Sonntag, 4. November 2012

Mütter in Münster (X)

Der nächste Termin vor dem Verwaltungsgericht in Münster

Dienstag um 11 Uhr beginnt vor dem Verwaltungsgericht in Münster eine öffentliche Verhandlung, Klägerin ist eine Mutter aus Costa Rica, die um ihre beiden Kinder kämpft, die ihr vor über drei Jahren (das Mädchen N.) und vor über zweieinhalb Jahren (der Junge J.) weggenommen worden sind. Erscheinen sollen auch der bis zum Umzug der Mutter nach Wilhelmshaven zuständige Jugendamtsmitarbeiter T. und die vorher zuständige Jugendamtsmitarbeiterin P., die sich seit dem ersten Kindesentzug verleugnen lässt.

Bei der ersten Verwaltungsgerichts-Verhandlung, über die Kommissar Internet bei Readers Edition berichtete, kniff T. Oder er war wieder einmal im Urlaub, wie bereits im Oktober 2010, als sich Kommissar Internet in den Fall einarbeitete. Auch im Dezember 2010 erholte sich T. gerade - wahrscheinlich vom Urlaub im Oktober - und schickte deshalb eine Vertretung zu einem Termin vor dem Familiengericht in Münster. Die in sich hineinschmunzelte, wenn sich Kommissar Internet kritisch mit der Arbeit von T. beschäftigte. Denn einiges ging nicht in den Kopf von Kommissar Internet. Wie nur hatte sich beispielsweise T. in einem Schriftstück an eines der mit dem Fall beschäftigten Gerichte darüber beschweren können, dass sich die Mutter im Oktober 2010 nicht bei ihm gemeldet habe, obwohl er doch angeblich im Urlaub war?

Merkwürdig ist auch das Tun des Sankt-Mauritz-Kinderheimes. Dabei handelt es sich um eine katholische Einrichtung. In Deutschland gibt es bekanntermaßen eine strikte Trennung zwischen Staat und Kirche. Wenn also das Sankt-Mauritz-Kinderheim Pflegeeltern ausbildet, dann mag das gut sein für katholische Geistliche, die ihre Kinder irgendwo unterbringen müssen, damit sie nicht von der Kanzel fliegen, aber doch sicherlich nicht für ein Mädchen, das bis heute noch nicht einmal getauft wurde, weil der Verfahrensbeistand Martina G.-F. aus Lüdinghausen eine Taufe der beiden Kinder als Gefährdung des Kindeswohls einstufte und so dafür sorgte, dass der Termin platzte.

In dem Heim fanden zwar eine Zeitlang die Besuchskontakte der Mutter und der Großmutter mit Kind und Enkelin statt, aber warum wurde diese Einrichtung auch mit der Vermittlung von Pflegeeltern betraut? Das geschehe mit Erfolg, teilte Martina G.-F. am 7. Februar 2011 dem Oberlandesgericht von Hamm mit, während der Jugendamtsmitarbeiter T. versicherte, bis zu einem Gerichtsbeschluss werde nichts in dieser Richtung unternommen. Die Erfolgsgeschichte verbreitete damals N., eine Mitarbeiterin des Sankt-Mauritz-Kinderheimes. Diese Geschichte war offenbar eine freie Erfindung, stellte im Sommer 2012 ein vom Familiengericht Münster bestellter Gutachter fest. Dem Mädchen sei es von Anfang an in der Pflegefamilie so schlecht gegangen, dass sich die Kleine aus dem "Hier und Jetzt" verabschiedet habe. Der Mutter das Kind zurückzugeben - auf diese Idee kam niemand...

Mütter in Münster (IX)


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