19. November 2011
Und wieder: Sankt-Mauritz-Kinderheim
Vor einem Jahr hat sich eine Mutter aus Münster an Kommissar Internet gewendet. Die beiden Kinder sind Weihnachten wieder zu Hause, dachte der. Erst einmal sollten die beiden Kleinen getauft werden. Die Verfahrensbeiständin hatte etwas dagegen, stufte die geplante Taufe als "Kindeswohlgefährdung" ein. Ein Jugendamtsmitarbeiter belog das Familiengericht von Münster, das Verwaltungsgericht von Münster und das Oberlandesgericht von Hamm. Kümmerte niemanden.
Dann meldete sich ein Redakteur der "Westfälischen Nachrichten". Der sagte, dass er nach Beschäftigung mit diesem Fall sogar Angst um seine eigenen Kinder habe, die könnten ihm genauso weggenommen werden wie jener Mutter. Anfang 2011 schrieb er einen Artikel, behauptete, dass Kommissar Internet von der eigenen Familie für etwas verwirrt gehalten werde. Allerdings hatte dieser Redakteur mit keinem einzigen Familienmitglied gesprochen.
Noch ein Lügenbold mehr, dachte Kommissar Internet, denn auch im Sankt-Mauritz-Kinderheim hatte er eine Lügnerin made in Münster kennengelernt. Nach ihrer Entlarvung verwies sie auf den Lügner aus dem Jugendamt. Der sei für alle zuständig, der einzige Gesprächspartner.
Jetzt hat sich bei Kommissar Internet eine zweite Mutter aus Münster gemeldet. Ihr wird eine verzerrte Wahrnehmung der Realität vorgeworfen. Wie der ersten Mutter. Außerdem fehle es ihr an Einfühlungsvermögen. Wie der ersten Mutter. Kooperativ sei sie auch nicht. Wie die erste Mutter.
Dann hat diese zweite Mutter noch erzählt, dass auch das Sankt-Mauritz-Kinderheim involviert sei. Das muss Kommissar Internet erst einmal verdauen. Aber über eins freut er sich wieder: Er wohnt nicht in Münster...Er lebt in einer Stadt ohne berüchtigtes Jugendamt.
Verschwunden in Münster
Die Kindeswohl-Gefährder
Samstag, 19. November 2011
Dienstag, 25. Oktober 2011
Kinder in Münster XXII
20. Juli 2011
Pflegeeltern sind beunruhigt
Kommissar Internet beunruhigt Pflegeeltern. Schreibt der Jugendamtsmitarbeiter T. am 30. Juni 2011 an das Familiengericht von Münster. Bei diesen Pflegeeltern lebt seit dem 1. April 2011 die inzwischen zweijährige N. Die ist ihrer Mutter am 24. September 2009 weggenommen worden. Die Gründe, die dafür erfunden worden sind, wurden hier offensichtlich so eindrucksvoll geschildert, dass jetzt sogar die Pflegeeltern von N. beunruhigt sein sollen.
Wenn überhaupt stimmt, was dieser Jugendamtsmitarbeiter am 30. Juni 2011 geschrieben hat. Zweifel müssen erlaubt sein. Lesenswert sind seine Ausführungen trotzdem, denn wer die versteht, muss der deutschen Sprache schon mehr als mächtig sein. So schreibt T.: "Anlässlich der Hilfeplanung habe ich N. vor einigen Tagen in ihrer neuen Pflegefamilie besucht. Die Pflegeeltern berichten vom Einleben von N. in ihre neue Umgebung...Die Pflegefamilie ist durch ein wesentlich älteres Pflegekind in der Familie mit dem Prozess des Einlebens vertraut."
Was uns der Jugendamtsmitarbeiter T. damit sagen will, muss uns wohl das Familiengericht von Münster erklären. Kommissar Internet würde sonst behaupten, dass diese Pflegefamilie zwei Pflegekinder hat, die sich noch nicht eingelebt haben.
Weiter schreibt der Nachwuchsstammler vom Idenbrockplatz zu Münster: "Die Pflegefamlie hat Sorge in die Auseinandersetzungen zwischen Kindesmutter und Jugendamt hereingezogen zu werden. Die diversen Internetveröffentlichungen beunruhigen die Pflegefamilie. Aus hiesiger Sicht ist nach Abschluss der aktuellen Gerichtstermine beim Amtsgericht und dem Oberlandesgericht ein Kennlernenprozess zwischen Pflegeeltern und Frau S. zu verabreden."
Um Jugendamts Willen! Beunruhigte Pflegefamilie, die noch mit dem Prozess des Einlebens beschäftigt ist, trifft streitbare Mutter? Und was ist ein Kennlernenprozess? Kommissar Internet hat dieses Wort bei google gesucht und wurde sofort gefragt: "Meinten Sie Kennenlernprozess?"
Doch T. hat nicht nur große Probleme mit der deutschen Sprache, der hat neben beunruhigten Pflegeeltern noch eins von vielen. Denn die streitbare Mutter hat auch noch einen Sohn. Der ist vier Jahre alt und lebt beim Vater. Dort taucht die Mutter laut T. "unangemeldet" auf. Dass der Vater gelegentlich auch "unangemeldet" bei der Mutter auftaucht, verschweigt dieser Jugendamtsmitarbeiter wohlweislich. Er hätte nämlich gern ein anderes Problem: "Aktuell sehe ich keine Möglichkeit den Umgang zwischen Mutter und Sohn auszuweiten ohne J. damit schwer zu irritieren."
Dann hätten wir: beunruhigte Pflegeeltern, streitbare Mutter und schwer irritierten Vierjährigen. Das geht nun wirklich nicht, fügt T. seinen Stammeleien einen "Entwicklungsbericht" des Caritas-Verbandes bei. Der stammt vom 9. Juni 2011. Schon beschleicht Kommissar Internet das Gefühl, dass es in Münster niemanden gibt, der schreiben kann.
In diesem "Entwicklungsbericht" heißt es über den Vierjährigen: "J. ist ein 3,8 Jahre alter, ehre kräftig gebauter Junge." Da hat Kommissar Internet erst einmal seinen Taschenrechner hervorgekramt. Ergebnis: Das Jahr hat zwölf Monate. Zwolf mal 0,8 = 9,6. Hätte jeder Monat 30 Tage, wäre J. also am 9. Juni 2011 3 Jahre, neun Monate und 18 Tage alt gewesen. 38 Tage später feierte er seinen vierten Geburtstag. War aber nach Caritas-Berechnungen erst 3 Jahre, zehn Monate und 26 Tage alt. Wenn jeder Monat 30 Tage hätte. Hätte jeder Monat 31 Tage, wäre es noch komplizierter.
Über den Jungen berichtet die Caritas, dass er sehr schnell sei. Was zur Altersangabe passt. Denn J. flitzt nicht nur gern herum, er wird auch schneller älter als andere Kinder...
Unter "Sprache" vermerkt die Caritas: "J.´s Wortschatz hat sich vergrößert, ist jedoch gering." Das freut Kommissar Internet. Warum? Dumme Frage. Die Antwort ist doch ganz einfach: Wäre das so, hätte er eine Gemeinsamkeit mit dem Jugendamtsmitarbeiter T. vom Idenbrockplatz zu Münster. Aber nur nach dem Komma...
Die Geschichte beginnt hier
25. Oktober 2011
Irre! Verwaltungsgericht von Münster
Der Justizangestellte R.
Pflegeeltern sind beunruhigt
Kommissar Internet beunruhigt Pflegeeltern. Schreibt der Jugendamtsmitarbeiter T. am 30. Juni 2011 an das Familiengericht von Münster. Bei diesen Pflegeeltern lebt seit dem 1. April 2011 die inzwischen zweijährige N. Die ist ihrer Mutter am 24. September 2009 weggenommen worden. Die Gründe, die dafür erfunden worden sind, wurden hier offensichtlich so eindrucksvoll geschildert, dass jetzt sogar die Pflegeeltern von N. beunruhigt sein sollen.
Wenn überhaupt stimmt, was dieser Jugendamtsmitarbeiter am 30. Juni 2011 geschrieben hat. Zweifel müssen erlaubt sein. Lesenswert sind seine Ausführungen trotzdem, denn wer die versteht, muss der deutschen Sprache schon mehr als mächtig sein. So schreibt T.: "Anlässlich der Hilfeplanung habe ich N. vor einigen Tagen in ihrer neuen Pflegefamilie besucht. Die Pflegeeltern berichten vom Einleben von N. in ihre neue Umgebung...Die Pflegefamilie ist durch ein wesentlich älteres Pflegekind in der Familie mit dem Prozess des Einlebens vertraut."
Was uns der Jugendamtsmitarbeiter T. damit sagen will, muss uns wohl das Familiengericht von Münster erklären. Kommissar Internet würde sonst behaupten, dass diese Pflegefamilie zwei Pflegekinder hat, die sich noch nicht eingelebt haben.
Weiter schreibt der Nachwuchsstammler vom Idenbrockplatz zu Münster: "Die Pflegefamlie hat Sorge in die Auseinandersetzungen zwischen Kindesmutter und Jugendamt hereingezogen zu werden. Die diversen Internetveröffentlichungen beunruhigen die Pflegefamilie. Aus hiesiger Sicht ist nach Abschluss der aktuellen Gerichtstermine beim Amtsgericht und dem Oberlandesgericht ein Kennlernenprozess zwischen Pflegeeltern und Frau S. zu verabreden."
Um Jugendamts Willen! Beunruhigte Pflegefamilie, die noch mit dem Prozess des Einlebens beschäftigt ist, trifft streitbare Mutter? Und was ist ein Kennlernenprozess? Kommissar Internet hat dieses Wort bei google gesucht und wurde sofort gefragt: "Meinten Sie Kennenlernprozess?"
Doch T. hat nicht nur große Probleme mit der deutschen Sprache, der hat neben beunruhigten Pflegeeltern noch eins von vielen. Denn die streitbare Mutter hat auch noch einen Sohn. Der ist vier Jahre alt und lebt beim Vater. Dort taucht die Mutter laut T. "unangemeldet" auf. Dass der Vater gelegentlich auch "unangemeldet" bei der Mutter auftaucht, verschweigt dieser Jugendamtsmitarbeiter wohlweislich. Er hätte nämlich gern ein anderes Problem: "Aktuell sehe ich keine Möglichkeit den Umgang zwischen Mutter und Sohn auszuweiten ohne J. damit schwer zu irritieren."
Dann hätten wir: beunruhigte Pflegeeltern, streitbare Mutter und schwer irritierten Vierjährigen. Das geht nun wirklich nicht, fügt T. seinen Stammeleien einen "Entwicklungsbericht" des Caritas-Verbandes bei. Der stammt vom 9. Juni 2011. Schon beschleicht Kommissar Internet das Gefühl, dass es in Münster niemanden gibt, der schreiben kann.
In diesem "Entwicklungsbericht" heißt es über den Vierjährigen: "J. ist ein 3,8 Jahre alter, ehre kräftig gebauter Junge." Da hat Kommissar Internet erst einmal seinen Taschenrechner hervorgekramt. Ergebnis: Das Jahr hat zwölf Monate. Zwolf mal 0,8 = 9,6. Hätte jeder Monat 30 Tage, wäre J. also am 9. Juni 2011 3 Jahre, neun Monate und 18 Tage alt gewesen. 38 Tage später feierte er seinen vierten Geburtstag. War aber nach Caritas-Berechnungen erst 3 Jahre, zehn Monate und 26 Tage alt. Wenn jeder Monat 30 Tage hätte. Hätte jeder Monat 31 Tage, wäre es noch komplizierter.
Über den Jungen berichtet die Caritas, dass er sehr schnell sei. Was zur Altersangabe passt. Denn J. flitzt nicht nur gern herum, er wird auch schneller älter als andere Kinder...
Unter "Sprache" vermerkt die Caritas: "J.´s Wortschatz hat sich vergrößert, ist jedoch gering." Das freut Kommissar Internet. Warum? Dumme Frage. Die Antwort ist doch ganz einfach: Wäre das so, hätte er eine Gemeinsamkeit mit dem Jugendamtsmitarbeiter T. vom Idenbrockplatz zu Münster. Aber nur nach dem Komma...
Die Geschichte beginnt hier
25. Oktober 2011
Irre! Verwaltungsgericht von Münster
Der Justizangestellte R.
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