Freitag, 5. Oktober 2012

Mütter in Münster (VI)

Nicht mehr in Münster

30. September 2012 - Den jüngsten Beschluss des Familiengerichtes von Münster in der Familiensache S. kann Kommissar Internet nur noch als Ausdruck blanken Zynismus´ werten. Der Beschluss stammt vom 18. Juli 2012. Die Mutter darf ihre inzwischen dreijährige Tochter weiterhin nicht sehen, erlassen worden ist ein Umgangsverbot bis zum 31. März 2013. Die Kleine lebt seit dem 1. April 2011 in einer Pflegefamilie, ist vor über drei Jahren von ihrem mittlerweile fünfjährigen Bruder getrennt worden, weil er für sie eine Gefahr dargestellt haben soll. Außerdem soll das Mädchen als Baby Probleme bei der Nahrungsaufnahme gehabt haben, was eine Familienhelferin von damals gegenüber Kommissar Internet in einem persönlichen Gespräch bestritten hat, das in einem Supermarkt von Münster bei einer zufälligen Begegnung geführt wurde. Auch ein ärztliches Attest steht in krassem Gegensatz zu dieser Behauptung. Dieses Attest wurde von einem Kinderarzt an dem Tag ausgestellt, an dem der Mutter das Mädchen im Gerichtssaal weggenommen wurde. Das war am 24. September 2009.

Erst kam die Kleine in eine Bereitschaftspflegefamilie, dann in eine Pflegefamilie, die der Mutter bis heute unbekannt ist. Vor dem Beschluss vom 18. Juli 2012 schaltete das Familiengericht einen Sachverständigen ein. Die Mutter ließ sich nicht noch einmal begutachten. Das war ihr gutes Recht, hat auch das Familiengericht von Münster festgestellt.

Ohne Beteiligung der Mutter stellte dieser Sachverständige laut Gerichtsbeschluss fest, dass die Dreijährige "zwar eine Bindung zu den Pflegeeltern aufgebaut" habe, das Mädchen "zeige jedoch noch keine Bindungssicherheit in ihrem Interaktionsverhalten. Hierbei führt der Sachverständige Distanzlosigkeit und eine schnelle Verunsicherung" (des Kindes) an. Zudem sei von einem Wegdriften (des Mädchens) berichtet worden, so als sei sie nicht im Hier und Jetzt. Die ersten Versuche der Kontaktanbahnung seien von heftiger Abwehr und Weinen begleitet gewesen."

Dann kam es doch noch zu einer Begegnung der Mutter mit dem Sachverständigen im Gerichtssaal. Das war dem Beschluss vom 18. Juli 2012 zufolge am 7. Mai 2012. Der Sachverständige stellte fest, dass die Mutter unfähig sei, "sachliche Argumente der Gegenseite zu ´hören´." Dazu fällt Kommissar Internet der Satz ein "Wer nicht hören will, muss fühlen".

Was hätte die Mutter denn sagen sollen? Dass es Probleme bei der Nahrungsaufnahme gab, obwohl Familienhelferin und Kinderarzt dafür keine Anzeichen gefunden haben? Dass sie es gut findet, wenn ihr Kind in einer Pflegefamilie offenbar so sehr leidet, dass sich das Mädchen aus dem "Hier und Jetzt" verabschiedet? Zynischer geht es doch gar nicht mehr.

Ein Kind leidet - und der Gutachter behauptet, dass sich das bis zum 31. März 2013 wohl legen wird. Täuscht er sich, wird das Umgangsverbot verlängert? Da empfiehlt Kommissar Internet Ritalin. Für die Richterin und den Gutachter.

Diese Mutter aus Münster hat sich nun eine Wohnung außerhalb von Münster gesucht - und wundert sich, wie freundlich die Menschen in ihrer neuen Wahlheimat sind - und wie schnell ein Jugendamt reagiert, wenn es um Tipps gebeten wird. Diese Behörde hält sich erst einmal heraus. Die Mutter spricht vorher mit ehrenamtlichen Helfern.

Und hättest du die Liebe nicht, könntest du auch nicht erkennen, dass einem Mädchen offenbar der Bruder fehlt...Und hättest du die Liebe nicht, dann kämest du auch nie auf die Idee, dass man einer Dreijährigen keine drei Familien in drei Jahren zumuten sollte...

Siehe auch

Wilhelmshaven als kinderfreundliche Stadt
 
5. Oktober 2012 - “Wir machen Wilhelmshaven zur kinderfreundlichsten Stadt von Deutschland.” Schreibt eine Mutter aus Schleswig-Holstein bei Facebook. Nach zwölf Jahren will sie ihren Jungen wiederhaben, der ihr im Säuglingsalter in einer Lüneburger Psychosekte weggenommen worden ist, die sich seit der Gründung im Jahre 1993 auf die Zerstörung von Familien spezialisierte. Diesen Vorwurf erhob ich bereits 2009, doch niemand glaubte mir. Der Leiter der Einrichtung verklagte mich mehrfach vor dem Landgericht in Hamburg, das erste Verfahren gewann er noch zu 75 Prozent, dann landete er dreimal auf der Nase. Erst als bei der Trägerin die Geschäftsführung wechselte, wurde meine Auffassung geteilt, der Leiter der Einrichtung wurde im Juli 2011 entlassen.

Mütter ziehen um

4 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

das ist ein schlicht brutaler beschluss

Anonym hat gesagt…

gericht ohne empathie...

Anonym hat gesagt…

nicht mehr in münster, das kann nur gut sein. nach meiner erfahrung provoziert dort das jugendamt familienzerstörungen. ich frage mich immer noch, warum...

Anonym hat gesagt…

man, lasst die kleine zur mutter...