Donnerstag, 3. März 2011

Kinder in Münster (II)

29. September 2010
Mail an das Jugendamt von Münster

sehr geehrte damen und herren,

ich bin redakteur und schriftsteller aus wilhelmshaven, kandidiere hier im nächsten jahr als oberbürgermeister und beschäftige mich seit knapp drei jahren mit jugendämtern, familiengerichten, kinderheimen etc. aspekte dieser arbeit haben mir lob eingebracht von ministerin ursula von der leyen, die ich persönlich kenne, weil sie in burgdorf bei hannover wohnt. dort bin ich bis 2003 lokalredakteur gewesen.

gestern abend hat mich v. aus münster angerufen. bei diesem gespräch brach sie mehrfach in tränen aus. ihre schilderungen werde ich anhand von dokumenten, die sie mir heute zuschickt, überprüfen.

sollten sie der wahrheit entsprechen, stelle ich umgehend gegen die verantwortlichen strafantrag wegen kindesentzuges. ich bitte sie dringend, v. deswegen weder anzurufen noch sonstwie zu belästigen. sollten sie probleme mit der unverzüglichen rückführung der kinder haben, dann wenden sie sich bitte an mich.


30. September 2010
Mail und Fax an das Familiengericht in Münster

sehr geehrte frau richterin n.,

vor zwei tagen hat sich v. aus münster bei mir gemeldet. wir haben inzwischen lange telefongespräche geführt. ich bin redakteur und schriftsteller, außerdem oberbürgermeister-kandidat in wilhelmshaven.

dem jugendamt habe ich bereits eine strafanzeige wegen kindesentzuges angekündigt. diese strafanzeige werde ich auch gegen sie stellen.

ohne ersichtlichen grund erweitern sie in ihrem beschluss vom 18. märz 2010 sogar noch die empfehlungen der gutachterin, deren ausführungen einem gegengutachten zufolge wissenschaftlichen kriterien nicht genügen.

sie schaukeln in ihrem beschluss vorkommnisse hoch, die alle elternpaare mit kindern erleben. außerdem scheinen sie schon fast der auffassung der scientologen zu folgen, dass kinder so vernunftbegabt sind wie erwachsene und somit das system von belohnung und bestrafung vollkommen analysieren können.

in zukunft sollten sie auf jeden fall mein blog http://kinderunwohl.blogspot.com verfolgen. das wort empathie scheint mir inzwischen eine totschlag-vokabel zu sein.

2. Oktober 2010
Mail an das Institut für Forensische Psychologie Dortmund

Sehr geehrte Frau L.,

in Zusammenarbeit mit Ihrer Kollegin S. F. haben Sie am 26. Januar 2010 ein 155-seitiges Gutachten über V. und ihre familiäre Situation erstellt. Bei diesem Gutachten handelt es sich einem Gegengutachten zufolge um "höheren Dorfklatsch". Wissenschaftliche Kriterien seien nicht erfüllt.

Ich bin Redakteur und Schriftsteller aus Wilhelmshaven, außerdem kandidiere ich in Wilhelmshaven als Oberbürgermeister-Kandidat. Siehe http://obkandidattjaden.blogspot.com Ich habe inzwischen stundenlange Telefongespräche mit der Mutter geführt. Dabei hat sie das Lachen wieder gelernt.

Der Fall V. reiht sich m. E. ein in die Zahl "skandalöser Fälle" im Zuständigkeitsbereich der Jugendämter von Osnabrück und Münster, über die 3sat im Jahre 2007 berichtet hat. In einem Fall musste der Steuerzahler inzwischen mit 53 000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz für die "menschenverachtende Arbeit" (Professor Uwe Jopt von der Bielefelder Universität in diesem Fernsehbeitrag) des Jugendamtes gerade stehen.

Dem Jugendamt von Münster und der zuständigen Familienrichterin habe ich bereits Strafanzeigen wegen Kindesentzugs angekündigt. Nach Studium Ihres Gutachtens, das ich heute von der Post abgeholt habe, werde ich das wohl auch gegen Sie tun müssen. Auf jeden Fall sollten Sie meine Seiten http://kinderunwohl.blogspot.com aufmerksam verfolgen.

Falls Sie den 3sat-Beitrag nicht kennen sollten, hier der Link

http://www.youtube.com/watch?v=sQlmHeM_aMw

Erfreulicher als Strafanträge fände ich eine sofortige Umkehr des Familiengerichtes, des Jugendamtes und eine Rücknahme Ihres "höheren Dorfklatsches".

Aktionen von Inter oder Interaktionen

4. Oktober 2010
Fax und Brief an das Familiengericht von Münster

Sehr geehrte Frau Richterin N.,

Frau v. hat mich mit der Wahrnehmung ihrer Interessen betraut. Die Vollmacht geht Ihnen auf dem Postwege zu.

Als Rechtsbeistand stelle ich hiermit den Antrag: Das Gutachten des Instituts für forensische Psychologie vom 26. Januar 2010 wird in dem Verfahren nicht mehr verwendet, da es wissenschaftlichen Ansprüchen nicht genügt. Die gewonnenen Erkenntnisse sind völlig wertlos.

Im Internet verwende ich für die Schilderung dieses Falles die Figur "Kommissar Internet". In meiner jüngsten Internet-Veröffentlichung komme ich als "Kommissar Internet" zu folgendem Zwischenergebnis:

Kommissar Internet hat in Mainz auch Publizistik studiert. Von daher weiß er: Auf die Frage "Wir wirken Gewaltdarstellungen in Medien auf die Betrachterinnen und Betrachter?" gibt es drei Antworten. Die erste lautet: Sie erhöhen die Gewaltbereitschaft. Die zweite lautet: Sie senken die Gewaltbereitschaft. Die dritte lautet: Sie wirken auf bereits Gewaltbereite, auf nicht Gewaltbereite wirken sie nicht.

Jeder dieser Thesen liegen wissenschaftliche Untersuchungen zugrunde. Mal als Labor- mal als Feldstudie. Laborstudie heißt: Die Beobachtungsgruppe befindet sich in einer künstlichen Umgebung. Feldstudie heißt: Die Beobachtungsgruppe bleibt in ihrer natürlichen Umgebung. Ergebnis: Laborstudien taugen nicht viel, sind so gut wie nicht aussagekräftig. Wenn dann in der Versuchsanordnung auch noch Fehler gemacht werden, sind sie hinfällig.

Mit diesem Wissen ausgestattet schlägt Kommissar Internet noch einmal das 155-seitige Gutachten über eine Familie aus Münster auf, die besteht am 3. Dezember 2009 aus: einem nicht verheirateten Paar, einem sechs Monate alten Baby, das seit über zwei Monaten eine Pflegemutter hat, und einem Zweijährigen, der bei seiner Mutter lebt.

An diesem Dezember-Tag fahren Mutter, Vater und Junge von Münster nach Dortmund, kommen dort um 10.15 Uhr im Institut für forensische Psychologie an. Der Zweijährige geht sofort ins Spielzimmer, das mit einer Einwegscheibe vom Beobachtungszimmer getrennt ist, und "exploriert verschiedene Spielmöglichkeiten".

Bei einer Tasse Tee erholt sich Kommissar Internet erst einmal von dieser Formulierung, dann liest er weiter, obwohl er am 3. Dezember 2009 ab 10.15 Uhr ganz anders reagiert hätte als die Gutachterin. Er hätte den Eltern und dem Zweijährigen erst einmal das Institut und das möglicherweise vorhandene Grundstück gezeigt, um etwaigen Hemmungen zu begegnen.

Macht die Gutachterin nicht, sie beobachtet Mutter, Vater und Kind im Spielzimmer. Die Eltern sitzen an einem Tisch, trinken etwas, der Junge schaut sich um. Bis um 10.40 Uhr die Pflegemutter mit dem Baby erscheint. Die setzt das Baby auf den Boden, zieht sich in eine Ecke zurück und plaudert mit der Mutter.

Der Junge wirft derweil Spielzeug durch das Zimmer. Was soll hier eigentlich untersucht werden? fragt sich Kommissar Internet an dieser Stelle. Wie ein Zweijähriger eine Autofahrt verdaut? Wie Pflegemutter und Mutter miteinander zurecht kommen? Was hat die Pflegemutter eigentlich im Spielzimmer zu suchen, wenn es um eine kleine Familie geht? Die sich doch auch ohne Pflegemutter schon in einer künstlichen Situation befinden würde.

Aus der scheiden Pflegemutter und Säugling um 11.55 Uhr aus. Nach einer kurzen Pause wird die Beobachtung fortgesetzt. Merke: Der Zweijährige hält sich nach einer Autofahrt bereits seit einer Stunde und 40 Minuten in einem Spielzimmer auf, das nicht sein eigenes ist. Dass der Kleine zwischendurch nach draußen will, findet Kommissar Internet ganz natürlich. Was im Institut geschieht, immer künstlicher.

Bis die Uhr 13 Mal schlägt. Kommissar Internet hätte nun um eine Mittagspause gebeten, die mindestens eine Stunde dauert. Wäre mit Mutter und Kind spazieren gegangen und hätte unterwegs ein Restaurant besucht. Die Gutachterin jedoch denkt gar nicht daran. Lässt nun die Mutter Fragebögen ausfüllen, beobachtet anschließend Vater und Sohn im Spielzimmer. Auch der Vater füllt Fragebögen aus. Erlöst wird die Familie um 14.40 Uhr. Sie darf das Institut verlassen.

Tolle Leistung von dem Kleinen, denkt Kommissar Internet, schlägt das Gutachten wieder zu und hält alle an diesem Dezember-Tag gemachten Beobachtungen für völlig wertlos. Für Zeitverschwendung, die auch noch Geld kostet...

Ende der Mitteilung von Kommissar Internet

Ziel muss es sein, alle Seiten erst einmal zu beruhigen. Eine vernünftige Lösung muss her. Nach jedem Gespräch mit der Mutter werde ich immer sicherer: Die beiden Kinder wären bei ihr gut aufgehoben.

Oftmals gibt es bei solchen Fällen dieses Problem: Betroffene wenden sich an andere Betroffene. Die geben nach bestem Wissen und Gewissen Ratschläge, die sich aber allzu häufig als nicht sachdienlich erweisen. Konflikte werden nicht geschlichtet, sondern verschärft. Das scheint mir auch in diesem Fall so zu sein.

4. Oktober 2010
Eilantrag an das Familiengericht von Münster

Sehr geehrte Frau Richterin N.,


ich stelle als Rechtsbeistand von Frau v. folgenden Eilantrag:

Die Umgangskontakte der Mutter mit ihrer Tochter bleiben erhalten.

Nächster Termin wäre der morgige 5. Oktober 2010

Frau v. hat mir soeben telefonisch mitgeteilt, dass das Jugendamt weitere Umgangskontakte unterbinden will, da man bereits eine Pflegefamilie für die Tochter habe. Das ist eine nicht rechtmäßige Vorgehensweise.

5. Oktober 2010

Frau Böhmer

Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration
per mail
per Fax 03018102720
Kopie Jugendamt Münster
Kopie Familiengericht Münster
Frau Richterin N.
Kopie Oberlandesgericht Hamm
Herrn Richter F.

5. Oktober 2010
Sehr geehrte Frau Böhmer,

was ich Ihnen schildern werde, ist nach meiner Ansicht Ausländerdiskrimierung unter dem Dach eines deutschen Jugendamtes und unter den Dächern von deutschen Gerichten.

Der Fall:

Frau v. ist Bürgerin von Costa Rica, lebt seit vielen Jahren in Deutschland, sie wohnt in Münster, hat dort ein Studium begonnen, das derzeit ruht, sie ist Mutter von zwei Kindern: J. M., geboren am 17. Juli 2007, und N., geboren am 9. Juni 2009. Die 37-Jährige spricht perfekt Deutsch.

Da die zweite Schwangerschaft mit gesundheitlichen Beschwerden verbunden war, bat Frau v. die Behörden um Hilfe, die sie auch bekam. Ihre Mutter aus Costa Rica eilte später zu Hilfe. Dennoch wurde Frau v. die Tochter weggenommen, als N. dreieinhalb Monate alt war. Die Kleine ist derzeit bei einer Bereitschaftspflegemutter.

Ende 2009 analysierte eine Gutachterin aus Dortmund die Familiensituation. Sie kam zu dem Ergebnis, dass zumindest der Sohn bei der Mutter bleiben könne. Dennoch entschied das Familiengericht von Münster: Beide Kinder dürfen nicht bei der Mutter bleiben. Der Sohn lebt inzwischen beim leiblichen Vater, mit dem Frau v.  nicht verheiratet ist.

Nach dieser Entscheidung beantragte Frau v. Prozesskostenhilfe, die ihr vom Oberlandesgericht Hamm verweigert wurde. Auch Gehör vor Gericht soll sie nicht bekommen. Begründet wird die Ablehnung auf geradezu skandalöse Weise. Das Oberlandesgericht Hamm beruft sich weiterhin auf das inzwischen ein Dreivierteljahr alte Gutachten, bei dem es sich nach Auffassung eines Experten um "höheren Dorfklatsch" handelt.

Das Angebot weiterer Unterstützung vonseiten der Mutter wird mit dieser Begründung abgelehnt: "Die nunmehr in Aussicht genommene Unterstützung durch die Mutter der Kindesmutter rechtfertigt keine andere Bewertung, zumal die Kindesmutter es noch in der Beschwerdeschrift selbst für angezeigt erachtet hat, eine stationäre Mutter-Kind-Einrichtung aufzusuchen, in der ihre Mutter keinen Platz hätte."

Das ist nicht nur reichlich höhnisch, das Gericht verkennt auch, dass eine verzweifelte Mutter immer versuchen wird, aus der Falle der Verzweiflung wieder heraus zu kommen.

Obwohl die Familie laut Grundgesetz unter besonderem Schutz des Staates steht, fährt der Behördenzug immer weiter von der Mutter weg. Das Oberlandesgericht Hamm schreibt: "Im Interesse des Wohles des Kindes, das sich - worauf das Jugendamt zutreffend hinweist - im Alter von 15 Monaten in einer besonders sensiblen und mit entscheidenden Bindungsphase befindet, ist es daher sachgerecht, wenn das Jugendamt die eingeleiteten Maßnahmen zur Unterbringung in einer Dauerpflegestelle fortsetzen kann."

Heißt also: Ohne endgültigen Gerichtsbeschluss arbeitet das Jugendamt von Münster bereits an der weiteren Trennung von Mutter und Kind. Schon 2007 hat 3sat in einem Fernsehbeitrag diesem Jugendamt den Vorwurf gemacht: "Im Zweifel gegen die leiblichen Eltern".

Ich bin inzwischen Rechtsbeistand von Frau v., habe bereits mit ihr oft telefoniert und bin sicher: Sie ist eine tolle Mutter, der man zu Unrecht die Kinder wegnehmen will. Je länger ich über die bisherigen Entscheidungen nachdenke, desto mehr Fragen türmen sich bei mir auf.

5. Oktober 2010
Mail an das Familiengericht von Münster

Sehr geehrte Frau Richterin N.,

ich habe soeben mit Frau N. vom Kinderheim M. telefoniert. Sie hat mir gesagt, dass das Besuchsrecht von v. ruhe, bis das Jugendamt eine Pflegefamilie für die Tochter gefunden habe.

Diese Aussage widerspricht schon einmal der Aussage des Jugendamtes von Münster, das behauptet, man habe bereits eine Pflegefamilie gefunden. Da das Kinderheim im Auftrag des Jugendamtes arbeitet, würde es mich wundern, wenn das Heim vom Jugendamt keine korrekten Informationen bekäme.

Frau N. hat mir zudem gesagt, dass sie gegen Besuchskontakte der Mutter keine Einwände habe. Sobald Sie grünes Licht gegeben hätten, würde sie alle Vorbereitungen treffen.

Ich lege hiermit sofortige Beschwerde gegen das Ruhen des Besuchsrechts (aus welchen Gründen auch immer) ein.

7. Oktober 2010
Mail und Fax an das Jugendamt von Münster, an das Familiengericht von Münster und an den Oberbürgermeister von Münster

"Der Gesetzgeber sieht in der Beteiligung der Leistungsberechtigen sowie der Kinder und Jugendlichen als Adressaten der Hilfe (§ 8 SGB VIII) eine wesentliche Voraussetzung für die Wirksamkeit der Hilfegewährung." Heißt es in einem Beschluss des Nürnberger Stadtrates zur "Reform der Sozialen Dienste, Teil: Sozialpädagogische Basisdienste und Erzieherische Hilfen". Bei diesem Beschluss geht es auch um Hilfepläne nach § 36 SGB VIII.

"Nachdem die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Jugendamtes sich ein Bild von der Situation gemacht haben und sich intern abgesprochen haben, schlagen sie dir und deinen Eltern eine passende und geeignete Hilfe vor." Heißt es auf den Internetseiten einer Berliner Rechtshilfe (BRJ), die sich einschaltet, wenn sie von Verstößen gegen diese Vorgaben erfährt.

Was aber ist in der Sache v. und m. als leibliche Eltern, j., geboren 2007, und n., geboren 2009, als deren Kinder geschehen?

Die Kindesmutter bekommt in einer schwierigen Phase Hilfe, der Kindesvater hat sie jüngst ebenfalls bekommen. Das Angebot eines Hilfeplanes ist den beiden ganz offenbar nie gemacht worden. Auf diese Idee sind auch die Anwälte, die eingeschaltet worden sind, bis heute wohl nicht gekommen.

Bei einer Anhörung des Jugendhilfeausschusses im Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen hat der Landschaftsverband Rheinland (LVR) als Träger vieler Einrichtungen darauf hingewiesen, dass allen Eltern von (Heim-)Kindern Hilfepläne unterbreitet werden. Jedes Hilfeplangespräch finde im Beisein der Kinder statt.

In Hilfeplänen werden bekanntermaßen Ziele genannt, deren Erreichung in regelmäßigen Abständen überprüft wird. Angestrebt werden soll stets eine Rückkehr der Kinder zu ihren Eltern, wenn dies denn irgendwie möglich ist.

Was aber gibt es bei v.? Bei Besuchsterminen machen sich die amtlichen Begleiterinnen Notizen. Diese bekommt die Kindesmutter nie zu sehen. Sie sind von ihr auch noch nie gegengezeichnet und somit genehmigt worden. Der Kindesvater berichtet von Druck des Jugendamtes und ist augenscheinlich immer noch ein Vater wider Willen, der endlich lernen sollte, Vaterfreuden auf freiwillige Weise zu genießen. Jüngst hat die Kindesmutter bei einem Besuch des Kindesvaters festgestellt: Mittags läuft j. noch halbnackt in der Wohnung des Kindesvaters herum, Frühstück hat er noch nicht bekommen. Im Kinderzimmer gibt es keine einzige Rückzugsmöglichkeit für den Dreijährigen.

Im Stuttgarter Rathaus hat am Weltkindertag eine Veranstaltung zu Kinderrechten stattgefunden. Bei dieser Gelegenheit wies die Bürgermeisterin für Soziales, Familie und Gesundheit darauf hin, dass jedes Kind ein Recht auf Ruhezonen habe.

Was aber verlangt das Familiengericht Münster zumindest von der Kindesmutter? Eine Rundum-Bewachung ihres Nachwuchses. Oder warum wird ihr der Vorwurf gemacht, sie lasse sich ablenken? Zu Ende gedacht, würde das bedeuten: Wollte ein Mann diese Frau verführen, müsste sie das ablehnen mit dem Hinweis, dass sie bei einem Orgasmus ihre Kinder nicht im Auge behalten kann. Ergo: Über das Liebesleben von Müttern entscheiden Gerichte und Jugendämter? Oder müssen sich Mütter vor dem Sex eine Betreuerin für die Kinder besorgen, ehe die lustvollen Stunden beginnen?

Mir ist aus dem Beschluss des Familiengerichtes und aus weiteren Telefongesprächen mit der Kindesmutter längst klar geworden: v. hätte sich drehen und wenden können wie sie wollte, man hätte immer gegen sie entschieden.

Das bislang Geschehene mündet in einen unglaublichen Skandal, der sofort beendet werden muss. Das geht nur so: Die Kinder kehren unverzüglich zur Kindesmutter zurück, für die Familie wird ein Hilfeplan entwickelt, der in gegenseitigem Bemühen umgesetzt wird. Ich bin gern bereit, meinen Teil dazu beizutragen.

Eine Kopie dieser Mail bekommt auch der Oberbürgermeister von Münster. Die schicke ich ihm als Oberbürgermeister-Kandidat in Wilhelmshaven.

Da Herr Lewe fünffacher Vater ist, wird er sicherlich wissen, was man von Eltern verlangen kann und was nicht...

http://obkandidattjaden.blogspot.com/

8. Oktober 2010
Einleitung eines Verfahrens

Die Familienrichterin aus Münster kündigt an: "Ich leite ein Umgangsrechtsverfahren ein."

Fax an Familiengericht und Jugendamt

Sehr geehrte Frau Richterin N.,

sehr geehrte Frau R.,

ich finde es inzwischen unerträglich, dass jeder in dem Verfahren eine andere Auskunft gibt, wenn es um Besuchskontakte von Frau v. geht. Mal heißt es, die Besuchskontakte mit ihrer Tochter ruhten, weil das Jugendamt auf der Suche nach Pflegeeltern sei, dann heißt es, die Suche sei bereits beendet. Mal heißt es, für Besuchskontakte seien das Jugendamt und das Familiengericht einzuschalten, dann heißt es, nur das Familiengericht sei zuständig.

Die Suche nach Pflegeeltern zum jetzigen Zeitpunkt verstößt gegen die Gesetze und dürfte sogar strafbar sein.

Frau v. möchte ihre Tochter heute noch sehen. Ich fordere Sie auf, diesen Kontakt zu ermöglichen.

Leider sind mir Anrufe derzeit nicht möglich, da die Anschlüsse besetzt sind.

Ein Cent für das Jugendamt in Münster

12. Oktober 2010
Anruf beim Jugendamt Münster

Wieder eiert das Jugendamt herum. Man könne nichts tun, man müsse abwarten...Ich erkläre daraufhin der Mitarbeiterin den Stand der Dinge: Es gibt ein neues Verfahren vor dem Familiengericht in Münster, ich habe in dieser Angelegenheit bereits ein Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Münster und werde am  20. Oktober, 14 Uhr, der Polizeiinspektion Wilhelmshaven-Friesland den Fall vortragen. Vermeiden lasse sich das alles nur noch, wenn das Jugendamt "endlich in die Pötte kommt".

12. Oktober 2010
Weiterer Eilantrag/OLG Hamm


Das Familiengericht Münster wird wieder Herrin des Verfahrens. Die Frau  v entstandenen Kosten für die Einschaltung des OLG Hamm werden über Gewährung von Prozesskostenhilfe erstattet.

Begründung

Da das Familiengericht Münster am Freitag telefonisch die Eröffnung eines Umgangsrechtsverfahrens angekündigt hat, ist der Beschluss des OLG Hamm, zugegangen am 29. September 2010, endgültig hinfällig. Abgelehnt worden ist der PKH-Antrag von Frau v  mit der Begründung, ihre Sache habe keine Aussicht auf Erfolg.

Würde das OLG Hamm seinen Beschluss aufrechterhalten, würde die höhere Instanz einen noch nicht ergangenen Beschluss des Familiengerichtes Münster vorwegnehmen. Das wäre nicht hinnehmbar. Die Eröffnung besagten Verfahrens vor dem Familiengericht Münster zeigt, dass die Sache von Frau v sehr wohl Aussicht auf Erfolg hat. Ein Verfahren, bei dem die Entscheidung bereits feststeht, würde gegen rechtsstaatliche Prinzipien verstoßen.

Als Rechtsbeistand von Frau v schlage ich mich derzeit mit widersprüchlichen Aussagen herum. Das Umgangsrecht mit ihrer Tochter wird Frau v nach Auskunft des Heimes derzeit verweigert, weil das Jugendamt Münster angeblich auf der Suche nach einer Pflegefamilie ist, das Jugendamt Münster erklärt dagegen, eine Pflegefamilie gebe es bereits. So verrinnt die Zeit, Bruder und Schwester sehen sich nicht mehr, die Kindesmutter darf derzeit nur ihren Sohn sehen. Welchen Sinn solch eine Regelung machen soll, erschließt sich mir nicht.

Die Kindesmutter und ich streben folgende Regelung an: Die Geschwister sehen sich so schnell wie möglich wieder, die Kindesmutter hat regelmäßigen Besuchskontakt mit ihren Kindern, das Familiengericht Münster übertragt alle Rechte wieder auf die Kindesmutter, der Kindesvater bekommt jederzeitiges Besuchsrecht nach vorheriger Ankündigung.

Diese Familie darf nicht länger atomisiert werden.

Nächsten Dienstag, 19. Oktober, 10 Uhr, Kindesmutter und Kommissar Internet, Gesprächstermin beim Jugendamt von Münster

Ohne Anwalt in Familiensachen
Hier lesen

21. Oktober 2010
Verwaltungsgericht Münster lässt Klage gegen Jugendamt Münster zu, das Aktenzeichen lautet 6 K 2298/10

Das Jugendamt Münster gestattet der Mutter einen Besuchskontakt mit ihrer Tochter am 9. November

26. Oktober 2010
Strafanzeige erstattet

Wegen Kindesentzugs § 235 StGB gegen das Jugendamt Münster
Vorgangsnummer 2010102600010003
Termin bei der Polizei in Wilhelmshaven: 29. Oktober, 11 Uhr.

19. November 2010
Abladung vom Oberlandesgericht Hamm

Der Termin 23. November 2010, 13 Uhr, vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm rückt immer näher. Doch am 12. November 2010 eingehend lässt das OLG in einer Entscheidung über einen Eilantrag keinen Zweifel daran, dass es bei den bisherigen Gerichtsbeschlüssen bleiben wird. Ich stelle sofort Befangenheitsantrag gegen die drei Richter. Heute lässt uns das OLG eine Abladung wegen dieser Befangenheitsanträge zukommen. Die mündliche Verhandlung findet also nicht am 23. November 2010 statt. Nun konzentrieren wir uns erst einmal auf die Familiengerichtsverhandlung am 29. November 2010.

Weitere Schreiben

4 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Ich drücke die Daumen. Toll, was Sie da tun, Herr Tjaden. Man wird Sie nun bestimmt behindern wollen, wo es nur geht. Also: Energisch bleiben!

Anonym hat gesagt…

Ich hoffe wird alles gut, endlich ist jemandem hinter mir, und wenn mann die gefährdungsanzeige ließt, denk mann mann ist in eine ^^psycho-horror-komödie^^ gelandet. Vielen Dank Herr Tjaden, zusammen denke ich mal schaffen wir das, eine krise der niemals gab darszustellen, habe ich noch nicht mal in Hollywood gesehen. Und dass mein sohn ein gefahr für meine tochter ist...und weil sie ab und zu in sommer nicht trinken wollte..aber immer zugenommen hat wie es sollte...ich bin in ein alptraum, unfassbar das sie sich sowas leisten.
Also von anfang an ein vorgeplannten fehler, sollte das eine hilfe sein?
Liebe grüße V.

Heinz-Peter Tjaden hat gesagt…

Stimmt, die Gefährdungsanzeige vom 23. September 2009 ist ein Witz. Dem Ehepaar, das vor laufender TV-Kamera von einer guten Zusammenarbeit mit dem Jugendamt von Münster gesprochen hat und Profi-Pflegeeltern ausbildet, wird das Jugendamt von Münster wohl demnächst Lieferprobleme mitteilen müssen...Hinzufügen könnte die Behörde, sie arbeite bereits an der nächsten Gefährdungsanzeige im Stile des 23. September 2009. Man habe eine Familie mit Kindern entdeckt, die auch noch einen Hund hat, der möglicherweise bissig ist...

Anonym hat gesagt…

So was ist in Münster leider kein Einzelfall.