24. Januar 2009
Keine Antworten vom Oberlandesgericht
„Die Beerdigung der Leiche des Raymund Beckers, 25. 12. 1957, in Wuppertal, wird genehmigt. Die etwaige Feuerbestattung wird für unbedenklich erachtet.“ Steht im Beerdigungsschein des Arztes. Und: Erforderlich sei aber noch eine Obduktion. Darauf wird verzichtet.
Endgültig zu den Akten gelegt wird der angebliche Selbstmord des 37-Jährigen vor dem Kinderdorf Sankt Josef in Dalheim am 25. August 2008. Begründung: Für das Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) ergeben sich aus dem Wiederaufnahmeersuchen des Bruders keine neuen Verdachtsmomente für eine Gewalttat am 3. September 1995. Allerdings: Wann Raymund Beckers gestorben ist, gehört zu den immer noch ungeklärten Fragen. Elf Jahre später verlegt der Heimleiter vor laufender WDR-Kamera den Todeszeitpunkt in die Mitternachtsstunden. Dem widersprechen alle Zeugenaussagen, die Polizeiprotokolle und der Arztbericht.
Fast fünf Monate sind inzwischen vergangen, seit der von dem Wilhelmshavener Redakteur Heinz-Peter Tjaden erfundene Kommissar Internet deswegen bei der OLG-Pressestelle mit fünf Fragen öffentlich noch einmal nachgehakt hat. Antworten bekam er nicht.
Inhalt der Fragen: Mit 300 Mark in der Tasche hat Raymund Beckers am 2. September 1995 gegen 20.30 Uhr seine Wohnung in Wegberg verlassen. Als sein Tod festgestellt wurde, hatte er noch 50 Pfennig. Der Taxifahrer sagte später aus: „Wir sind gegen 23.15 Uhr angekommen.“ Er habe seinem Fahrgast aus dem Auto helfen müssen, so betrunken sei der gewesen.
Eine Stunde später klingelte Raymund Beckers an der Heimtür. Auch dafür gab es mehrere Zeugen. Ein Heimkind öffnete dem 37-Jährigen, in einem Aufenthaltsraum saßen mehrere Heimkinder, denen Raymund Beckers erzählte, er habe als Kind hier gelebt. Die Kleidung des Überraschungsgastes war ein wenig verschmutzt, stellte eine Erzieherin fest, die dazu kam. Sie roch auch eine Alkoholfahne - und schickte den Betrunkenen wieder weg. Danach vergingen um die vier Stunden, bis der Tote an einem Baum erhängt gefunden wurde. Haben Zeugen, die Polizei und der Arzt festgehalten - der Heimleiter aber nicht.
Auch diese Fragen von Kommissar Internet sind von der OLG-Pressestelle bis heute nicht beantwortet worden: „Eine Erzieherin schickte Raymund Beckers wieder weg, obwohl sie bemerkte, dass der Besucher betrunken war. Offenbar hat sie ihn nicht einmal gefragt, wie er wieder nach Hause kommt. Wie beurteilen Sie das Verhalten dieser Erzieherin?“
Samstag, 24. Januar 2009
3. September 1995
2. September 2008
Kommissar Internet auf Spurensuche
Europas größte Filmzeitschrift „Cinema“ erscheint mit einem Titelbild, auf dem Kevin Kostner das Wasser bis zum Hals steht, berichtet wird über Chaos bei den Dreharbeiten zum Film „Waterworld“, Rosamunde Pilcher veröffentlicht den Roman „September“, Bundeskanzler Helmut Kohl äußert Unverständnis für das Kruzifix-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das Box-Idol Max Schmeling feiert seinen 90. Geburtstag, der Wettergott spielt verrückt, Sonne, Wolken und Regen wechseln sich ab, die Temperaturen liegen zwischen 16 und 25 Grad. So ist der September des Jahres 1995.
René K., der seit 13 Jahren im Jugenddorf Sankt Josef in Dalheim lebt, wird von einem Freund mit dem Auto zum Heim gefahren. Es ist der 3. September 1995, 4.30 Uhr, als sie auf den Zufahrtsweg abbiegen. Im Scheinwerferlicht sieht Rene K. nach seiner Aussage einen Mann, der an einem Baum hängt. Er alarmiert die Erzieherin S. Sie ruft die Polizei an.
Polizeibeamte fahren zum Kinderdorf
In Erkelenz steigen die Polizeibeamten S. und H. in einen Streifenwagen und fahren zum Kinderdorf. Erwartet werden sie von Rene K. und von der Erzieherin S. Später vermerken sie in ihrem Einsatzbericht: „An einem Baum auf dem Zufahrtsweg zum Kinderdorf hatte sich eine männliche Person an einem Ledergürtel stranguliert.“
Bei dieser männlichen Person handelt es sich um Raymund Beckers, geboren am 25. Dezember 1957 in Wuppertal, der von 1959 bis 1972 im Jugenddorf Sankt Josef in Dalheim gelebt hat.
Die beiden Polizeibeamten schneiden mit einem Messer den Gürtel durch. Der Ast befindet sich in einer Höhe von 160 Zentimetern, die Beine des Toten sind angewinkelt. S. und H. durchsuchen die Leiche, sie finden keinen Ausweis, dafür aber eine Bescheinigung von einem Arbeitsamt und zwei Schlüssel.
Nächtlicher Besuch
Der Bereitschaftsarzt Dr. H. stellt den Tod von Raymund Beckers fest. Die Erzieherin S. gibt zu Protokoll: „Der Beckers kam am 3. September 1995 gegen 0.15 Uhr ins Kinderdorf und gab an, dort einen Besuch machen zu wollen. Er war stark alkoholisiert. Da ich die Person nicht kannte, schickte ich sie fort. Dieser Aufforderung kam der B. sofort nach.“ Auch Rene K. sagt aus, dass er den Toten nicht kenne.
Die beiden Polizeibeamten S. und H. fahren zur inzwischen ermittelten Adresse von Raymund Beckers, sie öffnen mit den beiden Schlüsseln, die sie bei der Leiche gefunden haben, die Eingangstür zum Mehrfamilienhaus in Wegberg und die Tür zur Parterrewohnung. In der Wohnung treffen sie Dieter E. an. Der 57-Jährige erklärt: „Ich bin der Hauptmieter. Raymund Beckers hat bei mir zur Untermiete gewohnt.“
S. und H. durchsuchen das Zimmer des Toten, auch dort finden sie keinen Ausweis oder Fotos. Dieter E. sagt dazu: „Herr Beckers hat keine Verwandten. Seinen Ausweis hat er verloren.“
Der 3. September 1995 ist ein Sonntag. Als der zuständige Kriminalbeamte am Tatort eintrifft, sind die beiden Polizeibeamten S. und H. noch dort, außerdem der Bereitschaftsarzt Dr. H. und der Leiter des Kinderdorfes Georg W.
Siehe auch
Kommissar Internet auf Spurensuche
Europas größte Filmzeitschrift „Cinema“ erscheint mit einem Titelbild, auf dem Kevin Kostner das Wasser bis zum Hals steht, berichtet wird über Chaos bei den Dreharbeiten zum Film „Waterworld“, Rosamunde Pilcher veröffentlicht den Roman „September“, Bundeskanzler Helmut Kohl äußert Unverständnis für das Kruzifix-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das Box-Idol Max Schmeling feiert seinen 90. Geburtstag, der Wettergott spielt verrückt, Sonne, Wolken und Regen wechseln sich ab, die Temperaturen liegen zwischen 16 und 25 Grad. So ist der September des Jahres 1995.
René K., der seit 13 Jahren im Jugenddorf Sankt Josef in Dalheim lebt, wird von einem Freund mit dem Auto zum Heim gefahren. Es ist der 3. September 1995, 4.30 Uhr, als sie auf den Zufahrtsweg abbiegen. Im Scheinwerferlicht sieht Rene K. nach seiner Aussage einen Mann, der an einem Baum hängt. Er alarmiert die Erzieherin S. Sie ruft die Polizei an.
Polizeibeamte fahren zum Kinderdorf
In Erkelenz steigen die Polizeibeamten S. und H. in einen Streifenwagen und fahren zum Kinderdorf. Erwartet werden sie von Rene K. und von der Erzieherin S. Später vermerken sie in ihrem Einsatzbericht: „An einem Baum auf dem Zufahrtsweg zum Kinderdorf hatte sich eine männliche Person an einem Ledergürtel stranguliert.“
Bei dieser männlichen Person handelt es sich um Raymund Beckers, geboren am 25. Dezember 1957 in Wuppertal, der von 1959 bis 1972 im Jugenddorf Sankt Josef in Dalheim gelebt hat.
Die beiden Polizeibeamten schneiden mit einem Messer den Gürtel durch. Der Ast befindet sich in einer Höhe von 160 Zentimetern, die Beine des Toten sind angewinkelt. S. und H. durchsuchen die Leiche, sie finden keinen Ausweis, dafür aber eine Bescheinigung von einem Arbeitsamt und zwei Schlüssel.
Nächtlicher Besuch
Der Bereitschaftsarzt Dr. H. stellt den Tod von Raymund Beckers fest. Die Erzieherin S. gibt zu Protokoll: „Der Beckers kam am 3. September 1995 gegen 0.15 Uhr ins Kinderdorf und gab an, dort einen Besuch machen zu wollen. Er war stark alkoholisiert. Da ich die Person nicht kannte, schickte ich sie fort. Dieser Aufforderung kam der B. sofort nach.“ Auch Rene K. sagt aus, dass er den Toten nicht kenne.
Die beiden Polizeibeamten S. und H. fahren zur inzwischen ermittelten Adresse von Raymund Beckers, sie öffnen mit den beiden Schlüsseln, die sie bei der Leiche gefunden haben, die Eingangstür zum Mehrfamilienhaus in Wegberg und die Tür zur Parterrewohnung. In der Wohnung treffen sie Dieter E. an. Der 57-Jährige erklärt: „Ich bin der Hauptmieter. Raymund Beckers hat bei mir zur Untermiete gewohnt.“
S. und H. durchsuchen das Zimmer des Toten, auch dort finden sie keinen Ausweis oder Fotos. Dieter E. sagt dazu: „Herr Beckers hat keine Verwandten. Seinen Ausweis hat er verloren.“
Der 3. September 1995 ist ein Sonntag. Als der zuständige Kriminalbeamte am Tatort eintrifft, sind die beiden Polizeibeamten S. und H. noch dort, außerdem der Bereitschaftsarzt Dr. H. und der Leiter des Kinderdorfes Georg W.
Siehe auch
Aussagen und Untersuchungen
2. September 2008
Ein Fremder klingelt an der Heimtür
„Es handelt sich hierbei um die Zufahrt zum Kinderdorf Sankt Josef in Dalheim, ohne Straßenbezeichnung, die von der Straße Hessenfeld entlang des Friedhofs führt“, schreibt der zuständige Kriminalbeamte in seinem Bericht über die „Todesermittlungssache Beckers, Raymund, 25. 12. 57“. Als er dort angekommen sei, habe unter dem zweitletzten Baum vor der Einfahrt zum Kinderdorf eine männliche Leiche gelegen, der Lederleibriemen um den Hals des Toten sei fest zugezogen gewesen. Weiter schreibt er: „Der dazugehörende zweite Teil ist um den Ast eines Laubbaumes geknotet, der 1,60 m über dem Erdboden waagerecht ragt.“ Auf Seite 2 notiert dieser Kriminalbeamte, dass der Tote mit Schuhen 178 Zentimeter groß sei.
Bekleidet ist Raymund Beckers am 3. September 1995 mit einer ärmellosen Jacke, einem langärmeligen Hemd, einem T-Shirt und einer Jeans, er trägt weiße Socken mit rot-blauen Streifen und Schuhe mit Kreppsohlen. Am Hals des Toten stellt der Kriminalbeamte „oberflächliche Abdrücke des Gürtelmusters“ fest, rechts neben dem Kehlkopf entdeckt er das Muster der Gürtelschnalle, das ebenfalls nur oberflächlich zu sehen sei. Er fügt hinzu: „Eine genaue Führung bzw. genaue Abdrücke des Gürtels sind oberflächlich nicht zu sehen; oberflächliche Rötungen sind rund um den Hals erkennbar. Leichenstarre oder -flecken nicht vorhanden.“
Wann ist er gestorben?
Dazu findet man im Netz diese Informationen: „Die Totenstarre beginnt bei Zimmertemperatur nach etwa 1 bis 2 Stunden an den Augenlidern, Kaumuskeln (2 bis 4 Stunden) und kleinen Gelenken, danach setzt sie ein an Hals, Nacken und weiter körperabwärts und ist nach 14 bis 18 Stunden voll ausgeprägt (bei Hitze schneller, bei Kälte langsamer). Diese Reihenfolge, beschrieben durch die Nysten-Regel, findet sich jedoch nur in etwa 50 Prozent der Fälle.“
In dem Totenschein, den Dr. H. aus Wegberg am 3. September 1995 ausstellt, gibt es keine Angabe zum Sterbedatum, ein Kreuz macht dieser Arzt bei „Datum und Uhrzeit der Leichenauffindung“ und füllt die entsprechenden Kästchen mit „030905 0500“. Bei der Todesart kreuzt er an: „Ungeklärt, ob natürlicher oder nicht natürlicher Tod. Obduktion erforderlich“.
Der zuständige Kriminalbeamte untersucht Raymund Beckers am Fundort weiter und findet keine äußeren Verletzungen. Als Fundsachen zählt er auf: ein blaues Einwegfeuerzeug, ein 50-Pfennig-Stück, zwei Schlüssel, eine schwarze Herrengeldbörse mit einer Telefonkarte, einer Taxikarte und einer Besucherkarte des Arbeitsamtes in Erkelenz, eine Herrenarmbanduhr und ein kleiner Ring.
Fremden wieder weggeschickt
Anschließend befragt dieser Kriminalbeamte die Erzieherin S. und René K., der seit 13 Jahren in dem Jugenddorf Sankt Josef lebt und die Leiche im Scheinwerferlicht eines Autos, mit dem er gegen 4.30 Uhr vor dem Heim angekommen ist, gesehen haben will.
Die Erzieherin sagt aus, dass jemand am 3. September 1995 gegen 0.15 Uhr an der Haustür geklingelt habe, geöffnet habe der 17-jährige Heiminsasse Markus H. Raymund Beckers, der für alle ein Unbekannter gewesen sei, habe im Aufenthaltsraum drei Heimkinder angetroffen. Als sie in diesen Raum gekommen sei, habe der Fremde gesagt: „Ich wollte euch mal besuchen.“ Ihre Antwort sei gewesen: „Das ist um diese Zeit wohl nicht angebracht. Verlassen Sie bitte das Haus.“
Dann sei dies geschehen: Raymund Beckers bittet um eine Zigarette, er bekommt aber keine, die Erzieherin S. bemerkt an der Kleidung des offenbar Betrunkenen getrocknetes Gras, der Besucher steht auf und lässt sich von S. zur Tür bringen. Ärger gibt es nicht.
René K. gibt zu Protokoll, dass sein Fahrer und er nicht zu dem Mann am Baum gegangen seien, er habe vielmehr die Erzieherin S. informiert. Festzuhalten bleibt: Raymund Beckers hat das Heim gegen halb eins wieder verlassen, vier Stunden später taucht sein Körper im Scheinwerferlicht eines Autos auf.
Siehe auch
Ein Fremder klingelt an der Heimtür
„Es handelt sich hierbei um die Zufahrt zum Kinderdorf Sankt Josef in Dalheim, ohne Straßenbezeichnung, die von der Straße Hessenfeld entlang des Friedhofs führt“, schreibt der zuständige Kriminalbeamte in seinem Bericht über die „Todesermittlungssache Beckers, Raymund, 25. 12. 57“. Als er dort angekommen sei, habe unter dem zweitletzten Baum vor der Einfahrt zum Kinderdorf eine männliche Leiche gelegen, der Lederleibriemen um den Hals des Toten sei fest zugezogen gewesen. Weiter schreibt er: „Der dazugehörende zweite Teil ist um den Ast eines Laubbaumes geknotet, der 1,60 m über dem Erdboden waagerecht ragt.“ Auf Seite 2 notiert dieser Kriminalbeamte, dass der Tote mit Schuhen 178 Zentimeter groß sei.
Bekleidet ist Raymund Beckers am 3. September 1995 mit einer ärmellosen Jacke, einem langärmeligen Hemd, einem T-Shirt und einer Jeans, er trägt weiße Socken mit rot-blauen Streifen und Schuhe mit Kreppsohlen. Am Hals des Toten stellt der Kriminalbeamte „oberflächliche Abdrücke des Gürtelmusters“ fest, rechts neben dem Kehlkopf entdeckt er das Muster der Gürtelschnalle, das ebenfalls nur oberflächlich zu sehen sei. Er fügt hinzu: „Eine genaue Führung bzw. genaue Abdrücke des Gürtels sind oberflächlich nicht zu sehen; oberflächliche Rötungen sind rund um den Hals erkennbar. Leichenstarre oder -flecken nicht vorhanden.“
Wann ist er gestorben?
Dazu findet man im Netz diese Informationen: „Die Totenstarre beginnt bei Zimmertemperatur nach etwa 1 bis 2 Stunden an den Augenlidern, Kaumuskeln (2 bis 4 Stunden) und kleinen Gelenken, danach setzt sie ein an Hals, Nacken und weiter körperabwärts und ist nach 14 bis 18 Stunden voll ausgeprägt (bei Hitze schneller, bei Kälte langsamer). Diese Reihenfolge, beschrieben durch die Nysten-Regel, findet sich jedoch nur in etwa 50 Prozent der Fälle.“
In dem Totenschein, den Dr. H. aus Wegberg am 3. September 1995 ausstellt, gibt es keine Angabe zum Sterbedatum, ein Kreuz macht dieser Arzt bei „Datum und Uhrzeit der Leichenauffindung“ und füllt die entsprechenden Kästchen mit „030905 0500“. Bei der Todesart kreuzt er an: „Ungeklärt, ob natürlicher oder nicht natürlicher Tod. Obduktion erforderlich“.
Der zuständige Kriminalbeamte untersucht Raymund Beckers am Fundort weiter und findet keine äußeren Verletzungen. Als Fundsachen zählt er auf: ein blaues Einwegfeuerzeug, ein 50-Pfennig-Stück, zwei Schlüssel, eine schwarze Herrengeldbörse mit einer Telefonkarte, einer Taxikarte und einer Besucherkarte des Arbeitsamtes in Erkelenz, eine Herrenarmbanduhr und ein kleiner Ring.
Fremden wieder weggeschickt
Anschließend befragt dieser Kriminalbeamte die Erzieherin S. und René K., der seit 13 Jahren in dem Jugenddorf Sankt Josef lebt und die Leiche im Scheinwerferlicht eines Autos, mit dem er gegen 4.30 Uhr vor dem Heim angekommen ist, gesehen haben will.
Die Erzieherin sagt aus, dass jemand am 3. September 1995 gegen 0.15 Uhr an der Haustür geklingelt habe, geöffnet habe der 17-jährige Heiminsasse Markus H. Raymund Beckers, der für alle ein Unbekannter gewesen sei, habe im Aufenthaltsraum drei Heimkinder angetroffen. Als sie in diesen Raum gekommen sei, habe der Fremde gesagt: „Ich wollte euch mal besuchen.“ Ihre Antwort sei gewesen: „Das ist um diese Zeit wohl nicht angebracht. Verlassen Sie bitte das Haus.“
Dann sei dies geschehen: Raymund Beckers bittet um eine Zigarette, er bekommt aber keine, die Erzieherin S. bemerkt an der Kleidung des offenbar Betrunkenen getrocknetes Gras, der Besucher steht auf und lässt sich von S. zur Tür bringen. Ärger gibt es nicht.
René K. gibt zu Protokoll, dass sein Fahrer und er nicht zu dem Mann am Baum gegangen seien, er habe vielmehr die Erzieherin S. informiert. Festzuhalten bleibt: Raymund Beckers hat das Heim gegen halb eins wieder verlassen, vier Stunden später taucht sein Körper im Scheinwerferlicht eines Autos auf.
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Totenschein,
Wegberg
Wo sind die 300 Mark geblieben?
2. September 2008
Ausweis gefunden oder nicht?
„Es wurde kein Ausweis gefunden“, halten die beiden Polizeibeamten S. und H. fest, auch der zuständige Kriminalbeamte identifiziert den Toten lediglich aufgrund einer Besucherkarte des Arbeitsamtes in Erkelenz. Dennoch kreuzt der Arzt Dr. H. aus Wegberg im Totenschein für Raymund Beckers bei „Identifikation der Person“ das Kästchen „Nach Einsicht in Personalausweis/Reisepaß“ an. Zum Geburtsort des Toten merkt er an „nicht bekannt“. In jedem deutschen Pass steht aber auch der Geburtsort.
Doch um den Tod des ehemaligen Heimkindes ranken sich weitere Merkwürdigkeiten. Ein zweiter Kriminalbeamter macht sich noch am 3. September 1995 auf Spurensuche und spricht in Wegberg mit dem Vermieter des Erhängten Hans-Dieter E., mit einem Taxiunternehmen in Wegberg-Watern, mit dem Heimleiter und der Erzieherin S., er telefoniert mit der ehemaligen Freundin von Raymund Beckers in Schwalmtal und mit der Mutter des Toten in Altmyhl, er geht in die Leichenhalle und besucht die Gaststätte in Dalheim, in der Raymund Beckers eingekehrt ist.
Daraus ergibt sich folgendes Bild: Raymund Beckers greift am 2. September 1995 immer wieder zur Flasche. Auf einer Baustelle in Mönchengladbach leert er drei oder vier Flaschen Bier, zu Hause trinkt er die gleiche Menge, dazu Mariacron, gegen 20.30 Uhr klingelt bei der ehemaligen Freundin von Raymund Beckers das Telefon, am Apparat ist der Vermieter Hans-Dieter E., der den Hörer an seinen Untermieter weiter reicht. Sie teilt ihrem Ex-Freund mit: „Deine Tochter Bianca will dich nie wieder sehen, wenn du die Geschenke, die du ihr gemacht hast, wieder haben willst.“ Die beiden vereinbaren einen Termin für den nächsten Tag.
Danach ruft sich Raymund Beckers ein Taxi und leiht sich bei seinem Vermieter 100 Mark, obwohl er bereits über 200 Mark verfügt. Dennoch finden die beiden Polizeibeamten S. und H. rund achteinhalb Stunden später bei dem Toten nur 50 Pfennig, kurz vor Mitternacht lässt sich Raymund Beckers mit einem Taxi zum Jugenddorf Sankt Josef in Dalheim fahren und kann die Fahrt nicht bezahlen, weil er statt der geforderten sechs Mark nur noch drei Mark bei sich hat?
Die erste Taxifahrt verläuft chaotisch. Raymund Beckers steigt ein und will nach Mönchengladbach, nach fünf Minuten überlegt er es sich anders und nennt als Ziel Dalheim. Unterwegs kommt es zu einem Stopp in Klinkum, dort geht er zu einem Kiosk und zum zweiten Mal in eine Telefonzelle, um jemanden anzurufen.
Die Taxifahrt endet vor dem Dalheimer Hof, Raymund Beckers ist betrunken und erzählt in der Gaststätte, dass er vor 30 Jahren in Dalheim im Kinderdorf gewohnt habe, nach einem Glas Bier lässt er sich erneut ein Taxi rufen, schickt den Fahrer aber wieder weg, er setzt sich zu einem Gast, spielt mit ihm Karten und spendiert eine Lokalrunde.
Die Uhr zeigt 23.15 Uhr, als sich Raymund Beckers wieder ein Taxi rufen lässt und mit ihm zum Jugenddorf Sankt Josef fährt. Der Fahrer muss ihm aus dem Auto helfen und auf einen Teil des Fahrgeldes verzichten. Es ist Mitternacht, als Raymund Beckers zum Jugenddorf torkelt. Auf dem Weg dorthin muss er hingefallen sein, anders sind die Grasspuren, die von der Erzieherin S. an seiner Kleidung entdeckt worden sind, wohl kaum zu erklären.
Obwohl der Bericht des zweiten Kriminalbeamten sehr ausführlich ist, fehlen wichtige Angaben zum Verbleib der 300 Mark, die Raymund Beckers beim Verlassen seiner Bleibe in Wegberg gegen 20.30 Uhr bei sich gehabt haben soll. Interessant zu wissen wäre, wie viel die erste Taxifahrt gekostet hat, was er am Kiosk in Klinkum kaufte (Zigaretten?) und wie hoch seine Zeche im Dalheimer Hof war. Und wen hat Raymund Beckers von unterwegs angerufen? Seine Ex-Freundin kann es nicht gewesen sein, sie berichtet nur von einem Anruf, seine Mutter auch nicht, denn sonst hätte der Kriminalbeamte das vermerkt, das Jugenddorf Sankt Josef in Dalheim ebenfalls nicht, denn sonst wäre sein Besuch nicht so überraschend gekommen.
Siehe auch
Ausweis gefunden oder nicht?
„Es wurde kein Ausweis gefunden“, halten die beiden Polizeibeamten S. und H. fest, auch der zuständige Kriminalbeamte identifiziert den Toten lediglich aufgrund einer Besucherkarte des Arbeitsamtes in Erkelenz. Dennoch kreuzt der Arzt Dr. H. aus Wegberg im Totenschein für Raymund Beckers bei „Identifikation der Person“ das Kästchen „Nach Einsicht in Personalausweis/Reisepaß“ an. Zum Geburtsort des Toten merkt er an „nicht bekannt“. In jedem deutschen Pass steht aber auch der Geburtsort.
Doch um den Tod des ehemaligen Heimkindes ranken sich weitere Merkwürdigkeiten. Ein zweiter Kriminalbeamter macht sich noch am 3. September 1995 auf Spurensuche und spricht in Wegberg mit dem Vermieter des Erhängten Hans-Dieter E., mit einem Taxiunternehmen in Wegberg-Watern, mit dem Heimleiter und der Erzieherin S., er telefoniert mit der ehemaligen Freundin von Raymund Beckers in Schwalmtal und mit der Mutter des Toten in Altmyhl, er geht in die Leichenhalle und besucht die Gaststätte in Dalheim, in der Raymund Beckers eingekehrt ist.
Daraus ergibt sich folgendes Bild: Raymund Beckers greift am 2. September 1995 immer wieder zur Flasche. Auf einer Baustelle in Mönchengladbach leert er drei oder vier Flaschen Bier, zu Hause trinkt er die gleiche Menge, dazu Mariacron, gegen 20.30 Uhr klingelt bei der ehemaligen Freundin von Raymund Beckers das Telefon, am Apparat ist der Vermieter Hans-Dieter E., der den Hörer an seinen Untermieter weiter reicht. Sie teilt ihrem Ex-Freund mit: „Deine Tochter Bianca will dich nie wieder sehen, wenn du die Geschenke, die du ihr gemacht hast, wieder haben willst.“ Die beiden vereinbaren einen Termin für den nächsten Tag.
Danach ruft sich Raymund Beckers ein Taxi und leiht sich bei seinem Vermieter 100 Mark, obwohl er bereits über 200 Mark verfügt. Dennoch finden die beiden Polizeibeamten S. und H. rund achteinhalb Stunden später bei dem Toten nur 50 Pfennig, kurz vor Mitternacht lässt sich Raymund Beckers mit einem Taxi zum Jugenddorf Sankt Josef in Dalheim fahren und kann die Fahrt nicht bezahlen, weil er statt der geforderten sechs Mark nur noch drei Mark bei sich hat?
Die erste Taxifahrt verläuft chaotisch. Raymund Beckers steigt ein und will nach Mönchengladbach, nach fünf Minuten überlegt er es sich anders und nennt als Ziel Dalheim. Unterwegs kommt es zu einem Stopp in Klinkum, dort geht er zu einem Kiosk und zum zweiten Mal in eine Telefonzelle, um jemanden anzurufen.
Die Taxifahrt endet vor dem Dalheimer Hof, Raymund Beckers ist betrunken und erzählt in der Gaststätte, dass er vor 30 Jahren in Dalheim im Kinderdorf gewohnt habe, nach einem Glas Bier lässt er sich erneut ein Taxi rufen, schickt den Fahrer aber wieder weg, er setzt sich zu einem Gast, spielt mit ihm Karten und spendiert eine Lokalrunde.
Die Uhr zeigt 23.15 Uhr, als sich Raymund Beckers wieder ein Taxi rufen lässt und mit ihm zum Jugenddorf Sankt Josef fährt. Der Fahrer muss ihm aus dem Auto helfen und auf einen Teil des Fahrgeldes verzichten. Es ist Mitternacht, als Raymund Beckers zum Jugenddorf torkelt. Auf dem Weg dorthin muss er hingefallen sein, anders sind die Grasspuren, die von der Erzieherin S. an seiner Kleidung entdeckt worden sind, wohl kaum zu erklären.
Obwohl der Bericht des zweiten Kriminalbeamten sehr ausführlich ist, fehlen wichtige Angaben zum Verbleib der 300 Mark, die Raymund Beckers beim Verlassen seiner Bleibe in Wegberg gegen 20.30 Uhr bei sich gehabt haben soll. Interessant zu wissen wäre, wie viel die erste Taxifahrt gekostet hat, was er am Kiosk in Klinkum kaufte (Zigaretten?) und wie hoch seine Zeche im Dalheimer Hof war. Und wen hat Raymund Beckers von unterwegs angerufen? Seine Ex-Freundin kann es nicht gewesen sein, sie berichtet nur von einem Anruf, seine Mutter auch nicht, denn sonst hätte der Kriminalbeamte das vermerkt, das Jugenddorf Sankt Josef in Dalheim ebenfalls nicht, denn sonst wäre sein Besuch nicht so überraschend gekommen.
Siehe auch
Widersprüchliches
4. Juli 2008
WDR beschäftigt sich mit Todesfall
Zwei Kriminalbeamte haben sich mit dem Tod von Raymund Beckers befasst. Der zweite schreibt am 3. September 1995 in seinen Bericht: „In der Leichenhalle des Friedhofs Dalheim wurde nun die Leiche nochmals in Augenschein genommen. Sie wies keinerlei äußere Verletzungen oder Hinweise auf Kampfhandlungen auf. Es liegen keinerlei Anhaltspunkte vor, die die Annahme rechtfertigen, Beckers sei von einem Dritten an den Baum gehängt worden.“
Ein Staatsanwalt aus Mönchengladbach gibt die Leiche frei. Im Beerdigungsschein heißt es: „Die Beerdigung der Leiche des Raymund Beckers, 25. 12. 1957, in Wuppertal, wird genehmigt. Die etwaige Feuerbestattung wird für unbedenklich erachtet.“ Obwohl der Arzt, der den Totenschein ausstellt, eine Obduktion für erforderlich hält, wird darauf offenbar verzichtet.
Toten gegen Mitternacht gefunden?
Elf Jahre später beschäftigt sich der Westdeutsche Rundfunk (WDR) auch mit dem Todesfall Raymund Beckers. Der Leiter des Jugenddorfes Sankt Josef in Dalheim sagt vor laufender Kamera: „Es kam dann gegen Mitternacht einer der ältern Jugendlichen nach Hause und da hat er sich am Baum erhängt und und dann gesehen, hat der ältere Jugendliche."
Zu dieser Zeit sitzt Raymund Beckers aber entweder noch im Taxi oder er klingelt gerade an der Tür des Jugenddorfes. Der erste Kriminalbeamte, der sich mit diesem Fall beschäftigt, wird um 5 Uhr morgens alarmiert, der Heiminsasse, der den Toten dem Ermittlungsbericht zufolge gegen 4.30 Uhr entdeckt, ist fast 21 Jahre alt, also kein älterer Jugendlicher mehr, sondern ein junger Erwachsener
Tür nicht zugeschlagen
Der Bruder des Toten trägt die Fakten zusammen, am 20. Oktober 2007 bekommt er eine Mail vom Jugenddorf-Leiter: „Wir haben Ihnen bereits im persönlichen Gespräch dargelegt, dass die Informationen, auf die Sie sich zu stützen scheinen, nicht den objektiven Tatsachen entsprechen. Ihrem Bruder wurde hier im Kinderdorf nicht die Tür vor der Nase zugeschlagen. Er hat auch keine Selbsttötungsabsicht geäußert. Andernfalls hätten wir sicherlich versucht, diesen Freitod zu verhindern.“
Wiederholt sei an dieser Stelle: Als Raymund Beckers gegen Mitternacht beim Jugenddorf ankommt, ist er so betrunken, dass ihm der Fahrer aus dem Wagen helfen muss, auch die Erzieherin S. gibt zu Protokoll, dass der späte Gast betrunken gewesen sei - dennoch schickt sie ihn um diese Uhrzeit wieder weg und fragt ihn nicht einmal, wo er die Nacht verbringen wird?
Siehe auch
WDR beschäftigt sich mit Todesfall
Zwei Kriminalbeamte haben sich mit dem Tod von Raymund Beckers befasst. Der zweite schreibt am 3. September 1995 in seinen Bericht: „In der Leichenhalle des Friedhofs Dalheim wurde nun die Leiche nochmals in Augenschein genommen. Sie wies keinerlei äußere Verletzungen oder Hinweise auf Kampfhandlungen auf. Es liegen keinerlei Anhaltspunkte vor, die die Annahme rechtfertigen, Beckers sei von einem Dritten an den Baum gehängt worden.“
Ein Staatsanwalt aus Mönchengladbach gibt die Leiche frei. Im Beerdigungsschein heißt es: „Die Beerdigung der Leiche des Raymund Beckers, 25. 12. 1957, in Wuppertal, wird genehmigt. Die etwaige Feuerbestattung wird für unbedenklich erachtet.“ Obwohl der Arzt, der den Totenschein ausstellt, eine Obduktion für erforderlich hält, wird darauf offenbar verzichtet.
Toten gegen Mitternacht gefunden?
Elf Jahre später beschäftigt sich der Westdeutsche Rundfunk (WDR) auch mit dem Todesfall Raymund Beckers. Der Leiter des Jugenddorfes Sankt Josef in Dalheim sagt vor laufender Kamera: „Es kam dann gegen Mitternacht einer der ältern Jugendlichen nach Hause und da hat er sich am Baum erhängt und und dann gesehen, hat der ältere Jugendliche."
Zu dieser Zeit sitzt Raymund Beckers aber entweder noch im Taxi oder er klingelt gerade an der Tür des Jugenddorfes. Der erste Kriminalbeamte, der sich mit diesem Fall beschäftigt, wird um 5 Uhr morgens alarmiert, der Heiminsasse, der den Toten dem Ermittlungsbericht zufolge gegen 4.30 Uhr entdeckt, ist fast 21 Jahre alt, also kein älterer Jugendlicher mehr, sondern ein junger Erwachsener
Tür nicht zugeschlagen
Der Bruder des Toten trägt die Fakten zusammen, am 20. Oktober 2007 bekommt er eine Mail vom Jugenddorf-Leiter: „Wir haben Ihnen bereits im persönlichen Gespräch dargelegt, dass die Informationen, auf die Sie sich zu stützen scheinen, nicht den objektiven Tatsachen entsprechen. Ihrem Bruder wurde hier im Kinderdorf nicht die Tür vor der Nase zugeschlagen. Er hat auch keine Selbsttötungsabsicht geäußert. Andernfalls hätten wir sicherlich versucht, diesen Freitod zu verhindern.“
Wiederholt sei an dieser Stelle: Als Raymund Beckers gegen Mitternacht beim Jugenddorf ankommt, ist er so betrunken, dass ihm der Fahrer aus dem Wagen helfen muss, auch die Erzieherin S. gibt zu Protokoll, dass der späte Gast betrunken gewesen sei - dennoch schickt sie ihn um diese Uhrzeit wieder weg und fragt ihn nicht einmal, wo er die Nacht verbringen wird?
Siehe auch
Labels:
Dalheim,
Jugenddorf Sankt Josef,
Obduktion,
Raymund Beckers,
Selbstmord
Wiederaufnahmeantrag
7. Juli 2008
Wie ist es um die nächtliche Aufsicht bestellt?
„Aus dem Verhalten des Raymund Beckers ist zu schließen, dass er nach dem Telefonat mit der Mutter seines Kindes zu dem Dorf fuhr, wo er selbst einen Teil seiner Kindheit verbracht hat. Nachdem er stark betrunken war, suchte er das Kinderdorf auf, in dem er selbst gewohnt hatte. Nachdem er dort abgewiesen worden war, dürfte er sich vor dem Kinderheim mit seinem Leibriemen an einem Baum erhängt haben. Es haben sich keine Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden an dem Tod des Raymund Beckers ergeben“, schließt der zweite Kriminalbeamte, der sich mit diesem Fall beschäftigt hat, am 3. September 1995 seinen Bericht ab. Notiert hat er auf Seite 2 auch, dass der Leiter des Jugenddorfes Sankt Josef in Dalheim inzwischen „eine Registratur des Raymund Beckers“ gefunden habe, auch der Bruder des Toten, Johann Lambert Beckers aus Mönchengladbach, habe in diesem Heim gewohnt.
In dieser Registratur steht der Name und die Anschrift der Mutter von Raymund und Johann Lambert Beckers. Sie hat 1960 geheiratet und bekommt mit ihrem Mann drei weitere Kinder. Die Beerdigungskosten begleicht jedoch der Bruder aus Mönchengladbach, dem auffällt, dass der Tote von einer Leichenhalle zur anderen gebracht worden ist. Für Johann Lambert Beckers dauert die Suche nach seiner Mutter bis 2001. Diese Suche hätte man ihm erleichtern können.
Zweifel an Selbstmordtheorie
Johann Lambert Beckers zweifelt bis heute an der Selbstmordtheorie. Im April 2008 schaltet er einen Anwalt ein, der am 28. April 2008 beim Düsseldorfer Landgericht einen Wiederaufnahmeantrag stellt. In diesem Antrag heißt es: „Für den Antragsteller besteht der dringende Verdacht, dass sein Bruder nicht Selbstmord begangen hat, sondern Opfer eines Tötungsdelikts geworden ist.“ Weiter schreibt er: „Raymund Beckers klingelte an der Tür des Kinderheimes und begehrte Einlass. Von einer weiblichen Angestellten wurde ihm dies jedoch verweigert. Raymund Beckers lief danach noch eine Weile im Kinderdorf und auf dem angrenzenden Friedhof herum.“
Der Bruder des Toten wird von einem Kriminaloberkommissar aus Heinsberg verhört, bei diesem Verhör soll der Beamte gesagt haben: „Die Akten sind schon alle vernichtet, auch die Staatsanwaltschaft hat keine Todesermittlungsakten gefunden.“ Doch plötzlich tauchen diese Unterlagen wieder auf. In diesem Zusammenhang beschwert sich der Anwalt von Johann Lambert Beckers darüber, dass er bislang keine Akteneinsicht bekommen habe.
Warum tut Erzieherin nichts?
Das Verhalten der Erzieherin S., die Raymund Beckers zu mitternächtlicher Stunde wieder weggeschickt hat, wertet er als mögliche „fahrlässige Tötung“, denn: „Zumindest wäre zu erwarten gewesen, dass sie einen Arzt, eine Klinik und/oder die Polizei angerufen hätte, damit Raymund Beckers einem Amtsarzt vorgestellt oder in eine Psychiatrie gebracht worden wäre. Von Seiten der Angestellten des Kinderheimes wurde jedoch nichts dergleichen veranlasst, obwohl die vorgeschilderten Maßnahmen nahe gelegen hätten.“
Machen wir uns noch einmal klar: Raymund Beckers klingelt gegen 0.15 Uhr an der Tür des Jugenddorfes Sankt Josef in Dalheim, ein Heimkind lässt ihn eintreten, im Aufenthaltsraum sitzen drei weitere Kinder, die Erzieherin S. kommt dazu und begleitet Raymund Beckers zur Tür, danach hält sich der 37-Jährige noch eine Zeitlang im Jugenddorf auf und geht auch zum angrenzenden Friedhof. Davon hat niemand etwas mitbekommen? Niemand hat sich darum gekümmert, dass draußen ein Betrunkener herumtorkelt? Wie ist es da um die nächtliche Aufsicht in diesem Jugenddorf bestellt?
Siehe auch
Wie ist es um die nächtliche Aufsicht bestellt?
„Aus dem Verhalten des Raymund Beckers ist zu schließen, dass er nach dem Telefonat mit der Mutter seines Kindes zu dem Dorf fuhr, wo er selbst einen Teil seiner Kindheit verbracht hat. Nachdem er stark betrunken war, suchte er das Kinderdorf auf, in dem er selbst gewohnt hatte. Nachdem er dort abgewiesen worden war, dürfte er sich vor dem Kinderheim mit seinem Leibriemen an einem Baum erhängt haben. Es haben sich keine Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden an dem Tod des Raymund Beckers ergeben“, schließt der zweite Kriminalbeamte, der sich mit diesem Fall beschäftigt hat, am 3. September 1995 seinen Bericht ab. Notiert hat er auf Seite 2 auch, dass der Leiter des Jugenddorfes Sankt Josef in Dalheim inzwischen „eine Registratur des Raymund Beckers“ gefunden habe, auch der Bruder des Toten, Johann Lambert Beckers aus Mönchengladbach, habe in diesem Heim gewohnt.
In dieser Registratur steht der Name und die Anschrift der Mutter von Raymund und Johann Lambert Beckers. Sie hat 1960 geheiratet und bekommt mit ihrem Mann drei weitere Kinder. Die Beerdigungskosten begleicht jedoch der Bruder aus Mönchengladbach, dem auffällt, dass der Tote von einer Leichenhalle zur anderen gebracht worden ist. Für Johann Lambert Beckers dauert die Suche nach seiner Mutter bis 2001. Diese Suche hätte man ihm erleichtern können.
Zweifel an Selbstmordtheorie
Johann Lambert Beckers zweifelt bis heute an der Selbstmordtheorie. Im April 2008 schaltet er einen Anwalt ein, der am 28. April 2008 beim Düsseldorfer Landgericht einen Wiederaufnahmeantrag stellt. In diesem Antrag heißt es: „Für den Antragsteller besteht der dringende Verdacht, dass sein Bruder nicht Selbstmord begangen hat, sondern Opfer eines Tötungsdelikts geworden ist.“ Weiter schreibt er: „Raymund Beckers klingelte an der Tür des Kinderheimes und begehrte Einlass. Von einer weiblichen Angestellten wurde ihm dies jedoch verweigert. Raymund Beckers lief danach noch eine Weile im Kinderdorf und auf dem angrenzenden Friedhof herum.“
Der Bruder des Toten wird von einem Kriminaloberkommissar aus Heinsberg verhört, bei diesem Verhör soll der Beamte gesagt haben: „Die Akten sind schon alle vernichtet, auch die Staatsanwaltschaft hat keine Todesermittlungsakten gefunden.“ Doch plötzlich tauchen diese Unterlagen wieder auf. In diesem Zusammenhang beschwert sich der Anwalt von Johann Lambert Beckers darüber, dass er bislang keine Akteneinsicht bekommen habe.
Warum tut Erzieherin nichts?
Das Verhalten der Erzieherin S., die Raymund Beckers zu mitternächtlicher Stunde wieder weggeschickt hat, wertet er als mögliche „fahrlässige Tötung“, denn: „Zumindest wäre zu erwarten gewesen, dass sie einen Arzt, eine Klinik und/oder die Polizei angerufen hätte, damit Raymund Beckers einem Amtsarzt vorgestellt oder in eine Psychiatrie gebracht worden wäre. Von Seiten der Angestellten des Kinderheimes wurde jedoch nichts dergleichen veranlasst, obwohl die vorgeschilderten Maßnahmen nahe gelegen hätten.“
Machen wir uns noch einmal klar: Raymund Beckers klingelt gegen 0.15 Uhr an der Tür des Jugenddorfes Sankt Josef in Dalheim, ein Heimkind lässt ihn eintreten, im Aufenthaltsraum sitzen drei weitere Kinder, die Erzieherin S. kommt dazu und begleitet Raymund Beckers zur Tür, danach hält sich der 37-Jährige noch eine Zeitlang im Jugenddorf auf und geht auch zum angrenzenden Friedhof. Davon hat niemand etwas mitbekommen? Niemand hat sich darum gekümmert, dass draußen ein Betrunkener herumtorkelt? Wie ist es da um die nächtliche Aufsicht in diesem Jugenddorf bestellt?
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Kontaktsperre
8. Juli 2008
Am Ende einer unbewohnten Sackgasse
„Außerdem müsste der genaue Todeszeitpunkt festgestellt werden“, schreibt der Anwalt von Johann Lambert Beckers abschließend in seinem Wiederaufnahmeantrag, denn: „Wenn der jugendliche Heiminsasse den toten Raymund Beckers bereits gegen Mitternacht aufgefunden haben will, ist es nicht erklärlich, dass dann der Todeszeitpunkt im Sterbebuch der Stadt Wegberg erst zwischen 0.15 und 5 Uhr bescheinigt wurde. Warum wurden dann die Ermittlungsbehörden nicht schon um Mitternacht benachrichtigt?“
Obwohl es offenbar Klärungsbedarf gibt, will das Düsseldorfer Oberlandesgericht den Fall nicht wieder aufrollen. Mit Beschluss vom 13. Mai 2008 (Az. III-2Ws 148-150/08 502 UJs 646/07) wird der Wiederaufnahmeantrag abgelehnt. Der Antrag genüge den gesetzlichen Vorschriften nicht, entscheiden die Richter: „Insbesondere muss sich aus einer kurzen Schilderung des Sachverhalts ergeben, dass ein Beschuldigter eine strafbare Handlung begangen hat.“ Daran mangele es: „Nach dem Vortrag des Antragstellers gibt es keinen Umstand, der auf eine vorsätzliche oder fahrlässige Tötung hindeuten könnte. Die Ausführungen in der Antragsschrift erschöpfen sich in Vermutungen und - teilweise sich ausschließenden - hypothetischen Geschehensabläufen, für die es keine tatsächliche Grundlage gibt. Konkrete Anhaltspunkte für die Aufnahme von Ermittlungen wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Tötung werden nicht dargelegt.“
Ehepaar bekommt Akteneinsicht
Damit endet die Geschichte von Raymund Beckers, der am 3. September 1995 vor dem Jugenddorf Sankt Josef in Dalheim Selbstmord begangen haben soll? Im Gegenteil: Sie scheint erst zu beginnen. Johann Lambert Beckers und seine Frau Andrea bekommen am 26. Juni 2008 bei der Mönchengladbacher Staatsanwaltschaft Akteneinsicht.
So erfährt das Ehepaar, dass der Tote vor dem Eingang des Jugenddorfes am zweiten Baum links gegen 4.30 Uhr im Scheinwerferlicht eines Autos aufgetaucht sein soll. Johann Lambert und Andrea Beckers fahren nach Dalheim, machen zwei Fotos, zwei Jugendliche rollen auf Inlinern heran und fragen: „Was macht Ihr hier?“ Dann erkennen die beiden Jugendlichen Johann Lambert Beckers, weil sie schon auf seinen Internet-Seiten www.exheim.de gewesen sind. Zu weiteren Kontakten mit Heimkindern kommt es nicht. So steht es in einer Eidesstattlichen Versicherung von Andrea Beckers.
Jugenddorfleiter erlässt Kontaktsperre
Damit reagiert die Ehefrau von Johann Lambert Beckers auf einen Brief, den der Leiter des Jugenddorfes Sankt Josef am 1. Juli 2008 abgeschickt hat. In diesem Schreiben macht er dem Bruder von Raymund Beckers schwere Vorwürfe, die von der Gefährdung von Heimkindern wegen eines zu rasanten Fahrstils bis hin zum unberechtigten Betreten des Jugenddorfes reichen. Zum Schluss schreibt er: „Wir haben auch unsere Kinder aufgefordert, sich von Ihnen und allen fremden Personen fern zu halten.“
Einen Satz aus dem Schreiben des Jugenddorfleiters muss man mehrmals lesen, er lautet: „Das Kinderdorf liegt abgelegen am Dorfrand, neben einem Friedhof, am Ende einer sonst unbewohnten Sackgasse.“ Dort hat die Erzieherin S. am 3. September 1995 nach Mitternacht einen offenbar Betrunkenen in die Dunkelheit entlassen?
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Am Ende einer unbewohnten Sackgasse
„Außerdem müsste der genaue Todeszeitpunkt festgestellt werden“, schreibt der Anwalt von Johann Lambert Beckers abschließend in seinem Wiederaufnahmeantrag, denn: „Wenn der jugendliche Heiminsasse den toten Raymund Beckers bereits gegen Mitternacht aufgefunden haben will, ist es nicht erklärlich, dass dann der Todeszeitpunkt im Sterbebuch der Stadt Wegberg erst zwischen 0.15 und 5 Uhr bescheinigt wurde. Warum wurden dann die Ermittlungsbehörden nicht schon um Mitternacht benachrichtigt?“
Obwohl es offenbar Klärungsbedarf gibt, will das Düsseldorfer Oberlandesgericht den Fall nicht wieder aufrollen. Mit Beschluss vom 13. Mai 2008 (Az. III-2Ws 148-150/08 502 UJs 646/07) wird der Wiederaufnahmeantrag abgelehnt. Der Antrag genüge den gesetzlichen Vorschriften nicht, entscheiden die Richter: „Insbesondere muss sich aus einer kurzen Schilderung des Sachverhalts ergeben, dass ein Beschuldigter eine strafbare Handlung begangen hat.“ Daran mangele es: „Nach dem Vortrag des Antragstellers gibt es keinen Umstand, der auf eine vorsätzliche oder fahrlässige Tötung hindeuten könnte. Die Ausführungen in der Antragsschrift erschöpfen sich in Vermutungen und - teilweise sich ausschließenden - hypothetischen Geschehensabläufen, für die es keine tatsächliche Grundlage gibt. Konkrete Anhaltspunkte für die Aufnahme von Ermittlungen wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Tötung werden nicht dargelegt.“
Ehepaar bekommt Akteneinsicht
Damit endet die Geschichte von Raymund Beckers, der am 3. September 1995 vor dem Jugenddorf Sankt Josef in Dalheim Selbstmord begangen haben soll? Im Gegenteil: Sie scheint erst zu beginnen. Johann Lambert Beckers und seine Frau Andrea bekommen am 26. Juni 2008 bei der Mönchengladbacher Staatsanwaltschaft Akteneinsicht.
So erfährt das Ehepaar, dass der Tote vor dem Eingang des Jugenddorfes am zweiten Baum links gegen 4.30 Uhr im Scheinwerferlicht eines Autos aufgetaucht sein soll. Johann Lambert und Andrea Beckers fahren nach Dalheim, machen zwei Fotos, zwei Jugendliche rollen auf Inlinern heran und fragen: „Was macht Ihr hier?“ Dann erkennen die beiden Jugendlichen Johann Lambert Beckers, weil sie schon auf seinen Internet-Seiten www.exheim.de gewesen sind. Zu weiteren Kontakten mit Heimkindern kommt es nicht. So steht es in einer Eidesstattlichen Versicherung von Andrea Beckers.
Jugenddorfleiter erlässt Kontaktsperre
Damit reagiert die Ehefrau von Johann Lambert Beckers auf einen Brief, den der Leiter des Jugenddorfes Sankt Josef am 1. Juli 2008 abgeschickt hat. In diesem Schreiben macht er dem Bruder von Raymund Beckers schwere Vorwürfe, die von der Gefährdung von Heimkindern wegen eines zu rasanten Fahrstils bis hin zum unberechtigten Betreten des Jugenddorfes reichen. Zum Schluss schreibt er: „Wir haben auch unsere Kinder aufgefordert, sich von Ihnen und allen fremden Personen fern zu halten.“
Einen Satz aus dem Schreiben des Jugenddorfleiters muss man mehrmals lesen, er lautet: „Das Kinderdorf liegt abgelegen am Dorfrand, neben einem Friedhof, am Ende einer sonst unbewohnten Sackgasse.“ Dort hat die Erzieherin S. am 3. September 1995 nach Mitternacht einen offenbar Betrunkenen in die Dunkelheit entlassen?
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Neuer Todeszeitpunkt
31. August 2008
Woher hat Gericht diesen Todeszeitpunkt?
„Gegen Mitternacht fand man den Bruder tot an einem Baum hängend auf.“ So steht es in einem Urteil, das am 8. August 2008 mit dem Aktenzeichen 1 O 177/08 vom Mönchengladbacher Landgericht gesprochen worden ist und schon gibt es eine neue Merkwürdigkeit im Todesfall Raymund Beckers, der am 3. September 1995 vor dem Kinderdorf Sankt Josef in Wegberg Selbstmord begangen haben soll.
Der Bruder des Toten will sich mit dieser Erklärung nicht abfinden, er stellt immer neue Fragen, geht allerdings manchmal auch ziemlich ruppig mit dem heutigen Heimleiter um, der deswegen Klage erhoben hat und den Prozess gewann. Bestimmte Dinge darf der Bruder von Raymund Beckers nicht mehr behaupten.
Doch: Woher hat das Möchengladbacher Landgericht diesen Todeszeitpunkt? Im Widerspruch dazu stehen die Aussage eines Taxifahrers, der zu Protokoll gegeben hat, dass er dem 37-Jährigen kurz vor Mitternacht vor dem Kinderdorf aus dem Auto helfen musste, weil Raymund Beckers zu tief ins Glas geschaut hatte, die Aussage einer Erzieherin, die angab, der angebliche Selbstmörder habe um 0.15 Uhr Einlass begehrt, geöffnet worden sei ihm von einem 17-jährigen Heimkind, im Aufenthaltsraum hätten mehrere Heimkinder gesessen, doch sie habe Raymund Beckers wegen der späten Stunde wieder weggeschickt, die Berichte von zwei Polizeibeamten, der Totenschein, in dem die Todeszeit mit 5 Uhr angegeben wurde, und die Aussage des Heiminsassen René K., der zu Protokoll gab, er sei mit dem Auto gegen 4.30 Uhr zum Kinderdorf gebracht worden und habe im Scheinwerferlicht einen Mann gesehen, der an einem Baum hing.
Von 1959 bis 1972 hat Raymund Beckers in diesem Kinderdorf gelebt, warum er an diesem September-Wochenende des Jahres 1995 seinem ehemaligen Heim einen Besuch abstatten wollte, ist ebenso rätselhaft wie jetzt der Todeszeitpunkt im Urteil des Mönchengladbacher Landgerichtes.
Woher hat Gericht diesen Todeszeitpunkt?
„Gegen Mitternacht fand man den Bruder tot an einem Baum hängend auf.“ So steht es in einem Urteil, das am 8. August 2008 mit dem Aktenzeichen 1 O 177/08 vom Mönchengladbacher Landgericht gesprochen worden ist und schon gibt es eine neue Merkwürdigkeit im Todesfall Raymund Beckers, der am 3. September 1995 vor dem Kinderdorf Sankt Josef in Wegberg Selbstmord begangen haben soll.
Der Bruder des Toten will sich mit dieser Erklärung nicht abfinden, er stellt immer neue Fragen, geht allerdings manchmal auch ziemlich ruppig mit dem heutigen Heimleiter um, der deswegen Klage erhoben hat und den Prozess gewann. Bestimmte Dinge darf der Bruder von Raymund Beckers nicht mehr behaupten.
Doch: Woher hat das Möchengladbacher Landgericht diesen Todeszeitpunkt? Im Widerspruch dazu stehen die Aussage eines Taxifahrers, der zu Protokoll gegeben hat, dass er dem 37-Jährigen kurz vor Mitternacht vor dem Kinderdorf aus dem Auto helfen musste, weil Raymund Beckers zu tief ins Glas geschaut hatte, die Aussage einer Erzieherin, die angab, der angebliche Selbstmörder habe um 0.15 Uhr Einlass begehrt, geöffnet worden sei ihm von einem 17-jährigen Heimkind, im Aufenthaltsraum hätten mehrere Heimkinder gesessen, doch sie habe Raymund Beckers wegen der späten Stunde wieder weggeschickt, die Berichte von zwei Polizeibeamten, der Totenschein, in dem die Todeszeit mit 5 Uhr angegeben wurde, und die Aussage des Heiminsassen René K., der zu Protokoll gab, er sei mit dem Auto gegen 4.30 Uhr zum Kinderdorf gebracht worden und habe im Scheinwerferlicht einen Mann gesehen, der an einem Baum hing.
Von 1959 bis 1972 hat Raymund Beckers in diesem Kinderdorf gelebt, warum er an diesem September-Wochenende des Jahres 1995 seinem ehemaligen Heim einen Besuch abstatten wollte, ist ebenso rätselhaft wie jetzt der Todeszeitpunkt im Urteil des Mönchengladbacher Landgerichtes.
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