Donnerstag, 3. März 2011

Kinder in Münster (I)

2. Oktober 2010
Der Fall

Empathie, Empathaa, Empathrallala - für das Jugendamt und für das Familiengericht ist alles klar. Dieses Mal in Münster. Mit auffällig vielen “Inobhutnahmen”. Und einem TV-Beitrag, in dem sogar die Vermutung “staatlich organisierten Kinderklaus” über die Bildschirme geflimmert ist.

Was aber ist eigentlich Empathie? Laut Wikipedia beispielsweise die Fähigkeit eines Folterers, sich in sein Opfer hinein zu versetzen und so dessen Qualen zu steigern. Diese Eigenschaft soll einer 37-Jährigen aus Münster fehlen. Müsste ihr eigentlich hoch angerechnet werden. Doch das Jugendamt und das Familiengericht in Münster rechnen anders: Empathie ist eine stets positive Eigenschaft. Stimmt zwar nicht, aber wer will hier schon eine Diskussion über das Bildungsniveau von Behördenvertretern anzetteln? Führt doch zu nichts. Außer zum Entzug des Sorgerechtes für einen Dreijährigen und eine Einjährige.

Estar und ser

Für die Sorgerechtsentzieher kommt offenbar erschwerend hinzu: Diese Mutter ist in einem Spanisch sprechenden Land geboren. Diese Sprache kennt die Wörter estar für vorübergehendes und ser für ewig geltendes. Ich bin glücklich wird nicht etwa als etwas Vergängliches angesehen, sondern als etwas Immerwährendes. Heißt im Spanischen: Soy feliz. Nicht estoy feliz. Deutsch betrachtet: Ist überschwänglich.

Wo sprachliche Grundkenntnisse fehlen, fehlt auch das Verständnis für Mentalitätsunterschiede. Doch wenn es nur dieses Defizit wäre. Bei dem Beschluss des Amtsgerichtes zu Münster muss man zudem den Eindruck haben: Von denen ist niemals jemand Kind gewesen, deshalb hat also nie jemand im Alter von zwei oder drei Jahren fast die elterliche Wohnung in Brand gesetzt oder ist spontan in einem unbewachten Augenblick irgendwo hin gelaufen.

Schon als Kinder Roboter

Die müssen schon als Kinder Roboter gewesen sein. Oben Befehl rein, unten Gehorsam raus. Und so werfen sie der 37-Jährigen vor, ihr Junge habe einmal ein großes Messer in der Hand gehabt. Kommissar Internet sogar mal eine Spirale, mit der der er seinem Bruder fast das Auge ausgestochen hätte. Bedeutet demnach: Auch die Eltern von Kommissar Internet sind erziehungsunfähig gewesen. Millionen andere ebenfalls.

Liest man Familiengerichtsbeschlüsse, hat man zudem den Eindruck: Manche Passagen stammen aus Schreibautomaten, die in jedem Familienrichterzimmer stehen. Die funktionieren so: Der Vorwurf, man kümmere sich zu sehr um seine Kinder wechselt sich ab mit dem Vorwurf, man vernachlässige sie. Patentrezepte für die Erziehung gibt es zwar nicht - Familiengerichte jedoch tun so…

Und nun: Tauben Ohren predigen? Die nicht einmal aufgestellt werden, wenn die 37-Jährige Mithilfe ihrer Mutter bei der Betreuung der Kleinen anbietet? Damit sie mehr Muße für ihr Studium hat? Und auch einmal Zeit für sich selbst? Passt wohl in Münster nicht in ein Jugendamts- oder Familiengerichts-Gehirn. Schon sind wir wieder bei Mentalitätsunterschieden. In südlichen Ländern ist gegenseitige Unterstützung in Familien offenbar selbstverständlicher als in deutschen Landen.

Was tun? Kommissar Internet hat dem Jugendamt zu Münster, der Familienrichterin und der Gutachterin Strafanzeigen wegen Kindesentzugs angekündigt. Ob´s wirkt?

Kommissar Internet schreibt

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Aus eigener Erfahrung, kannn ich dir versichern, das kein Jugenamtsmitarbeiter für Kindesentzug zur Rechenschafft gezogen wird, selbst wenn dies trotz gerichtlich gergeltem Umgangsbeschluß geschieht und durch das Jugendamt keine neuen Anträge zur Abänderung des gültigen Beschlußes eingereicht werden.Der Richter rügte zwar das jugendamt für dieses Verhalten, bestätigte ihm dieses aber mit einer Neuregelung des Umganges, die den vorgeschobenen Einwänden des Amtes, nachträglich eine fachlich begründete Legitimation ihres Handelns zum Wohle des Kindes bescheinigte, obwohl mir gegenüber in einer Hilfkonferenz mit einer erbärmlichen Genugtuing gesagt wurde, es sollte ein Strafmaßnahme gegen mich sein!!??? Und das Kind sollte damit eingeschüchter und damit bestraft werden mich erst einmal nicht sehen zu dürfen, weil sie sich nicht in einer gewünschte Art und Weise verhalten hatte und die lange Zeit des Ausetztzens gleichzeitig als Chance nahmen das schlimmer Verhalten meine Tochter zu relativieren denn eigentlich kannst Du ja nichts dafür, dass du uns nicht leiden wolltes, obwohl du wolltest.Du wirst auch sehen, es wird Dir hier viel besser gehen, wenn Du jetzt akzeptierst dass Dir Deine Mutter sowieso nicht helfen kann un darf umso eher Du Dich damit abfindest, dass wir die Regeln bestimmen und festlegen, auch wenn sie noch so entwürdigend sind, Du hast zu parieren ,vollgepumt mit Retalin, wirst Du es anfangen zu genießen und endlich deine wilde unzivilisierte Mutter vergessen.
Aus einem völlig unerzogenem Kind ohne Mnaieren ohne Respekt vor der zu akzeptierenden Willkürsherrschaft,einer neurotisch, sadistischen, Dorfheim-Aufseherin. So wurde quasie über Nacht ein völlig neues Kind geboren. Wie auswendig gelernt wurde von der ganzen Dorfgemeindschaft diese Ansicht im Gleichklang rezetiert und dem Kind plötzlich Anerkennung entgegen gebracht und nicht mehr ausgegrenzt.Dies war ein klares Signal der Belohnung dafür die Mutter veraten zu haben.die Ausgrenzung der Mutter öffnette ihr nun Tür und Tor für vieles, und sollte sie darin bestärken das richtige getan zu haben und da ihr ja unmissverständlich klar gemacht wurde, dass sie sowieso dazu verdammt ist noch lange zeit mit Ihren Peinigern zu verbringen, trat bei ihr eine art Resegnation ein, die sie ängstlicher und unsicherer machten, das Retalin hat ja auch noch seine Wirkung. Das ganze verkauft man dann in Deutschland einem Gericht als tolles Ergebniß von Besserung und erzwungenem Wohlverhalten, als eigene Leistung, die vor allem darin bestand das richtige zu tun, nämlich die übeltäterin Mutter zu der das Kind eine viel zu enge Bindung hatte und ein umerziehen nach deutsch ordentölichen Vorstellungen nicht möglich war und keinerlei Einsicht in der notwenigkeit sah ihr Kind einem arogantem Haufen sadisten zu überlassen, weil sie weder eine Notwendigkeit dafür erkennen konnte, da sie dachte in Deutschland dürfen Eltern nach Ihren Wertevorstellungen ihre Kinder erzeihen und fördern so lange sie Ihnen keinen Schaden zufügen. das gilt seit 2008 nicht mehr. Tolle Rechtstaatlichkeit, in der beliebig und den eigenen Ansprüchen entsprechend, geltendes Grundrecht beliebig ausgehebelt und umgedeutet werden kann...... n

Anonym hat gesagt…

Ich habe erfahren, dass Herr Tjaden vor dem OLG Hamm als Beistand zugelassen ist, vor dem Familiengericht Münster soll er aber nicht zugelassen werden. Was ist das denn? Rechtsbruch?