Samstag, 24. Januar 2009

Fotos vom Fundort




Diesen Weg beschreibt die Polizei.

6 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Ich hätte ihn auch abgewiesen!

Heinz-Peter Tjaden hat gesagt…

Dann hätten Sie sich eben auch der unterlassenen Hilfeleistung schuldig gemacht.

Anonym hat gesagt…

Es ist immer einfach, dies so zu behaupten. Letztlich fordert der Paragraph zur Unterlassenen Hilfeleistung aber nicht dazu auf, sein eigenes Leben in Gefahr zu bringen. Immerhin handelte es sich hier um eine weibliche, allein dienstführende Aufsichtsperson, die einem älteren, scheinbar aufgrund Alkoholkonsum unberechenbaren, Mann gegenüber steht und die gleichzeitig aufsichtspflichtig über mehrere Kinder ist. Vielleicht hätte man auf weitere Ideen der Hilfe kommen können - das Abweisen des Besuchers alleine stellt aber nicht automatisch eine Unterlassene Hilfeleistung dar. Dies so zu behaupten, ist eher oberflächlich und versucht nicht wirklich objektiv, einen Tod aufzuklären.

Anonym hat gesagt…

Wenn dem Anwalt die Akten, die die Staatsanwaltschaft lange zurückgehalten hat, früher bekommen würde das OLG Düsseldorf anders entschieden haben. Die Kosten für die Schriftsätze des Anwaltes mussten ganz alleine Herr Beckers bezahlen. Wann wird das Verbrechen endlich geklärt und wann werden die Beteiligten endlich vernommen?
Eine biologische Lösung sollte die Caritas besser nicht herhoffen.

Unknown hat gesagt…

schwer zu glauben das sich ein schwerbetrunkener Mann der kaum aus dem Auto findet an einem Baum 1,60 hoch selbst erhängen kann. Ebenfalls sehr zu kritisieren finde ich das dieser auch noch Zugang in die Räumlichkeiten des Heimes bekommt sowohl in Anbetracht der Uhrzeit als auch zu seinem Zustand. Man hätte sicherstellen müssen das dieser das gesamte Gelände des Kinderdorfes verlässt....die Erzieherin hätte ebenso auch eine Gefahr sehen können die sich aus seiner Anwesendheit errgibt und wäre eigentlich dazu verpflichtet die örtliche Polizei hinzuzurufen um sicher zu stellen das der Betrunkene sich nicht weiter auf dem Gelände aufhält. Wenigstens hat sich der Bruder des Verstorbenen um ihn bemüht , auch noch jahre später....das berührt mich sehr und ich bin froh das der Verstorbene überhaupt jemanden hatte. Warum er sein ehemaliges "Zuahuse" besuchte scheint wohl klar zu sein, sie haben ihn geprägt und er konnte sicher nie vergessen und von seinem Leid kann man nur vermuten. Was für ein Hohn das man ihn ausgerechnet dort wegschickte ....vielleicht sollten Heime eine sogenante Notstelle einrichten für Menschen die wiederkehren weil sie ihre Vergangenheit niemals überwinden können. Ich kann nur hoffen das dieser Fall aufgeklärt wird und wenn das nicht so ist dann sind doch die wahren Täter ohnehin längst bekannt.

Heinz-Peter Tjaden hat gesagt…

die heimmitarbeiterin hat auf jeden fall ihre fürsorgepflicht verletzt. an der selbstmord-these zweifele ich ebenfalls. viel wahrscheinlicher ist, dass er dort platziert worden ist.