zur Mutter zurück. Die Eltern regeln den Umgang mit den gemeinsamen Kindern! Schließlich steht die Familie unter dem besonderen Schutz des Staates...
23. November 2010
Familiengericht Münster beeinflusst Wahl in Wilhelmshaven
Und zwar so
24. November 2010
Der Patenonkel schreibt
An das Familiengericht
Münster
Frau Richterin N.
Postfach 6165
48136 Münster
57 F 106/10 u. a.
An das Jugendamt
der Stadt Münster
Herrn T.
Idenbrockplatz
48159 Münster
Embajada de Costa Rica
Geschäftsträgerin Elena Meissner Montero
Dessauer Straße 28
10963 Berlin
§ 1684 BGB
Umgang des Kindes mit den Eltern
(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
§ 1685 BGB
(1) Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient.
Prolog für diejenigen, die mich noch nicht kennen
Ich heiße Heinz-Peter Tjaden, geboren am 20. Februar 1949 in Wilhelmshaven, ich bin Redakteur und Schriftsteller und habe vier Geschwister. Drei Jahre lang habe ich einen meiner Neffen betreut, weil meine Schwester mit ihm Probleme hatte. Ich hatte diese Probleme nicht. Der Junge ist prächtig gediehen und inzwischen 15 Jahre alt. Seit 2008 habe ich mich für mehrere Eltern eingesetzt, deren Kinder in Obhut genommen worden sind. Sie kehrten alle zu ihren Eltern zurück und entwickelten sich ebenfalls prächtig.
Seit Anfang Oktober 2010 bin ich Beistand von v., Münster. Ihre Kinder J. und N. sollen am 19. Dezember 2010 getauft werden. Ich hoffe, dass die Gerichte und Behörden dieser Taufe nicht im Wege stehen werden, denn ich werde Patenonkel beider Kinder. Eine solche Patenschaft ist mit Rechten und Pflichten verbunden, die ich nur wahrnehmen kann, wenn ich den Kindern auch begegne. Rechte und Pflichten habe ich auch als Beistand von Frau v. und somit ihrer beiden Kinder.
Eilantrag 1
Ich bin ab 29. November 2010 in Münster und beantrage hiermit eine Begegnung mit J. und N. im Beisein der Mutter. Auch gegen eine Beteiligung des nichtehelichen Kindesvaters hätte ich nichts einzuwenden.
Frage an die Botschaft von Costa Rica
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wird das Recht der Eltern auf ihre Kinder, der Kinder auf ihre Eltern in § 1864 geregelt. Dieses Recht ist in dem Verfahren von Frau v. ohne ersichtlichen Grund ausgehebelt worden. Frau v. ist Staatsbürgerin von Costa Rica, ihre Kinder bekommen demnächst die Staatsbürgerschaft von Costa Rica. Darauf hat Botschafterin Elena Meissner Montero das Oberlandesgericht Hamm (Az II-13 UF 83/10) schriftlich hingewiesen.
Deutsche Gerichte entscheiden bei Beteiligung eines ausländischen Mitbürgers immer häufiger nach dem Recht, das in seinem Heimatland gilt. Wie lautet der § 1864 BGB entsprechende Paragraph in Costa Rica?
Auch das Recht von Kindern auf ihre Großeltern, das in § 1865 BGB geregelt ist, darf in dem Verfahren von Frau v. nicht ausgehebelt werden, denn die Mutter von Frau v. kehrt nach Deutschland zurück. Wie lautet der § 1865 BGB entsprechende Paragraph in Costa Rica?
Außerdem haben Kinder das Recht auf den Umgang mit Menschen, die Verantwortung für sie tragen (ebenfalls § 1865 BGB). Ich trage bereits Verantwortung für J. und N., denn ich setze mich für ihre Rückkehr zur Mutter ein.
Eilantrag 2
Ich beantrage hiermit Begegnungen mit beiden Kindern, die so oft wie möglich stattfinden. Diese Begegnungen sollten von mir mit der Kindesmutter und/oder dem Kindesvater und/oder der Großmutter (sobald sie wieder in Deutschland ist) abgesprochen werden können. Auf eine fortwährende Einschaltung des Jugendamtes Münster sollte verzichtet werden. Denn ich möchte nicht - wie die Kindesmutter - erleben, dass diese Behörden Zusagen macht und dann wieder bricht.
Wie kann beispielsweise der Jugendamtsmitarbeiter T. gegenüber zwei Gerichten aktuell unterschiedliche Auffassungen vertreten? So schreibt er an das Verwaltungsgericht Münster, die Kindesmutter müsse ihre Wünsche nur konkretisieren, während er an das Oberlandesgericht Hamm schreibt, der Kindesmutter sei Anfang September 2010 mitgeteilt worden, sie dürfe ihre Tochter nicht mehr sehen, weil für N. eine Pflegefamilie gesucht werde. Worauf soll sich Frau v. denn da berufen?
Außerdem hat nach meiner Einschaltung als Beistand Frau v. ihre Tochter bereits einmal wiedergesehen, und zwar am 9. November 2010. Herr M. vom Jugendamt Münster versprach ihr: "Diese Besuchskontakte lasse ich nicht wieder abreißen." Und wo bleibt da das zweite Wiedersehen?
Seit Wochen bemühen wir uns um ein Wiedersehen der Geschwister. Darauf hat bis heute niemand reagiert. Ist in Münster der § 1865 BGB unbekannt - oder will sich noch jemand darauf berufen, dass J. (damals zwei Jahre alt) angeblich eine Gefahr für seine Schwester (seinerzeit gut drei Monate alt) ist? Ich habe mich oft mit meinem Bruder (eineinhalb Jahre jünger als ich) gestritten. Wären wir in Münster deswegen getrennt worden?
Sehr geehrte Frau Botschafterin, ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir die in Costa Rica geltenden Paragraphen so schnell wie möglich zukommen lassen würden. Am 29. November 2010 finden vor dem Familiengericht Münster Verhandlungen statt. Danke!
Immer weniger Ansprechpartner
Stellungnahme gegenüber dem Verwaltungsgericht Münster
Wegen unseres Befangenheitsantrages hat uns heute das Oberlandesgericht Hamm eine Abladung für den 23. November 2010 zukommen lassen. Der Beschluss des Familiengerichtes Münster bleibt also weiterhin nicht rechtskräftig.
In der Stellungnahme des Jugendamtes Münster an das Verwaltungsgericht Münster heißt es am 8. November 2010: „Die Leistung Bereitschaftspflegestelle N. ist auf Antrag des Personensorgerechtspflegers ergangen, da v. inzwischen die elterliche Sorge für ihre Kinder verloren hat.“
Das ist nicht zutreffend, da Rechtsgültigkeit nicht vorliegt. Weiter heißt es in der Stellungnahme des Jugendamtes: „Erst wenn die Klägerin konkretisieren kann, was sie vom Jugendhilfeträger weiter begehrt, kann in der Sache Stellung genommen werden.“
Diese Passage ist besonders interessant, da vor Einschaltung von Heinz-Peter Tjaden als Rechtsbeistand von v. der Klägerin Anfang Oktober 2010 vom Jugendamt Münster telefonisch mitgeteilt worden ist, sie dürfe ihre Tochter N. nicht sehen, weil eine Pflegefamilie für N. gefunden worden sei.
Darauf hat Heinz-Peter Tjaden am 4. Oktober 2010 mit einem Eilantrag an das Familiengericht Münster reagiert. Dieser Eilantrag ist dem Jugendamt Münster bekannt. Das Jugendamt weiß also ganz genau, was die Klägerin begehrt.
Diesem Begehren ist am 21. Oktober 2010 auch teilweise entsprochen worden. V. durfte ihre Tochter am 9. November 2010 wiedersehen. Auf das Begehren, dass sich auch die Geschwister wiedersehen dürfen, wurde aber nicht reagiert. Eine Begründung dafür gab es bis heute seitens des Jugendamtes Münster nicht. Die Familiengerichtsverhandlung findet am 29. November 2010 statt.
Nun sollte sich das Jugendamt entscheiden, ob es sich weiter hinter vermeintlichen zukünftigen Gerichtsbeschlüssen verschanzen will oder eigenständig handeln kann. Bei einem Gespräch im Jugendamt Münster ist am 19. Oktober 2010 eine Zeugin anwesend gewesen. Die wurde anschließend nach Aussagen, die sie gegenüber Heinz-Peter Tjaden gemacht hat, von dem stellvertretenden Jugendamtsleiter M. angerufen. Er sagte demnach, man müsse schon große Illusionen haben, wenn man meine, dass v. das Sorgerecht für ihre Kinder wieder bekomme. Das Jugendamt von Münster nimmt also munter Gerichtsentscheidungen vorweg, gleichsam so, als liege die Entscheidungsbefugnis für Sorgerechtsentzug bei dieser Behörde. Hinter den Kulissen handelt das Jugendamt von Münster allzu häufig rechtswidrig.
Die Klägerin begehrt auch weiterhin Besuchskontakte mit ihren beiden Kindern, und zwar so oft wie möglich. Herr T. und das Oberlandesgericht Hamm bekamen am 17. November 2010 von Heinz-Peter Tjaden die folgende mail:
Jugendamt Münster
Sehr geehrter Herr T.,
ich bitte Sie eindringlich, dem Oberlandesgericht Hamm keine weiteren Lügen zu erzählen, die offenbar nur dazu dienen sollen, zwei Kindern das Recht auf ihre Eltern zu nehmen (§ 1684 BGB).
Die von Ihnen in dem Schreiben an das Oberlandesgericht Hamm behauptete Trennung von Kindesmutter und Kindesvater gibt es nicht, auch wenn Ihnen diese Trennung wohl in den Kram passen würde. Der Kindesvater hat heute wieder die Kindesmutter besucht. Bei solchen Besuchen hat der Kindesvater bereits Angst, er könne vom Jugendamt Münster beobachtet werden.
Der Kindesvater will zudem in der Verhandlung am 23. November 2010 erst zu dieser Beziehung öffentlich stehen, wenn sicher ist, dass die Kinder zur Kindesmutter zurückkehren dürfen. Er fürchtet nämlich, dass er bei einem entsprechenden Bekenntnis seinen Sohn, der bei ihm lebt, verlieren könnte. Seitens des Jugendamtes Münster sollen nach seinen Angaben schon solche Andeutungen gemacht werden.
Eine Kopie dieser mail bekommt ein Redakteur, der sich gestern bei mir gemeldet hat.
An diesem Tag hatte v. Besuchskontakt mit ihrem Sohn J., den sie aus dem Kindergarten abholte. Auch dieser Termin verlief harmonisch. Dass dies stets so ist, wurde v. am 19. Oktober 2010 bei dem Gespräch im Jugendamt Münster bestätigt. Als der Besuchskontakt beendet war, kam der Kindesvater M. wutentbrannt auf die Kindesmutter zu. Er war nämlich nach seinen Angaben wegen der mail von Heinz-Peter Tjaden von Herrn T. angerufen worden. Will dieser Jugendamtsmitarbeiter einen Keil in die Familie treiben?
Liegt das an einem Deal des Jugendamtes vom 23. Juni 2010? Seinerzeit stellte der Anwalt des Kindesvaters in Abstimmung mit dem Jugendamt von Münster einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht von M. für J. Damals gab es die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Stärkung der Rechte nichtehelicher Väter noch gar nicht. Arbeiten im Jugendamt von Münster auch Propheten? Die sogar noch der Meinung sind, dass ein nichteherlicher Vater auch hinter dem Rücken der Mutter einer Pflegefamilie für N. zustimmen darf?
Inzwischen hat sich die Behauptung des Jugendamtes von Münster, man habe eine Pflegefamilie für N. gefunden, als Seifenblase erwiesen. Die potenziellen Pflegeeltern sind sofort wieder abgesprungen, als sie erfuhren, dass die leibliche Mutter um ihre Kinder kämpft.
Wir hoffen, dass die Akte des Kreisjugendamtes des Landkreises Osnabrück nicht inzwischen verschwunden ist. Denn auch die vom Jugendamt von Münster behaupteten Hinweise werden sich bei Akteneinsicht als Seifenblase erweisen.
Als Beistand von v. muss ich feststellen, dass ich immer wieder mit widersprüchlichen Behauptungen des Jugendamtes von Münster konfrontiert werde. Die Jugendamtsmitarbeiterin R., die Herr T. an vielen Oktober-Tagen des Jahres 2010 vertreten hat, rechtfertigte die Kontaktsperre für v. nämlich nicht damit, dass man für N. eine Pflegefamilie gefunden habe, sondern mit Gerichtsbeschlüssen!
Dafür ein weiteres Beispiel: Dem Verwaltungsgericht Münster wird mitgeteilt, Frau v. solle ihre Vorstellungen konkretisieren, dann könne man seitens des Jugendamtes von Münster Stellung nehmen, an das Oberlandesgericht Hamm jedoch hat Herr T. am 12. November 2010 geschrieben: „Über unseren Auftrag an den SKF, die Suche nach Pflegeeltern zu intensivieren, wurde Frau v. Anfang September informiert. Dabei wurde sie darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Kontaktanbahnung der Pflegeeltern und der Integration von N. in eine Pflegefamlie ihr Besuchsrecht unterbrochen werden wird.“
Erst setzt man eine Mutter schachmatt – und dann plötzlich darf sie wieder mitspielen? Bei einem Schachspiel wäre das nicht möglich. Aber im Jugendamt von Münster, das jedem Gericht mitteilt, was gerade als guter Schachzug erscheint?
Besagtes Schreiben an das Oberlandesgericht Hamm hat auch das Familiengericht in Münster bekommen. Wir hoffen, dass auch dieses Schreiben nicht aus der Jugendamts-Akte verschwindet. Einen Einsatz der Polizei wegen Auseinandersetzungen der Eltern hat es auch nie gegeben.
Immerhin aber darf dieses Märchen in Anspruch nehmen, dass es schon einige Jahre auf dem Buckel hat.
Zur Strafanzeige: Die Vorgangsnummer lautet 2010102600010003. Heinz-Peter Tjaden hat diese Strafanzeige auf Basis des § 235 StGB erstattet. Ob die Staatsanwaltschaft gleicher Auffassung ist, sei dahingestellt. Die gedankliche Vorwegnahme von Entscheidungen soll dem Jugendamt von Münster vorbehalten bleiben. Sie dürfte nämlich strafbar sein, weil es sich um Kindesentzug mit List handelt.
Festzustellen bleibt: Die in der Bamberger Erklärung beklagte fehlende Fachaufsicht für Jugendämter erweist sich als berechtigte Mahnung.
Ob Marcel Lubicki als Vorsitzender des Petitionsausschusses des europäischen Parlamentes 2007 das Jugendamt von Münster gemeint hat, als er von „brutalen Methoden“ sprach, sei dahingestellt.
Per Fax als Anlage: das Protokoll des Jugendamtes Münster über Gespräch am 19. Oktober 2010
Die Entscheidung kann nur lauten: Beide Kinder kehren unverzüglich zur Mutter zurück. Die Eltern regeln den Umgang mit den gemeinsamen Kindern! Schließlich steht die Familie unter dem besonderen Schutz des Staates...
23. November 2010
Familiengericht Münster beeinflusst Wahl in Wilhelmshaven
Und zwar so
24. November 2010
Der Patenonkel schreibt
An das Familiengericht
Münster
Frau Richterin N.
Postfach 6165
48136 Münster
57 F 106/10 u. a.
An das Jugendamt
der Stadt Münster
Herrn T.
Idenbrockplatz
48159 Münster
Embajada de Costa Rica
Geschäftsträgerin Elena Meissner Montero
Dessauer Straße 28
10963 Berlin
§ 1684 BGB
Umgang des Kindes mit den Eltern
(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
§ 1685 BGB
(1) Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient.
Prolog für diejenigen, die mich noch nicht kennen
Ich heiße Heinz-Peter Tjaden, geboren am 20. Februar 1949 in Wilhelmshaven, ich bin Redakteur und Schriftsteller und habe vier Geschwister. Drei Jahre lang habe ich einen meiner Neffen betreut, weil meine Schwester mit ihm Probleme hatte. Ich hatte diese Probleme nicht. Der Junge ist prächtig gediehen und inzwischen 15 Jahre alt. Seit 2008 habe ich mich für mehrere Eltern eingesetzt, deren Kinder in Obhut genommen worden sind. Sie kehrten alle zu ihren Eltern zurück und entwickelten sich ebenfalls prächtig.
Seit Anfang Oktober 2010 bin ich Beistand von v., Münster. Ihre Kinder J. und N. sollen am 19. Dezember 2010 getauft werden. Ich hoffe, dass die Gerichte und Behörden dieser Taufe nicht im Wege stehen werden, denn ich werde Patenonkel beider Kinder. Eine solche Patenschaft ist mit Rechten und Pflichten verbunden, die ich nur wahrnehmen kann, wenn ich den Kindern auch begegne. Rechte und Pflichten habe ich auch als Beistand von Frau v. und somit ihrer beiden Kinder.
Eilantrag 1
Ich bin ab 29. November 2010 in Münster und beantrage hiermit eine Begegnung mit J. und N. im Beisein der Mutter. Auch gegen eine Beteiligung des nichtehelichen Kindesvaters hätte ich nichts einzuwenden.
Frage an die Botschaft von Costa Rica
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wird das Recht der Eltern auf ihre Kinder, der Kinder auf ihre Eltern in § 1864 geregelt. Dieses Recht ist in dem Verfahren von Frau v. ohne ersichtlichen Grund ausgehebelt worden. Frau v. ist Staatsbürgerin von Costa Rica, ihre Kinder bekommen demnächst die Staatsbürgerschaft von Costa Rica. Darauf hat Botschafterin Elena Meissner Montero das Oberlandesgericht Hamm (Az II-13 UF 83/10) schriftlich hingewiesen.
Deutsche Gerichte entscheiden bei Beteiligung eines ausländischen Mitbürgers immer häufiger nach dem Recht, das in seinem Heimatland gilt. Wie lautet der § 1864 BGB entsprechende Paragraph in Costa Rica?
Auch das Recht von Kindern auf ihre Großeltern, das in § 1865 BGB geregelt ist, darf in dem Verfahren von Frau v. nicht ausgehebelt werden, denn die Mutter von Frau v. kehrt nach Deutschland zurück. Wie lautet der § 1865 BGB entsprechende Paragraph in Costa Rica?
Außerdem haben Kinder das Recht auf den Umgang mit Menschen, die Verantwortung für sie tragen (ebenfalls § 1865 BGB). Ich trage bereits Verantwortung für J. und N., denn ich setze mich für ihre Rückkehr zur Mutter ein.
Eilantrag 2
Ich beantrage hiermit Begegnungen mit beiden Kindern, die so oft wie möglich stattfinden. Diese Begegnungen sollten von mir mit der Kindesmutter und/oder dem Kindesvater und/oder der Großmutter (sobald sie wieder in Deutschland ist) abgesprochen werden können. Auf eine fortwährende Einschaltung des Jugendamtes Münster sollte verzichtet werden. Denn ich möchte nicht - wie die Kindesmutter - erleben, dass diese Behörden Zusagen macht und dann wieder bricht.
Wie kann beispielsweise der Jugendamtsmitarbeiter T. gegenüber zwei Gerichten aktuell unterschiedliche Auffassungen vertreten? So schreibt er an das Verwaltungsgericht Münster, die Kindesmutter müsse ihre Wünsche nur konkretisieren, während er an das Oberlandesgericht Hamm schreibt, der Kindesmutter sei Anfang September 2010 mitgeteilt worden, sie dürfe ihre Tochter nicht mehr sehen, weil für N. eine Pflegefamilie gesucht werde. Worauf soll sich Frau v. denn da berufen?
Außerdem hat nach meiner Einschaltung als Beistand Frau v. ihre Tochter bereits einmal wiedergesehen, und zwar am 9. November 2010. Herr M. vom Jugendamt Münster versprach ihr: "Diese Besuchskontakte lasse ich nicht wieder abreißen." Und wo bleibt da das zweite Wiedersehen?
Seit Wochen bemühen wir uns um ein Wiedersehen der Geschwister. Darauf hat bis heute niemand reagiert. Ist in Münster der § 1865 BGB unbekannt - oder will sich noch jemand darauf berufen, dass J. (damals zwei Jahre alt) angeblich eine Gefahr für seine Schwester (seinerzeit gut drei Monate alt) ist? Ich habe mich oft mit meinem Bruder (eineinhalb Jahre jünger als ich) gestritten. Wären wir in Münster deswegen getrennt worden?
Sehr geehrte Frau Botschafterin, ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir die in Costa Rica geltenden Paragraphen so schnell wie möglich zukommen lassen würden. Am 29. November 2010 finden vor dem Familiengericht Münster Verhandlungen statt. Danke!
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